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Hintergrund: Ein Großteil der Rupturen des vorderen Kreuzbandes (VKB) ereignet sich ohne Gegnerkontakt. Misslungene Landungen zählen zu den häufigsten kontaktlosen Verletzungsursachen, insbesondere bei Spielsportler/-innen. Im Vergleich zu vorgeplanten/antizipierten Landungen reduzieren unvorhersehbare/nicht-antizipierte Landeanforderungen, bei denen die Entscheidung für das Landebein erst in der Luft getroffen wird, die biomechanische Landestabilität. Die veränderte Landecharakteristik wird mit einem gesteigerten VKB-Ruptur-Risiko in Verbindung gebracht.
Ziele: Diese Dissertation überprüft, ob VKB-rekonstruierte (VKBR) im Vergleich zu verletzungsfreien Testpersonen (KG) eine stärkere Abnahme der Lande- und Entscheidungsqualität unter nicht-antizipierten gegenüber antizipierten Landeanforderungen (höhere nicht-antizipierte Landekosten) aufweisen. Zudem wird innerhalb beider Gruppen untersucht, inwiefern die potenziell vorhandenen nicht-antizipierten Landekosten mit spezifischen niedrigeren und höheren kognitiven Funktionen assoziiert sind. Darüber hinaus werden die erfassten kognitiven Messgrößen auf Gruppenunterschiede überprüft.
Methode: Zehn VKBR-Testpersonen (28 ± 4 Jahre, alle männlich) und 20 Kontrolltestpersonen ohne VKB-Verletzungshistorie (27 ± 4 Jahre, alle männlich) führten jeweils 70 Counter-Movement-Jumps mit einbeinigen Landungen auf eine Druckmessplatte durch. Alle Probanden absolvierten in randomisierter Reihenfolge eine antizipierte (Landung auf links oder rechts bereits vor Absprung bekannt) und eine nicht-antizipierte/-vorplanbare (visuelle Landeinformation erst nach Absprung angezeigt; etwa 360 ms vor Bodenkontakt) Landebedingung (n = 35 jeweils). Die Operationalisierung der biomechanischen Landestabilität erfolgte anhand der maximalen vertikalen Bodenreaktionskraft (peak ground reaction force, pVGRF), Stabilisationszeit (time to stabilisation, TTS), posturalen Schwankung (center of pressure, COP) sowie der Standsicherheit (Anzahl an Standfehler; Bodenberührung mit Spielbein). Die Entscheidungsqualität wurde anhand der Landefehlerzahl (Landung mit falschem Fuß oder beidfüßig) bewertet. Zur Erfassung niedrigerer (z. B. Reaktionsgeschwindigkeit, visuelle Wahrnehmung) und höherer kognitiver Funktionen (z. B. kognitive Flexibilität, Arbeitsgedächtnis, Inhibitionskontrolle) kamen Computer- sowie Papier-und-Stiftbasierte Tests zum Einsatz.
Ergebnisse: Innerhalb beider Gruppen führte die nicht-antizipierte im Vergleich zur antizipierten Landebedingung zu höheren COP-Werten (KG: p < 0,01; d=1,1; VKBR: p < 0,01; d = 1,1) sowie zu mehr Stand- (KG: p < 0,001; d = 0,9; VKBR: p < 0,05; d = 0,6) und Lande-fehlern (KG: p < 0.01; d = 1,3; VKBR: p < 0,001; d = 1,9). Keine Unterschiede zeigten sich im Hinblick auf TTS und pVGRF (p > 0,05). Weder innerhalb noch zwischen den Bedingungen differierten die beiden Gruppen in einem der erfassten Lande-/Entscheidungsparameter systematisch (p > 0,05). Innerhalb der KG war die Zunahme der COP-Schwankungen mit einer geringeren Interferenzkontrolle assoziiert (r = 0,48; p < 0,05). Eine höhere Anzahl nicht-antizipierter Landefehler (geringere Entscheidungsqualität) stand in einem signifikanten Zusammenhang (Kovariate: Flugzeit/Sprungdauer) mit einer geringeren kognitiven Flexibilitäts-/Arbeitsgedächtnis- (r = 0,54; p < 0,05) und Kurzzeitgedächtnisleistung (r = -0,55; p < 0,05). Ähnlich verhielt es sich in der VKBR-Gruppe. Allerdings erreichten die Zusammenhänge hier keine statistische Signifikanz (p > 0,05). Innerhalb der VKBR-Gruppe war jedoch eine geringere Entscheidungsqualität mit einer verminderten Interferenz- (r = 0.67, p < 0,05) und Aufmerksamkeitskontrolle (r = 0.66, p < 0,05) korreliert. Im Gegensatz zu den nicht-antizipierten Landefehlern, ergab sich für KG im Hinblick auf die Zunahme der Standfehlerzahl (nicht-antizipierte Landekosten) ein umgekehrt proportionaler Zusammenhang mit einer höheren kognitiven Flexibilität-/ Arbeitsgedächtnis- (r = -0,48; p < 0,05) und Kurzzeitgedächtnisleistung (r = 0,50; p < 0,05). Im Vergleich zur KG, wiesen die VKBR-Testpersonen eine schnellere visuell-motorische Reaktionsgeschwindigkeit auf (p < 0,05). Ansonsten unterschieden sich die Gruppen in keiner der getesteten kognitiven Dimensionen signifikant.
