940 Geschichte Europas
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Cominciamo dalla fine. Il passo in cui Radulfus Niger racconta dell’intervento del misterioso Pepo o Pepone nel placito tenutosi in Lombardia alla presenza di Enrico IV è divenuto ormai famoso. Quanti si sforzano di gettare luce sulle origini del rinascimento giuridico medievale, lo hanno letto e riletto indagandone anche i minimi dettagli. Eppure, ogni ulteriore lettura di quel passo sembra proporre motivi di interesse e spunti di riflessione sempre nuovi. ...
Neu-Isenburg wurde 1699 von Hugenotten gegründet, die nach der Widerrufung des Toleranzedikts von Nantes 1685 zunäcst in die evangelischen Kantone der Schweiz und bald danach in die relativ rückständigen Territorien des Alten Reiches emigriert waren – aus religiösen und wirtschaftlichen Motiven. In der reichsunmittelbaren Grafschaft Ysenburg und BüdingenOffenbach nahm der ebenfalls reformierte Graf Johann Philipp gern die technisch innovativen weltläufigen Franzosen auf und sicherte ihnen im Gründungsprivileg des Dorfes weitgehende wirtschaftliche und politische Freiheitsrechte zu. Dank des Modernisierungspotentials der Bewohner und der zugestandenen Freiheiten entwickelte sich das geplante Bauerndorf am südlichen Rand Frankfurts trotz Fluktuation und Armut schnell zu einem regionalen Zentrum der mechanischen Strumpfwirkerei. Es wurde damit auch Anziehungspunkt deutscher Zuzügler und Händler - Lutheraner, Katholiken und Juden. Seine Wirtschaft atmete im Rhythmus der beiden jährlichen Frankfurter Messen. ...
Le fait de savoir si le Saint-Empire romain germanique constituait un État est, en soi, une question peu stimulante, la réponse dépendant qui plus est des représentations fondamentales que l’on se fait de l’État. La recherche allemande, obsédée par le modèle de l’État national souverain, s’est accordée à penser pendant près d’un siècle et demi et en dépit de toutes les ruptures institutionnelles que l’Empire ne formait pas un État. En référence à cette tradition, l’introduction du concept d’« Empire-État complémentaire » (« komplementärer Reichs-Staat ») a mis en émoi une partie de la communauté des historiens modernistes germanophones, tandis qu’une autre part accueillait avec sérénité ou bienveillance ce nouveau modèle interprétatif. On pourrait ce faisant et en s’appuyant sur l’historicité de la formation de « l’État » procéder à l’analyse de l’Empire à partir de divers modèles. Mais une telle approche n’est pas sans conséquences sur l’appréciation de l’histoire allemande dans son ensemble. Définir l’Empire comme État et nation bouscule sensiblement le « grand récit » traditionnel : l’écart par rapport à une voie réputée normale de l’histoire européenne a jusqu’à présent conféré au passé allemand une signification pourvue d’une finalité tantôt légitimante tantôt déstructurante, mais toujours facteur d’intégration politique. Le concept d’Empire-État complémentaire ébranle l’idée de la singularité de l’histoire allemande moderne* sur un point capital, car il facilite la comparaison avec d’autres pays et oblige à considérer l’Allemagne comme partie prenante de l’Europe des États modernes. La notion d’Empire-État complémentaire ne peut dès lors servir ni de point de départ d’une « voie allemande particulière », ni d’archétype ou de modèle supra-étatique et supranational, ou d’équivalent fonctionnel de l’Europe contemporaine. ...
Die Städtebünde, um die es hier gehen soll, nämlich die erste lombardische Liga der Sechziger- bis Achtzigerjahre des 12. Jahrhunderts einerseits und der Rheinische Städtebund der Jahre nach 1254, haben früh und immer wieder die Aufmerksamkeit der nationalen und internationalen Geschichtsschreibung gefunden. Es kann deshalb nicht das Ziel der folgenden Überlegungen sein, diesen ausführlichen, in vielen Punkten allerdings oft streitigen Forschungen neue Erkenntnisse im einzelnen hinzuzufügen. Die hier beabsichtigte Gegenüberstellung und der Vergleich haben allerdings sehr viel weniger häufig und intensiv stattgefunden. In dieser Hinsicht ist vor allem – und fast allein – eine Tagung und ein Sammelband des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte zu nennen, der sich in die Reihe der Rückblicke auf den Konstanzer Frieden des Jahres 1183 zwischen Friedrich Barbarossa und den lombardischen Städten einreiht, aber thematisch dem Thema "Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich" gewidmet ist. ...
Permanent conflict resolution at the high courts was one of the Holy Roman Empire’s main characteristics. This applies even to conflicts between rural communities and their lords, who could be dealt with, at least under certain circumstances, at the Imperial Chamber Court or the Aulic Council. These trials, however, were embedded in complicated processes of establishing and legitimizing claims on a local level as well as attempts to achieve a solution by violence or by arbitration. Researchers have stated that conflict resolution underwent, in the long run, a process of “juridification” (“Verrechtlichung”). This working paper proposes a method, based on Niklas Luhmann’s theory of procedural legitimation (“Legitimation durch Verfahren”), which possibly allows to detect elements of juridification and conflict resolution in the actions of parties and courts.
Das hier zu besprechende Buch des an der Yale-University lehrenden Rechtshistorikers James Q. Whitman ist in Amerika mit großer Zustimmung besprochen worden, und zwar mit Recht, besonders wegen seiner Fragestellung und der Sorgfalt ihrer Bearbeitung. Der deutsche Leser gewinnt dabei den Eindruck, dass die inneramerikanische Zustimmung den Nebensinn hat, die amerikanische Gesellschaft solle nicht nur auf das rassistische Nazi-Deutschland zeigen, sondern auch die eigene Vergangenheit und Gegenwart kritisch reflektieren. ...
Diese Monographie widmet sich als erstmals den Testamenten in den dalmatinischen Städten. Sie fußt auf breiter archivalischer Basis, untersucht werden zahlreiche Dokumente aus den Stadtarchiven von Zadar, Trogir, Dubrovnik (Kroatien) und Kotor (Montenegro). Ladićs Buch besteht aus drei Teilen. Im ersten führt der Autor in die methodologischen Konzepte zur Untersuchung mittelalterlicher Testamente nach Form und Inhalt ein. Die Besonderheiten der Rechts- und Sozialstruktur der dalmatinischen Städte wird hier neben den Eigenheiten der Quellen (Testamente der Stadtbürger und Statuten) in Augenschein genommen. Ladić beschließt diesen ersten Abschnitt mit der Feststellung, dass die Testamente als Quellen für die Sozial- und Religionsgeschichte des Mittelalters noch immer nicht ausreichend von Historikern in ihre Forschungen eingebettet wurden. Der zweite Teil ist der quantitativen Analyse der Verteilung der Testamente pro Jahr und pro Monat in vergleichender Perspektive gewidmet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Erblassern und ihrer Motivation. Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem Motiv pro remedio animae, d.h. mit der Manifestation mittelalterlicher Frömmigkeit in den Testamenten, den Formen der Spendentätigkeit und den Empfängern der frommen Legate. Dies wird in zwei Anhängen in tabellarischer Form veranschaulicht, nämlich einer Namensliste der Testatoren aus der Stadt Zadar und einer Übersicht der religiösen Institutionen, die als Empfänger der frommen Legate in den Testamenten der Bürger in den Küstenstädten begegnen. ...
Between the 12th and 16th centuries the Hanseatic merchants obtained extremely important privileges from the rulers of the countries with whom they traded. These secured their commercial and legal status and the autonomy of their staples in Flanders, England, Norway, Denmark and Russia. Within these privileges no other subject receives so extensive a treatment as court procedure. Here, the single most important concern of the Hanseatic merchants was their position in front of alien courts. The article analyses the great attention given to court procedure in the twenty main Hanseatic privileges: What did the merchants require? Which procedural rules were necessary to encourage them to submit their disputes to alien public court instead of taking the matter into their own hands and turning to extra-judicial methods to resolve matters, e.g. cancellation of business relations, boycotts or even trade wars? This analysis suggests that the two most important concerns reflected in the procedural rules were to avoid delay to the next trading trip and to ensure a rational law of proof. The former was addressed by pressing for short-term scheduling and swift judgment and by the dispensation from appearing before the court in person. The latter included avoidance of duels and other ordeals and the attempt to obtain parity by appointing half of the jurors from Hanseatic cities.
