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Rezension zu Hans Magnus Enzensberger, Hammerstein ou a Obstinação. Trad. Samuel Titan Jr. São Paulo, Companhia das Letras, 2009
Hans-Georg Soldat rezensiert den 1999 von Eberhard Fahlke und Raimund Fellinger bei Suhrkamp herausgegebenen Briefwechsel von Uwe Johnsen und Siegfried Unseld. Die Korrespondenz zwischen Uwe Johnsen und seinem Verleger Siegfried Unseld, geführt vom ersten Tag, an dem Uwe Johnsen 1959 im damaligen West-Berlin ankam, bis wenige Tage vor seinem Tod 1984, ist ein großartiges, literarisch gewichtiges Dokument der Freundschaft, der Zeit- und Kulturgeschichte.
Zugegeben, ich habe mich einmal lustig gemacht über die wachsende Zahl der "Handbücher", habe über die jedermann altersgemäß zukommende Festschrift gespottet, aber gleichzeitig an Handbüchern und Festschriften mitgearbeitet. Den darin steckenden Widerspruch kann ich nicht auflösen. Doch loben darf man, wenn es etwas zu loben gibt: Das vorliegende dreibändige Handbuch verdient große Bewunderung. Seine 2538 Seiten geben einen bisher nicht möglichen Überblick über die äußere und innere Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit im In- und Ausland. Die Bände sind übersichtlich gegliedert. Der erste Band enthält in kleinen, monographisch gestalteten Aufsätzen die "Vorgeschichte" im Alten Reich und im 19. Jahrhundert (Teil I), dann – nach 1871 – die ersten reichsweiten Verwaltungskontrollen, im Schwerpunkt aber in 17 Abschnitten die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeiten aller deutschen Länder und der Hansestädte bis zur Gegenwart (Teil II). Dabei steht Baden bekanntlich an der Spitze, und Preußen mit seinem Oberverwaltungsgericht bildet das Schwergewicht. Wir erfahren auf dem Weg über Hessen-Darmstadt, Württemberg und Bayern, Sachsen und Thüringen bis in die letzten Winkel kleinstaatlicher Verhältnisse, wie es unter den besonderen staatsrechtlichen Bedingungen des deutschen Föderalismus dazu kam, das noch in der Paulskirche favorisierte justizstaatliche Modell (§ 182) schrittweise durch eigenständige Verwaltungsgerichte zu ersetzen und die dort zunächst noch kompromisshaft zugelassene erstinstanzliche Dominanz der Verwaltung abzubauen. Dieser Prozess war langwierig. Nicht nur der Problemdruck der Streitfälle war in Preußen, Bremen oder Mecklenburg unterschiedlich, ebenso die Verfassungslage von Reich und Ländern nach 1871 und 1918, die parteipolitische Landschaft war ungleich, und es fehlte lange an einer obersten Instanz auf Reichsebene. Das nach dem "Anschluss" Österreichs von 1938 und dann 1941 noch gegen die NSDAP geschaffene, aber mit einem Mann aus dem "Braunen Haus" unglücklich besetzte Reichsverwaltungsgericht konnte diese Vereinheitlichung nicht leisten. ...
Rezension des Werkes: Dina Wardi, Memorial Candles: Children of the Holocaust. London, Taylor & Francis Books Ltd, 1992. 288 pp. (Deutsche Ausgabe: Siegel der Erinnerung. Das Trauma des Holocaust – Psychotherapie mit den Kindern der Überlebenden )
Was kann einem die Sicherheit verschaffen, vom Besonderen und nicht vom Sonderlichen auf das Allgemeine zu schließen? Da tat sich nach 1990 ein Aktenfund im Holzkeller eines vormaligen DDR-Gerichts auf; aber kann man mit Verfahrensakten eines Kreisgerichts (KG) eine Justizgeschichte für das ganze Land schreiben? Es blieb allerdings nicht bei den Verfahrensakten und auch Generalakten des KG "Lüritz". ...