940 Geschichte Europas
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Im Rahmen der neuen Augsburger Konziliengeschichte hat Erich Meuthen den Band „Das Basler Konzil (1431-1449)" übernommen, dessen Abfassung vor allem aufgrund des überreichen und nur teilweise erschlossenen Quellenmaterials erhebliche Vorarbeiten fordert. Im Zusammenhang mit diesen noch zu leistenden Vorstudien steht meine Untersuchung; prosopographisch orientiert, widmet sie sich einer Gruppe des Basiliense, der im Konzilsverlauf quantitativ wie qualitativ wesentliches, nach Meinung nicht weniger Forscher gar entscheidendes Gewicht zukam. Ich versuche in meiner als Habilitationsschrift geplanten Arbeit, zunächst die in Basel persönlich anwesenden Väter, die Prokuratoren von Kirchen, Klöstern, Universitäten, Städten etc. zu erfassen, des weiteren in Frankreich selbst die in der Umgebung Karls VII. und auf den grollen Klerusversammlungen des Reichs für die Kirchenpolitik entscheidenden Männer sowie den wegen Suppliken, Streitigkeiten, Kommissionen und Zitationen mit der Synode in Beziehung stehenden Personenkreis zu beschreiben und deren Lebens- und Wirkraum auszuleuchten. Alsdann ist das vielfältige und ungeachtet der durch den Hundertjährigen Krieg bedingten politischen Parteiungen oft überraschend enge Beziehungsgeflecht zwischen diesen Personen und Gruppen aufzuspüren und seinen Auswirkungen auf das konziliare Geschehen nachzugehen. Denn für das Verständnis mancher Vorgänge in Basel bietet die Kenntnis persönlicher Abhängigkeiten, Freundschaften und Feindschaften oft die einzige Lösung, die zumal bei den ausgeprägt kollegial-korporativen Verfassungsstrukturen dieser Synode nur zu naheliegen, wie E. Meuthen zu Recht betont.
Der Aufsatz "Zwischen Sachlichkeit, Idylle und Propaganda. Der Kulturfilm im Dritten Reich" von Peter Zimmermann beschäftigt sich mit der Nazi-Propaganda in den Filmen des Dritten Reiches. Dabei analysiert er typische Kulturfilme dieser Zeit und stellt die These auf, dass der Kulturfilm des Dritten Reichs vielfältiger, widersprüchlicher und in weiten Teilen weniger propagandistisch gewesen zu sein scheint, als es das kritische Stereotyp wahrhaben möchte.
In einer diachronen Vergleichsstudie sollen die Probleme des frühneuzeitlichen Seehandels Dänemarks und der Hansestädte gegenüber den Barbaresken beschrieben und verschiedene Lösungsmodelle wie auch die Implementierung derselben herausgearbeitet werden. Die Gefährdung der Schifffahrt auf dem vogelperspektivisch konzipierten Raum Meer mit einem nach Süden hin steigenden Risiko führte zu einer kartographischen Einteilung von Risikozonen. Die institutionelle Antwort auf diese Entwicklung kann mit den Begriffen Sklavenkasse und Türkenpässe idealtypisch zusammengefasst werden.
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Sheilagh Ogilvie, kanadische Wirtschaftshistorikerin an der Universität Cambridge und Mitglied der British Academy, mit Gilden und Zünften und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Sie begann einst mit den württembergischen "Engelsaitwebern" (wohl von "English satin" – Hersteller wertvoller Tuche) in Calw und Wildberg im Nordschwarzwald im 17. Jahrhundert und hat seitdem den Fokus zeitlich wie räumlich immer weiter geöffnet. 2011 erschien ihr Buch über die Kaufmannsgilden ("Institutions and European Trade. Merchant Guilds 1000–1800"), und nun folgt unter der gleichen Leitfrage das Pendant auf der Ebene der Handwerkerzünfte: Haben Gilden und Zünfte zum Wirtschaftswachstum beigetragen? Ihre Antwort ist negativ. Von einem wirtschaftsliberalen Standpunkt aus charakterisiert Ogilvie die Zusammenschlüsse der Kaufleute und Handwerker als am Gemeinwohl kaum interessierte Vereinigungen, denen es vor allem um die Sicherung der Vorteile ihrer Mitglieder zum Nachteil der Konkurrenz, der Kunden und des technischen Fortschritts ging und die dazu hohe Eingangsbarrieren errichteten, nach besten Kräften mit den Regierungen der Länder und Städte kollaborierten und die Märkte manipulierten, indem sie die Lieferketten kontrollierten und die Preise hochhielten. ...
