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A feature of the Northern Iroquoian languages is their especially rich inventory of particles. This paper is concerned with one particle in the Cayuga language which has a widespread distribution and performs a broad range of apparently unrelated functions. The particle ne:' is commonly .translated as 'it is/that is', 'this' or ' that'. In other instances it is translated as predominant stress, or is simply omitted in the translation. The particle can occur in almost any syntactic or semantic environment, but it is not obligatory in any context. The various functions that have been suggested in the literature include indication of declarative mood and assertion, marking of emphasis, focus or contrast, and expression of predicative and deictic force. I argue that the particle ne:' can be described successfully if its distribution is considered from a wider perspective, taking into account discourse structure and variation in scope. Its analysis as a focus marker can account for the variety of apparently unrelated functions. The analysis is based on a detailed study of the particle' s distribution in spoken language using a database of five Cayuga texts by four different speakers, including three narratives, one procedural text and a children 's version of a ceremonial text.
Valenz ist eine Zeitbombe, die im Lexikon deponiert ist und in der Grammatik detoniert. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Grundlegung einer neuen Valenztheorie, der die Aufgabe zukommt, diese Bombe so empfindlich zu konstruieren, daß sie nicht mehr entschärft werden kann. Dabei möchte ich gleich am Anfang betonen, daß die Valenztheorie – genau und nur im Sinne der obigen Metapher – eine grammatische Teiltheorie darstellt, die nicht an ein bestimmtes Grammatikmodell gebunden ist. Zwar ist die Valenztheorie m enger Verbindung mit der Dependenzgrammatik entstanden, Valenztheorie und Dependenzgrammatik haben jedoch klar unterschiedliche Gegenstände. Auf die Bestimmung dieser Gegenstände komme ich am Ende meiner Erörterungen zu sprechen (vgl. 5.). Es soll von folgenden Arbeitsdefinitionen ausgegangen werden: (I) Valenzpotenz (kurz: Valenz) ist die Potenz relationaler Lexemwörter (Lexemwort' im Sinne von Coseriu), die zu realisierende grammatische Struktur zu prädeterminieren (vgl. auch Welke 1993; zur Relationalität vgl. Lehmann 1992:437f.). Aus dieser Arbeitsdefinition folgt, (a) daß Valenz für einen Teil der grammatischen Realisierung verantwortlich ist, aber auch (b) daß Valenz bei weitem nicht für alles in der grammatischen Realisierung verantwortlich ist. Eine ganze Reihe von morphologischen, syntaktischen, semantischen und konzeptuellen Prozessen wIe z.B. Derivation (verbale Präfixbildung), Konjugationstyp, syntaktische Konversion, Serialisierung, Graduierungen der Transitivität, Determinierung, Fokussierung usw. interagiert mit der Valenz, sobald diese eine grammatische Struktur mitzuerzeugen hat (vgl. auch 3.6).
In the last two decades Philippine languages, and of these especially Tagalog, have acquired a prominent place in linguistic theory. A central role in this discussion was played by two papers written by Schachter (1976 and 1977), who was inspired by Keenan's artcle on the subject from 1976. The most recent contributions on this topic have been from de Wolff (1988) and Shibatani (1988), both of which were published in a collection of essays, edited by Shibatani, with the title Passive and Voice. These works, and several works in-between, deal with the focus system specific to Philippine languages. The main discussion centers around the fact that Philippine languages contain a basic set of 5 to 7 affix focus forms. Their exact number varies not only in the secondary literature, but in the primary sources, i.e. Tagalog grammars, as well, where considerable differences in the number of affix focus forms can be found. All of these works, however, do agree on one point: the Philippine focus system basica1ly consists of agent, patient (=goal or object), benefactive, locative, and instrumental affix forms. Schachter/Otanes (1972) list a number of further forms, and in Drossard (1983 and 1984) we tried to show (in an attempt similar to those of Sapir 1917 and Klimov 1977) that the main criterion for a systematization of the Philippine focus system consists in the difference between the active and stative domains, an attempt which in our opinion was largely misunderstood (cf. the brief remarks in Shibatani (1988) and de Wolff (1988). The present paper is thus, on the one hand, an attempt to repeat and clarify our earlier position, and on the other, a further step towards such a systematization. A first step in this direction was an article on resultativity in Tagalog from 1991. In the present paper this approach will be extended to reciprocity. In the process we will show that it is valid to make a distinction between an active (=controlled action) vs. a stative (=limited controlled action) domain. First, however, we will take a brief look at what makes up the active and stative voice systems.
