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Im Zuge des Bildungsstreiks 2009 besetzten Studierende der Johann Wolfgang Goethe-Universität (JWGU) in Frankfurt das „Casino“, ein zentrales Gebäude auf dem neuen IG-Farben-Campus im Westend. Während frühere Besetzungen von Universitätsgebäuden auf dem alten Campus in Bockenheim von der Universitätsleitung zwar auch nicht gerade begrüßt, aber doch toleriert worden sind, ließ das Präsidium im jüngsten Fall 176 Studierende nach nur drei Tagen polizeilich räumen. Um diesen repressiven Wandel im Umgang mit studentischem Protest zu verstehen, rekonstruieren wir im Folgenden die Art und Weise, wie die JWGU als Teil des Staatsapparates Universität zu unterschiedlichen Zeiten zwei Campus als konkrete Orte (places) hervorgebracht hat, die jeweils als Ausdruck und Verdichtung der nationalen und lokalen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse im Fordismus bzw. Neoliberalismus zu interpretieren sind.
We document significant and robust empirical relationships in cross-country panel data between government size or social expenditure on the one hand, and trade and financial development indicators on the other. Across countries, deeper economic integration is associated with more intense government redistribution, but more developed financial markets weaken that relationship. Over time, controlling for country-specific effects, public social expenditure appears to be eroded by globalization trends where financial market development can more easily substitute for it.
In diesem paper sollen einige Überlegungen skizziert werden, die der Konzeption der LOEWE-Ringvorlesung „Die Justiz vor den Herausforderungen der kulturellen Diversität – rechtshistorische Annäherungen „zu Grunde liegen. Der Text kann nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage sein und den Ort der Beiträge im Gesamtvorhaben aufzeigen – ohne die Referentinnen und Referenten damit festlegen zu wollen. Die angesprochenen Fragen sind sehr umfangreich und können sehr unterschiedlich verstanden werden – so gibt es eben z.B. keine Definition von ‚Diversität’ und keinen festen Kanon von mit diesem Terminus umschriebenen Realitäten. Für viele Aspekte bedürfte es eingehender rechtssoziologischer, -theoretischer, -anthropologischer Reflexion. Umso wichtiger schien es, einen Diskussionsvorschlag zu Perspektiven und Termini für das gemeinsame Gespräch im Semester und im LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ zu machen. Auch die hier zitierte Literatur kann nur Schlaglichter auf ein sehr dynamisch anwachsendes Schrifttum werfen. Im Sinne einer ‚forschungsnahen Lehre‘ wird dabei bewusst auf aktuelle Forschungsvorhaben hingewiesen.
Que doit nous apporter une histoire culturelle (Kulturgeschichte) du politique ? Elle ne doit pas se laisser réduire à une science sectorielle, découpée sur le modèle du camembert statistique, mais nous ouvrir, au contraire, une perspective vers le global. Ce « global », que l’on peut assimiler de façon assez vague au politique, elle ne doit pas seulement le présenter sous un autre éclairage, mais aussi l’expliquer de façon plus satisfaisante que les approches conventionnelles. Et elle devrait s’aventurer dans les domaines plus « durs » de l’histoire politique et de l’histoire constitutionnelle, c’est-à-dire des processus macro. C’est à un tel processus macro-historique, qui appartient de surcroît aux thèmes classiques de l’histoire politique et de l’histoire constitutionnelle, que je m’intéresserai : à la formation de l’État, plus exactement, à la formation de l’État au niveau provincial, et particulièrement à ce que l’on pourrait appeler l’intégration territoriale, soit l’annexion de territoires nouvellement acquis. Cette intégration territoriale est un processus fondamental dans une histoire marquée par la régression du nombre d’États en Europe à l’époque moderne : des plus de 500 entités politiques indépendantes que comptait l’Europe au début de l’époque moderne, il n’en restait plus que 25 en 19001. Les autres, soit tout de même quelques centaines d’États, ont été « avalés » par les vainqueurs dans cette course à la résorption étatique : tout d’abord prise de possession par mariage, héritage ou conquête, puis intégration dans les structures du système de domination existant. Mais le fonctionnement de cette intégration n’a guère été étudié pour le début de l’époque moderne. A fortiori, la littérature disponible sur ce thème ne propose aucun modèle permettant d’expliquer ces processus à leurs différents niveaux. La responsabilité en revient à un modèle micro-macro classique, que l’on ne peut résoudre, telle est ma thèse, que par une histoire culturelle du politique, plus exactement par l’élargissement de la recherche conventionnelle grâce au concept de culture politique. ...