Die "Relatio de legatione Constantinopolitana" des Liudprand von Cremona und seine Gesandtschaft des Jahres 968 nach Konstantinopel zum Kaiser Nikephoros II. Phokas ist von byzantinistischer Seite bereits mehrfachi untersucht worden. Daß Liudprand und seine Schriften hauptsächlich Gegenstand der mediävistischen Forschung geblieben sind, ist nur natürlich. Und daß dabei die im engeren Sinne byzantinistischen Belange zweitrangig sind, ist ebenfalls normal. Gelegentlich jedoch können - so scheint mir - Informationen, die Liudprand über Byzanz mitteilt, auch in einem westlichen Kontext gesehen werden. Der Bischof von Cremona schrieb ja schließlich nicht für die Byzantiner; sondern sah als sein vorrangiges Publikum Otto I. und dessen Hof an. Ich werde deshalb an dieser Stelle versuchen, zunächst die Hintergründe für Liudprand von Cremonas Kapitel 39-41 der "Relatio" auf der Basis des eben angesprochenen byzantinischen Hintergrunds auszuleuchten und werde in einem zweiten Teil, der allerdings aufs engste mit dem Background für diese Kapitel der "Relatio" des Liudprand zusammenhängt, auf zwei Schriften eines bedeutenden byzantinischen Gelehrten des 10. Jhs. - Niketas Paphlagon - aufmerksam machen, die nicht nur einen sehr interessanten Hinweis auf Kontakte dieses byzantinischen Theologen mit westlichen Bischöfen enthalten, sondern durch ihren Inhalt endzeitliche Erwartungen in Byzanz wie im lateinisclien Westen belegen. Sie sind bisher völlig unbeachtet geblieben. Ich beabsichtige allerdings nicht, in die alte Debatte der Mediävistik um den "terreur de l'an mille" einzugreifen. Mir geht es allein darum, zu zeigen, daß auch in Byzanz ein Wissen um die Gefahren der Zeit um das Jahr 1000 a.D. existierte, auch wenn dieses sich teilweise aus ganz anderen Quellen als analoge Phänomene im Westen speiste. ...
"Sozialwissenschaftlich aufschlussreich sind für mich nicht Zustände, sondern Verläufe – oder Zustände nur im Zusammenhang von Verläufen. Theorien, die Strukturen oder Ereignisse als freistehende Unikate in einem feststehenden Ereignis- und Möglichkeitsraum behandeln, können fundamental in die Irre führen. Alles Soziale spielt sich in der Zeit ab, entfaltet sich mit der Zeit und wird in und mit ihr sich selber ähnlicher. Was wir heute sehen, können wir nur verstehen, wenn wir wissen, wie es gestern ausgesehen hat und auf welchem Weg es sich befindet. Alles, was vorfindlich ist, ist immer auf einem Entwicklungspfad unterwegs. Auf diesen kommt es entscheidend an." ...
La fête peut être décrite comme un mode spécifique d’inclusion sociale qui se distingue par une occasion spécifique, sa mise en relief démonstrative par rapport au quotidien tout comme le caractère collectif et la dimension de représentation ostentatoire qui lui sont propres. Dans la fête se constituent des cadres d’actions tels que la cour princière, la ville, la commune ou la paroisse en tant que structures sociales et politiques. Les fêtes sont des événements de communication dont des actes symboliques définissent clairement la durée, pendant laquelle les activités habituelles du quotidien sont en sommeil. Par l’action commune des participants, des appartenances sont définies, des hiérarchies établies et des valeurs transmises. Mais les fêtes peuvent également servir à se libérer de contraintes, à surmonter des menaces ou à se régénérer après des défis particuliers. Leur caractère extraordinaire est souligné par une mise en scène originale qui doit agir en retour sur le comportement et la disposition mentale des acteurs concernés. Car chaque fête suppose une disposition d’esprit précise des participants, tout comme elle tente de créer une disposition d’esprit spécifique. À la différence des cérémonies, les fêtes sont en général connotées positivement – en particulier parce qu’elles sont associées à des actes de sustentation et d’échange de cadeaux. ...
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Rezeption des Mittelalters in der Barockzeit am Beispiel von Martin Opitz und den mittelalterlichen Alexandererzählungen. lm Apparat zu seiner Annolied-Ausgabe läßt sich Opitz auf einen längeren Diskurs über den Alexanderstoff ein, wie dieser in mehreren mittelalterlichen Werken vorkommt. Neben dem "Annolied" selbst stellt er hier vor allem die "Kosmographie" des Aethicus von lstrien und ein anonymes Werk mit dem Titel "Excerptum de vita Alexandri Magni" zur Diskussion. Damit beeinflußt er nachhaltig die wissenschaftliche Rezeption von Aethicus in den darauffolgenden Jahrhunderten. Der Artikel umersucht diese Konstellation und bietet nebenbei einige neue Einsichten zum Briefwechsel von Opitz mit seinem wichtigsten Gewährsmann, Claude Saumaise.
Das menschliche Gedächtnis ist kollektiv gebildet - so ein Konsens seit Maurice Halbwachs grundlegender Studie (1939). Bei der Genese, Konstituierung und Transformation des kollektiven Gedächtnisses haben Denkmäler dabei eine widersinnige Funktion inne: Sie werden zumeist anlässlich von politischen und sozialen Konflikten mit der Absicht errichtet, bei ihrer Betrachtung eine Form positiver Identifizierung mit Geschichte zu evozieren. Gleichzeitig haben Denkmäler die Rolle einer "prekären Erinnerungsfunktion" (Dietrich Erben), weil sie weniger über historische Sachverhalt als vielmehr über die Form der Geschichtsaneignung durch die Initiatoren des Denkmals erzählen. Gerade Denkmäler nehmen eine bedeutende Rolle in der Kultur des Erinnerns wahr, weil der Hergang ihrer Planung und Aufstellung Fragen zum Erinnern, Vergessen und Verschwinden provoziert: Wie kann ein statisches Denkmal für die Nachkommen aktuell und aussagekräftig bleiben? Wie kann ein Denkmal als Erinnerung dienen ohne seine Wirkung zu verlieren? Wie lassen sich unvorstellbare Verbrechen mit künstlerischen Mitteln angemessen darstellen?
Was könnte Max Stirner, den Propheten des Individual-Anarchismus, mit der Urgestalt des kollektivistischen Anarchismus verbinden? Welche Gemeinsamkeit bestehen zwischen dem Stirner'schen "Mir geht nichts über Mich" und seiner Lobpreisung des "Egoismus" und Bakunins Kampf für die Befreiung der Menschheit? Steht nicht die Stirner'sche Kritik alles Religiösen diametral dem Bakunin'schen Setzen auf eine "neue Religion des Volkes" gegenüber? Ist Bakunin nicht gerade einer jener Freiheitsschwärmer, die Stirner immer wieder polemisch attackiert und - anders herum -, Stirner aus Bakunins Perspektive einer jener Bourgeois-Egoisten, die nur an sich selbst denken und die Idee der Freiheit nicht verstanden haben? Es liegt also mehr als nahe, beide Denker als miteinander unvereinbar zu erklären. Zeigen nicht alleine schon die endlosen Querelen zwischen individualistischen und sozialistischen (kollektivistischen, kommunistischen) Anarchisten, dass hier keinerlei Verbindung möglich ist? Und so, wie wenn von letzteren den ersteren bisweilen abgesprochen wurde, überhaupt Anarchisten zu sein - lässt sich das dann nicht umso mehr in Bezug auf Stirner selbst geltend machen?
Es wird im Folgenden nicht eine Geschichte der erwähnten Querelen innerhalb der anarchistischen Bewegung erzählt werden können, noch wird es im Kern darum gehen, Stirner als Anarchisten auszuweisen. Was dagegen gezeigt werden soll, ist, dass sich das Denken bzw. die Intention Stirners und Bakunins keineswegs derart unvereinbar gegenüber stehen wie oftmals angenommen.
