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"Wir sehen uns vor Gericht!" – Oft eskalieren Konflikte zu einem Rechtsstreit, ohne dass die Beteiligten nachgedacht haben, ob dies der beste Weg ist. Im Verhältnis zwischen Bürger und Staat gibt es wenig zu überlegen: Binnen Monatsfrist muss klagen, wer eine Entscheidung der Verwaltung nicht bestandskräftig werden lassen will. Dabei ist ein Rechtsstreit manchmal langwierig und oft teuer. Das Urteil am Ende des Instanzenzuges kann schließlich "Steine statt Brot" bedeuten, selbst wenn der Rechtsstreit gewonnen ist. Seit Langem etablieren sich daher "alternative" Konfliktlösungsverfahren, allen voran die Mediation: Die Konfliktparteien erarbeiten freiwillig und selbstbestimmt eine von ihnen akzeptierte, interessenorientierte Lösung, indem sie kooperativ verhandeln mit einem Mediator an ihrer Seite, einem neutralen und allparteilichen Dritten.
Wie eine Gerichtslandschaft entsteht, kann man selten in der Geschichte beobachten – Gerichte sind einfach da, man kann sehen, was es gibt, weiß aber nicht, weshalb es gerade diese gibt. Das ist in der Antike nicht anders als in der Neuzeit, die zwar Organisationsstatuten kennt wie in Deutschland das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, doch diese bauen meist auf älteren Strukturen auf.
Die Gerichte sind überlastet, außergerichtliche Wege der Konfliktlösung haben Konjunktur. Doch sind diese Wege tatsächlich so neu und so modern, wie sie uns erscheinen? Das Verbundprojekt "Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung" ist dieser Frage grundlegend nachgegangen. Die von 2012 bis 2015 vom Land als LOEWE-Schwerpunkt geförderte Initiative sollte strukturelles Wissen zur Konfliktlösung hervorbringen.
Auch die Hochschule ist kein konfliktfreier Ort – im Gegenteil: Wissenschaftlicher Fortschritt wird oft gerade dadurch erreicht, dass sich Ideen und Theorien aneinander reiben – und manchmal auch die Köpfe. Doch leider ist nicht jeder Konflikt konstruktiv. Damit Konflikte nicht zerstörerisch wirken und die Kontrahenten wieder zu einem respektvollen Umgang miteinander finden, gibt es an der Goethe-Universität verschiedene Instanzen der Konfliktschlichtung und -bewältigung. Neben Anlaufstellen wie dem Gleichstellungsbüro oder der Psychologischen Beratungsstelle vermitteln Ombudspersonen im Konfliktfall als neutrale Mediatorinnen und Mediatoren. ...
Radikalisierung als individuelles und gesellschaftliches Phänomen Extreme politische Ansichten haben Konjunktur. Auf beiden Seiten des politischen Spektrums, aber auch in religiösen Milieus radikalisieren sich Positionen und stellen demokratische Werte und Institutionen infrage. Mit diesen Phänomenen hat sich das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt "Gesellschaft Extrem. Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland" befasst. ...
"Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man dir das nicht erklärt?" So heißt es im Refrain eines bekannten Punkrock-Songs. Diese Aussage mag für die affektive Interaktion im unmittelbaren Kontext gewaltsamer Handlungen bisweilen zutreffen. Vor der zeitverzögert einsetzenden Gegengewalt steht indessen die Verarbeitung der ersten Handlung: das Sprechen über den Konflikt und vor allem die Frage nach der Ursache, nach der Intention und der Legitimität des Gewaltaktes. Die daraus resultierenden Deutungen können langfristige Folgen nach sich ziehen. Nicht nur Stunden und Tage, sondern Jahrhunderte, ja Jahrtausende kann ein einziges Gewaltereignis immer wieder im Fokus von Erzählungen stehen und prägend für Generationen und Nationen sein. ...
Internationale Gerichte sollen Konflikte zwischen Staaten befrieden. Dass es dabei nicht immer nur um das Völkerrecht geht, zeigt der Streit zwischen den USA und dem Iran. Die gegenwärtige US-Regierung lehnt den Internationalen Gerichtshof als politisch gelenkt ab – und schadet sich damit vor allem selbst.