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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Wohnungsbau der letzten 15 Jahre im Frankfurter Europaviertel mit Hilfe David Harveys Raumökonomie des Kapitals zu betrachten. Dazu wird der Frage nachgegangen, inwiefern sich die im Europaviertel zu betrachtenden Urbanisierungs- und Investitionsprozesse mit Hilfe Harveys gesellschaftstheoretischer Raumökonomie erklären lassen. Zur Beantwortung dieser Frage wird eine Recherche und Analyse diverser Datenquellen aus Wissenschaft, Medien und Politik vorgenommen. Die Analyse der Quellen zeigt, dass Harveys an Karl Marx angelehnte Theorien der Urbanisierung des Kapitals und einer ‚uneven geographical development‘ aufschlussreiche Erklärungsmöglichkeiten für die Investitionsprozesse vor Ort liefern können. Die Betrachtung findet dabei auf einer makroökonomischen Ebene statt und bezieht die Finanzialisierung von Immobilien sowie die Miete von Wohnraum als mögliche Aspekte zur Sicherstellung der Kapitalzirkulation ein.
Die Forschungsfrage dieser Arbeit untersucht die Veränderungen in der sicherheits- und verteidigungspolitischen Agenda von Bündnis 90/Die Grünen seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges 2022. Die Analyse zeigt, dass die Grünen ihre Agenda angepasst haben, jedoch ihre politische Kultur beibehalten. Obwohl sie sich neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen, bleiben ihre pazifistischen Grundprinzipien erhalten. Es wurde eine Reihe von Veränderungen festgestellt, darunter eine verstärkte Unterstützung für militärische Maßnahmen, jedoch bleibt die Priorität bei nicht-militärischen Ansätzen wie Diplomatie und humanitärer Hilfe. Die Ergebnisse zeigen, dass die Grünen eine pragmatischere Betrachtung der Sicherheitspolitik angenommen haben, ohne ihre grundlegenden Werte zu verlieren. Die Erkenntnisse dieser Arbeit bieten eine Grundlage für zukünftige Forschungen zur Entwicklung der sicherheitspolitischen Agenda der Grünen und zur öffentlichen Wahrnehmung dieser Veränderungen.
"Es scheint normal, dass Frauen Opfer und Männer Täter sind" (Schwithal 2004:1). Permanent wird der akute Schutzbedarf von Frauen breitflächig thematisiert. Die Medien liefern täglich erschütterndes Material von Frauen, die Gewalt erfahren. In diesem Fall sind Hilfs- und Beratungsangebote leicht zu finden, Frauenhäuser sind in der breiten Masse der Bevölkerung bekannt und sensible Handlungsleitfäden für Betroffene und Angehörige liegen in Arztpraxen oder Supermärkten aus. Gegenstand ist überwiegend häusliche Gewalt1 - die Gewalt welche hinter verschlossenen Türen und von der Öffentlichkeit abgeschnitten geschieht und der Frauen hilflos ausgeliefert sind. TV-Spots, die Opfer dazu aufrufen nicht länger in der missbräuchlichen Situation zu verharren, richten sich ausschließlich an Frauen. Der quälende, schreiende und schmerzverursachende Mann – oft nur als dunkler Schatten, geballte Faust oder bedrohliche Stimme dargestellt – verharrt in der Täterrolle. ...