Ist Quantität in der Historiographie ein Argument? Oder ist die Menge von Nachweisen, zumal in Zeitaltern, für diemit zahlreichen Überlieferungszufällen zu rechnen ist, gerade ein oberflächlich verführerisches und trügerisches Argument? Beide Fragen brennen Mediävisten schon seit langem unter den Nägeln, wenngleich sie sich nicht nur bei Epochen mit raren materiellen Überresten stellen sollten. Wie viele Belege brauchen wir für die Richtigkeit einer historischen These? Wie sollen wir wissen, welches Gewicht eine singuläre Quelle hat? Wenn diese Fragen zugleich implizieren, dass man sich über Statistiken hinwegsetzen könnte, dann werden sie zu gefährlichen Fragen. Deren Virulenz wird in der Mediävistik und anderswo für gewöhnlich durch das Anlegen fachspezifischer Korsette und das Eintrainieren professioneller Betäubungstechniken bereits in der Sozialisationsphase effizient eingedämmt: Beliebt dafür sind das Erlernen eines strengen Puzzlespiels in der Quellenexegese, ritualisierte Logik, rhetorische Nonchalance und – besonders verhängnisvoll in Bereichen der Wirtschaftsgeschichte – der Hinweis auf die Existenz ökonomisch-theoretisch unbezweifelbarer Zusammenhänge, die auf die Aufdeckung durch besonders talentierte Spürnasen nur zu warten scheinen. ...
Nations are signified by their constructed or mythicized cultural memory, since "identity is part of memory discourse". There are shared historical legacies in Southeast European countries, among which the most significant are Byzantium and the Ottoman Empire: "It has been chiefly the Ottoman elements or the ones perceived as such which have mostly given rise to the current stereotype of the Balkans, so that it would not be an exaggeration to say that the Balkans are, in fact, the Ottoman legacy." Contrary to it, the Habsburg legacy and the belonging to the Habsburg Monarchy have mainly not been seen in the same, negative way. Consequently, there are two different understandings of national identity and different strategies in defining self-representation in the (previous) provinces of the two empires, which is also explicated in Southeast European operas. The construction of Croatian national identity is considered through the stage representations of the historical Siege of Szigetvár (1566).
Die von Gustav Radbruch (Einführung in die Rechtswissenschaft, Stuttgart 1964, 166) als Ergebnis ihres Ergebnisses karikierte Auslegung und verwandte Operationen des dogmatischen wishful thinking methodisch aufzufassen ist eine ebenso eitle wie alte Usance der neuzeitlichen Jurisprudenz. So bietet nun der durch viele Vorarbeiten als Kenner der Materie ausgewiesene Schröder die erste Gesamtdarstellung der Rechtsmethoden in Kontinentaleuropa »vorwiegend am Beispiel« Deutschlands an (2). Der Titel extrapoliert das pandektistische Credo, das Recht sei eine Wissenschaft, auf die gesamte neuere Rechtsgeschichte. Und auch der Untertitel trügt, denn Schröder behandelt nicht die dogmatische und justizielle Praxis von Methodenlehre, sondern nur die empfohlenen Methoden der Rechtsgewinnung. Deren Geschichte, das methodologische Pendant zu der um die Normdurchsetzung unbekümmerten Dogmengeschichte, hängt aber nicht völlig in der Luft, sondern orientiert sich am jeweiligen Rechtsbegriff, der die drei Epochen des göttlichen Naturrechts bis 1650, des aufklärerischen Dualismus und des Positivismus seit 1800 bestimmt. ...
Sorgfältig gewählte Worte können Konflikte durchaus entschärfen und einhegen. Sie müssen dabei nicht zwangsläufig beschwichtigend sein, sondern können auch (fiktive) Drohszenarien aufbauen und bewusst darauf ausgelegt sein, den Gegner einzuschüchtern. Die Federn der diplomatischen Akteure konnten spitz sein und flott deren Mundwerke, harte Kämpfe konnten dementsprechend auch mit diesen Waffen ausgefochten werden. Sicherlich nicht ohne Grund sollte der Mailänder Herzog Giangaleazzo betonen, er fürchte einen einzigen von Coluccio Salutatis Briefen weit mehr als tausend feindliche Reiter (211). ...
Im Folgenden werde ich dem Konnex zwischen Blogging und Blogger (als Machtausübung bzw. als Machtinstanz) und den von der Staatsmacht unterstützten Narrativen und Deutungsmodellen anhand jener Weblogs nachgehen, die sich mit dem im Frühjahr 2014 begonnenen Krieg im Donbass befassen. Die Verschiebung des Fokus auf die Nachmaidan-Ukraine ist durch zwei Überlegungen bedingt. [...] Aus dem (eigentlich recht übersichtlichen) Korpus einschlägiger "creative workers' blogs" habe ich zwei Weblogs zur Analyse gewählt, die 2014 entstanden. Wie viele andere dieser Art wurden auch sie in Buchform veröffentlicht, was insofern günstig ist, als die für die Printveröffentlichung unerlässlichen Transformationen des Onlineoriginals die Einmischung des Machtdiskurses, insbesondere in Form der (Selbst-)Zensur, sichtbar machen. Konkret geht es um Olena Stepovas Weblog und Buch "Alles wird die Ukraine sein oder Die Geschichten aus der ATO-Zone" ("Vse budet Ukraina! Ili Istorii iz zony ATO", 2014) sowie um das Weblog Boris Chersonskijs und dessen Buchversion "Das offene Tagebuch" ("Otkrytyj dnevnik", 2015). [...] Durch den Vergleich dieser zwei so unterschiedlichen Blogkonvolute werde ich in zwei nachfolgenden Kapiteln die Darstellungen des Donbass bzw. der Südukraine als eines innerukrainischen 'Orients' und die damit verbundenen identifikatorischen Selbstverortungen der jeweiligen Blogger:innen vergleichend analysieren. Fokussieren werde ich mich einerseits auf die Abweichungen von den Mainstreamnarrativen, die eine mögliche subversive Dimension des Kriegsbloggings abstecken, andererseits auf die normativen Interpretationsmuster, die sich beide Blogger:innen im Zuge des Krieges zu eigen machen und die die anfängliche'Abweichung' eliminieren oder relativieren. Diese Anpassung an die vorgegebenen Deutungsmodelle werde ich dann im letzten Abschnitt als eine ambivalente Haltung untersuchen, die eine Wahrnehmung des Krieges als einer inneren Kolonisierung impliziert und diese mit Verhaltensweisen der Selbstkolonisierung zu neutralisieren versucht. Anschließend werde ich auf die innere Verbindung dieser doppelten Subalternität mit dem veränderten Status des Bloggings in der Ukraine nach 2013/14 eingehen. Es wird hierbei die These aufgestellt, dass die Selbstwahrnehmung des Landes als einer Postkolonie in der Krisensituation tendenziell eine innere Polarisierung hervorruft und dadurch die Blogger entweder zu einer defensiven oder zu einer offensiven Haltung zwingt, die jeden grundsätzlichen Dissens ausschließt.
This special edition of HERJ (number 16.1) sprang from an international symposium in Salzburg, Austria on 11 and 12 May 2017, called Triangulation in History Education Research (H-Soz-Kult, 2019). It includes 12 articles on mixed-methods research and triangulation in history education research from seven different countries: Australia, Austria, Germany, the Netherlands, Portugal, Switzerland and the United Kingdom.
Im Abstand von 10 Jahren zu Band I legt Hermann Lange, dieses Mal unter Mitautorschaft von Maximiliane Kriechbaum, den zweiten, den Kommentatoren gewidmeten Band seiner auf eine Anregung von Franz Wieacker zurückgehenden Darstellung des "Römischen Rechts im Mittelalter" vor. Der Titel des Gesamtwerkes mit den Begriffen "Römisches Recht" und "Mittelalter" muss mit Einschränkungen gelesen werden, bedarf aber auch der Ergänzung. Was die Ergänzung anbelangt, so verdeutlicht der Titel des Werkes nicht genügend, welch große Bedeutung das kanonische Recht und andere, in die Wissenschaft der Kommentatoren miteinbezogene Rechte in diesem Werk haben. ...
Toni Pierenkemper widmet sich der Geschichte des RWI seit Kriegsende. Hierzu gehört die Wiederbegründung und Neuorientierung des RWI (1945 bis 1952) ebenso wie die Rolle des Instituts im wirtschaftlichen Strukturwandel und in der neuen Wirtschafts- und Währungsordnung (1952 bis 1974), in den Krisen der folgenden Jahre (1974 bis 2000) und schließlich die Neuausrichtung im neuen Jahrtausend (2000 bis 2018). Die komplexen Beziehungen zwischen Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitischer Beratung werden dabei offenbar.
