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Degenerative Veränderungen im Röntgenbild nach totaler Meniskektomie sind zahlreich beschrieben worden [19;26;39;89;106]. Aber auch nach der partiellen Meniskektomie wird über eine progressive Arthroseentwicklung berichtet [13;27;39;86]. In der vorliegenden retrospektiven Studie werden die Langzeitergebnisse der arthroskopischen Meniskusrefixation im Kniegelenk unter spezieller Betrachtung der frühzeitigen Arthroseentwicklung den Ergebnissen nach partieller Meniskusresektion gegenübergestellt. Im Zeitraum von 1984-96 wurden 81 Patienten arthroskopisch am Innenmeniskus (IM) operiert. 42 Patienten erhielten eine Naht in Inside-out Technik, bei 39 Patienten, mit gleichen präoperativen Kriterien (Alter, Nachbeobachtungszeitraum, Arthrosegrad) wurde der IM partiell reserziert. Der durchschnittliche Nachbeobachtungszeitraum (NUZ) betrug 6,5 Jahre. 35 Patienten wurden mittelfristig in 3,4 J. (NUZ 2-5J.) und 46 Patienten längerfristig in 8,8 J. (NUZ >5J.) nachuntersucht. Aufgrund des zu erwartenden höheren präoperativen Arthrosegrades bei Pat. über 30J., wurden diese getrennt beurteilt. Alle Kniegelenke waren klinisch stabil. Die Evaluation erfolgte mit dem Lysholm, dem Tegner und dem Fairbank Score (Fb). Die Analyse nach Fairbank zeigte, daß bei mittelfristigem NUZ bei allen Patienten nur geringe radiologische Veränderungen auftreten. Längerfristig sind arthrotische Erscheinungen im KG nach partieller Resektion eindeutig häufiger: 50% der Patienten < 30 J. und 63% der älteren Patienten (>=30 J.) zeigen eine Verschlechterung im Fb Score. Nach IM-Refixation traten degenerative Veränderungen bei 13% der Patienten < 30 J. und bei 20% der älteren Patienten (>=30 J.) auf. Ihr ursprüngliches Tegneraktivitätsniveau erlangten im Langzeitverlauf 96,2% der Patienten der Refixationsgruppe und 50% der Patienten der Resektionsgruppe wieder. Im Lysholm Score erzielten die Patienten der Refixationsgruppe 91,5 Punkte, die Patienten der Resektionsgruppe 88,4 Punkte im NUZ. Die Ergebnisse zeigen, daß nach Meniskusrefixation bei geeigneter Rupturform im Langzeitverlauf deutlich geringere degenerative Veränderungen auftreten und sie somit der partiellen Resektion überlegen ist und trotz aufwendigerer Operation und Rehabilitation die Methode der Wahl sein sollte.
Einleitung: Das Auftreten von Restenosen ist bei ca. 50% eine relevante Spätkomplikation bei der chirurgischen oder interventionellen Therapie von Gefäßverengungen und Gefäßverschlüssen. Intimahyperplasie (IH) und ungünstiges Gefäßremodeling (GR) stellen dabei wichtige pathogenetische Mechanismen dar, die von multiplen Faktoren beeinflusst werden. Bis heute ist es nicht gelungen, eine adäquate Therapie zur Verhinderung von Restenosen zu finden. Innerhalb der ersten 72 Stunden nach Gefäßwandverletzung wird die Entstehung der IH maßgeblich durch das Mitogen basic Fibroblast Growth Factor (bFGF) gesteuert. Photodynamische Therapie (PDT), ein Verfahren bei dem durch Lichtbestrahlung eines photosensiblen Farbstoffs Cytotoxizität und Veränderungen der extrazellulären Matrix (ECM) induziert werden, führt zur Hemmung von IH durch Inhibierung von glatten Muskelzellen (SMC) und zu einer Inaktivierung matrix-assoziierten bFGFs in-vitro. Ziel dieser Studie ist es, die Proliferation von SMC und ihre bFGF Proteinexpression nach PDT von isolierter, endothelialer ECM in-vitro zu untersuchen, um so Rückschlüsse auf den Mechanismus des Remodeling nach PDT zu ziehen. Material und Methohen: Nach einer Standardtechnik wurde in 6-Well Zellkulturplatten endotheliale ECM hergestellt. Die ECM wurde mit dem Photosensitizer Chloraluminium sulfoniertes Phthalocyanin (CASPc) inkubiert und mit rotem Licht aus einem Diodenlaser (100 J/cm², 100 mW/cm², l=675 nm) bestrahlt. Anschließend wurden SMC auf der ECM kultiviert. Nach 24, 48 bzw. 72 Stunden wurde die Zellproliferation durchflußzytometrisch festgestellt und die intrazelluläre Proteinexpression mit einem bFGF-ELISA bestimmt. Zum Vergleich wurde der Versuch mit unbehandelter ECM (KO), nur Laser-behandelter ECM (LO), nur CASPc-behandelter ECM sowie mit Zellkulturplatten ohne Matrix (PL) durchgeführt. Die Ergebnisse sind als Mittelwert ± SD in Bezug zu unbehandelter ECM (KO) angegeben. Der statistische Vergleich zwischen den einzelnen Gruppen erfolgte mit einem univariaten ANOVA. Ergebnisse: Die Proliferation der SMC war bei PDT und PL gegenüber KO zu allen Zeitpunkten signifikant gehemmt. LO und DT zeigten keine Unterschiede im Proliferationsverhalten im Vergleich zu KO. Die Konzentration von zell-assoziiertem bFGF war nach 24 Stunden bei PDT gegenüber KO signifikant erhöht. Nach 48 und 72 Stunden zeigte lediglich PL gegenüber KO noch eine signifikant erhöhte bFGF-Proteinexpression. Bei LO war im Vergleich zu KO kein Unterschied feststellbar, während bei DT nach 24 Stunden eine signifikante Erhöhung der bFGF-Proteinexpression vorhanden war. Schlussfolgerung: PDT von isolierter ECM führt zu einer Proliferationshemmung von SMC in-vitro. Dass die Proliferation der SMC nach PDT abnimmt ist für die Repopulation der Gefäßwand in-vivo günstig, scheint PDT doch die IH-verursachenden SMC zu hemmen. Die intrazelluläre bFGF-Proteinmenge ist bei PDT gegenüber KO vorübergehend erhöht. Dies könnte für eine Hemmung des Proteinausschlusses und der autokrinen Stimulation sprechen. Dass der intrazelluläre bFGF-Gehalt jedoch lediglich kurz nach PDT beeinflusst wurde, lässt vermuten, dass intrazelluläres bFGF für die anhaltende Proliferationsveränderungen der SMC nur eine untergeordnete Rolle spielt.