Il existe sans doute peu d’histoire des relations entre deux aires culturelles qui suscite autant d’attention à l’heure actuelle que celle des relations entre « l’Occident » et le « monde musulman ». Elle montre particulièrement bien combien la période que nous qualifions communément de « Moyen Âge » influence les débats actuels. Certains phénomènes de cette histoire sont aujourd’hui si fortement enracinés dans l’imaginaire collectif qu’ils continuent à façonner de manière significative la représentation même de ces relations. C’est le cas en particulier de l’expansion arabo-musulmane, des croisades et de ce que l’on appelle la « Reconquista » : ces phénomènes n’évoquent pas seulement des images de fanatiques religieux, mais ils sont – les croisades notamment – ancrés si profondément dans notre pensée conceptuelle qu’ils sont considérés comme l’expression d’un antagonisme quasi épique entre deux civilisations, au fondement desquelles se trouvent une variante de monothéisme (chrétienté / islam) et une langue sur laquelle repose la vie intellectuelle (latin / arabe). ...
Im Jahr 2017 sind zwei Sammelbände erschienen, die aus beinahe zeitgleichen Tagungen im November 2015 zur Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich 1914–1918 hervorgegangen sind: Der eine ist der von Elina Lemaire (Universität Bourgogne – Franche-Comté) herausgegebene Band zum öffentlichen Recht während des Krieges, der andere der vom Conseil d’État selbst herausgegebene Band zu seiner Funktion und (gestaltenden) Rolle während der Kriegsjahre. Insoweit die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich ohne den Conseil d’État kaum sinnvoll untersucht werden kann und umgekehrt eine Geschichte dieses Conseil kaum unter Auslassung seines Einflusses auf die Rechtsentwicklung geschrieben werden kann, nähern sich beide Bände aus unterschiedlichen (aber auf das öffentliche Recht fokussierten) Perspektiven gewissermaßen einem gemeinsamen Gegenstand: der Rechtsstaatlichkeit im Krieg und namentlich der Rechtsstaatlichkeit in einer Republik im Krieg. ...
Häufig wird angenommen, man sei dort "zu Hause", wo man geboren wurde. Man könnte etwa sagen: "Hier! Hier bin ich zur Welt gekommen", und mit diesen Worten wäre impliziert, dass man sich keinen vertrauteren, wertvolleren und intimeren Ort vorzustellen vermag. Dieser Ort wäre, anders ausgedrückt, der Ort, wo man hingehört. Der Ort, an dem man geboren wurde, ist jedoch willkürlich. Menschen wurden im Exil geboren oder auch neben Straßensperren. Tatsächlich hat kein Mensch Einfluss auf die Umstände der eigenen Geburt. Der eigene Geburtsort bedeutet also nur auf indirekte Weise Zugehörigkeit. In Wirklichkeit bezeichnet nichts mehr Zugehörigkeit als ein Grab. Ein Grab ist ein fester Ort, auf den man zeigen und dabei feststellen kann: "Hier liegen mein Vater und seine Vorfahren begraben, und hier werde auch ich eines Tages begraben sein." Es ist der Ort, den man häufig für sich selbst auswählen kann, wo das Menschliche schließlich eins mit der Erde wird. Diese grundlegende Einheit des Belebten und Unbelebten veranlasste etwa Giambattista Vico zu der Aussage, in früheren, primitiveren und prosaischeren Zeiten sei der Grabstein ein rechtliches Gebilde. "So zeigten schon durch die Gräber ihrer Bestatteten die Giganten die Herrschaft über ihrer Ländereien an; [...] Und zu Recht", bemerkte Vico, "gebrauchten sie jene heroischen Redensarten: 'wir sind Söhne dieser Erde', 'wir sind geboren aus diesen Eichen' [...]." Somit gehört man nicht an den Ort, an dem man geboren wurde, sondern dorthin, wo man zur letzten Ruhe gebettet wird.
Manche Menschen besitzen mehr als nur einen Grabstein. Gershom Scholem ist einer von ihnen - eine merkwürdige Tatsache. Dem Anschein nach gehört Scholem, wenn er überhaupt irgendwohin gehört, nach Jerusalem.
Das Recht nimmt keine zentrale Stellung ein in diesem Band zu "Asian Perspectives on the Paris Peace Conference and the Interwar Order, 1919–33", dies sei gleich zu Beginn dieser Rezension in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift angemerkt. Was dieser Band allerdings bietet, sind äußerst vielschichtige und differenzierende Perspektiven auf einen Gegenstand, der in der Rechtsgeschichte bislang nicht nur, aber vor allem auf seine Bedeutung im europäischen Kontext hin erforscht wurde. ...