In meinem Vortrag geht es um Gastfreundschaft als kulturologisches Konzept. Mein Fokus wird sich auf die russische und sowjetische Konzeptualisierung der einer speziellen Art der Gastfreundschaft richten, bei der die für die Beziehung "Gastgeber - Gast" konstitutive "Fremdheit" durch eine Differenz im Lebensstil und nicht durch die Zugehörigkeit / Nichtzugehörigkeit zu Familie, sozialer Gruppe, Staat oder Ethnie definiert ist. Ich meine das Phänomen des "stranničestvo", d.h. einer für die russische Kultur spezifischen Form des wandernden, wohnsitzlosen Lebens, welches christlich-religiöse Ursprünge im Kontext des Altgläubigentums hatte, aber im Lauf der russischen Kulturgeschichte auch zahlreiche sozial motivierte Varianten herausgebildet hat. In der russischen nationalen Kulturgeschichtsschreibung des späteren 19. Jh.s wurde diesem Phänomen eine für den Verlauf der Nationalgeschichte, für die Herausbildung einer nationalen Identität und für die Konstituierung des russischen "Volkes" als Akteur der Nationalgeschichte zentrale Bedeutung zugeschrieben. Ich möchte der Frage nachgehen, welche Art von Gastfreundschaft im Zusammenhang dieser nationalen Konzeptualisierungen des "stranničestvo" entworfen wurde, welche Funktion dieser Gastfreundschaft als Komplement oder sogar Element dieses Verständnisses von "stranničestvo" zugeschrieben wurde und welche Bedeutung dies im Kontext der diskursiven Konzeptualisierung Russlands als Imperium hatte.
Dass die bildungspolitischen Bedingungen im schweizerischen Kanton Zürich etwas freier waren, zeigt der Beitrag von Katharina Gather über den emigrierten Lehrer und Publizisten Karl Fröbel. Unter dem Eindruck des konservativen Züriputsches, den Fröbel auf bildungspolitischem Gebiet erfuhr und in der kritischen Beobachtung der obrigkeitsstaatlichen Restriktionen im Deutschen Bund, entwarf Fröbel eine egalitäre Idealstaatskonzeption, die an die Bildung ihrer Bürger und pädagogische Erfahrungsräume gebunden ist. Anders als Köchly unter den Bedingungen Sachsens konnte Fröbel Aspekte seiner pädagogischen Ideen in einer privaten Primar- und Sekundarschule in Zürich zunächst umsetzen, bis auch er in der Schweiz mit Sanktionen konfrontiert war, die ihn bewogen, das Projekt aufzugeben.
Bei oberflächlicher Betrachtung scheinen Schiller und Beuys Kunsttheorien zu vertreten, die einander polar entgegengesetzt sind. Schiller vertritt den traditionellen Begriff von der Autonomie der Kunst in der modernen Zeit, während Beuys als Zerstörer des traditionellen Kunstbegriffs gilt. Aber wenn man sich ihre Schriften genauer ansieht, stellt man bemerkenswerte Gemeinsamkeiten zwischen beiden fest. Es läßt sich eine Traditionslinie von Schillers Denken und künstlerischem Schaffen bis zu Beuys, von der Aufklärung bis zum gegenwärtigen Zeitalter nachweisen. Schiller und Beuys glichen sich auch als Persönlichkeiten. Beide waren Künstler und Denker zugleich, beide hatten ihren Ausgangspunkt in der naturwissenschaftlichen Forschung, beide haben sich für die Beziehungen zwischen Kunst und Gesellschaft interessiert und die Aufgabe des Künstlers in der Gesellschaft immer wieder reflektiert.