In der vorliegenden Untersuchung sollte nicht die Behauptung aufgestellt werden, bei der Pathogenese des Morbus Zoon handele es sich um ein monokausales Geschehen, gar um eine "Anaerobierinfektion" des Präputialraumes. Vielmehr war anhand eines relativ großen Patientenkollektivs mit dieser Diagnose zu prüfen, inwieweit bisherige pathogenetische Konzepte eine Ergänzung oder Präzisierung erfahren können. Die nachgewiesenen anaeroben Bakterien gehören zur Normalflora von Haut und Schleimhaut. Ihnen kommt jedoch unter bestimmten Bedingungen pathogenetische Relevanz zu, insbesondere wenn eine erhöhte Keimzahl vorliegt und ein Eindringen in das Gewebe erfolgt, ist. Bei der Balanoposthitis plasmacellularis scheint die Präsenz der Anaerobier eine chronische entzündliche Reaktion der Haut auszulösen oder anzustoßen, die persistiert oder rezidiviert, solange das begünstigende spezifische Milieu fortbesteht. Am ehesten dürfte dem Krankheitbild ein kumulativ-polyätiologisches Konzept gerecht werden, daß auch zahlreichen seit der Erstbeschreibung immer wieder untersuchten und hervorgehobenen Einzelaspekten Rechnung trägt. Dem klinisch tätigen Dermatologen sind vergleichbare Zusammenhänge von der chronischen oder chronisch-rezidivierenden Urticaria, verschiedenen Ekzemformen oder auch der Psoriasis vertraut, bei denen eine Vielzahl endogener wie exogener Faktoren schließlich in komplexem Zusammenspiel zur Krankheitsmanifestation führt, die, einmal ausgelöst, dann auch durch Beseitigung eines oder mehrerer dieser Faktoren nicht zwingend wieder zur Abheilung gebracht werden kann; vielmehr kommt es meist nach Auslösen der klinischen Manifestation zur Entwicklung einer gewissen Eigendynamik und Schicksalhaftigkeit des weiteren Verlaufs, der sich von den ursprünglichen pathogenetischen Einzelfaktoren losgelöst zeigt. Für das Verständnis der Ätiologie des Morbus Zoon seien diese speziellen Faktoren noch einmal zusammengefaßt: - der subpräputiale Raum mit Wärme, Feuchtigkeit, Smegma und einem gewissen, nach individuellen Gepflogenheiten unterschiedlichen Luftabschluß. Ein durchaus vergleichbares Milieu findet sich auch bei der Vulvitis, der Gingivitis, der Pareitis, der Uranitis und der Conjunctivitis plasmacellularis. - Hygienefaktoren, die eine bestimmte Keimflora begünstigen können - das fortgeschrittene Alter der meisten Patienten, das zum einen eine nachlassende Genitalhygiene, zum anderen Komplikationen wie Harninkontinenz, Veränderung der Urinzusammensetzung, aber auch alterspezifische Alteration der Hautbeschaffenheit begünstigt, somit wiederum auf das lokale Milieu Einfluß hat - eine durch diese Faktoren veränderte "subpräputiale Ökologie" mit Verschiebung der Balance innerhalb der physiologischen Keimflora - eine hieraus resultierende Vermehrung anaerober Bakterien, die als Stimulus einer chronisch-unspezifischen Entzündungsreaktion fungieren Auf die in vorangegangenen Untersuchungen und in einigen kurrenten dermatologischen Standardwerken vermuteten oder postulierten Faktoren, deren Relevanz für die Pathogenese der Balanoposthitis plasmacellularis anhand dieser Arbeit nicht nachvollzogen werden konnte, sei ebenfalls noch einmal hingewiesen: - die Bedeutung einer vorbestehenden oder zugrundeliegenden Phimose oder gar einer Mißbildung der Urethra wie Hypo- oder Epispadie - die Begünstigung oder Assoziation mit einem Diabetes mellitus - der Zusammenhang mit anderen, genetisch disponierten dermatologisch-allergologischen Erkrankungen - die Rolle von Traumata oder Friktion sowie anderer mechanischer Reize
Vom 01.01.1985 bis 31.12.1995 wurden 144 Patienten wegen eines Rektumkarzinoms im oberen und mittleren Drittel behandelt. Bei allen Patienten wurde eine Rektumresektion durchgeführt. Ziel der Arbeit war eine kritische Qualitätskontrolle der Therapie des Rektumkarzinoms am Klinikum Offenbach mittels Langzeitergebnissen. Vergleichend wurde die chirurgische Therapie mit und ohne zusätzliche Chemo- und Strahlentherapie gegenübergestellt. In unserem Krankengut fanden sich 82 Männer (57%) und 62 Frauen (43%). Der Altersdurchschnitt betrug 66 Jahre. Die Altersgrenzen lagen bei 38 und 98 Jahren. Bei 116 (80,6%) Patienten konnte eine R0-Resektion durchgeführt werden, 18 (12,5%) erhielten eine R1-Resektion und 10 (6,9%) der Therapierten eine R2-Resektion. Die Gesamtletalität innerhalb des Kollektivs betrug bis zum 31.10.2000 58,3%. Bei 61 (42%) der Behandelten war das Versterben mit dem primären Tumorleiden in Zusammenhang zu bringen. Die 5-Jahres-Überlebensrate betrug insgesamt 49,7%. Hier konnten wir eine deutliche Stadienabhängigkeit erkennen. Die perioperative Letalität, die bezüglich einer 30-Tage-Letalitätsgrenze ermittelt wurde, verzeichnete eine Rate von 2,8%. Todesursachen waren Sepsis, Thrombosen und tumorbedingtes Herzkreislaufversagen. Eine Tumorprogression erlitten insgesamt 59 (41%) der Behandelten. Eine Fernmetastasierung wiesen nach 5 Jahren 17 (11,8%) Patienten auf, Lokalrezidive wurden bei 42 (29,1%) aus unserem Kollektiv beobachtet. Einer Chemotherapie unterzogen sich 27 (18,8%) Patienten. Auf die Stadien verteilt entsprach dies 12% der Behandelten mit Stadium II, 29,7% mit Stadium III und 41,9% mit Stadium IV. Von diesen verstarben 21 (84%) tumorassoziiert. Bei 11 (40,7%) Therapierten lag eine Fernmetastasierung vor, 10 (37,1%) litten zum Zeitpunkt des Todes an einem Lokalrezidiv. Strahlentherapeutisch wurden 21 (14,6%) Patienten des Kollektivs behandelt. Die Stadieneinteilung dieser Patienten zeigte 1,9% in Stadium I, 20% im Stadium II, 32,4% im Stadium III und 9,7% im Stadium IV. Von diesen verstarben 14 Patienten tumorassoziiert. Bei 4 Patienten lag eine Fernmetastasierung vor, 11 erlitten ein Lokalrezidiv. Unserer Ergebnisse konnten die Notwendigkeit einer adjuvanten Therapie noch nicht belegen, da sich diese zum Zeitpunkt der Studie gerade erst etablierte und somit unsere Stichproben mit einer zu geringen Anzahl von Behandelten keine Schlussfolgerungen zuließen Aufgrund des retrospektiven Studiendesigns war statistisch nur eine rein explorative Aussage möglich. Ziel folgender Studien sollte, zur Steigerung der Qualität, eine prospektive Datenerfassung sein.