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Debatten über den relativen Beitrag von Konfessionalisierung und Säkularisierung zum Werden der modernen Welt bleiben von der Frage bestimmt, in welchem Verhältnis die theologischen Debatten der Reformation und die Gestalt der entstehenden Konfessionskirchen zu unseren Vorstellungen der Moderne stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Reformation und Konfessionalisierung den Glaubensgegnern, und dann auch protestantischen Juristen in Konflikten mit ihren eigenen Konfessionskirchen, Argumente zur Verteidigung ihrer Positionen aufzwangen, die sich nach wie vor auf Grundpositionen und zentrale Autoritäten der eigenen Glaubensüberzeugung beriefen, aber der Sache nach tiefgreifende Transformationen im Verhältnis von Glauben, Gesellschaft und Bürger begründeten. Solche Argumente wurzelten in Reformation und Konfessionalisierung nicht allein deswegen, weil sie ohne diese nie entwickelt worden wären, sondern legten durch ihre Berufung beispielsweise auf Luther auch die Entwicklungspotentiale der Reformation frei, so wenig Ziele und Wünsche der Reformatoren umstandslos mit denen der sich auf sie berufenden Späteren gleichgesetzt werden können. Die frühe Neuzeit darf denn auch nicht in eine mehr dem Mittelalter angehörende frühere Epoche – etwa bis zum Westfälischen Frieden – und eine schließlich in die Aufklärung und den modernen Staat mündende Epoche des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts zweigeteilt werden. ...
Es war eine heißer, schwüler Sommerabend, als John Rawls im Hörsaal H der Frankfurter Universität einen Vortrag hielt. Er sprach leise, fast schleppend, und er hatte sich vorgenommen, den Text in einer deutschen Übersetzung vorzulesen, was für einen amerikanischen Professor ungewöhnlich war und deshalb Bewunderung verdiente. Doch war die angespannte Konzentration spürbar, die Rawls aufbringen musste, um deutscheWorte mit so wenig amerikanischer Phonetik wiemöglich zu sprechen, und der Vortrag wurde dadurch noch langsamer, die Stimme noch leiser. Außerdem funktionierte das Mikrofon nicht richtig. Deshalb wurde es ihm von seinem Übersetzer, Wilfried Hinsch, mit ausgestrecktem Arm so nahe an denMund gehalten, dass wenigstens ein paar Worte zu verstehen waren. Nach kurzer Zeit verließen die ersten Zuhörer den Hörsaal. Der ausgestreckte Arm des Helfers wurde sichtbar schwerer; Anstrengung und Hitze ließen Schweißbäche rinnen und das Oberhemd nass werden.Der Vortragwar nicht einfach. Rawls machte, wie gewohnt, keinerlei Konzessionen, sondern diktierte einen komplexen Satz nach dem anderen. Wer etwas verstehen wollte, musste von der komischen Situation absehen, alle Kräfte gegen die von der schwülen Hitze geführten Ermüdungsattacken aufbieten und sich irgendwie konzentrieren. Der einzige, der sich davon nicht beirren ließ, sondern hartnäckig Satz für Satz in den schwülen Sommerabend hämmerte, war der kleine, schmächtige, blasse, sein Gesicht hinter einer riesigen Brille verbergende, aber Respekt heischende Professor Rawls. Wenn Geist so unmittelbar präsent ist, wird eben alles andere banal. ...
Heute weiß fast jeder, dass ein hoher Blutcholesterinspiegel ein Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist. Inzwischen gibt es wirksame Therapien, die den Cholesterinstoffwechsel wieder in Gang setzen. Doch die Herzgesundheit hängt von so viel mehr ab als von Cholesterin. Zu den bekannten Mediatoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind neue hinzugekommen. Alle können durch Ernährung beeinflusst werden.
Für die Rechtsgeschichte in Lateinamerika scheint heutzutage eine neue Phase anzubrechen; jüngere Forscher erweitern ihr Betätigungsfeld hinsichtlich der Themen, Chronologie und Methodologie, und ihre Forschungsarbeiten führen zu einer neuen Auseinandersetzung mit der aktuellen Aufgabe des Rechtshistorikers. Es handelt sich um sehr unterschiedliche Arbeiten, was Charakteristika, Ansätze, Ausrichtung, Voraussetzungen und Kontext anbelangt; sie illustrieren Rechtserfahrungen, die – obwohl relativ homogen – nur zum Teil auf ein kontinentales unicum zurückgeführt werden können. ...