Das Phänomen der Inkorporation, spezieller Nominalinkorporation (NI), wurde ursprünglich in der Forschung vor allem in nordamerikanischen Indianersprachen untersucht und zu ihrer typologischen Beschreibung herangezogen. Daraus ergab sich eine Definition von NI als einem morphologischen Verfahren, bei dem ein prädikativer Ausdruck (V) einen referenzfähigen Ausdruck (N) inkorporiert, um einen komplexen prädikativen Ausdruck (V) abzuleiten. Nach heutigen Erkenntnissen jedoch gilt NI als relativ universell vertretenes Verfahren, das in den Sprachen der Welt mehr oder weniger prominent zu finden ist. Strittig ist dabei, ob das Inkorporat nur seinen syntaktischen Status – dies wäre als weit gefaßte Definition zu bezeichnen – oder auch seinen Wortstatus – dagegen eng gefaßte Definition (=Komposition) – verliert. Mit dieser Frage verbunden scheint die Diskussion um den Status von NI innerhalb eines Sprachmodells: Handelt es sich um ein syntaktisches Verfahren und ist als solches produktiv mit einer relativen Eigenständigkeit der Elemente (Sadock 1986/Baker 1988) oder um Lexikalisierung (Mithun 1984), also um einen Wortbildungsmechanismus mit einer zumindest tendenziellen Verfestigung der beteiligten Elemente? Allen diesen Modellen gemeinsam bleibt jedoch die Tatsache, daß sie im Bereich der Morphologie ansetzen. Wir wollen in dieser Arbeit den umgekehrten Weg beschreiten und anhand des von Mithun (1984) aufgestellten Katalogs von Charakteristika nach Phänomenen "nicht-morphologischer" NI suchen und sie am Material der jeweiligen Sprache erörtern.
Gegenstand der Untersuchung ist die Veränderung der Struktur der personellen Einkom-mensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlage der Analyse sind die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 1962/63, 1969, 1973, 1978 sowie 1983. Um zwischen Alters-, Perioden- und Ko-horteneffekten differenzieren zu können, wurden die Daten der einzelnen Querschnittser-hebungen verkettet und mit Hilfe der so gebildeten Zeitreihen, sogenannten „Repeated Cross-Section“-Daten (RCS-Daten), die Entwicklung und Strukturveränderungen der Ein-kommen geburtskohortenspezifisch untersucht. Es zeigt sich, daß die Struktur der Einkommen während der jeweiligen Zeit der Erwerbstätigkeit, d. h. bis zum 60. Lebensjahr, relativ beständig bleibt. Erst der Übergang in die Nacherwerbsphase führt zu einem Bedeutungswandel: die „Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen“ werden zu einer relevanten Einkunftsart. Verursacht wird dies vor allem durch Leistungen aus staatlichen Alterssicherungssystemen. Eine analoge Zunahme der Bedeutung von „Einkünften aus Vermögen“ im Alter, wie sie z. T. in der ökonomischen Theorie sowie von Sozialpolitikern unterstellt wird, kann nicht bestätigt werden. Zusätzlich zu den, getrennt für die Ein- und Zweipersonenhaushalte durchgeführten Analysen wurde ein Vergleich der Wohlstandspositionen zwischen diesen beiden Haushaltsgrößen mittels Äquivalenzeinkommenswerten vorgenommen. Als grundlegendes Resultat ergibt sich, daß die Zweipersonenhaushalte im Hinblick auf die „ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen“ grundsätzlich eine höhere Position als die Einpersonenhaushalte innehaben. Darüber hinaus wurden ansatzweise die mit einer Haushaltsänderung einhergehenden Einkommensveränderungen untersucht. Hierbei zeigt sich, daß der Übergang von einem „Zweipersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer männlichen Bezugsperson zu einem „Einpersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer verwitweten Frau als Bezugsperson zu einer erheblichen Verringerung der Wohlstandsposition der verwitweten Frau führt.