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollte überprüft werden, ob es bei hyperfunktionellen Dysphonien besondere Merkmale des Stimmeinsatzes gibt und inwieweit er sich vom Stimmeinsatz, der aus einer eutonen Grundhaltung heraus angestimmt wird unterscheidet. Weiterhin sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, funktionelle Stimmstörungen objektivierbar zu machen und ihr Vorhandensein leichter zu dokumentieren. Obwohl in der wissenschaftlichen Literatur hyperfunktionelle Stimmstörungen beschrieben werden, so ist doch wenig über die Stimmeinsätze und die dabei stattfindenden physiologischen Vorgänge bekannt. Auch finden sich nur sehr wenige Ansätze funktionelle Stimmstörungen mit objektiven Meßmethoden zu klassifizieren. Durch die Untersuchung von 15 Patienten mit hyperfunktioneller Dysphonie in der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sollte im folgenden geklärt werden, ob und, wenn ja, auf welche Weise sich die Stimmeinsätze bestimmten Typen zuordnen ließen. Weiterhin sollte bestimmt werden, ob die gefundenen Typen immer im selben Kontext auftraten, oder ob sie sich intraindividuell gehäuft fanden. Der Prozeß der Datengewinnung soll nun nochmals sehr kurz erläutert werden (näheres unter Kapitel 4). Alle Patienten wurden gebeten, den Text „Ein einäugiges Ungeheuer“ in ihrer gewohnten Sprechstimmlautstärke vorzulesen. Diese Aufnahmen wurden im Phonetiklabor durchgeführt und mit dem Programm „Cool Edit 96“ von Syntrillium gespeichert. In dem Text findet sich eine besondere Häufung von Vokalen und Diphthongen in den Stimmeinsätzen. Aus dem Text wurden 18 verschiedene Stimmeinsätze mit der Silbe /EIN-/ ausgewählt und als Einzelsequenz abgespeichert. Anschließend erfolgte eine manuelle Bearbeitung der Stimmeinsätze mit dem Programm „Glottal Segmentation of voice and speech“. Dabei wurden jeweils die ersten zwölf glottalen Zyklen des Stimmeinsatzes erfaßt und analysiert. Die so gewonnenen Daten wurden mit dem Zusatzprogramm „Periodendauerstatistik“ graphisch dargestellt. Dabei wurde ein Frequenz-Zeit-Diagramm angezeigt, welches in der Ordinate die Frequenz und in der Abszisse jeweils einen glottalen Zyklus abbildet. Diese Darstellung nimmt keinen direkten Bezug auf die Periodendauer, es wird lediglich die Anzahl der glottalen Zyklen mit der dazugehörigen Frequenz erfaßt. Eine Zusatzfunktion des Programms ist es, daß alle Darstellungen der 18 Stimmeinsätze wiederum in einer Abbildung, zum besseren Vergleich untereinander, wiedergegeben werden können. Insgesamt wurden über 500 Stimmeinsätze untersucht. Bei allen untersuchten Stimmeinsätzen fanden sich vier immer wieder vorkommende Typen. Drei davon sind typisch für hyperfunktionelle Dysphonien, der vierte (Typ 1) entspricht dem physiologischen, weichen Stimmeinsatz und findet sich bei hyperfunktionellen Dysphonien eher selten. Diese Form des Stimmeinsatzes sollte während einer Therapie angestrebt werden, da der Sprecher hier aus einer eutonen Grundspannung heraus intoniert. Eine Häufung der einzelnen Typen kann individuell vermehrt auftreten. Beim interindividuellen Vergleich hingegen konnte keine Typuspräferenz pro Worteinsatz festgestellt werden. Im Verlauf einer erfolgreichen Therapie kann am Patienten eine Verschiebung zum Typ 1 hin vermerkt werden, dies wurde jedoch bislang nur beispielhaft überprüft und wird Gegenstand weiterer Forschungen sein. Mit den vorgestellten Ergebnissen, steht ein objektives Verfahren zur Therapieverlaufsbeobachtung bei funktionellen Dysphonien zur Verfügung. Dabei ist wichtig, daß sowohl Stimmschallsignal als auch Elektroglottogramm ohne Beeinträchtigung der Phonation des Patienten aufgezeichnet werden können. Diese Aufzeichnungen können zu einem späteren Zeitpunkt beliebig oft vom Untersucher/Therapeuten angehört und auch visuell beurteilt werden. Die daraus gewonnenen Ergebnisse können mit dem Patienten besprochen werden. Bei erfolgreicher Therapie kann der Patient anhand der wechselnden Kurvenverläufe seine Fortschritte nicht nur selbst hören, sondern auch anhand der erfolgenden Typisierung visualisieren. Dies fällt dem Patienten in der Regel leichter, als die auditive Kontrolle, da unsere visuelle Wahrnehmung in der heutigen Umgebung stärker trainiert wird, als die auditive. Die Befunde belegen deutlich, daß hyperfunktionelle Funktionsabläufe nicht nur auf die Ebene der Glottis beschränkt sind, sondern vielmehr auf Verengungen im Hypo- und Mesopharynx, in Kombination mit erhöhter Spannung in der Vokaltraktwand, dem Mundboden sowie der Zunge und der mimischen Gesichtsmuskulatur zurückzuführen sind. Die entstehende faukale Enge durch Dorsalverlagerung des Zungengrundes sowie ein unphysiologischer Hochzug des Kehlkopfes behindern zusätzlich die Resonanz im Vokaltrakt und die wechselseitige Beeinflussung von Kopf- und Brustresonanz. Die Resonatoren können nicht im optimalen Verhältnis zueinander schwingen, dadurch behindern sie sich gegenseitig und es kann kein tragfähiger, reiner Klang entstehen. Genau an diesem Punkt, der Abstimmung der Resonatoren untereinander, setzen die meisten Therapieverfahren an. Diese Therapieerfolge können mit der dargestellten Methode jetzt auch quantitativ nachgewiesen und dokumentiert werden.