Die Menschheit sieht sich mit dem drohenden Zerfall ihrer Existenzgrundlage konfrontiert: Die Folgen des menschengemachten Klimawandels sind global zunehmend sichtbar und betreffen immer mehr Regionen (IPCC 2019: o. S.). Diese Auswirkungen zeigen sich auf sozialer wie auf wirtschaftlicher Ebene: Die Kosten der bereits entstandenen Klimaschäden sind für beide genannten Bereiche enorm (Edenhofer et al. 2019: 22). Wissenschaftler*innen sind bei der Suche nach einem Ausweg aus dieser Krisensituation zu dem Schluss gekommen, dass die Reduktion der CO2-Emissionen dringend nötig ist, um den menschengemachten Klimawandel einzudämmen (IPCC 2019: o. S.). Die von Wissenschaftler*innen als am effizientesten bewertete Maßnahme zur Reduktion der ausgestoßenen CO2-Emissionen ist die Bepreisung ebendieser in Form einer CO2-Steuer (Bundesrat 2018: 78; vgl., Gagnebin et al. 2019; Tiezzi 2005: 1598; Williams III et al. 2015: 195). Mittlerweile haben vierzig Länder und über zwanzig Städte eine derartige Maßnahme eingeführt oder entwerfen Konzepte zur Etablierung ebendieser (Farrell 2015: 31). Problematisch ist jedoch, dass die CO2-Abgabe häufig mit einem regressiven Effekt einhergeht und dementsprechend besonders finanziell vulnerable Gruppen überproportional belastet. Am Fallbeispiel der Schweiz untersucht die vorliegende Arbeit, inwiefern sich die CO2-Lenklungsabgabe auf ökonomisch vulnerable Gruppen auswirkt. Das Untersuchungsjahr ist hierbei 2018. Mithilfe der intersektionalen Theorie sowie der Methode des Gender Impact Assessments herausgearbeitet, welche Vulnerabilitätsaspekte neben dem Einkommen einen Anhaltspunkt für eine überproportionale ökonomische Belastung durch die CO2-Lenkungsabgabe darstellen.
Vor der Bundestagswahl 2017 zeichnete der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker das Bild einer dramatischen Ausgangslage:
"Eine neue Ära der Unsicherheit und Instabilität scheint in Europa und der westlichen Welt angebrochen zu sein, die bisherige Gewissheiten in Frage stellt. Dass rechtspopulistische Parteien in Kernländern der Europäischen Union wie Frankreich oder Österreich in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit gelangen könnten, hätte vor zwei oder drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten – ebenso wenig wie einen Sieg des 'Nichtpolitikers' Donald Trump bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl oder den von populistischen EU-Gegnern befeuerten 'Brexit' in Großbritannien."
Im Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zogen sieben Parteien in den derzeitigen 19. Deutschen Bundestag ein. Lediglich nach seiner ersten Wahl 1949 waren mehr Parteien in den Bundestag eingezogen. Die 1962 von Ossip Kurt Flechtheim formulierte These, beim Rückgang der Parteien habe man es "nicht mit einem Intermezzo, sondern mit einem irreversiblen Trend zu tun", dürfte damit als widerlegt gelten.
Diese Anzahl an Parteien beschwor sogleich eine Angst vor "Weimar"; so waren bei der Reichstagswahl am 6. November 1932, der letzten vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, 13 Parteien in das deutsche Parlament eingezogen.
Horst Möller, der frühere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, sah sich angesichts der Umfragen im Vorfeld der Wahl 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine zu der Frage veranlasst: "Ist Berlin schon deshalb in Gefahr, Weimar zu werden, nur weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien steigt?"
Michael Stürmer, der 1986 im "Historikerstreit" als Gegenpol zu Jürgen Habermas für eine heute erneut in der Diskussion stehende positive Besetzung der Begriffe "Patriotismus" und "Nation" geworben hatte, nahm sein Urteil zu der Frage im an Fritz René Allemann angelehnten Titel seines Beitrags "Bonn war nicht Weimar – und Berlin ist es auch nicht" vorweg. So hielt Ernst Forsthoff bereits 1950 fest, dass "das Grundgesetz wirksame Vorkehrungen getroffen hat, um verfassungsfeindliche Parteien zu unterdrücken und von der Wahlbewerbung fernzuhalten".
Als eine "Lehre aus den Weimarer Verhältnissen" gilt dennoch die explizite Sperrklausel von fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl zur Begrenzung der Parteienanzahl, die zur Bundestagswahl 1949 bezogen auf die einzelnen Bundesländer eingeführt und 1953 auf das Bundesgebiet ausgeweitet worden war. 1956 wurde zusätzlich die Zahl der Grundmandate, die es einer Partei ermöglichen, unabhängig von der Sperrklausel in das Parlament einzuziehen, von einem auf drei erhöht.
