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Der Beitrag erläutert die Fragestellung, die Kernthesen und den juristischen Erkenntniswert einer „Ontologie des Immaterialgüterrechts“. Ihr Untersuchungsgegenstand ist die Frage, auf welchem Verständnis der Wirklichkeit, genauer: seines Schutzgegenstands, das IP-Recht beruht. Nicht die Seinsweise des Rechts wird analysiert, sondern die hiervon zu unterscheidende Seinsweise einer bestimmten Klasse von Rechtsobjekten, nämlich Immaterialgütern und insbesondere urheberrechtlichen Werken. Die diesbezügliche ontologische und historische Betrachtung ergibt, dass es sich beim abstrakt-unkörperlichen Werk um eine sprachbasierte Konstruktion handelt, die als sozial-institutionelle Tatsache wirkmächtig ist, weil und soweit Menschen seit ca. 200 Jahren so sprechen und denken, als gäbe es unkörperliche Werke – obwohl diese metaphysische Annahme nicht plausibel ist. Der Beitrag erläutert weiter, dass sich das Urheber- und IP-Recht auf der Basis dieser Einsichten und einer alternativen, handlungs- und artefaktbasierten IP-Theorie besser erklären lässt als auf dem Boden des herrschenden Paradigmas vom abstrakten Immaterialgut bzw. Werk. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Dogmatik und Anwendungspraxis des geltenden Rechts als auch im Hinblick auf die ökonomische Analyse und den Rechtsvergleich. Die normativen Implikationen dieser deskriptiven Erkenntnisse sind hingegen begrenzt und richten sich vor allem an die Urheberrechtswissenschaft. Diese sollte tunlichst nicht mehr so reden und argumentieren, als existierten abstrakte Werke, die dem Berechtigten wie Sachen exklusiv zugeordnet sind.
Die in diesem Essay erarbeitete Fragestellung fusst auf einem musikontologischen Problem: Welche Art von Gegenstand ist ein Musikwerk? Eine wichtige Aufgabe der Ontologie der Musik ist es, die Konsequenzen der Einführung der Notation in eine musikalische Praxis zu bewerten. Zur Klärung muss unter anderem die Rolle verstanden werden, die der Partitur zugeschrieben wird. Mit diesem Essay möchte ich auf das, was ich als ernsthaftes Missverständnis der Rolle der Partitur betrachte, insbesondere in Bezug auf die klassische Musik, hinweisen. Das Verständnis der Partitur als Spielanleitung, wie es in den letzten Jahrzehnten sowohl in der musikwissenschaftlichen als auch in der musikontologischen Literatur zu finden war, gilt es zu hinterfragen. In diesem Beitrag werde ich nach einem einleitenden Abschnitt zunächst sechs Argumente gegen die Vorstellung der Partitur als Spielanweisung formulieren; es folgen Kommentare zu einigen Passagen von Robert Schumann, Hermann Hesse und Peter Shaffer, um im weiteren Verlauf einen aktuellen Diskussionsbeitrag über die Rolle der Partitur in der klassischen Musik zu liefern.
Pasolini was simultaneously a revolutionary Marxist and a man forever influenced by his religious childhood. So his question was: do the revolutionary becoming of history and political negativity represent a destruction of the tragic beauty of the Greek myths and of the peaceful promise of Christianity? Or do we have to speak of a subtraction where an affirmative reconciliation of beauty and peace becomes possible in a new egalitarian world?
Die folgenden Ausführungen verstehen sich deshalb als erste Erkundungen im Bereich einer Frage, die weitaus weniger 'unzeitgemäß' ist, als sie auf den ersten Blick anmutet. Sie schlagen den Bogen zurück zum 'grundlegendsten' und 'universalsten' Theorieprogramm, welches das abendländische Denken lange zu bieten hatte: zur Ontologie. Im Lichte der perennierenden Problemhorizonte des ontologischen Denkens soll im Folgenden die Frage nach einer ontologischen Bestimmung der schönen Literatur erneut aufgeworfen werden - und trotz der Probleme dieser Frage anhand einer möglichen Antwort nachgewiesen werden, warum dieses Theorieprogramm auch literaturtheoretisch nicht einfach aufgegeben werden sollte.