In den letzten Jahren hat eine rasante Entwicklung der Gerätetechnik sowohl der CT als auch der MRT stattgefunden und eine Änderung der Untersuchungsverfahren im Bereich der Schnittbildtechnik ausgelöst. Parallel dazu sind durch die Einführung von MRT-Kontrastmitteln neuartige Untersuchungsprotokolle entstanden. Deshalb muß eine ständige Reevaluierung der einzelnen Untersuchungsverfahren erfolgen. Organ- bzw. gewebespezifische Kontrastmittel sind den extrazellulären nicht-spezifi-schen MRT-Kontrastmitteln nicht gleichzusetzen. Mit dem neu entwickelten Kontrast-mittel Gd-EOB-DTPA steht für die MRT ein neues leberspezifisches KM zur Verfü-gung, welches in Kürze in routinemäßige Untersuchungen übergehen wird. Es ermöglicht die sichere Unterscheidung von lebereigenem bzw. hepatozyten-reichem Gewebe durch eine direkte Aufnahme des Kontrastmittels in die Leberzelle selbst. Maligne Lebertumoren, wie z. B. Metastasen, die keine Hepatozyten besitzen, zeigen keine Speicherung der hepatobiliären, leberspezifischen Substanz. Bis zum heutigen Tage sind die Erfahrungen mit diesem neuen Kontrastmittel gering. Aus diesem Grund sollten im Rahmen einer prospektiven Zulassungsstudie Erfahrungen mit der neuartigen Substanz gesammelt werden. Insgesamt wurden 60 Patienten in die beschriebene Studie eingeschlossen. Bei allen Patienten wurde eine nicht-kontrastverstärkte MRT, eine kontrastverstärkte MRT mit Gd-EOB-DTPA als auch eine Spiral-CT der Leber erstellt. In der vorliegenden Studie wurde sowohl die Detektion als auch die Charakterisierung in Korrelation mit einem genau definierten Referenzstandard evaluiert. Die Ergebnisse der vorgestellten Studie indizieren, daß es sich bei Gd-EOB-DTPA um ein sicheres, nebenwirkungarmes Kontrastmittel für die MRT handelt. Das besondere an diesem neuartigen Kontrastmittel ist, daß mit einer intravenösen Appli-kation unterschiedliche Perfusionsphasen dargestellt werden können. Im einzelnen handelt es sich um die intravasale Phase zur Darstellung der Vaskularität, die Parenchym- oder hepatobiliären Phase zur Detektion und Charakterisierung, sowie die Ausscheidungsphase zur Darstellung der Gallengänge. Die sichere intravenöse Bolusgabe des hepatobiliären Kontrastmittels ermöglicht zum einen dynamische Perfusionsbildgebung, zum anderen aber auch statische leberspezifische Hepa-tozytenbildgebung und damit funktionelle Leberbildgebung. Die MRT unter Verwendung des neuen Kontrastmittels Gd-EOB-DTPA stellt eine adäquate diagnostische Methode für die Detektion, Lokalisierung, exakte Abgren-zung und Charakterisierung von fokalen Leberläsionen dar, die der nicht-kontrast-verstärkten MRT und der Spiral-CT überlegen ist. Die Detektionsrate ist verbessert gegenüber der biphasischen Spiral-CT mit einer gering höheren Rate von detektierten kleinen Läsionen. Zusätzliche Informationen bezüglich der Ätiologie werden sowohl durch dynamische als auch statische MRT-Bildgebung für die Klassifizierung von malignen versus benignen Leberläsionen als auch für die Charakterisierung nach Läsionstyp erhoben. Anhand der durchgeführten Untersuchungen konnte ein Verhaltensmuster der unterschiedlichen Pathologien für dieses neue Kontrastmittel dargestellt werden. Metastasen weisen je nach ihrem Vaskularisationsgrad eine unterschiedliche An-reicherung in der Perfusionsphase auf, während sie in der hepatobiliären Phase als Kontrastmittelaussparung zur Darstellung kommen. Lebereigene Läsionen wie die FNH besitzen Hepatozyten, nehmen das leberspezifische Kontrastmittel auf, sind vergleichbar mit normalen Lebergewebe und lassen sich gut von leberfremden Ge-webe abgrenzen. Die hepatozellulären Karzinome zeigen in Frühphase eine deut-liche meist in der Peripherie gelegene Hyperperfusion. In der hepatobiliären Phase ist die KM-Aufnahme abhängig vom Differenzierungsgrad. Undifferenzierte HCCs verhalten sich wie leberfremdes Gewebe und nehmen kein KM auf, während beim gut differenzierten HCC eine diskrete Aufnahme gefunden werden kann. Die hohe Sensitivität bezüglich Detektion aber auch eine hervorragende Klassifi-zierung und Charakterisierung ermöglichen eine gezielte und genaue weitere Pla-nung der Therapie der Patienten. Mittels EOB-MRT ist eine präzise Diagnose des Leberparenchyms mit Hepatozytenfunktion als auch Perfusionsstudien in einem Untersuchungsgang möglich. Die Bildgebung der Hepatozytenphase kann 20 Minuten nach Injektion des hepatobiliären Kontrastmittels erstellt werden und ermöglicht damit eine Zeitersparnis und Kostenreduzierung im Vergleich zu den anderen hepatobiliären Kontrastmitteln. In der täglichen Routine, das prätherapeutischen Management von Patienten bei fokalen Leberläsionen betreffend, sollte nach den vorliegenden Ergebnissen eine leberspezifische MRT durchgeführt werden.