Spätestens seit dem Jahrtausendwechsel ist auch in der Mediävistik das Genre der selbstreflexiven Gelehrtenbiographie – allem zeitweiligen Abgesang auf historische Biographien zum Trotz – angekommen, wenngleich hierzu eingeschränkt werden muss, dass Leben und Werk ausgesuchter Exponenten der Mittelalterforschung bisher vornehmlich in Qualifikationsschriften junger Historiker, die zudem oftmals ausweislich ihrer universitären Ausbildung schwerpunktmäßig in der Neuzeit, weniger in der mittelalterlichen Geschichte verhaftet sind, Gegenstand der Erkenntnis sind. Zusammenführende Synthesen, aber auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Arbeiten selbst (die über die "üblichen" Rezensionen hinausreichen) müssen dagegen als Desiderat angesehen werden. ...
Rezensionen zu:
Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt, hg. von Alfred HAVERKAMP (= Städteforschung. Veröffentlichungen des Instituts für vergleichende Städtegeschichte in Münster - Reihe A: Darstellungen, Bd.181, Köln-Wien 1984: Böhlau-Verlag, 364 S., 12 Abb., DM 52.--.
Hartmut BOOCKMANN, Die Stadt des späten Mittelalters. München, 1986: Beck, 357 S., 521 Abb., DM 98.
Das Folgende ist eine Auseinandersetzung mit dem Zeitungsartikel von Patrick Bahners (FAZ 5. 9. 2015) und zugleich mit seiner wichtigsten Autorität, Gerd Althoff (FmSt 48, 2014, S. 261-76: "Das Amtsverständnis Gregors VII. und die neue These vom Friedenspakt in Canossa"). Zu beiden Texten sind einige Bemerkungen vonnöten. Der vorliegenden Fassung meiner Darlegung gingen Versionen voraus, die an Jürgen Petersohn u.a., sowie jeweils erweitert an Nikolas Jaspert und zuletzt an Folker Reichert geschickt wurden. Ich stelle hiermit diese erweiterte Version (entgegen meiner ursprünglichen Absicht) auf Drängen von Kollegen und Freunden ins "Netz".
Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...
On Claude Dupuy (1545-1594)
(1991)
In his edition of Jansen Enikel’s "Weltchonik", which first appeared in 1891, Philipp Strauch briefly noted the similarity between a detail in Enikel’s creation story and a couplet in a short verse narrative printed in a collection by Adelbert von Keller. Strauch never elaborated on this parallel, and subsequent scholarship has not pursued it, but the manuscript from which von Keller’s material was drawn, now known as Codex Karlsruhe 408, is an important document and the relationship between it and Jansen Enikel deserves to be explored. Enikel’s "Weltchonik" (Vienna, c. 1272) is a 30,000-line history of the world from the creation to the death of the Emperor Frederick II. Immediately after his prologue, Enikel tells of the creation of the angels and their subsequent rebellion and fall, and only then comes the Biblical story of the creation of the world and of Adam and Eve. Most of this is standard material for the 13th century, but Enikels narrative has one striking and rather unusual feature. While some of the angels rebelled against God and others stood by him, there was a third group who refused to show their colours [...]
The Kaiserchronik is generically puzzling. In essence it is a spiritual world chronicle, but it lacks the usual historiographical systematisations of its theological content. However it does have three disputations, an unusual feature in a chronicle which has to date not been adequately explained. This essay argues, on the basis of comparisons with works in other literary forms, that these passages function as key expressions of the controlling idea of the entire work, namely the progress of the Gospel from the heathen to the Christian Empire, and that they are strategically located within the chronicle at the turning points in the success of Christian mission.
In recent publications Otto Hahn, last president of the Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, is charged with having favoured the Nazi regime, before World War II by politically purging institutes and suppressing Lise Meitner’s contribution to the discovery of nuclear fission, and during the war by contributing to the German war efforts, mainly to the development of nuclear weapons. These charges, however, which partly concern also the Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft and some of their institutes are based on ignorance or disregard of the historical sources.
Ottokar Lorenz
(1905)
This article explores the liturgical functions of cross-shaped staurothekes, reliquaries of the True Cross, in twelfth-century Sicily. These luxurious objects were once at the centre of the devotion of the growing Christian communities on an island undergoing dramatic social changes. This contribution examines the figuration of these crosses and the messages they conveyed to their audiences, focusing on documented processions as displays of public piety. To this end, the contents of two liturgical manuscripts from Palermo, evidence in contemporary pictorial arts and coinage, and the urban layout of the Norman capital will shed light on the reception of the symbol of the cross in the cosmopolitan, yet increasingly intolerant Sicilian kingdom.
Als 1848/49 die Deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche tagte, konnte sie auf Wissensbestände zurückgreifen, die parlamentarische Versammlungen im Vormärz in verschiedenen Teilstaaten des Deutschen Bundes hatten sammeln können. Wenn auch viele Abgeordnete keine oder nur wenig parlamentarische Erfahrung besaßen, so fanden sich unter ihnen doch erfahrene und bekannte Köpfe wie Friedrich Bassermann, Heinrich von Gagern, Friedrich Dahlmann, Gustav von Mevissen und Karl Mathy. In Abgrenzung zu ihren Vorgängerinstitutionen verstand sich die Nationalversammlung dezidiert als eine öffentliche Versammlung. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Ständeversammlungen des Vormärz zu werfen.
Das Ausmaß der parlamentarischen Öffentlichkeit im Vormärz variierte in den deutschen Staaten stark. Die rechtlichen Grundlagen der Parlamente, der obrigkeitliche Umgang mit ihnen, die unterschiedlich strenge Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse sowie die Stärke respektive Schwäche der liberalen Bewegung definierten den Rahmen. Die süddeutschen Staaten, allen voran das Großherzogtum Baden, galten dabei als am liberalsten, Preußen als reaktionärster Staat. Baden und Preußen sind somit das klassische Gegensatzpaar, mit dem der Umgang mit parlamentarischer Öffentlichkeit verglichen und Schlaglichter auf die Entwicklung des deutschen Parlamentarismus geworfen werden kann.
During the transition from early-modern societies to the nation states of the 19th and 20th centuries, the formation of the territorial state performed an important function. The combining of dominions to form a geographical and political unit could occur through the annexation of the weaker territory by the stronger one, but it could also occur with the mutual agreement of the political decision-makers of both territories. In the case of a union, a distinction emerged very early on between a real union and a personal union (or union of crowns). While in a real union agreements under international law were equally binding for both partners, the personal union assumed a special status, in which the person of the ruler was the only connection between the two states. However, this strictly legal definition only applied to the political institutions. Below the state level, there were forms of transfer that could give a personal union a special, transnational character. Academic opinion remains divided on the extent to which these connections, which are referred to using the term "composite statehood", constitute a Europe-wide development.
Peter I. als ambivalenter Kulturheros : zivilisatorischer Titan und/oder despotischer "Antichrist"
(2017)
An der Gestalt Peters I. scheiden sich seit Jahrhunderten die Geister. Peter I. ist und bleibt ein wirkungsmächtiger Mythos sowie eine nationale Kultfigur. Viele Aspekte seines Wirkens sind im russischen kulturellen Gedächtnis dem wissenschaftlichen Diskurs entzogen. Im kulturologischen und geschichtsphilosophischen Denken ist neben differenzierten Zugängen eine Opposition zwischen dem kraftvollen "Zivilisator" Russlands, einem sakralisierten Titanen einerseits und einem dämonischen Despoten oder "Antichristen" andererseits zu beobachten. In literarischen Texten kann dieser Dualismus mitunter dialektisch aufgebrochen und können seine Extreme dialogisch aufgehoben und enttabuisiert werden. Die große Faszination für die Konstruktion des Bildes von diesem Zaren geht aber wohl gerade von seinen Extremen aus. Weder seine Apologeten noch seine Kritiker können sich offenbar der potentiellen Suggestivkraft dieser historischen Persönlichkeit entziehen. Die Popularität Peters I. ist nicht nur durch seine fortdauernde Inszenierung und Präsenz im öffentlichen Raum und im kulturellen Gedächtnis Russlands ungebrochen, sondern auch durch den Umstand, dass bislang eklatante Tabubrüche in seiner Wirkungs- und Deutungsgeschichte ihm kaum etwas anhaben konnten. Dieser ambivalente Kulturheros ist nach wie vor für die nationale Identitätskonstruktion Russlands unverzichtbar.