Die Geschichte der frühen Christenverfolgung wird in Hollywoodstreifen wesentlich dramatischer dargestellt, als sie in der jüngeren Forschung beurteilt wird. Auch andere Kulte wurden unterdrückt, denn es bestand kein Recht auf Religionsfreiheit. Die Gründe für solche Maßnahmen lagen nicht in Glaubensvorstellungen, sondern in Handlungen, die als gefährlich für das Gemeinwesen galten. So fürchtete man, dass die Weigerung der Christen, Opfer darzubringen, den Zorn der Götter heraufbeschwören könne oder ein Zeichen mangelnder Loyalität sei. Vor diesem Hintergrund forderten Christen Religionsfreiheit von den Heiden, doch wurde diese auch im später christlichen spätantiken Reich nicht praktiziert.
Die Collectio Thessalonicensis ist eine nur fragmentarisch überlieferte Sammlung von Papst- und Kaiserbriefen, angeblich vor dem Jahre 531 zusammengestellt. Sie ist seit langen Jahren nicht mehr (oder doch nur peripher) in der internationalen Forschung beachtet worden. Aber nicht nur dieser Umstand veranlasste uns zur eingehenderen Beschäftigung mit diesem Konvolut interessanter Texte. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat die wissenschaftliche Durchdringung der christlichen Spätantike enorme Fortschritte gemacht. Neue Hilfsmittel – nicht zuletzt die heute zur Verfügung stehenden elektronischen Ressourcen – stehen nunmehr zur Verfügung. Auch neue wissenschaftliche Fragestellungen evozieren eine erneute Beschäftigung mit dieser (angeblich oder tatsächlich) aus dem 6. Jahrhundert stammenden Sammlung wichtiger Dokumente. Die seit einigen Jahren erneut aufgeflammte Diskussion über die Umstände der endgültigen Unterstellung der Bistümer des sog. östlichen Illyricum in den 50er Jahren des 8. Jahrhunderts unter Rom erfordert es, die kirchengeschichtlichen Hintergründe dieser bis dahin lange zwischen Rom und Konstantinopel umstrittenen Region (man denke nur an das sog. Vikariat von Thessaloniki) erneut ins Auge zu fassen. ...
Akte der Realisierung von Recht etwa in Form der "Rechtsprechung" sowie Orte der Rechtsausübung als "Räume des Rechts" sind oft in Bildmedien dargestellt worden, wie zahlreiche Beispiele aus unterschiedlichen Epochen zeigen. Auch in der rechtsikonographischen Forschung haben sie breite Aufmerksamkeit gefunden. Dies gilt hingegen weniger für die bildliche Darstellung der "Gesetzgebung" bzw. des "Gesetzgebers". Im frühneuzeitlichen Staat wurde die Richterfunktion des Herrschers in ihrer Wertigkeit von seiner Rolle als Gesetzgeber abgelöst. ...
Zeichen der Herrschaftsausübung, der Gerichtsbarkeit und der Marktfreiheit, öffentlich angebrachte Maße und Gewichte zur Kontrolle des Wirtschaftslebens, mittelalterliche und frühneuzeitliche Gerichtsstätten, Orte und Gegenstände des Strafvollzugs, die der Rechtshistoriker Karl Frölich in den dreißiger bis fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf große Glasplatten gebannt hat, berichten anschaulich von der Rechtsausübung vergangener Epochen, indem sie "Sachzeugen des Rechtslebens" abbilden. Die Platten dieser umfangreichen Fotosammlung werden derzeit durch die Bibliothek des Max- Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte eingescannt, um die Bilder der Forschung zu erhalten und zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der "Sammlung Frölich" befindet sich heute in der Obhut von Prof. Dr. Gerhard Dilcher, Frankfurt am Main. Ein weiterer, größerer Teil, ist nach München ins Leopold-Wenger-Institut gelangt (Prof. Dr. Hermann Nehlsen); auch diese Bilder werden nun durch Scannen mit der "Frankfurter Partie" virtuell zusammengeführt. ...
Nicht nur in den bronzezeitlichen Staaten Ägyptens und Anatoliens gab es blutige Kriege – etwa die berühmte Schlacht von Kadesh 1259 v.Chr. Auch die bronzezeitlichen Gesellschaften Mitteleuropas mobilisierten erhebliche Ressourcen für militärische Auseinandersetzungen. Davon zeugen archäologische Funde von Waffen und aufwendig befestigte Burganlagen, die noch heute als beeindruckende Denkmäler in der Landschaft von ursprünglicher Größe und einem Machtanspruch zeugen.