Bei vielen malignen Erkrankungen sind deregulierte Signalübertragungswege bedeutsam für die Pathogenese. Modellcharakter hierfür haben die Philadelphia (Ph) Chromosom positiven Leukämien, zu denen 90 % der chronisch myeloischen Leukämien und etwa 15 - 30 % akuten lymphatischen Leukämien des Erwachsenen gehören. Das Philadelphia Chromosom, das durch die reziproke Translokation von Chromosom 9 und 22 entsteht, codiert für ein tumorspezifisches Fusionsprotein, die BCR-ABL Tyrosinkinase. Diese ist konstitutiv überaktiviert und führt zu autonomen Wachstum und maligner Entartung der Philadelphia positiven Zellen. Ein neuer therapeutischer Ansatz, die Hemmung des pathogenetisch bedeutsamen Signalweges, ist mit dem BCR-ABL spezifischen Tyrosinkinase Inhibitor Imatinib möglich. Der starke antileukämische Effekt von Imatinib gegenüber BCR-ABL positiven Leukämien konnte in klinischen Studien mit Ansprechraten von etwa 60 % bei der Ph+ALL gezeigt werden. Dieser Erfolg wird jedoch von der Resistenzentwicklung gegenüber Imatinib getrübt. So entwickelt die Mehrzahl der Patienten mit Ph+ALL nach einer medianen Behandlungszeit von 2 Monaten ein Rezidiv. Ein häufiger Resistenzmechanismus bei Polychemotherapien ist die erhöhte Expression der pleiotrope Zytostatikaresistenz vermittelnden Proteine P-gp und MRP-1. Diese Arbeit sollte untersuchen, ob die ABC-Transportproteine P-gp und MRP-1 bei der Imatinibresistenz beteiligt sind. MRP-1 und das durch das MDR-1 Gen codierte P-gp sind membranständige Transportproteine, die Tumorzellen durch Auswärtstransport von vielen unterschiedlichen, chemisch nicht verwandten Zytostatika, Resistenzen gegenüber diesen Substanzen verleihen. Um die Rolle von P-gp und MRP-1 bei der Entwicklung der Imatinibresistenz zu bestimmen, wurde untersucht, ob Imatinib ein Substrat von P-gp oder MRP-1 ist, und ob es während der Behandlung mit Imatinib zu einem Anstieg der funktionellen Aktivität dieser Proteine kommt. Mittels transfizierter Zelllinien ließ sich zeigen, dass die P-gp Substrate Calcein AM und Tritium-markiertes Vinblastin in Anwesenheit von Imatinib schlechter transportiert werden. Bei Annahme eines kompetetiven Mechanismus lag die Vermutung nahe, dass Imatinib nicht nur ein Inhibitor des P-gp bedingten Transports von Calcein AM und Vinblastin ist, sondern selbst ein Substrat. Durch Verwendung einer P-gp transfizierten Zelllinie in einem Transwellassay, in dem diese einen vektoriellen Substrattransport bewirkt, konnte direkt gezeigt werden, dass Imatinib durch P-gp nicht aber durch MRP-1 und MRP-2 transportiert wird. Somit ist P-gp potentiell in der Lage, Resistenzen gegen Imatinib auszulösen. Um die funktionelle Aktivität von P-gp in den mononukleären Zellen der mit Imatinib behandelten Patienten bestimmen zu können, wurde eine durchflusszytometrische Methode unter Verwendung von Calcein AM etabliert. Die untersuchten Patientenzellen zeigten jedoch bei niedrigem Ausgangsniveau keinen Anstieg der funktionellen P-gp Aktivität nach Resistenzentwicklung, so dass weder MRP1 noch P-gp Anteil an der Resistenzentwicklung bei Ph+ALL gegenüber Imatinib zu haben scheinen. Die Möglichkeit, die konstitutiv aktive Tyrosinkinase von BCR-ABL mit Imatinib zu inhibieren, ermöglicht es, pathogenetische Charakteristika der BCR-ABL positiven Leukämien zu untersuchen. Die Ph+ALL ist charakterisiert durch ihre schlechte Prognose mit einem Langzeitüberleben von weniger als 10 % bei konventionellen chemotherapeutischen Regimes. Ob die Zytostatikaresistenz vermittelnden Proteine Pgp und MRP-1 hierfür ursächlich sind, sollte in einem weiteren Teil der Arbeit untersucht werden. Durch Hemmung der BCR-ABL spezifischen Tyrosinkinase von Philadelphia Chromosom positiven Zelllinien mit Imatinib kam es bei einem Teil dieser Zelllinien zur Abnahme des MRP-1 Proteinniveaus und der MRP-1 mRNA Expression. Dies begründete die Hypotheose, dass die aktivierte BCR-ABL Tyrosinkinase zu einer Hochregulation der MRP-1 Transkription führt, und damit für die schlechte Prognose ursächlich ist, lag nahe. Weder c-kit noch die BCR-ABL nachgeschalteten Signalproteine RAS-MAP-Kinase, c-MYC und STAT 5 waren bei der Herrunterregulation von MRP-1 unter Imatinib beteiligt. Durch den Nachweis der vorwiegend zytoplasmatischen Lokalisation von MRP-1 in den untersuchten Lymphoblasten mittels konfokaler Immunfluoreszenzmikroskopie und durch den Nachweis einer sehr niedrigen funktionellen Aktivität von MRP-1 in diesen Zellen mittels Durchflusszytometrie eine Bedeutung von MRP-1 für die schlechte Prognose nicht anzunehmen.