Pierre Monnet - notice
(2013)
Pierre Monnet (geb. 1963), seit 2011 Direktor des Institut Français d’Histoire en Allemagne in Frankfurt am Main, ist "directeur d’études" an der Ecole des hautes études en sciences sociales (EHESS). Er studierte Geschichte an der Sorbonne, der Ecole normale supérieure sowie der EHESS. Nach seiner Promotion an der EHESS 1994 lehrte er mittelalterliche Geschichte an der Universität Dijon-Bourgogne. Von 1996 bis 2003 war er stellvertretender Direktor, anschließend Direktor der Mission historique française en Allemagne. Nachdem seiner Habilitation im Jahr 2002, war er bis 2005 Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines. Von 2007 bis 2011 war er stellvertretender Direktor, anschließend Direktor der Deutsch-Französischen Universität. Seine persönlichen Arbeitsschwerpunkte sind: Mehrsprachigkeit in der mittelalterlichen Stadt, politische Kultur des spätmittelalterlichen Reiches unter den Luxemburgern, Geschichte der Stadt Frankfurt im Spätmittelalter.
Der französische Frühsozialist Pierre-Joseph Proudhon (1809-1865) gilt unumstritten als der "Vater der Anarchie". Auf ihn geht die positive Umdeutung des Begriffs "Anarchismus" zurück. Sein Einfluss und seine Bedeutung für die Entstehung des sog. wissenschaftlichen Sozialismus und auf die anarchistische Bewegung in Deutschland sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Er hat darüber hinaus, mehr noch als seine Vorläufer Claude-Henri Saint-Simon und Charles Fourier, größeren Einfluss auf den deutschen Diskurs über Sozialismus gehabt. Der Historiker Max Nettlau erklärte über seine deutsche Rezeption:
Proudhon wurde in Deutschland sehr beachtet, wo damals die radikale Philosophie um Arnold Ruge und Ludwig Feuerbach sich nach einer folgerichtigen Weiterentwicklung auf allen Gebieten sehnte, also dem die Theologie negierenden philosophischen Radikalismus, den den Staat negierenden politischen Radikalismus und die bestehenden Eigentumsverhältnisse negierenden ökonomischen Radikalismus zur Seite zu setzen bereit war.
Als Zeitraum für die Untersuchung seiner Rezeption in Deutschland bietet sich das Vierteljahrhundert von 1840, dem Erscheinungsjahr von Proudhons Studie „Qu’est-ce que la propriété?“, bis zum Jahr 1865, in dem er starb, an.
Lange hat die Forschung die zehn Kreise des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation vernachlässigt. Ließen diese sich doch kaum in das Modell der europäischen (National-)Staatsbildung einordnen. Die Reichskreise bildeten eine separate, spezifische verfassungsrechtliche Ebene zwischen der im Reich nur schwach ausgeprägten "Zentralgewalt", repräsentiert durch Kaiser und Reichstag, und den einzelnen Reichsständen. Unter letzteren billigte die ältere Forschung nur den größeren Territorien staatliche Qualitäten zu. Das Reich wurde dagegen als ein zu moderner Staatsbildung unfähiges "Monstrum" abgetan, das insbesondere in der Gesetzgebung sowie in der Außen-, Wirtschafts-, Ordnungs- und Sicherheitspolitik versagt habe. Erst die jüngere Forschung hat gezeigt, dass das Alte Reich als Ganzes und die Reichsmitglieder durchaus staatliche Funktionen ausübten, und zwar auch im Bereich der frühneuzeitlichen Ordnungs- bzw. Policeygesetzgebung. Die Normenproduktion der Reichskreise und kleineren Reichsstände ist allerdings noch kaum erschlossen, und moderne Editionen gerade umfangreicherer, exemplarischer Policeyordnungen fehlen völlig. Die hier vorzustellenden, von Wolfgang Wüst herausgegebenen drei Bände zur "guten Policey im Reichskreis" bilden folglich nicht nur eine wertvolle Ergänzung zu dem im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte entstandenen Repertorium der frühneuzeitlichen Policeyordnungen und den in diesem Kontext entstandenen Fallstudien, sondern sie verbinden mit den Themen "Reichskreise" und "Policeygesetzgebung" zwei wichtige Felder der Frühneuzeitforschung und eröffnen damit eine neue Perspektive auf die Gesetzgebungsgeschichte und die Entwicklung frühmoderner Staatlichkeit. ...
Polish-German film relations in the process of building German cultural hegemony in Europe 1933-1939
(2022)
The article presents Polish-German film relations in the framework of Nazis cultural diplomacy between 1933 and 1939. The Nazi effort to create a cultural hegemony through the unification of the European film market under German leadership serves as an important point of reference. On the example of the Polish-German relationship, the article analyses the Nazi “soft power” in terms of both its strength and limits. Describing the broader geopolitical context, the article proposes a new trail in the research on both the film milieus and the cinema culture in Poland in the 1930s. In mythological terms, it belongs to cultural diplomacy and adds simultaneously to film history and New Cinema History.
After the First World War and the Danube Monarchy, Transylvania became a part of the Kingdom of Romania on December 1, 1918. The desired minority rights played an important role for the Transylvanian Saxons. The relationships with Hungary and Romania were reflected in the media coverage by the Transylvanian newspaper Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt. The authors created awareness on their concerns by using ideological vocabulary. Such political lexis acts as an appeal to the recipients. There is a clearly identifiable dichotomy: On the one side, negatively connoted lexis arises for the former political conditions in the Dual Monarchy. On the other side, positively connoted lexis appears for the needs and for the behavior of the Transylvanian Saxons and for the concepts of new political conditions that were published in the newspaper. This dichotomy consists of ideological vocabulary and lexis in common language.
Propagandafilme der NSDAP
(2005)
Dass dokumentarische Filme auch Propagandazwecken dienen können, war in den 20er und 30er Jahren international akzeptierter Konsens. Der nationalsozialistische Propagandafilm war, so gesehen, keine ausgesprochene dokumentarische Entgleisung. Wie die nationalsozialistische Partei und später der NS-Staat den Dokumentarfilm nutzten, um ihre Ideologie und Ziele zu verbreiten, untersucht Peter Zimmermann in diesem Beitrag. Er behandelt den nationalsozialistischen Propagandafilm von den Anfängen der Wahlwerbung über die Parteitagsfilme bis zur Verbreitung der arischen Rassenideologie. Besonderes Augenmerk legt er auf die Ästhetik der Riefenstahl-Filme mit ihrer idealisierenden Verklärung Hitlers und der NSDAP und auf die filmische Konstruktion von Feindbildern wie in Hipplers Propagandafilm "Der ewige Jude". Die einzelnen Kapitel sind Auszüge aus Band 3 des Sammelwerks "Geschichte des dokumentarischen Films in Deutschland".
Englischsprachige Bücher über Carl Schmitt sind keine Seltenheit, steht doch der deutsche Jurist wegen seiner schillernden Bedeutung seit Längerem im Fokus nicht nur juristischer und philosophischer Studien. Auch dass es um Schmitts Verhältnis zum Raum geht, ist keine Überraschung, denn im letzten Jahrzehnt wurde er in solchen Zusammenhängen verstärkt rezipiert. Versprochen wird dem Leser allerdings, er habe "the first systematic examination from a geographic perspective of one of the most important political thinkers of the twentieth century" in den Händen (Werbetext auf dem hinteren Einbanddeckel). Einschränkend bemerken die Autoren in ihren Acknowledgements allerdings, dieses Buch sei "the result of almost a decade of work on Carl Schmitt and his reception in English speaking academia" (x). ...
Raoul Sage
(2010)
Raoul Sage
(2010)
Raoul Sage
(2010)
The author, a professor of English linguistics at Freiburg University, was a member of the German Council of Science and Humanities (Wissenschaftsrat) from 2006 to 2012 and, in this capacity, was involved in this advisory body’s rating and assessment activities. The present contribution focusses on issues arising in the rating of research output in the humanities and is informed by his dual perspective, as planner and organizer of the ratings undertaken by the Wissenschaftsrat and as a rated scholar in his own discipline, English and American Studies.
