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Rezensionen über Festschriften laufen Gefahr, sich in Plattitüden zu ergehen. Denn die Gründe sowohl für den Charme als auch die Crux der Festgaben hängen eng zusammen: Dankbar möchte man der zu ehrenden Person ein Stück von dem zurückgeben, was diese Person zur Forschung beigetragen hat. Nun ist aber auch wissenschaftliches Schreiben ein kreativer Prozess und Erkenntnis und Relevanz fallen nicht auf einen gut gemeinten Wunsch hin vom Himmel, weil jemand Geburtstag hat. Auch dies ist eine Plattitüde, doch muss es erwähnt werden, da auch Heribert Müller, "sich solchen Ehrungen gegenüber Skepsis bewahrt [hat]". Wenn der Jubilar sich wenige Jahre nach der letzten Festgabe – betont keine Festschrift – zu seinem 70. Geburtstag nun doch mit einer solchen beschenkt sieht, wird er dies den Herausgeberinnen sowie Autorinnen und Autoren wohl in Hinblick auf diese in Umfang als auch Qualität überdurchschnittliche Festschrift gewiss nachsehen. ...
Helmuth Schneider war von 1991 bis 2011 Professor für Alte Geschichte an der Universität Kassel. Zu seinem 70. Geburtstag haben sein Nachfolger, Kai Ruffing, und Kerstin Droß-Krüpe, gleichfalls Althistorikerin in Kassel, eine Sammlung 23 wichtiger Publikationen des Jubilars neu herausgegeben, wobei die Auswahl mit dem Geehrten abgestimmt wurde. Dankenswerterweise wurden die Artikel nicht nur neu gesetzt, sondern es wurde auch Wert gelegt auf die Angabe der ursprünglichen Seitenzahlen, so dass ein Auffinden einzelner Stellen unproblematisch ist. ...
In der hier zu besprechenden Arbeit von R. Brendel, einer überarbeiteten und ergänzten Fassung der an der LMU München im Oktober 2013 eingereichten Dissertation, werden, wie es der Verlag Dr. Kovač ankündigt, "erstmals vollständig sämtliche mit Julian in Verbindung stehende[n] Gesetzestexte gesammelt, in Übersetzung vorgelegt und ausgewertet". Neben den Werken von S. Conti über die Inschriften Julians und Th. Fleck über die Portraits wird damit ein weiteres Themenfeld für den Kaiser systematisch erschlossen, der nach wie vor moderne Forscher in seinen Bann zieht. Als methodisch weiterbringend erachtet der Verf. es auch, die spätantiken und frühmittelalterlichen Kommentare wie die Summaria antiqua Codicis Theodosiani und die Summa Perusina Codicis Iustiniani (zit. S. 446) heranzuziehen. ...
Die ursprünglich über zwei Meter hohe Inschrift von Paros, im Folgenden hier gemäß der gängigen Konvention als Marmor Parium bezeichnet, stellt einen faszinierenden Text dar, der in den Altertumswissenschaften jedoch kaum größere Beachtung erfährt. Umso erfreulicher ist es, dass sich Andrea Rotstein in einer monographischen Abhandlung eingehend damit beschäftigte und erstmals seit über 100 Jahren auch eine neue Edition mitsamt englischer Übersetzung vorlegte. ...
In einer Zeit, in der man sich zuweilen fast schon entschuldigen zu müssen glaubt, wenn man keinen strikt vegetarischen Lebensstil pflegt, ist die Lektüre dieses Buches eine wahre Wohltat: Die sinn- und einheitsstiftende Funktion von Fleisch, Fleischkonsum und damit verbundener Bereiche wie Festmahl und Jagd sind Thema von Egbert J. Bakkers (im Folgenden B.) Monographie, die außerdem mit einer Länge (bzw. Kürze) von knapp zweihundert Seiten einen angenehmen Kontrapunkt zu zahlreichen überlangen Wälzern setzt. Der Hauptteil des Buches ist gegliedert in acht durchschnittlich ca. zwanzig Seiten umfassende Kapitel, gefolgt von einem ‚Epilog‘ (der jedoch eigentlich ins erste Kapitel gehört). Um den Hauptteil herum angeordnet sind die üblichen Paraphernalien: zu Beginn ein Vorwort ("Preface", S. ix) sowie eine Kurzeinführung mit einer gerafften Übersicht über den Aufbau des Buches und den Inhalt der einzelnen Kapitel ("Prologue: food for song", S. x-xiii); am Ende die Bibliographie (S. 170-181) sowie ein Stellen- und Sachindex (S. 182-187 bzw. 188–191). ...
Die Frankfurter Dissertation von Alexander Krey ist für den Themenkomplex "Rechtsräume" von besonderer Bedeutung. Unter den Leitbegriffen "Gerichtslandschaften" und "Rechtslandschaften" wird anhand der Oberhöfe im Rhein-Main-Gebiet des Spätmittelalters eine vergleichende Untersuchung vorgelegt, die zeigen soll, dass diese juristisch-geographischen Raumbildungen zu einer "Umwälzung in den vielschichtigen Gerichtslandschaften führte, in welche die jeweiligen Oberhöfe eingebettet waren", auch wenn der Terminus "Oberhof" selbst aus der Frühneuzeit stammt. Die bestimmende Frage ist, ob eine "Pluralität lokaler Rechtsordnungen anstelle des einen gemeinen deutschen Rechts" angenommen werden kann. Welchen Stellenwert nehmen Wechselwirkungen zwischen den regional beschränkt wirkenden Oberhöfen ein? Als Untersuchungsgegenstand wählt Krey, wie gesagt, das Rhein-Main-Gebiet, im Einzelnen Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim. ...