Das westphälische Modell für Staatsinstitutionen, einschließlich nationaler Exekutive, Legislative und Judikative, hat sich aus den Ereignissen europäischer Geschichte heraus entwickelt. Seit dem Ende des Kalten Krieges dient es als grundlegendes Paradigma für Internationale Interventionen zum Wiederaufbau von gescheiterten - oder zum Aufbau von neuen - Staaten. Für die internationale Gemeinschaft fungiert das westphälische Modell als Maß zur Beurteilung ihrer Interventionen, wie zum Beispiel in Somalia, Kambodscha oder den Balkanstaaten. In den meisten Fällen gilt eine durch sie beaufsichtigte oder gar durchgeführte ‚freie und faire’ Wahl als hauptsächliche Massnahme zur Bildung eines ‚westphälischen’ und demokratischen Staates. Die Erfolgsrate solcher internationalen Friedenseinsätze und ‚state-building operations’ ist jedoch enttäuschend. Bei näherer Betrachtung der Misserfolge des letzten Jahrzehnts wird deutlich, daß sich die lokalen Gesellschaftssysteme der betroffenen Bevölkerungen oft beträchtlich von liberaler Demokratie unterscheiden. Dies ist insbesondere der Fall in Gesellschaften deren Ordnung nicht auf Staatsinstiutionen basiert. Ihnen liegen sozio-politische Systeme zugrunde die sich oft mit dem Paradigma des westlichen Staatssystems nur schwer vereinen lassen. Um im Rahmen internationaler Friedenseinsätze erfolgreich Staatstrukturen zu etablieren, ist es daher notwendig lokale Sozialstrukturen und lokale Konzepte politischer Legitimität und Autorität zu addressieren. Erst mit solchem Verständnis ist es möglich einen Staatsapparat in den Augen der Bevölkerung zu legitimieren. Ist Letzteres nicht der Fall, so kann sich eine Regierung zwar in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten befinden, oder alle wichtigen demokratischen Einrichtungen vorweisen, jedoch dennoch dem Prinzip der Partizipation durch die Bevölkerung widersprechen. Ist dies das Endresultat eines internationalen Friedenseinsatzes, so hat die internationale Gemeinschaft ihre eigenen Werte bestaetigt. Jedoch herrscht kein Vertrauen zwischen der Bevölkerung und Regierung, da letztere nicht kompatibel mit dem Versaendnis der Bürger ist. Der ‚demokratische’ Staat ist nur schwerlich funktionsfähig.Der internationale Einsatz in Osttimor illustriert dieses Problem. Hier wurden die Vereinten Nationen (VN) mit dem Wiederaufbau und der Verwaltung eines Staates betraut (UNTAET ‚Übergangsregierung der Vereinten Nationen in Osttimor’). Zum ersten mal in der Geschichte übernahm die international Gemeinschaft damit die Souveränität über ein territoriales Gebiet...
Für die internationale Diskussion gibt es zunächst das Problem der Wissenschaftssprachen. In Polen spricht man, soweit ich das verstehe, stets vom "Staat der Piasten", selbst frühere Herrschaftsbildungen werden "Staat" genannt. Diese Gewohnheit der polnischen Kolleginnen und Kollegen steht in auffälligem Kontrast nicht nur zu deutschsprachigen, sondern auch zu frankophonen und anglophonen Historikern. In Frankreich unterscheidet man État und état. Die Orthographie (kleines oder großes "é") markiert das Konzept. Nur État mit Majuskel E bedeutet Staat, mit "l'état Carolingien" sagt niemand "der karolingische Staat". ...