Die Frage nach Konflikten zwischen den Rechtskulturen der USA und Deutschlands wirft ein kürzlich erschienener zweisprachiger Sammelband auf. Wer aber so fragt, der fragt nach mehr als Differenz. Er sucht nach Differenz in Interaktion, in der unterschiedliche Geltungsansprüche gleichzeitig erhoben werden. Sonst ginge es um das weniger abenteuerliche Vergleichen eines Nebeneinander. Leider bleibt die Publikation der Bayerischen Amerika-Akademie aber hierbei stehen und streift die emphatische Frage ihres deutschen Titels nur in Einzelbeobachtungen. Der Einfluss des amerikanischen Rechts in vielen internationalen Verträgen – Ausdruck der politischen Hegemonialstellung der USA – und die Dominanz amerikanischer Juristen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – Ausdruck der wirtschaftlichen Bedeutung der USA – hätten jedoch Anlass gegeben, immunologische Reaktionen an lebenden Rechtskörpern zu studieren. So aber bleibt es bei der In-vitro-Insemination des deutschen Lesers mit Hinweisen darauf, dass und warum die anderen es anders machen (etwa in Beiträgen zur Kriminalprävention von Streng und Kelling oder zum Jugendstrafrecht von Silverman). In letzterem, in kulturhistorischen Erklärungsversuchen des Warum, findet der Band freilich seinen gedanklichen Schwerpunkt und einige interessante Einsichten. Lamento also nach hinten und Lob nach vorne. ...
Ob eine Suche nach Rechtsbegriffen des Mittelalters förderlich sei, erscheine – so Harald Siems – zweifelhaft. Theoretische Reflexionen über Recht habe man im Frühen Mittelalter kaum angestellt. Jedenfalls nicht in der Intensität, dass sie sich zum Begriff verdichtet hätten. Die Frage nach dem Rechtsbegriff sei auch deshalb fehl am Platze, weil im Frühmittelalter so etwas zur Lösung von Rechtsfragen nichts hätte beitragen können. Warum sollte jemand auf die Idee kommen, "quasi auf Vorrat" Rechtsbegriffe zu entwickeln? Schon wenn es um konkrete Rechtsfragen wie beispielsweise die Behandlung von Diebstahl oder Raub geht, fehle es "noch lange an Begriff und System". Diese knappe Feststellung bringt Siems’ Ausführungen für einen kurzen Moment in die Nähe von Überlegungen, die Pilch anstellt und die auf dieser Tagung zu verfolgen sind. Aber wirklich nur für einen Augenblick blitzt das auf: Siems sagt, Rechtsbegriffe seien eine schwierige, abstrakte Kategorie, für die heute die Vertreter der Rechtstheorie und der Rechtsphilosophie zuständig seien. ...
In den großen Linien ist die Geschichte, die Christopher Brooks erzählt, bekannt. Es sind die Details, das Hinabtauchen in unzählige bislang unberücksichtigte Manuskripte und damit vor allem die Berücksichtigung zahlreicher Akteure in den Grafschaften, Städten und selbst Dörfern, die Reiz, Wert und besonderes Schwergewicht seiner Darstellung ausmachen – und ihm eine erstaunliche Pointe der Argumentation ermöglichen. ...
Die folgenden Überlegungen gelten dem Zusammenwachsen von räumlichen und rechtlichen Vorstellungen im frühmittelalterlichen Sachsen. Es soll dabei weniger um die Übertragung fränkischer Konzeptionen gehen als darum, wie die Sachsen selbst als Folge ihrer Integration in das christliche Reich eine Vorstellung entwickelten, den ihnen eigenen Raum mit einem Recht zu verbinden, das selbst Ergebnis dieser Niederlage war. Um diesen Prozess zu verfolgen, ist es nötig, auf die wichtigsten Interpretationen der Unterwerfung Sachsens durch die Historiographie des 9. Jahrhunderts zu schauen. ...
Im vorvergangenen Jahr sind zwei umfangreiche Monographien zur Funktion der Kirche im Frühmittelalter erschienen, die besonderes Augenmerk unter der Fragestellung nach dem Verhältnis von "Recht, Raum und Religion" zu verdienen scheinen. Zum einen ist dies die Jenaer Dissertation von Tina Bode, zum anderen die Studie von Florian Mazel, Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Rennes II, die Gegenstand seiner habilitation à diriger les recherches gewesen ist. Erstgenannte will sich auf das ostfränkische Reich der Ottonenzeit (919–1024) konzentrieren, während Mazel gar die mittelalterliche Kirche vom 5. bis zum 13. Jahrhundert in den Blick nehmen möchte. ...
Das Handschriftenfragment Bergen, Universitetsbiblioteket, MS 1550.5 (im Folgenden: MS 1550.5) veranschaulicht das Schicksal vieler Mittelaltercodices der frühen Neuzeit in Norwegen. Die meisten für liturgische Zwecke genutzten Codices wurden als Palimpseste für verschiedene Aktenstücke, Verstärkung in Buchrücken, Fütterung von Brieftaschen u.ä. wiederverwendet. Das hier vorgestellte Pergamentstück mit den Maßen 305 × 175 mm erhielt in der Forschung bereits weitreichende Aufmerksamkeit. Der Fokus lag allerdings auf der lateinischen Textüberlieferung. Der vorliegende Artikel zielt nun darauf ab, das Fragment in Zusammenhang mit seiner Wiederverwendung als altnorwegische Urkunde zu kontextualisieren und mittels einer vollständigen Beschreibung des Fragments dessen Rezeptionsgeschichte zu beleuchten.
Martin Heckels monumentale Kompilation kennt – soweit ich sehe – kein vergleichbares Werk, weder zum Thema noch dem Genre nach. Auf nicht ganz tausend Seiten – rund 170 davon eine inhaltlich strukturierte Literaturübersicht – verhandelt der Autor in großer Quellennähe, beeindruckender analytischer Durchdringung und präziser Diktion die drei großen Sachbereiche, welche der Untertitel nennt: die "Entwicklung der Theologie Luthers", die "Auswirkung auf das Recht", die Rahmenbedingungen Reichsreform und Territorialstaatsbildung, und die Auseinandersetzung mit "Rom und den Schwärmern". ...
Frühjahr 1934. Vorübergehend sieht es so aus, als kehrten im deutschen Reich wieder Ruhe und Ordnung ein: Hilfspolizei und "wilde" Konzentrationslager werden aufgelöst, mit der Wirtschaft geht es bergauf und ein Nichtangriffspakt mit Polen verheißt außenpolitische Stabilität. Das neue Regime hat sich konsolidiert; nun wird die revolutionäre "Bewegung" in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt – so sieht es jedenfalls der "Reichsjuristenführer" Dr. Hans Frank. Am 20. März tönt seine Stimme landesweit durch die Volksempfänger: "Der Staat Adolf Hitlers … ist ein Rechtsstaat." Die Macht des Nationalsozialismus verwirkliche sich "ausschließlich in den Formen des Rechts"; sie strebe nach "Rechtssicherheit", "Rechtsschnelligkeit" und "Rechtsklarheit". Kurze Zeit später scheinen Frank Bedenken zu kommen: Im Sommer protestiert er gegen die verfahrenslose Erschießung Ernst Röhms und seiner Gefolgsleute. Die Hinrichtung von Parteigenossen der ersten Stunde passt nicht zum Bild eines völkischen Rechtsstaates. Roland Freisler sieht das anders. Selbstverständlich sei der nationalsozialistische Staat ein Rechtsstaat; man müsse diesen Begriff nur richtig deuten: nicht im Sinne eines Staates der "Shylockgerechtigkeit", in dem "das Formale… zur Zwangsjacke des Lebens" wird, sondern eines Staates des "richtigen", weil aus dem gesunden Volksempfinden geschöpften Rechts: "Ihm ist … Recht alles, was dem Volke dient und frommt" – auch Terror, Verfolgung und Mord. ...