In diesem Arbeitspapier werden Veränderungen der Wohlstandsverteilung während der Periode 1972 bis 1991 vor dem Hintergrund der ökonomischen und demographischen Entwicklung in Westdeutschland skizziert und die Wohlstandsverteilungen in Ostdeutschland vor und nach der Wiedervereinigung verglichen. Dabei beziehen wir uns auf das Äquivalenzeinkommen von Personen zur Erfassung individuellen Wohlstands. Die Analyse bezieht sich zum einen auf Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes, die auf einem mittleren Aggregationsniveau durchschnittliche Äquivalenzeinkommen nach sozio-ökonomischen Gruppen ausweisen. Zum anderen werden verschiedene Verteilungsmaße auf der Basis von Mikrodaten berechnet, wobei uns zwei Datenquellen zur Verfügung standen: die offiziellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (1973, 1978 und 1983) und das Sozio-ökonomische Panel (1983 bis 1990 für Westdeutschland, 1990, 1991 für Ostdeutschland). Auf mittlerem Aggregationsniveau zeigen sich wesentliche Änderungen in den relativen Wohlstandspositionen der zehn unterschiedenen sozio-ökonomischen Gruppen, aber eine nahezu unveränderte Rangfolge der Gruppen während des gesamten Beobachtungszeitraums. Auf der Mikroebene zeigt sich eine leichte Zunahme der Ungleichheit der Wohlstandsverteilung, die am Äquivalenzeinkommen der Personen gemessen wurde. Die Veränderungen sind allerdings sehr gering und weisen teilweise in den beiden Dekaden entgegengesetzte Richtungen auf. Aus der Dekomposition der mit dem Theil-Maß ermittelten Verteilungsungleichheit nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands ergibt sich, daß mehr als 80% der Ungleichheit insgesamt auf Intra-Gruppen-Ungleichverteilungen zurückzuführen ist, und zwar mit steigender Tendenz. Dieses Ergebnis wird etwas gemildert, wenn man die sehr heterogene Gruppe der Nichterwerbstätigenhaushalte nach der überwiegenden Einkommensart des Haushalts disaggregiert.
Revised version of a paper presented at the Conference "The Distribution of Economic Well-Being in the 1980s - an International Perspective", June 21 - 23, 1993, in Fiskebäckskil, Sweden. This paper sketches changes in the distribution of well-being during the period from 1972 to 1991 against the background of West Germany's economic and demographic development, and compares the distribution of well-being in East Germany before and after reunification. We rely on equivalent income of persons as the main indicator to measure well-being, but we also look at the distribution of gross wage income of workers and employees. Estimates of the Federal Statistical Office referring to the mesolevel of average equivalent income of socio-economic groups as well as various distributional measures computed by us at the micro-level are used to gauge changes of the distribution. The computations are based on two sets of micro-data available to us, the official Income and Consumption Surveys (1973, 1978 and 1983), and the German Socio-economic Panel (1983 to 1990 for West Germany, 1990, 1991 for East Germany). At the meso-level we find substantial changes in the relative welfare positions of the ten socio-economic groups distinguished, but a nearly constant ranking of the groups during the whole period under review. At the micro-level our computations indicate slight increases in the inequality of gross earnings during both decades. The distribution of well-being as measured by equivalent income of persons seems also to have become slightly more unequal during the whole period but the changes are very small, and partly reversed during subperiods. A decomposition of overall inequality by occupational status of the heads of household using the Theil measure shows that more than 80 percent of overall inequality is due to within-group inequality with rising tendency. This result is mitigated a little when dis aggregating the heterogeneous group of not gainfully employed with regard to the main income source of the household.
