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Der Schutzzweck von Naturschutzgebieten zielt in der Regel auf den Erhalt wertvoller Lebensraume für Pflanzen und Tiere ab. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Kenntnis über die Zusammensetzung der Fauna und Flora in den Schutzgebieten zu erlangen. Dieses Wissen kann dann bei der Einschätzung der Schutzwürdigkeit oder bei der Festlegung von Leit- und Zielarten für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.
Mit der politischen Wende entstanden in den 1990er Jahren in Ostdeutschland im Rahmen von Bebauungs- sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen insbesondere in stadtnahen Gemeinden zahlreiche neue Wohngebiete, welche einen Teil der aus den Ballungszentren abgewanderten Mietbevölkerung aufnahmen. In der Folge dieses als Wohnsuburbanisierung bezeichneten Prozesses verlor allein die Stadt Halle zwischen 1992 und 1996 11 906 Bürger an den sie umgebenden Saalkreis (Busmann & Sahner 2002). Die Dimensionen der neuen Siedlungen übertreffen nicht selten die Ausmaße des historisch gewachsenen ursprünglichen Dorfbildes und die Versuche der städtebaulichen und sozialen Integration sind in vielen Fällen noch immer nicht abgeschlossen oder drohen gar gänzlich zu scheitern (Friedrich 1998). Die Wohngebiete unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Architektur und Gestaltung zumeist nicht von vergleichbaren Flächen in der Randlage westdeutscher Kommunen (vgl. Reichholf 1989).
Am 15.07.1996 wurde die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes (NSG) "Hackpfüffler See" (Landkreis Sangerhausen) im Amtsblatt des Regierungspräsidiums Halle veröffentlicht. Die Geltungsdauer dieser Verordnung beträgt drei Jahre und kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Innerhalb dieses Zeitraumes hat das nach Landesnaturschutzgesetz zuständige Regierungspräsidium Halle als Obere Naturschutzbehörde die Pflicht, darüber zu befinden, in welcher Form die endgültige Unterschutzstellung vorgenommen werden soll. Zur Vorbereitung der Verordnung ist die Schutzwürdigkeit darzustellen. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die derzeit aus der Literatur bekannten floristischen Aussagen zum NSG sowie die durch die Mitarbeiter der Naturschutzstation "Süd harz" ermittelten Flächennutzungsdaten und Artenerfassungen zusammengestellt und gewertet werden.
Am 15.03.1997 trafen sich in Halle nun schon zum dritten Mal ehrenamtliche und hauptamtliche Naturschützerinnen und Naturschützer des Regierungsbezirkes Halle zu ihrem Regionalforum. Der Einladung der Oberen Naturschutzbehörde folgten etwa 200 Personen. Die Thematik der Veranstaltung war bewusst breit gefächert. Dabei wurde Wert auf ausreichende Diskussionsmöglichkeiten gelegt. Genauso wichtig war aber mit Sicherheit die Möglichkeit zum Gedankenaustausch am Rande der Konferenz. Der Veranstaltung wohnten sowohl die Ministerin für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Heidrun Heidecke, als auch die Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums Halle, Frau Ingrid Häussler, bei.
Die mitteleuropäische Landschaft wurde im Laufe der Geschichte durch extensive Nutzung geformt. Als Ergebnis entstand eine Kulturlandschaft, welche eine Vielfalt ökologisch wertvoller artenreicher Lebensräume aufwies. Dazu zählen viele jetzt nach §30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geschützte Biotope, wie Steuobstwiesen, Trockenrasen, extensiv bewirtschaftete Weinberge in Terrassen-, Steil- und Hanglagen, aufgelassene Steinbrüche, Hecken, Feldgehölze und Niederwälder. Diese wertvollen Habitate bedürfen der regelmäßigen Pflege durch den Menschen. Nur so kann ihr hoher ökologischer Wert erhalten werden.
Feldhecken beleben die Agrarlandschaft, sind wichtige Bindeglieder im Biotopverbund und stellen wertvolle Lebensräume für zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten dar. In Sachsen-Anhalt stehen diese Landschaftselemente gemäß § 30 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) unter gesetzlichem Schutz. Nach der naturschutzrelevanten Bedeutung der Hecken ist der nachgewiesenermaßen positive Einfluss auf die umliegenden Äcker hervorzuheben (Reif et al. 1984). Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Vorkommen von Säugetieren in einer Feldhecke in der Goldenen Aue südlich von Sangerhausen.
Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.