Der hohe Stellenwert der "Sicherstellung eines 'gut geordneten' arbeitsfähigen Parlaments" wird daran deutlich, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen, die auf nicht in den Bundestag eingezogenen "seltsamen Politikphantasten" entfielen, in Kauf genommen wurde.
In Diskrepanz hierzu stehen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches im November 2011 eine Fünfprozent- und im Februar 2014 eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen als verfassungswidrig verwarf.
Auch bei Kommunalwahlen gelten solche Regelungen "heute nach der Rechtsprechung des BVerfG als unzulässig", wie zuletzt im November 2017 für Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde.
Angesichts der Diskrepanz in der Behandlung der Kleinparteien und ausgehend von der These Ossip Kurt Flechtheims, "auch eine kleinere Partei kann das politische Leben bereichern und anregen", und beflügelt von der Voraussicht Uwe Kranenpohls und Oskar Niedermayers, dass "Klein- und Kleinstparteien in Zukunft an Bedeutung gewinnen", fragt diese Arbeit nach den Möglichkeiten und dem Willen der Kleinparteien, das Politikgeschehen zu beeinflussen, was an der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Frankfurt am Main untersucht wird.
Nach einer Skizze der Forschungslage wird zunächst der Untersuchungsgegenstand inhaltlich und terminologisch verortet, um eindeutig festzulegen, welchen Bereich der Parteienforschung diese Arbeit betrachtet.
Hierzu werden die untersuchten Parteien sowie die im weiteren Verlauf betrachteten als auch nicht betrachteten Forschungsaspekte genannt und aufgezeigt, wie der Parteibegriff juristisch als auch politikwissenschaftlich verstanden wird, um daraus eine Nominaldefinition für diese Arbeit abzuleiten. Anschließend werden die in der Forschung unterschiedlichen Begrifflichkeiten für kleine Parteien rezipiert und der für die Zwecke dieser Arbeit geeignete Begriff herausgearbeitet. Solche Begriffsdefinitionen sind für die sozialwissenschaftliche Forschung unerlässlich: "Sie ermöglichen die Kommunikation über Gegenstände und dienen der Klassifikation." Es folgt eine Darstellung einiger Konzepte von Parteitypologien, die auf ihre Anwendbarkeit bezüglich des Untersuchungsgegenstandes diskutiert werden.
Anschließend werden Ansätze zur Aufgabe von Parteien, Oppositionsparteien und Kleinparteien rezipiert. Ziel dieses Abschnittes der Arbeit ist es, herauszustellen, inwieweit Kleinparteien auf den Politikbetrieb Einfluss nehmen können und Forschungshypothesen für die Rolle der betrachteten Kleinparteien zu formulieren.
Im weiteren Abschnitt der Arbeit werden die betrachteten Kleinparteien knapp vorgestellt, um dem Leser eine kurze Übersicht zu geben, ohne eine vertiefende inhaltliche Analyse der Parteiprogramme anzustreben.
Im Analyseabschnitt der Arbeit werden zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen analytisch-deskriptiv betrachtet. Dies ist notwendig, da diese rechtlichen Bedingungen die Eckpfeiler der Arbeit der Parteien vorgeben. Dem schließt eine empirische-quantitative Auswertung von Sitzungen der StVV an, in der die Arbeit der Parteien analysiert wird, sowie eine Auswertung der Wahlergebnisse der auf den betrachteten Untersuchungszeitraum folgenden Stadtverordnetenwahl, um Veränderungen der Wählerstimmen auswerten zu können.
Der Untersuchungsteil wird mit einer Auswertung der Ergebnisse und einem Versuch, die betrachteten Parteien einer Typologie zuzuordnen, abgeschlossen. Eine Verallgemeinerung der Beobachtungen mittels Inferenzstatistik wird nicht angestrebt. Daher soll auch keine allgemein gültige Aussage am Ende dieser Arbeit stehen, sondern durch Falsifikation oder Verifikation der Forschungshypothesen die Beantwortung der genau umrissenen Forschungsfrage: Haben die in der Frankfurter StVV vertretenen U-Fünf-Prozent-Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung der Stadt?