Im vorliegenden Arbeitspapier werden alternative normative Grundpositionen der Familienpolitik diskutiert und die Entwicklung der relativen Verteilungspositionen von Haushalten unterschiedlicher Größe bzw. von Familien mit und ohne Kinder untersucht. Die empirische Analyse stützt sich zum einen auf veröffentlichte Tabellen des Statistischen Bundesamtes und zum anderen auf eigene Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 1973, 1978 und 1983 sowie des Sozio-ökonomischen Panels für einzelne Stichjahre der späteren Periode und insbesondere für die Ausgangssituation und die bisherigen Veränderungen in den neuen Bundesländern. Als Indikator für die Einkommenslage von Personen wird ein Äquivalenzeinkommen in Relation zum jeweiligen Gruppen- oder Gesamtdurchschnitt, die sogenannte Wohlstandsposition, herangezogen. Personen in Haushalten mit drei oder mehr Personen - das sind hauptsächlich Familien mit Kindern - schneiden erwartungsgemäß im Durchschnitt schlechter ab als Personen in kleineren Haushalten. Allerdings sind die Diskrepanzen innerhalb der Gruppen, die überwiegend von Transfers leben, mäßiger als innerhalb der Gruppen mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand; anscheinend wirkt der Familienlastenausgleich in den sozial schwächeren Gruppen stärker. Zwischen 1972 und 1992 (Westdeutschland) hat sich die relative Position der größeren Haushalte allerdings tendenziell etwas verschlechtert. Die Verteilungsanalyse auf der Basis der erwähnten Mikrodaten zeigt zudem, daß Familien mit Kindern wesentlich häufiger unterhalb der durchschnittlichen Wohlstandsposition und unterhalb der relativen Armutslinie von 50 % einzuordnen sind als (Ehe-)Paare ohne Kinder. Besonders ungünstig sieht die Situation bei den Alleinerziehenden aus; die Armutsquote dieser Gruppe schwankt zwischen einem Fünftel und einem Viertel. In der ehemaligen DDR scheint die relative Position der Familien mit Kindern überwiegend besser gewesen zu sein; die Strukturen in den neuen Bundesländern haben sich aber bereits denen in Westdeutschland angenähert.
Inhalt: Vorbemerkung Multikulturalismus und der amerikanische consensus Hans-Jürgen Puhle Probleme der Institutionalisierung des Multikulturalismus Diskussionsbeitrag von Kurt L. Shell Anmerkungen zum Verhältnis von »Multiculturalism« und »Liberalism« in den USA Diskussionsbeitrag von Söhnke Schreyer Probleme der Institutionalisierung von Multikulturalismus im Politikfeld der Erziehung Diskussionsbeitrag von Ulrike Fischer Multikulturalismus im Bildungsbereich: Afrozentrismus Diskussionsbeitrag von Rüdiger Wersich Die in der vorliegenden Ausgabe der ZENAF Arbeits- und Forschungsberichte zusammengestellten Beiträge von Hans-Jürgen Puhle, Kurt L. Shell, Söhnke Schreyer, Ulrike Fischer und Rüdiger Wersich dokumentieren Aspekte einer in den zurückliegenden Semestern am ZENAF geführten Diskussion zur Problematik des Multikulturalismus in den USA. Die Diskussion begann anlässlich der Tagung der Sektion Politikwissenschaft der DGfA ("Die USA als multikulturelle Gesellschaft") in Frankfurt im November 1991. Im Sommersemester 1993 und im Wintersemester 1993/94 folgten zwei Diskussionsrunden im Rahmen des Jour Fixe des ZENAF unter dem Leitthema "Probleme der Institutionalisierung des Multikulturalismusll• Eine gemeinsame Diskussionsgrundlage bildete zunächst der in dieser ZAF-Ausgabe abgedruckte Aufsatz von Hans-Jürgen Puhle: "Multikulturalismus in den USA", der bereits (in englischer Fassung) als Vortrag auf der Jahrestagung der DGfA ("Multikulturalismus: Politische, soziale und kulturelle Konsequenzen am Beispiel der USA") in Berlin im Juni 1992 gehalten wurde. Die Publikation des Aufsatzes in einem von Berndt Ostendorf herausgegebenen Sammelband (''Multikulturelle Gesellschaft: Modell Amerika?", München) ist für 1994 vorgesehen. Die übrigen Beiträge dieser ZAF-Ausgabe sind überarbeitete Versionen von Kurz-Statements, die von den Autoren für die beiden Diskussions-Veranstaltungen am ZENAF vorbereitet wurden. Die angeregte und intensive Diskussion, an der sich eine erfreulich große Zahl von Teilnehmern aus verschiedenen Fachbereichen der Kultur- und Sozialwissenschaften beteiligten, kann diese Zusammenstellung allerdings nicht in ihrer vollen Breite repräsentieren. Für das Sommersemester 1994 ist eine Fortsetzung der Veranstaltungen am ZENAF geplant, die weitere Fragen der Problematik der Institutionalisierung des Multikulturalismus aufgreifen soll.