Fragestellung: Aufgrund der zurückgehaltenen Anwendung von Opioiden im Säuglings- und Kleinkindesalter zählt Paracetamol zu den meist verwendeten, postoperativen Analgetika in dieser Altersstufe. Die Angaben zur Dosierung sind uneinheitlich und schwanken von 10 bis 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. In der postoperativen Analgesie des Erwachsenen nimmt Piritramid als reiner Mikro-Agonist mit günstigem Nebenwirkungsprofil eine Schlüsselstellung ein. In unserer prospektiven, randomisierten Doppelblindstudie untersuchten wir den postoperativen Piritramidbedarf bei Säuglingen und Kleinkindern nach drei verschiedenen Dosierungen von rektalem Paracetamol im Vergleich zu Placebo. Methode: 80 Kleinkinder (ASA I und II), im Alter von 11,3 ± 9,9 Monate und einem Körpergewicht von 8,6 ± 2,8 kg, die sich einer plastischen Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenrekonstruktion unterzogen, erhielten nach Narkoseeinleitung 10, 20 oder 40 mg/kgKG Paracetamol (AC) (Gruppen: AC 10, AC 20, AC 40) rektal oder ein Placebosuppositorium (jeweils n = 20). Es bestanden keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Postoperativ wurde die Analgetikatherapie anhand einer 5-Items umfassenden Kindlichen Unbehagens- und Schmerz-Skala (KUSS) gesteuert. Bei einem Schmerzscore von >= 4 Punkten und mehr erhielten die Kinder 25 Mikro-g/kgKG Piritramid i.v. (Lock-out time 10 min, maximale Dosis 125 Mikro-g/kgKG in einer Stunde). Die Operationsdauer betrug 127 ± 41,7 min. Die Kinder wurden mindestens 60 min im Aufwachraum überwacht. Die Kinder zeigten postoperativ weder SaO2-Abfälle < 93%, noch Abfälle der Atemfrequenz oder Erbrechen. Im Vergleich zu Placebo zeigten die Paracetamolgruppen in den untersuchten Dosierungen bei den Kindern keine Senkung des postoperativen Piritramidbedarfes. Die kumulativen Piritramidapplikationen der Plazebogruppe betrugen 2,7 ± 1,55. Die Verumgruppen erhielten 3,0 ± 1,25 (AC 10), bzw. 3,2 ± 1,31 (AC 20) und 3,4 ± 1,01 (AC 40). Durch die titrierten Piritramidgaben wurde im Mittel nach 20-25 min. im Aufwachraum eine suffiziente Analgesie erreicht. Die Ergebnisse zeigen, daß der Dosisbereich von 10 bis 40 mg/kgKG Paracetamol bei Säuglingen und Kleinkindern nach Lippen-Kiefer-Gaumen-Rekonstruktionsoperationen zu keiner ausreichenden Analgesie führt, wohingegen vorsichtig titriertes Piritramid eine schnelle und sichere Schmerzlinderung für einen längeren Zeitraum gewährleistet.
Materialien und Methoden: In den Untersuchungsakten des Zentrums der Rechtsmedizin wurden alle Protokolle der Untersuchungen von Kindesmisshandlungsfällen des Zeitraums vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1999 erfasst und die zugehörigen Prozess- bzw. Krankenhausakten eingesehen. Auf diese Weise konnten 31 Fälle von Körperverletzungen mit 36 untersuchten Opfern bei 42 Tatverdächtigen festgestellt werden, bei den Tötungsdelikten 13 Fälle mit 16 Beschuldigten. Opfer: Jungen waren bei den Körperverletzungsdelikten häufiger betroffen als Mädchen, während bei den Tötungsdelikten das Geschlechterverhältnis ausgeglichen war. Bei den meisten der Opfer der Körperverletzungsdelikte handelte es sich um Kinder im Vorschulalter (85%), bei den Opfern der Tötungsdelikten war das älteste Kind drei Jahre alt. Mit 60% waren die Mehrzahl der verletzten Opfer (bei denen eine Staatsangehörigkeit angegeben war) deutscher Nationalität, während bei den getöteten Kindern keine fremde Nationalität angegeben war. Bei 20% aller Verletzten wurde eine Erkrankung/Fehlbildung beschrieben. Der entsprechende Anteil bei den getöteten Opfern lag mit fast 50% deutlich höher. Ein mangelhafter Ernährungszustand wurde bei sechs der 36 verletzten Opfer und bei einem getöteten Kind dokumentiert. In etwa derselben Größenordnung lag ein schlechter Allgemeinzustand bei den Opfern von Körperverletzungsdelikten vor, ein schlechter Pflegezustand fand sich bei drei der verletzten Kinder, während alle getöteten Opfer wenigstens ausreichend gepflegt waren. Beschuldigte: Die dominierende Altersgruppe bei den Beschuldigten der Körperverletzungsdelikte lag zwischen 26 und 30 Jahren, während bei den Tötungsdelikten kein so ausgeprägter Altersgipfel nachweisbar war. Bei diesen verteilte sich das Lebensalter hauptsächlich auf Beschuldigte zwischen 21 und 35 Jahren. Die Mehrzahl aller Verdächtigen waren deutscher Nationalität. Bei den Körperverletzungsdelikten lag die Quote bei 67%, bei den Tötungsdelikten mit 81% noch höher. Der erreichte Schulabschluss war in einer Vielzahl der Kasuistiken nicht angegeben. Lagen Angaben vor, so fand sich eine Häufung von niedrig qualifizierenden Abschlüssen. Die Hochschulreife war nur in zwei Fällen der Körperverletzungsdelikte von den Beschuldigten erreicht worden, bei den Tötungsdelikten verfügte keiner über diesen Schulabschluss. Auch bei den Berufsangaben zeigte sich für beide Deliktgruppen, dass eine Vielzahl von Beschuldigten Berufe mit vergleichsweise niedriger Qualifikation ausübten. Akademisch gebildete Berufe waren nicht vertreten. In allen Fällen lag ein verwandtschaftliches oder (im Falle einer Lebensgemeinschaft) ein sehr nahes persönliches Verhältnis zwischen den Beschuldigten und Opfern vor. In keinem der behandelten Fälle kam(en) der/die Beschuldigte(n) aus einem Bereich außerhalb der Familie/Hausgemeinschaft. In beiden Deliktgruppen litten jeweils 38% der Beschuldigten unter einer chronischen oder - zum Zeitpunkt der Tat - akuten Erkrankung. 