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Biosphärenreservate sind eine internationale Schutzkategorie der UNESCO. Weltweit existieren aktuell 610 anerkannte Biosphärenreservate in 117 Ländern, davon 15 in Deutschland (Abb. 1). Die Karstlandschaft Südharz, die bereits seit 2009 durch Landesrecht ausgewiesen ist, würde nach Anerkennung durch die UNESCO das 16. dieser internationalen Großschutzgebiete sein. Biosphärenreservate sind rahmenrechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (§25) definiert. Die Bundesländer sind für die Ausweisung und Umsetzung zuständig. Alle Biosphärenreservate haben internationale Kriterien zu erfüllen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem nationalen Kriterienkatalog untersetzt wurden.
Auf einer Fläche von über 300 km2 erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfäche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.
Im Oktober 2007 fand im Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ i. G. die erste Herbsttagung einer künftig jährlich geplanten Vortragsreihe statt. Drei Jubiläen waren Anlass für eine Festveranstaltung: 650 Jahre Ersterwähnung der Höhle Heimkehle, 80 Jahre Naturschutzgebiet „Questenberg“ und 25 Jahre Karstwanderweg. Allein diese drei Daten lassen erahnen, welch reiche Natur und Landschaft im Südharz vorzufinden sind. Ein Natur- und Kulturerbe, das für nachfolgende Generationen erhalten werden muss. Der folgende Beitrag ist ein Auszug aus einem Vortrag zur Geschichte des Naturschutzgebietes „Questenberg“.
Die Artengruppe der Gewöhnlichen Grasnelke, Armeria maritima s. l., gehört zur Familie der Bleiwurzgewächse (Plumbaginaceae). Die gesamte Gattung Armeria ist nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt.
Am Südrand des Harzes erstreckt sich auf über 100 km Länge über 2 Ländergrenzen hinweg die Gipskarstlandschaft Südharz: in Sachsen-Anhalt von Pölsfeld bei Sangerhausen durch Thüringen bis Osterode in Niedersachsen. Die südharzer Gipskarstlandschaft weist ein äußerst abwechslungsreiches Erscheinungsbild auf.
Im Landesamt für Umweltschutz wird gemäß §42 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das zentrale Naturschutzregister des Landes geführt. Alljährlich zum Jahresende findet mit den zuständigen Naturschutzbehörden ein Abgleich der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte aller Schutzgebietskategorien statt; ein Resultat ist die vorliegende Schutzgebietsstatistik des Landes. Angaben zur Anzahl und zu den Flächen der Gebiete und Objekte sind zusammengefasst.
Mecklenburg-Vorpommern ist eines der reichsten Bundesländer Deutschlands, reich an einmaligen Landschaften mit einer großartigen, in weiten Teilen noch gut erhaltenen Naturausstattung. Namen wie Dars, Hiddensee, Schaalsee oder Muritz sprechen für sich. Daraus erwächst nahezu die Verpflichtung, diese wertvollen Landschaften, die überwiegend nach Naturschutzrecht geschützt sind, in einer Übersicht vorzustellen. Das nun nach mehreren Jahren Bearbeitungszeit vorliegende Werk beeindruckt auf den „ersten Blick“ mit einer gelungenen, sehr ansprechenden Gestaltung. Sowohl die klare Aufteilung der Seiten mit den Gebietsbeschreibungen, die den aktuellen Schutzgebietsbüchern aus Sachsen-Anhalt folgt, als auch die sich konsequent durch das gesamte Buch ziehende farbliche Unterlegung, nach Landschaftszonen getrennt, sorgen für einen jederzeit möglichen Überblick und die Zuordnung einzelner Gebiete. Dem Druckhaus Gera wird eine ausgezeichnete Druckqualität bestätigt.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wird ein zentrales Verzeichnis aller nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes geführt. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Anzahl und Flächengröße der Schutzgebiete nach internationalem Recht, der nach den §§ 17-23 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG LSA) geschützten sowie über die in formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen bzw. geplanten Gebiete und Objekte. Ausführungen zu den Natura 2000-Gebieten sind im Beitrag "Die Natura 2000-Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt" in diesem Heft nachzulesen.
Die Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt informiert jährlich über die nach Naturschutzrecht gesicherten Gebiete und Objekte des Landes. Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl und Flächen aller Gebiete und Objekte der Schutzkategorien nach den §§ 17-23 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). Darüber hinaus sind die Schutzgebiete nach internationalem Recht aufgeführt. Neu ist die Aufnahme der geplanten bzw. der im formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen Gebiete und Objekte. Mit dieser erweiterten Darstellung werden insbesondere die Forderungen der Raumordnung erfüllt (Rd. Erl. des MRLU vom 10.06.1997 und vom 25.08.2000).
Das Landesamt unterstützte das 150 jährige Jubiläum der Unterschutzstellung der „Teufelsmauer“ in Form einer Festschrift. Als geeignete Publikationsmöglichkeit wurde ein Sonderheft der Reihe „Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt“ gewählt. Das Sonderheft lag pünktlich zur Festveranstaltung am 08. Juni 2002 vor und enthält Beiträge über die Geologie, die ur- und frühgeschichtlichen Funde sowie die jüngere Geschichte der Teufelsmauer. Weiterhin wurden die Historie der Unterschutzstellung sowie die Entwicklung bis zur Gegenwart beleuchtet. Einige dieser Themen wurden durch die Autoren der Beiträge des Sonderheftes in Vorträgen auf der anlässlich der Festveranstaltung einberufenen Kreisnaturschutzkonferenz vertieft, wobei die über 100 Teilnehmer mit einer bedeutsamen Neuigkeit überrascht wurden: Die Teufelsmauer wurde nicht, wie bisher angenommen, 1852 erstmals unter Schutz gestellt, sondern bereits im Juni 1833!