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kurz und kn@pp news : Nr. 27
(2013)
In dieser Arbeit wurde eine Messmethode entwickelt, die es ermöglicht, mittels Infrarotspektroskopie quantitative Aussagen über bestimmte Inhaltsstoffe in Körperflüssigkeiten zu machen. Hierfür wurden sowohl selektierte Blutplasma- und Vollblutproben gemessen als auch selektierte Urinproben. Die richtige Selektion des Probensatzes ist von großer Wichtigkeit, um für jede Komponente eine große, unabhängige Varianz der Absorptionswerte zu erhalten. Hierfür wurden sowohl physiologische als auch pathologische Proben in den Datensatz integriert. Um Referenzwerte für diese ausgewählten Proben zu erhalten, wurden konventionelle klinische Methoden verwendet. Grundsätzlich ist die Genauigkeit dieser Methode durch die Genauigkeit der jeweiligen Referenzmethode, also den konventionellen klinischen Methoden, beschränkt. Mit der neu entwickelten Methode besteht nun die Möglichkeit, die wichtigsten Parameter im Blut und Urin schnell, einfach und reagenzienfrei quantitativ zu bestimmen. Zusätzlich zu den in dieser Arbeit angegebenen Inhaltsstoffen ist es möglich, für weitere Komponenten oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts quantitative Angaben zu machen. Hierbei könnten z.B. für Albumin oder Glukose im Urin pathologische Proben identifiziert werden und somit Rückschlüsse auf bestimmte Krankheitsbilder ermöglicht werden. ...
Die Gattung Tragopogon (Bocksbart) gehört zu den zungenblütigen Korbblütlern (Asteraceae Unterfamilie Cichorioideae). In diesem Verwandtschaftskreis fällt sie durch schmale, parallelnervige, grasartige Blätter auf (Abb. 3). In Kultur und im Mittelmeerraum gibt es neben gelb blühenden Arten (wie in dieser Arbeit besprochen) auch Arten mit rötlichen bis lilafarbenen Blüten. Ein Beispiel ist der als Wurzelgemüse kultivierte T. porrifolius (Gemüse- Haferwurz). In Nordrhein-Westfalen sind drei Tragopogon-Arten etabliert: der Große Bocksbart (T. dubius) sowie die nah verwandten Wiesen-Bocksbart (T. pratensis) und Orientalischer Bocksbart (T. orientalis). Neben diesen Arten wird in dieser Arbeit noch der Kleine Bocksbart (T. minor) besprochen, für den abweichende Pflanzen von T. pratensis immer wieder gehalten werden.
Der Kaffeestrauch gehört zu der großen, weltweit verbreiteten Pflanzenfamilie der Rubiaceae (Rötegewächse) und hier zur Gattung Coffea. Die am häufigsten kultivierten Arten sind C. arabica (Arabica-Kaffee), ursprünglich aus Äthiopien und Sudan, und C. canephora (Robusta-Kaffee), der ursprünglich aus West- und Zentral-Afrika, Sudan, Uganda und Angola stammt.
Der Beitrag stellt im Überblick dar, welche Bedeutung das Immaterialgüterrecht (IP) für die Entwicklung einzelner Volkswirtschaften und die globale Wissensgesellschaft hat. In einem ersten Abschnitt wird erläutert, dass in der Geschichte des Immaterialgüterrechts die Vorstellung dominierte, dass Immaterialgüterrechte technologischem und sonstigem Fortschritt zuträglich sind. Im zweiten Abschnitt wird gezeigt, dass dieses lineare Expansions-Narrativ aus ökonomischer und wirtschaftshistorischer Sicht als widerlegt gelten muss. Dazu werden die Argumente der IP-Optimisten und die Gegenargumente der IP-Pessimisten anhand empirischer Studien bewertet. Der Beitrag schließt mit sozialwissenschaftlichen und normativen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung des internationalen Immaterialgüterrechts.
Die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Normanerkennung und ökonomischem Verhalten lassen sich anhand der Wirkung von Corporate Governance Kodizes schlaglichtartig beleuchten. Der vorliegende Beitrag liefert erste theoretische Bausteine zum Zusammenwirken von Corporate Governance Kodizes und verbindlichen gesetzlichen Normen auf der Grundlage des Comply or Explain-Grundsatzes, indem er zunächst die Wirkungsweise des Kapitalmarktes, wie sie von der ökonomisch fundierten Gesellschaftsrechtstheorie vorausgesetzt wird, dem Mechanismus des Comply or Explain gegenüberstellt. Die empirischen Studien zur Wirksamkeit des Kapitalmarktes bei der Durchsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege des Comply or Explain lassen Raum für weitere Normanerkennungs- und –befolgungsmechanismen, die sich in Parallele zur Diskussion im Bereich der Corporate Social Responsibility und den sogenannten „business cases“ hierfür verdeutlichen lassen. Die dabei aufscheinenden Berührungspunkte ökonomischer Motivation mit sozialen Interessen geben Gelegenheit, auf Fairnessnormen als Grenzen des traditionellen Rationalmodells einzugehen. Ein ähnliches Nebeneinander und Ineinandergreifen von Eigennutzinteresse und intrinsischer Motivation lässt sich anhand der Anreizwirkung bei der Managervergütung veranschaulichen. Ihre gesetzliche Regelung im VorstAG lässt zum Teil eine empirische Absicherung vermissen. Damit schließt sich der Kreis der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht, nach der sich diese einem einheitlichen theoretischen Modell entziehen und deren empirische Grundlagen noch nicht zweifelsfrei geklärt sind.