Schlussfolgerungen: Den Ergebnissen dieser Dissertation zufolge, scheinen VKBR- im Vergleich zu Kontrolltestpersonen keine größeren Schwierigkeiten im Umgang mit den nicht-antizipierten Landeanforderungen aufzuweisen. Zudem liefern die Resultate erstmals Hinweise für die Relevanz der höheren kognitiven Funktionen für die Landesicherheit unter nicht-antizipierten Anforderungen. Diese Zusammenhänge sind insofern von besonderer Relevanz, als dass die in beiden Gruppen detektierten nicht-antizipierten Landekosten, Spielsporttreibende einem erhöhten Verletzungsrisiko aussetzen können. Die Verifizierung dieser Befunde durch zukünftige Studien bietet daher wertvolle primär- und sekundärpräventive Potenziale durch eine stärkere inhaltliche Ausrichtung der Trainings- und Therapiepraxis auf die komplexen kognitiv-motorischen Spielanforderungen.
Die Umstellung der Abrechnung unfallchirurgischer Patienten von der Bundespflegesatzordnung (BPflV) auf die von Diagnosis Related Groups (DRG) abhängige Vergütung stellt die Akutkrankenhäuser, die im Wesentlichen die Versorgung der Schwerstverletzten sicherstellen, vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses an Lohn- und Sachkosten zur Behandlung der Leicht- sowie Schwerverletzten und der Vergütung nach den German Diagnosis Related Groups (G-DRG) wird zur Existenzfrage der unfallchirurgischen Kliniken in Deutschland. Die vorliegende Arbeit will klären, wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind, um in einem Haus der Maximalversorgung Patienten zu behandeln, die im Rahmen ihrer unfallchirurgischen Notfallbehandlung über den Schockraum aufgenommen werden. Es wurde berechnet, ob die ermittelten reellen Kosten sich durch die erhaltenen Erstattungen, bis zum 31.12. 2003 auf Grundlage des Krankenhauspflegesatzes und durch das zum 01.01.2004 eingeführte DRG-Vergütungssystem, decken lassen. Falls dies nicht der Fall ist, gilt darzustellen, in welchem Rahmen sich die Über- bzw. Unterdeckung bewegt und ob ein alternatives Vergütungssystem die entstandenen Kosten besser abbilden könnte. Für die vorliegende Arbeit wurden im Routineablauf des Schockraums der Universitätsklinik Frankfurt/Main im Zeitraum vom 01.09.2002 bis 31.08.2003 420 Erwachsene mit unterschiedlichen Verletzungsmustern prospektiv erfasst. Die Dokumentation erfolgte mittels des PC gestützten Online Dokumentationsprogramms Traumawatch ®. Aufgrund der Verletzungsmuster wurde bei allen Schockraumpatienten der Injury Severity Score (ISS) bestimmt und 5 Untergruppen gebildet (Gr.1 ISS < 9, Gr.2 ISS >= 9 < 16, Gr.3 ISS >= 16 < 25, Gr.4 ISS >= 25 < 41, Gr.5 ISS >= 41). Stichprobenartig wurden jeder Gruppe 10 Patienten entnommen und der Kostenkalkulation zugeführt. Zur Ermittlung der gesamten Personal- und Sachkosten, die durch die stationäre Behandlung der 50 Patienten entstanden, wurden Daten des Operativen Controllings der Universitätsklinik Frankfurt verwendet. Diese Berechnungen wurden den Erstattungen durch die BPflV und durch G-DRG gegenüber gestellt. Es ergab sich für die berechneten Schockraumpatienten bei einem mittleren ISS von 22,6 eine durchschnittliche Vergütung nach G-DRG von 14.557 Euro gegenüber Aufwendungen in Höhe von 19.010 Euro, welches einem Verlust von durchschnittlich 4.453 Euro pro Patient entspräche. Für die Klinik errechnete sich ein Gesamtverlust von ca. 1,5 Millionen Euro im Jahr für die Versorgung von 420 Patienten, die über den Schockraum aufgenommen wurden. Die Gegenüberstellung der Kosten und der Verletzungsschwere nach ISS-Klassifikation ergab einen Durchschnittswert von 1.300 Euro pro ISS-Punkt mit einer Korrelation von 0,98. Eine Vergütung in Abhängigkeit des ISS hätte Vorteile gegenüber der starren Einteilung in DRG-Gruppen, insbesondere der „Polytrauma DRGs“. Das bisher notwendige und zum Teil komplexe „Groupen“ der Patienten in eine Haupt- und Nebendiagnose würde entfallen. Als Grundlage der Vergütung wäre die international anerkannte, genau definierte und einfache Erfassung der Verletzungsschwere mittels ISS geeignet.