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Warum das Stichwort Corona Bonds so viele falsche Assoziationen weckt, und wie sie beschaffen sein müssten, damit auch Deutschland damit gut klarkommt: Vor der morgigen Sitzung der Eurogruppe spricht Max Steinbeis mit MATTHIAS GOLDMANN über seinen Vorschlag und die damit verknüpften Chancen und Risiken.
Gestern hat sich hier im Blog eine interessante Kontroverse entsponnen über meine These, dass der Anruf des Bundespräsidenten bei Kai Diekmann die Pressefreiheit desselben und seiner Bildzeitung unangetastet gelassen hat. Wir haben Dieter Grimm, den ehemaligen BVerfG-Richter und Rektor des Wissenschaftskollegs, um ein klärendes Wort gebeten und die Gelegenheit genutzt, ihm auch noch einige weitere Fragen zur Affäre um den Bundespräsidenten zu stellen.
Der EGMR in Straßburg hat letzte Woche eine Entscheidung veröffentlicht, die in diesen Zeiten der Staatsschuldenkrise die Banken die Ohren spitzen lassen dürfte: Die Mitgliedsstaaten der EMRK dürfen ihre insolventen Kommunen nicht davor schützen, dass deren Gläubiger ihre rechtskräftig festgestellten Ansprüche eintreiben und in das Kommunalvermögen vollstrecken. Ein kommunales Insolvenzrecht, das vollstreckbare Titel wirkungslos macht, verstößt nach Meinung einer EGMR-Kammer gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn solche Titel gelten als Eigentum, und das setzt sich auch gegen das öffentliche Interesse durch, die kommunalen Schulen, Bibliotheken und Schwimmbäder vor dem Gerichtsvollzieher zu schützen. ...
Globaler Konstitutionalismus ist etwas für Optimisten. Dass politische Macht in der globalisierten Welt sich der Herrschaft des Rechts, der Demokratie und den Menschenrechten unterwirft, ist nichts, was sich rein faktenorientiert an irgendwelchen Messinstrumenten ablesen ließe – noch viel weniger, dass sie sich diesen konstitutionellen Grundprinzipien auch auf globaler Ebene unterwerfen sollte. Das muss man schon auch glauben wollen, zumal in Zeiten wie diesen, wo sich die Zweifel häufen: Sind diese im Westen entwickelten Verfassungsprinzipien wirklich so universalisierbar, dass sie sich Chinesen, Saudis, Türken und Russen auch dann anempfehlen, wenn diese zunehmend – und zunehmend selbstbewusst – ohne sie zurechtzukommen scheinen? Was lehrt es uns bei unseren Versuchen, supra-, trans- und internationale Organisationen in konstitutionellen Kategorien zu beschreiben, dass dieselben allerorten die Bürgerinnen und Bürger auf die Barrikaden treiben? Kritische Reflexion tut not, und die Gelegenheit dazu erhielt der globale Konstitutionalismus letzte Woche bei einem außergewöhnlich prominent besetzten Workshop, den unser Partner, das Center for Global Constitutionalism beim WZB, gemeinsam mit der Humboldt-Universität und dem Frankfurter "Normative-Orders"-Cluster in Berlin veranstaltet hat.