We consider unification of terms under the equational theory of two-sided distributivity D with the axioms x*(y+z) = x*y + x*z and (x+y)*z = x*z + y*z. The main result of this paper is that Dunification is decidable by giving a non-deterministic transformation algorithm. The generated unification are: an AC1-problem with linear constant restrictions and a second-order unification problem that can be transformed into a word-unification problem that can be decided using Makanin's algorithm. This solves an open problem in the field of unification. Furthermore it is shown that the word-problem can be decided in polynomial time, hence D-matching is NP-complete.
We consider the problem of unifying a set of equations between second-order terms. Terms are constructed from function symbols, constant symbols and variables, and furthermore using monadic second-order variables that may stand for a term with one hole, and parametric terms. We consider stratified systems, where for every first-order and second-order variable, the string of second-order variables on the path from the root of a term to every occurrence of this variable is always the same. It is shown that unification of stratified second-order terms is decidable by describing a nondeterministic decision algorithm that eventually uses Makanin's algorithm for deciding the unifiability of word equations. As a generalization, we show that the method can be used as a unification procedure for non-stratified second-order systems, and describe conditions for termination in the general case.
In den meisten Industrienationen war in den vergangenen Jahrzehnten ein deutliches Wachstum der Kapitalanlagen institutioneller Anleger zu verzeichnen. Das hat zum Ausbau ihrer Positionen vor allem in den großen Kapitalgesellschaften mit handelbaren Anteilen geführt. Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung in den USA. So besteht Übereinstimmung darüber, daß bei den größten 100 amerikanischen Publikumsgesellschaften, d.h. Gesellschaften mit breit gestreutem Aktienkapital, institutionelle Anleger bereits heute mehr als 50 % der Anteile halten . Auch in Deutschland scheint sich eine ähnliche Entwicklung zu vollziehen. Der Anteil institutioneller Anleger an inländischen Aktiengesellschaften hat in den vergangenen Jahren erheblich, und zwar zu Lasten des Anteils der Privataktionäre, zugenommen*. Dazu trägt offensichtlich nicht nur das Wachstum inländischer institutioneller Anleger, sondern auch ein verstärktes Engagement ausländischer institutioneller Anleger in Anteilen inländischer Publikumsgesellschaften bei. Zu den inländischen institutionellen Anlegern zählen Banken, Versicherungen, Investmentfonds und Pensionsfonds. Unter Pensionsfonds sind Einrichtungen zu verstehen, die Kapital zum Zweck der Altersvorsorge ansammeln und verwalten. Dazu gehören in Deutschland etwa die berufsständischen Versorgungswerke, die Zusatzversorgungseinrichtungen im öffentlichen Dienst sowie Pensionskassen und Unterstützungskassen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), Die Zunahme des Anteilsbesitzes institutioneller Anleger wirft neue Fragen hinsichtlich der Unternehmensverfassung der Aktiengesellschaft auf. Dies betrifft vor allem die Präsenz und die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung3. Insbesondere seit Beginn der achtziger Jahre hat die Präsenz auf Hauptversammlungen von Gesellschaften mit breitgestreutem Aktienkapital deutlich abgenommen4. Eine mögliche Ursache besteht in der wachsenden Beteiligung vor allem ausländischer institutioneller Anleger. Im Hinblick darauf, aber auch im Hinblick auf die gegenwärtige Diskussion um das Vollmachtstimmrecht der Banken stellt sich die Frage, ob und wie andere institutionelle Anleger zur Ausübung des Stimmrechts angehalten werden können. Eine Bewertung der Rolle institutioneller Anleger im Rahmen der Unternehmensverfassung der großen Publikumsgesellschaften setzt zunächst eine ausreichende rechtstatsächliche Kenntnis von Beteiligungsumfang und Abstimmungsverhalten voraus. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, für die verschiedenen Typen von institutionellen Anlegern diese Daten zur Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wurden für 24 Unternehmen in mehrheitlichem Streubesitz die Hauptversammlungsprotokolle des Jahres 1992 ausgewertet. Um feststellen zu können, inwieweit Stimmrechte trotz bestehenden Anteilsbesitzes nicht ausgeübt werden, wird zuvor die Höhe des Anteilsbesitzes ermittelt. Nach einer Beschreibung der erfaßten Unternehmen unter II. wird daher im folgenden (Ill.) zunächst die Höhe des Anteilsbesitzes aufgeschlüsselt. Hierzu wurde auf öffentlich zugängliche Quellen zurückgegriffen. Insbesondere wurden für den Anteilsbesitz der Investmentfonds die Rechenschaftsberichte der Kapitalanlagegesellschaften nach § 24 a KAGG ausgewertet. IV. untersucht sodann die Stimmrechtsausübung durch Teilnahme oder Vertretung in der Hauptversammlung. Dabei wird auch die StimmrechtsausÜbung zu einzelnen Tagesordnungspunkten behandelt, soweit die Hauptversammlungsprotokolle hierauf Rückschlüsse zulassen. Schließlich werden unter V. die Ergebnisse zusammengefaßt.