31% aller Beschuldigten beider Deliktarten war bereits wegen anderer Delikte z. T. mehrfach auffällig geworden. Im Vordergrund standen hierbei Eigentums-, Verkehrs- und Rauschmitteldelikte. Soziales Umfeld: In ca. 60% der Körperverletzungsdelikte wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass angespannte/problematische Familienverhältnisse vorlagen, bei den Tötungsdelikten wurde die entsprechende Quote mit ca. 50% angegeben. Besonders häufig auftretende Stressoren waren finanzielle Probleme, Alkohol und/oder Drogenabusus, Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Partnerschaft und sonstige psychische Belastungen in der Familie. Die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien/Hausgemeinschaften war vergleichsweise gering. In mindestens 66% der Familien, in denen wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt wurde, lag die Anzahl der Kinder unter drei, bei den Tötungsdelikten war nur eine Großfamilie mit sieben Kindern bekannt, in allen anderen lag die Anzahl bei maximal zwei Kindern. In der Mehrzahl aller betroffenen Hausgemeinschaften lag ein klassisches Arbeitsteilungskonzept vor. Während die Mutter des Opfers den Haushalt und die Erziehung übernahm, erarbeitete der Vater/Lebensgefährte den Lebensunterhalt. Bei beiden Deliktarten wurde der Lebensunterhalt in ca. 25% der Fälle aus der Sozialversicherung/Sozialhilfe bestritten. Zur Wohnungssituation lagen in der Mehrzahl der Fälle keine Angaben vor, allerdings wurde bei ca. 20% der Körperverletzungsdelikte und 30% der Tötungsdelikte auf eine problematische Wohnungssituation hingewiesen. In den meisten Fällen waren die Partner miteinander verheiratet oder es lag ein eheähnliches Verhältnis vor (bei beiden Deliktarten ca. 70%). Nur in 16% der Fälle mit Körperverletzung bzw. in 8% der Tötungsdelikte lebten die Beschuldigten dauerhaft getrennt. Das Sorgerecht für das/die Opfer lag zum Zeitpunkt der Tat meist bei den Eltern des Kindes (bei beiden Deliktarten ca. 50%). Ansonsten war meist die Mutter die Sorgeberechtigte des Opfers. Tathergang: Hinweise auf eine Intoxikation (Alkohol/Rauschmittel) zum Zeitpunkt der Tat waren bei ca. 18% der Be schuldigten beider Deliktarten angegeben, der Tatort des Übergriffs lag in den meisten aller Fälle im privaten Umfeld. Nur drei Misshandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt, während sich alle tödlichen Verletzungen innerhalb der Privatwohnung/Zimmer der Beschuldigten ereigneten. Bei 75% aller Körperverletzungsdelikte bzw. der Hälfte der Tötungsdelikte wurden bei der Untersuchung Hinweise gefunden, die auf frühere Misshandlungen schließen ließen. Es zeigte sich hierbei das hohe Wiederholungsrisiko bei diesem Delikt. In den meisten aller Fälle (50% Körperverletzungsdelikte; 77% Tötungsdelikte) wurde ohne Werkzeug, d. h. mit bloßer Hand misshandelt. Wurden Werkzeuge verwendet, fanden vor allem stockartige Geräte oder Gürtel Verwendung. Auffallend war die vergleichsweise häufige Anwendung von heißem Wasser/Dampf oder glühenden Zigaretten (28% aller Opfer). Rechtliche Aspekte: In den meisten aller Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt, wobei die entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden in der überwiegenden Mehrzahl von ärztlichem Personal veranlasst wurde, das mit der Betreuung der Opfer betraut war. An der zweiter Stelle folgten die Mütter der betroffenen Kinder, andere Anzeigenerstatter wurden seltener benannt. Bei den Körperverletzungsdelikten bildete häufig der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 223b (bzw. nach der Reform des Strafrechts des § 225 StGB) die Ermittlungsgrundlage, wobei in einigen Fällen parallel dazu wegen anderer Delikte ermittelt wurde. Bei den Tötungsdelikten kamen die §§ 212, 222, 223b und 226 StGB in Betracht. Als häufigste Beweissicherungsmaßnahme wurde bei den Körperverletzungsdelikten in 85% aller Fälle eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. In den übrigen Fällen lagen Dokumentationen von niedergelassenen Ärzten bzw. keine Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen vor. In 33% aller Körperverletzungsdelikte wurde eine aufwendigere Spurensicherung bzw. eine Rekonstruktion des Vorfalls durchgeführt. Weitere Beweissicherungsmaßnahmen wurden nur selten durchgeführt. Alle getöteten Opfer waren forensisch obduziert worden. In 66% aller Fälle erfolgten weitergehenden Laboruntersuchungen (Toxikologie, Histologie, Mikrobiologie), bei der Hälfte aller tödlich verlaufenden Fälle kam es zu Spurensicherungsmaßnahmen oder Rekonstruktionen des Tatablaufs. Weitere Maßnahmen zur Beweissicherung wurden nur selten durchgeführt. Die Jugendbehörden waren bei 25 der 31 Körperverletzungen informiert worden, bei den Tötungsdelikten erfolgte die Meldung nur in zwei der 13 Fälle, obwohl in einigen der anderen Familien noch Geschwisterkinder bekannt waren. Zumindest kurzfristig kam es bei etwa der Hälfte der Opfer von Körperverletzungsdelikten zu einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. durch Krankenhauseinweisung oder Unterbringung bei Verwandten. Für im Haushalt von getöteten Opfern lebenden weiteren Kindern wurde nur in einem Fall eine Fremdplatzierung durchgeführt, obwohl in mindestens vier betroffenen Familien noch Geschwisterkinder lebten. Wohl aufgrund des niedrigen Lebensalters - 27 der 36 Opfer von Körperverletzungsdelikten waren zum Tatzeitpunkt unter fünf Jahre alt - erfolgte eine Zeugenaussage nur von 22% (acht) der Opfer. Die Mehrzahl der Angehörigen sowohl bei den Körperverletzungs- als auch bei den Tötungsdelikten machten Angaben vor Gericht, nur bei drei der 31 Körperverletzungen machten Angehörige vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Bei den Tötungsdelikten wurde in allen Fällen, in denen eine Akteneinsicht möglich war, auf das Recht die Aussage zu verweigern, von den Zeugen verzichtet. