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Das Phänomen des geplanten Lustmordes - bei dem der triebhafte Impuls und die sorgfältige Inszenierung scheinbar zusammentreffen - wird oft dem medialen Zeitalter zugeschrieben. Dagegen gibt es einiges einzuwenden. Im Falle des realen Kannibalen von Rotenburg ist die Rolle der modernen Kommunikationsmedien jedoch besonders deutlich, da die Tat zunächst nur als aufgeschriebene Phantasie in einem Internetforum existierte. Das Internet machte auch ihre Verwirklichung möglich, da sich unter den potenziell unzähligen Usern einer gefunden hat, der sich dadurch angesprochen fühlte.
Armin Meiwes hat durchgesetzt, dass der Spielfilm "Rohtenburg" vorerst nicht ins Kino kommt, weil er Persönlichkeitsrechte verletze. Die Frage, inwiefern etwaige Übereinstimmungen im Film unentscheidbar fiktiv oder real sein könnten und ob durch das Verbot ein notwendige kulturelle Verarbeitung verhindert wird, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Imitiert die Kunst das Leben oder das Leben die Kunst? Diese Frage stellten sich die Richter des OLG Frankfurt in der vergangenen Woche wohl nicht, als sie der einstweiligen Verfügung Armin Meiwes', des so genannten "Kannibalen von Rothenburg", entsprachen, der den Film "Rohtenburg" (Originaltitel: "Butterfly – A Grimm Love Story") als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sah.