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Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden.
Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.
Ein historischer Moment? Die UN beschließen erstmals Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot
(2016)
Um Mitternacht deutscher Zeit beschloss der Erste Hauptausschuss (Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit) der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit, dass im nächsten Jahr Verhandlungen über ein Verbot von Kernwaffen aufgenommen werden sollen. Damit gipfelte die sogenannte Humanitäre Initiative, die sich in den vergangenen Jahren formierte und zunehmend an Momentum gewann, in einer historischen Resolution. Mit 123 zu 38 Stimmen, bei 16 Enthaltungen, stimmten knapp Zweidrittel der Staaten für Resolution L.41 („Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations“). Die USA und Russland, deren Arsenale zusammen über 95% der weltweiten Kernwaffen ausmachen, stimmten ebenso dagegen, wie (mit Ausnahme der Niederlande) sämtliche NATO-Mitglieder, darunter auch Deutschland. Wir rufen an dieser Stelle in Erinnerung, was sich hinter der Humanitären Initiative verbirgt, was es mit dem nun zu verhandelnden Kernwaffenverbot auf sich hat und werfen einen Blick auf das Abstimmungsergebnis....
In der ersten Netzschau im Neuen Jahr geht es um das (vermeintliche) Aussterben des Folterverbots in den USA, Drohnen in Europa, Demokratisierungstrends in den kommenden zehn Jahren, die Finanzierung des UN-Menschenrechtspfeilers und die Konkurrenz zwischen al Qaida und dem Islamischen Staat – auch im Lichte der Anschläge von Paris.
Ein Crosspost aus dem äußerst lesenswerten neuen Blog der Friedensakademie Rheinland-Pfalz friedensakademie-blog.eu/ zur aktuellen Lage in Libyen: Dort droht die internationale Staatengemeinschaft vier Jahre nach der Intervention in ihrer Verantwortung zur Prävention eines weiteren Blutvergießens zu scheitern. Mein Originalbeitrag beim Friedensakademie-Blog erschien am 6. Februar 2015.
Vergesst Assad
(2015)
Teil XVI unserer Serie zum „Islamischen Staat“. Wenn man einen Tyrannen nicht stürzen kann, müsse man eben mit ihm kooperieren – so augenscheinlich die Schlussfolgerung der internationalen Gemeinschaft aus dem Desaster, das sich in den vergangenen vier Jahren in Syrien entfaltet hat. Sah es 2011 so aus, als seien Bashar al-Assads Tage gezählt, mehren sich die Stimmen, ihn als Teil der Lösung zu betrachten, wie der UN-Sondergesandte für Syrien, Staffan de Mistura, unlängst in Wien verkündete. Je systematischer und brutaler Syriens Diktator die Menschenrechte missachtet, desto mehr erscheint er in manchen Kreisen als potentiell verlässlicher Partner. Das hat er im Wesentlichen der islamistischen Terrorarmee ISIS zu verdanken. Wenngleich es kaum Gräuel an Zivilisten gibt, die das Regime nicht verübt und obwohl es dies in einem weitaus größeren, tödlicheren Maße tut, wird Assad gerne als „geringeres Übel“ bezeichnet...
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
Kriege in der Ukraine, Israel/Palästina, im Irak und in Syrien – die Lage um Europa herum ist so dramatisch und tödlich wie lange nicht mehr. Das führt nun auch in Deutschland zu ersten überfälligen Ansätzen einer Diskussion um die eigene außenpolitische Rolle. Was heißt Verantwortung übernehmen heute? Ein Plädoyer.
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Die Bedeutung staatlicher Souveränität und die Rolle des Staates werden seit einigen Jahren in Politik und Wissenschaft hitzig diskutiert und die Bedeutung staatlicher Souveränität in Frage gestellt: Die veränderten Problemlagen in Zeiten der Globalisierung hätten politische Bewältigungsstrategien notwendig gemacht, die nicht mehr durch intergouvernementale Kooperation zu lösen sei, argumentieren einige. Hinzu kommt der Ruf nach einer Stärkung kosmopolitischer Herrschaft. Doch es gibt auch Hinweise auf gegenteilige Entwicklungen.