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde - zumindest teilweise - bei 11 Verfahren wegen Körperverletzungen erteilt, bei den Tötungsdelikten wurden die Ärzte in wenigstens vier Fällen von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch war - wie oben dargestellt - beim größten Teil der Fälle beider Deliktarten eine Anzeige durch ärztliches Personal unter Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bzw. entsprechender Angaben im Leichenschauschein erfolgt. Am häufigsten traten bei beiden Deliktarten die Mütter bzw. Väter der Opfer als Zeugen auf. An der nächsten Stelle folgte bereits medizinisches Personal. Alle weiteren Zeugen waren in jeweils nur drei oder weniger Kasuistiken als Zeugen benannt. Zu den häufigsten Einlassungen der Beschuldigten gehörten Unfallschilderungen, welche die Verletzungsspuren erklären sollten. Angaben in diese Richtung wurden bei 17 der 31 Körperverletzungen und vier der 13 Tötungen gemacht. An zweiter Stelle folgten mit großem Abstand entweder eine Aussageverweigerung (bei sieben Körperverletzungen, bzw. vier Tötungen) oder aber ein Geständnis (sieben Körperverletzungen bzw. zwei Tötungen). Eine psychische Ausnahmesituation wurde in fünf bzw. einem der Fälle (Körperverletzungen bzw. Tötungen) geltend gemacht. Bei zwei Körperverletzungen "bestanden" die Täter auf ihrem Züchtigungsrecht. Die rechtlichen Folgen waren für die Beschuldigten meist wenig gravierend. Für 52% der Beschuldigten von Körperverletzungsdelikten sowie 69% der Personen, gegen die wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt wurden, ergaben sich keine rechtlichen Folgen. Der häufigste Grund für die Einstellung der Ermittlungen war hierbei eine nicht Nachweisbarkeit der Tat wegen Mangel an Beweisen. Gegen acht Täter bei Körperverletzungsdelikten wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, zu einer Geldstrafe bzw. eine Therapieauflage wurden fünf der Beschuldigten verurteilt bzw. eine solche erteilt, eine Haftstrafe ohne Bewährung wurde gegen zwei Personen verhängt. Bei den Tötungsdelikten wurde jeweils in einem Fall eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen, zwei Angeklagte wurden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während bei den Tötungsdelikten in keinem Fall Hinweise auf strafmildernde oder verschärfende Umstände gegeben waren, wurden die Strafen bei den Körperverletzungsdelikten in zwei Fällen nach § 21 StGB gemildert, jedoch in ebenfalls zwei Fällen verschärft. Hinweise auf strafverschärfende Umstände waren bislang in der Literatur nicht angegeben worden. Medizinische Aspekte: Bei beiden Deliktarten dominierten Spuren von stumpfer Gewaltanwendung mit oder ohne Werkzeuggebrauch (s. o.). An zweiter Stelle folgten bei den Körperverletzungen Verbrühungen mit heißem Wasser/Dampf oder Verbrennungen mit heißen Gegenständen (28%). Bissverletzungen lagen bei sieben der 36 misshandelten Opfern vor. Am häufigsten betroffen von den Verletzungen war sowohl bei den Körperverletzungen wie Tötungen der Kopf/Gesicht/Halsbereich. Weniger häufig fanden sich die Verletzungsspuren an Rücken, Beinen und Gesäß. Bei den Körperverletzungen waren in ca. 40% keine bleibenden Folgen nachweisbar, "leichtere" Folgen wie Narbenbildungen konnten bei ca. 30% der Kinder beobachtet werden. Schwerere Folgeschäden waren bei drei (physische Folgeschäden) bzw. sechs Kindern (psychische Folgeschäden) dokumentiert. Als Todesursache bei den Tötungen wurde bei sechs der 13 Opfern ein Schädel-Hirn-Trauma (z. B. Schütteltrauma) diagnostiziert. Zwei der Opfer starben durch inneren Blutverlust, während bei vier Kindern eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen war. In einem Fall konnte trotz Obduktion und weiterer Untersuchungen die Todesursache nicht festgestellt werden.
In der vorliegenden Studie wurden studienbegleitende und retrospektive Untersuchungen an 6903 HIV-infizierten Patienten bezüglich der Infektion und Erkrankung durch atypische Mykobakterien und insbesondere des Verlaufs der disserninierten Erkrankung durch Mykobakterium avium intracellulare (MAI) bei AIDS-Patienten und den Erfolg bzw. die Wirksamkeit der antimykobakteriellen und auch der antitetroviralen Therapie durchgeführt. Diese Studie wurde an der Universitätsklinik Frankfurt am Main in der Zeit von 1982 bis 2002 erstellt. Zusammenfassend lassen sich folgende Aussagen aufgrund dieser Untersuchung treffen: 1) Die Gesamtinzidenz der disserninierten MAI-Erkrankung bei HIV-infizierten Patienten war im Frankfurter Raum mit 10,1 % bzw. 4,3/100PYF trotz Verzichts auf eine medikamentöse antimykobakterielle Primärprophylaxe in dieser Region im weltweiten Vergleich eher niedrig. 2) Seit 1996 gab es bei HIV-infizierten Patienten kaum noch Neuerkrankungen mit MAL. Die Inzidenz ist deutlich rückläufig. 3) Diese Entwicklung korrelierte mit der seit dieser Zeit eingesetzten hochpotenten antiretroviralen Therapie mit Proteinaseinhibitoren und nicht nuldeosidalen Reverse-Transkriptase- Inhibitoren (HAART). 4) Unter der heute noch empfohlenen Standardtherapie mit Makroliden und Ethambutol stellte sich insgesamt nur bei 53,3 % der über 30 Tage therapierten Patienten eine Keimelimination ein. 5) Der Einfluß dieser verbesserten Therapie auf den Verlauf der disseminierten MAI-Erkrankung ist als weitaus größer anzusehen als der Einfluss der antimykobakteriellen Kombinationstherapie mit oder ohne Makrolide und geht mit einer deutlich verlängerten Überlebenszeit der Patienten einher. 6) Unter der Kombinationstherapie mit Makroliden erfolgte bei 10 % der Patienten in kurzer Zeit ein Therapieabbruch wegen gastrointestinaler Nebenwirkungen. 7) Aufgrund dieser Ergebnisse ist eine Primärprophylaxe der MAI-Erkrankung mit antimykobakterieller Therapie generell nur bei einer CD4-Zellzahl unter 50 mikro-l gerechtfertigt und eine Sekundärprophylaxe dieser Erkrankung mit antimykobakterieller Therapie wäre bei Ansprechen der hochpotenten antitetroviralen Therapie nicht zu empfehlen.