Peter Raisch hat sich in seinen wissenschaftlichen Arbeiten immer wieder mit dem Verhältnis von Rechtsordnung und Markt, den Aufgaben des Rechts gegenüber dem Marktgeschehen, befaßt. Die folgenden Bemerkungen beziehen sich auf den Teilbereich des "Marktrechts", der in den letzten Jahren die vielleicht umfassendste Veränderung erfahren hat und für den auch weiterhin eine dynamische Entwicklung zu erwarten steht: das Kapitalmarktrecht. Der Begriff selbst hat sich erst im Verlauf dieser Entwicklung gebildet1, ist aber inzwischen fest etabliert. Die Internationalisierung der Kapitalmärkte bringt Fragen des Anwendungsbereichs, der Kollision und der Harmonisierung verschiedener Kapitalmarktrechte mit sich - Themen, die dem Kenner des Kartellrechts, des "Grundgesetzes" unserer Marktordnung, seit langem wohl vertraut sind. Der Verfasser darf daher auf das Interesse des Jubilars hoffen, wenn er im folgenden auf einige in diesem Bereich auftretende Fragen eingeht.
For the German observer the idea of a Company repurchasing its own shares seems to resemble the picture of a snake eating its own tail. It appears to be highly unnatura1 and one wonders how the tail tan possibly be eatable for the snake. Not in the United States. Although repurchases have once been subject to the most stubbornly fought conflict in US Company law only some modest disclosure requirements and safeguards against overt market manipulation exist today. Large repurchases are an almost everyday event and there is an increasing tendency. The aggregate value of shares repurchased by NYSE listed companies has increased from $ 1 .l billion in 1975 to $ 6.3 billion in 1982 to $ 37.1 billion in 1985*. Few examples may illustrate this practice further: Within three years Ford Motor Corp. repurchased 30 million shares for $ 1.2 billion. In 1985 Phillips Petroleum Corp. was faced with two hostile bids and took several defensive Steps, one of which was to tender for 20 million of its own shares at a total tost of $ 1 billion. And by the end of 1988 Exxon Corp. retired 28 percent of its shares that had once been outstanding at an aggregate tost of $ 14.5 billion. The Situation in Germany is completely different. As it will be shown under German law repurchases are severely restricted and do appreciable amount at all. not take place at an In contrast to German law the United Kingdom does not prohibit repurchases but requires companies to comply with such complex rules that US companies would regard simply as limiting their economic freedom. Therefore UK companies very seldom repurchase their own shares, too. This Paper deals with repurchases by quoted companies, in particular the UK public Company and the more or less German equivalent, the Aktiengesellschaft (AG). It seeks to ascertain the reasons why companies might want to engage in those activities. Moreover, it tries to analyse the Problems which may arise from repurchases and the safeguards which the UK and German legal Systems provide for these Problems.This Paper deals with repurchases by quoted companies, in particular the UK public Company and the more or less German equivalent, the Aktiengesellschaft (AG). It seeks to ascertain the reasons why companies might want to engage in those activities. Moreover, it tries to analyse the Problems which may arise from repurchases and the safeguards which the UK and German legal Systems provide for these Problems.
Until the late 1980s, asset securitisation was an US-American finance technique. Meanwhile this technique has been used also in some European countries, although to a much lesser extent. While some of them have adopted or developed their legal and regulatory framework, others remain on earlier stages. That may be because of the lack of economic incentives, but also because of remaining regulatory or legal impediments. The following overview deals with the legal and regulatory environment in five selected European countries. It is structured as follows: First, this finance technique will be described in outline to the benefit of the reader who might not be familiar with it. A further part will report the recent development and the underlying economic reasons that drive this development. The main part will then deal with international aspects and give an overview of some legal and regulatory issues in five European legislations. Tax and accounting questions are, however, excluded. Concluding remarks follow.