Die vorliegende Münchner historische Dissertation untersucht am Beispiel der letzten Generation der Reichskammergerichtsassessoren die Wahrnehmung und Verarbeitung der Auflösung des Alten Reiches und die Bewältigung dieses epochalen Umbruchs durch die ehemaligen Richter bis in die Zeit des Deutschen Bundes hinein. Es geht folglich um Auflösung und Transfer eines Rechtssystems, das Mader am Beispiel der Bewältigungsstrategien der rund 20 Kammerrichter und ihrer Nachkarrieren detailliert rekonstruiert. Zwar fällt die Kritik des Verfassers an der "Untergangsorientierung" der Forschung zu einseitig und pauschal aus – denn diese hat das Funktionieren der Reichsverfassung auch in ihrer letzten Phase differenziert herausgearbeitet. Zutreffend ist jedoch, dass Fortwirkung, Kontinuität und Transfer des Alten Reiches, seines Rechts, seiner Institutionen und seiner Funktionsträger noch stärker erforscht werden sollten. ...
Johannes Fried saves the programmatic aim of his book for the last chapter, but I’ll begin with it: unlike their counterparts in China or India or really any other center of historical civilizations, Europe has a particular disdain neither for its oldest period nor for the most recent but for the middle age (507). Some, and Fried chooses his countryman Immanuel Kant as their chief, regard the middle ages as an age lacking in the beauty of the ancient world and without the dedication to reason that his modern counterparts share. He holds Gothic architecture in particular contempt (506). Just as bad, Fried notes, are those who would romanticize the middle ages, ignoring the truly radical thought of characters like Meister Eckhart and William of Ockham, whose philosophical explorations set the stage for the most radical thought of what Kant would regard as his own era’s Enlightenment (508). In his masterful book titled simply The Middle Ages, Fried begins with Boethius and wends his way to Machiavelli in a campaign against such dismissals and such flattening accounts, telling a tale of political thought and philosophical exploration and most importantly of complexity at every step, a journey through Western Europe’s middle millennium that encourages the reader to think of the period as a truly fruitful period of intellectual, political, and social transformation. ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Gli storici del diritto dell’età medievale – quei pochi, almeno, o pochissimi che ancora si interessano ai secoli che segnarono il passaggio dalla tarda antichità al primo medioevo – non possono che salutare con grande piacere il volume del L. riconoscendovi immediatamente un nuovo e prezioso strumento di lavoro. L’importanza della Gallia tardoantica e poi di quella merovingia nella storia della tradizione giuridica romanistica era certo già nota da tempo. Merito del L. non è però solo quello di riproporre all’interesse della storiografia un tema – quello della storia delle fonti normative e giurisprudenziali di quell’epoca così particolare – che negli ultimi decenni, nonostante alcune lodevoli eccezioni, sembrava avviato a un progressivo abbandono. Nella sua rassegna d’insieme, egli non si limita infatti a riferire lo stato delle ricerche aggiornando e integrando l’opera tuttora fondamentale del Conrat.1 Si sforza invece di intervenire costantemente, prendendo posizione in pratica su ogni questione e proponendo, di volta in volta, integrazioni, precisazioni e, soprattutto, originali considerazioni, frutto di lunghi studi personali. Un libro coraggioso e sovente originale, dunque, che – è facile prevedere – nelle librerie degli studiosi del diritto nell’età altomedievale troverà posto, appunto, accanto alla Geschichte del Conrat. ...
Not only in literature there are hunting vampyres. Especially in the history of eastern europe there are a few cases of this phenomena. But it is an phenomena of borders. Military borders, borders between faith and superstition and our common knowledge. In this paper I shall examine well-known sources of cases leading toward the an edict by Maria Theresia to force the end of this superstition. The sources show that there was an existing problem at the military borders of Austro-Hungary in the 18th century. When diseases came to a village and the legends about vampires were well-known there, than brave locals exhumed the body of a suspicious deceased. And they found a dead corpse in good shape. The skin had still a fresh colour. Hair and nails seemed grown and even blood was found between mouth and nose. These descriptions can be found in many sources of vampire exhumes in historical sources. But every exhume had a danger of infecting the whole society in a village if the deceased had a disease. Even if doctors and theologians examined the cases, there was never an intention to give a proof of vampyres. The phenomena of vampyres was part of a barbaric world – far away from vienna. Today's knowledge about decay of a human body shows that the descriptions in the sources are correct at this point. A body buried in a coffin still can be in a good shape. So the history of vampyres is a history of the culture transformation of legends and the history of science, to understand what happens after someone went down to his grave.
Mit einem Hammer schlägt der barfüßige Mann in rot-weiß gestreiftem Rock auf sein Gegenüber ein. Aus der Kopfwunde des jugendlichen Opfers ergießt sich ein Blutschwall. Rechts daneben zwei Männer, von denen einer dem anderen Geld übergibt. Der Gewalttäter hat eine auffällige Erscheinung: Schellen und Glocken sind an seinem Gewand angebracht, die zerzausten Haare und ein Kurzer Bart an Kiefer und Oberlippe unterscheiden ihn von den übrigen Figuren. ...
The archives in Sibiu hold a large number of German documents of the town council with a great historical and cultural significance for the Romanian reading public. This is the reason why the selective translation of these records is more than welcome. This study deals with the difficulties encountered in the act of translation of some civil, administrative and criminal lawrecords of the town council in Sibiu between 1556 and 1705. The analyzed corpus consists of 20 texts from different periods translated into Romanian by the authors of this study. The registered difficulties are engendered on one side by the language particularities – old or worn out idioms, judicial language, dialectal influences, Latin words and phrases, an intricate structure of the sentences, the defective punctuation, abbreviations and graphic peculiarities of the actuary – and on the other side by the historical and cultural background of Transylvania in those times.
Die Welt wird kleiner. Moderner Verkehr und moderne Kommunikation lassen die Kontinente enger zusammenrücken. Die Staaten verlieren mehr und mehr Funktionen an supranationale Organisationen und Konzerne; vielerorts ist gar die Rede vom nahen Ende der Nationalstaaten und ihrer Epoche. In einem großen Teil Europas jedenfalls hat die Einführung des Euro vor einem guten Jahr diesen Souveränitätsverlust, der für Währungen, Zölle und vieles andere längst zuvor vollzogen worden war, auch sinnlich erfahrbar gemacht.
Als 2008 die Finanzkrise eskalierte, vollzog sich eine irritierende Veränderung in der Semantik von 'Rettung'. Während nämlich einerseits unbedingte Imperative der Rettung finanzieller und fiskalischer Institutionen aufkamen, 'whatever it takes', wurde andererseits der Rettungsimperativ für Menschen in Seenot immer problematischer. Insbesondere im Kontext von Flucht und Migration im Mittelmeerraum begannen Regierungen, humanitäre Rettungsbemühungen zu kriminalisieren, während sie doch zugleich unterlassene Hilfeleistungen ebenfalls strafrechtlich verfolgten. Über lange Zeit hatten Schiffbrüchige im öffentlichen Diskurs die Stelle als privilegierte Zielobjekte unbedingter Rettungsimperative besetzt, die sogar das Risiko eines Selbstopfers in Kauf zu nehmen verlangten. Nun schien es, als sei diese Stelle umbesetzt worden. Dass eine solche Umbesetzung aber überhaupt möglich war, warf nicht zuletzt die Frage danach auf, wie es eigentlich um die Geschichtlichkeit derartiger Imperative insgesamt bestellt ist. Diesem Problemzusammenhang geht das Forschungsprojekt "Archipelagische Imperative.Schiffbruch und Lebensrettung in europäischen Gesellschaften seit 1800" nach, indem es unter anderem untersucht, wie die Schiffbrüchigen überhaupt dazu gekommen waren, die fragliche Stelle zu besetzen.
Die Arbeit mit Rechnungen bietet den Vorteil, dass es sich dabei fast immer um Originalquellen handelt. Rechnungen wurden üblicherweise nicht in Kompilationen aufgenommen oder nicht in Urkunden inseriert. Wenn sie abgeschrieben wurden, geschah das höchstens im Zuge des Abrechnungsprozesses und nicht, wie etwa bei Chroniken, um für ihre weitere Verbreitung zu sorgen. Unter den schriftlichen Quellen kommen die Rechnungen damit wohl der Definition eines Überrestes am nächsten: Sie wurden für die Mit-, nicht die Nachwelt erstellt. Das bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass wir selten genau wissen, zu welchem Zweck eine Rechnung eigentlich verfertigt wurde. Keine Arenga klärt den Forscher über die Vorgeschichte und den Zusammenhang der Niederschrift auf. Erklärende Dokumente sind fast nie überliefert. Die Menschen, die Rechnungen erstellten und mit ihnen arbeiteten, lernten das durch und bei ihrer Arbeit, eventuell unter mündlicher Anleitung. ...
Es gibt sogenannte "Fakten" oder "Tatsachen" der Geschichte, die sich nach intensiver Überprüfung als Fiktionen erweisen. Es gibt Vorstellungen, die jahrhundertelang als gesichertes Wissen galten und bis heute in Enzyklopädien und einschlägigen Handbüchern zu finden sind. Ihre Faktizität gilt als gesichert; man sieht sie als "wirklich bestehende Sachverhalte" an. Und doch entpuppen sich immer wieder vermeintlich gesicherte Tatsachen als fiktiv. Jedoch können solche "fiktiven Tatsachen" in verschiedenen Zusammenhängen – und sei es "nur" in der Wissenschaftsgeschichte – ein Eigenleben entwickeln. Der traditionelle Begriff der Fälschung greift hier nicht mehr. Neuerdings verbreitet sich der Begriff der "imaginären Tatsache". ...
Mit dem Ausbruch eines Krieges in der Ostukraine hatte vor 2014 niemand gerechnet. Die rasante Geschwindigkeit, mit der die innenpolitische Krise in einer der einst stabilsten ehemaligen Sowjetrepubliken zu einem hybriden Krieg eskalierte, deutet dabei nicht nur auf rationale militär- bzw. wirtschaftsstrategische Interessen hin. Obwohl die Ukraine und Russland eine jahrhundertealte gemeinsame Geschichte und kulturelle Nähe verbindet, offenbart der Konflikt auch tiefe gegenseitige Ressentiments und geschichtspolitische Obsessionen, die bereits lange vorher in künstlerischen Werken und kulturellen Diskursen präsent waren. In der Ukraine-Krise kam es zu einer Reinszenierung kollektiver Phantasmen, historischer Helden- und Opfermythen. Paradoxerweise aber eröffneten die Gewaltbereitschaft und Kriegslust, mit der alle Parteien auf lokaler, nationaler und virtueller Ebene diese Dynamik vorantrieben, unter anderem Kulturschaffenden auch Möglichkeiten, die gefühlte Ohnmacht zu überwinden und gesellschaftlich handlungsfähig zu werden. Diese Entwicklung ist tief durch die (post-)sowjetischen Erfahrungen geprägt und zugleich eng mit globalen und medialen Veränderungen verbunden. Die Fallstudien des Bandes loten die affektiven und diskursiven Dimensionen des Konfliktes aus und leisten damit einen Beitrag zur Konzeptualisierung der postsozialistischen Gesellschaften und Kulturen im Osten Europas.
Mit dem Ausbruch eines Krieges in der Ostukraine hatte vor 2014 niemand gerechnet. Die rasante Geschwindigkeit, mit der die innenpolitische Krise in einer der einst stabilsten ehemaligen Sowjetrepubliken zu einem hybriden Krieg eskalierte, deutet dabei nicht nur auf rationale militär- bzw. wirtschaftsstrategische Interessen hin. Obwohl die Ukraine und Russland eine jahrhundertealte gemeinsame Geschichte und kulturelle Nähe verbindet, offenbart der Konflikt auch tiefe gegenseitige Ressentiments und geschichtspolitische Obsessionen, die bereits lange vorher in künstlerischen Werken und kulturellen Diskursen präsent waren. In der Ukraine-Krise kam es zu einer Reinszenierung kollektiver Phantasmen, historischer Helden- und Opfermythen. Paradoxerweise aber eröffneten die Gewaltbereitschaft und Kriegslust, mit der alle Parteien auf lokaler, nationaler und virtueller Ebene diese Dynamik vorantrieben, unter anderem Kulturschaffenden auch Möglichkeiten, die gefühlte Ohnmacht zu überwinden und gesellschaftlich handlungsfähig zu werden. Diese Entwicklung ist tief durch die (post-)sowjetischen Erfahrungen geprägt und zugleich eng mit globalen und medialen Veränderungen verbunden. Die Fallstudien des Bandes loten die affektiven und diskursiven Dimensionen des Konfliktes aus und leisten damit einen Beitrag zur Konzeptualisierung der postsozialistischen Gesellschaften und Kulturen im Osten Europas.
Del 1718 perordine della beata e d'eterna memoria degna di Sua M-ta Imp-le sono stato spedito per Inuiato al Han di Buharia. ...
Frankreichs Seenotrettungsgesellschaft, die Société Nationale de Sauvetage en Mer (SNSM), geht auf einen Zusammenschluss zweier Einrichtungen zurück, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit ursprünglich unterschiedlichen Zielsetzungen entstanden sind: Die Société Centrale de Sauvetage des Naufragés (SCSN) wurde 1865 unter der Schirmherrschaft von Kaiserin Eugénie speziell zur Rettung Schiffbrüchiger gegründet. Der 1873 im bretonischen Rennes gegründeten Société des Hospitaliers Sauveteurs Bretons (SHSB) hingegen ging es allgemein um die Rettung von Menschen, die unverschuldet in Not geraten waren. [...] Doch schon nach wenigen Jahren konzentrierte sich die SHSB entgegen ihrer ursprünglichen Zielsetzung fast ausschließlich auf die Rettung schiffbrüchiger Seeleute. In dieser Entwicklung zeigt sich eine Spannung, ein erklärungsbedürftiges Missverhältnis zwischen dem ursprünglichen, allgemeinen humanitären Anspruch und der praktischen Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Spanien : Menschen in Not
(1937)
Spuren jüdischen Lebens an der mittleren Oder = Ślady życia żydowskiego na Środkowym Nadodrzu
(2022)
Über viele Jahrhunderte lebten Jüdinnen und Juden im Gebiet der mittleren Oder, einem wirtschaftlich höchst lebendigen Lebensraum – und bereicherten die Kultur dieser Region. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden diese Menschen entrechtet, vertrieben und ermordet, doch ihr kulturelles Erbe ist noch sichtbar.
Das vorliegende Buch begibt sich auf eine Entdeckungsreise und folgt den Spuren dieser verschwundenen jüdischen Welt.
Am anderen Ende derWelt, in einem argentinischen Städtchen im Bundesstaat Buenos Aires, versetzten die epochalen Ereignisse in Europa nach dem Fall des Eisernen Vorhangs den Bürger Dinko Šakić in Entzücken. Fünfzig Jahre nachdem er aus seiner Heimat geflüchtet war, führten die tektonischen Umwälzungen nach dem Ende des Kommunismus und der europäischen Teilung sogar zur staatlichen Verselbständigung seiner einstigen Heimat Kroatien – zu einer jahrzehntelang nicht einmal im Traum denkbaren Entwicklung. Dinko Šakić setzte sich daraufhin öffentlich für seine frühere Heimat ein. Es fiel ihm gar nicht ein, dass ihn seine Vergangenheit einholen könnte. Wahrscheinlich weil er "ein gutes Gewissen" hatte, ein von ihm gern benutzter Ausdruck, oder weil er in der jungen Republik Kroatien eine Art Fortsetzung jenes Staatsgebildes sah, dem er in seiner Jugend "gedient" hatte (auch ein beliebter Ausdruck Šakićs). In der größten lateinamerikanischen Kroatengemeinde in Argentinien gab es wahrscheinlich nichts, was ihn zur Vorsicht hätte mahnen können. Er schien die Öffentlichkeit geradezu gesucht, womöglich sogar eine Anerkennung erwartet zu haben. Bei einem Empfang zu Ehren des kroatischen Präsidenten während dessen Staatsbesuchs in Argentinien wurde Šakić von Journalisten beobachtet, wie er Tudjman nicht von der Seite weichen wollte, was diesen sichtlich irritierte und zu Hause für Empörung sorgte. Šakić, der sich selbst bei mehreren Gelegenheiten als glühenden kroatischen Nationalisten schilderte, weshalb er schon als Jugendlicher Anhänger der Ustascha-Organisation geworden sei, ahnte offensichtlich nicht, dass seine Art der Heimatliebe dort Entsetzen hervorrufen würde. ...