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Das Unbehagen mit den Gender Studies. Ein Gespräch zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik
(2020)
Der Beitrag ist ein Gespräch zweiter Sozialwissenschaftlerinnen im Feld der Gender Studies. Es kreist um den Vermittlungszusammenhang zwischen Wissenschaft und (politischer oder aktivistischer) Praxis am Beispiel der Geschlechterforschung. Wie politisch kann, darf Forschung (nicht) sein? Wie, wenn überhaupt, lassen sich Kritik, Normativität, Forschung, politische Praxis und Ethik einerseits trennen, andererseits produktiv aufeinander beziehen? Er plädiert für die Anerkennung der Eigenlogiken von Wissenschaft und Politik und für deren Vermittlung im Sinne reflexiver Übersetzungen sowie gegen einen positionalen Fundamentalismus, der soziale Position(-ierung) mit inhaltlichen Positionen gleichsetzt. Schließlich artikuliert der Beitrag eine reflexive Ethik des Zuhörens, die sich im Forschungsprozess als Anerkennung von systematisch bedingten blinden Flecken sowie in den Mühen um deren Überwindung realisieren sollte.
Dieses Buch zeichnet eine wissenschaftliche Biografie nach und reflektiert so die Entwicklung der gendersensiblen Politikwissenschaft: Die Herkunft aus der Kritischen Theorie mit der sichtbaren Rückbindung an deren Paradigmen, die politikwissenschaftliche Beschäftigung mit Arbeit als zentralem "Knackpunkt" genderspezifischer Theorie und Politik, die Diskussion um politische Sozialisation als Hemmschuh und gleichzeitiger Ansatzpunkt frauenspezifischer Emanzipation und schließlich Globalisierung in ihrer Bedeutung als Chance und Gefahr für eine geschlechtergerechte Demokratie.
Die aktuelle Debatte um Pornographie stellt sich andere Fragen als in den kämpferischen 70er Jahren. In den interdisziplinären Beiträgen des Sammelbandes wird Pornographie als kulturelles Artefakt behandelt, als Begriff, der in Diskurse über Sexualität und Moderne, über Identität und Jugend verwoben ist. Die Autor_innen arbeiten mit empirisch-sozialwissenschaftlichen Methoden Fragen nach dem Nutzer_innenverhalten von Onlinepornographie und jugendlichem Pornokonsum auf, bieten theoriegeleitete Zugänge zur Unbestimmbarkeit von Pornographie, zu ihrer notwendigen Einbettung in andere gesellschaftliche Kontexte sowie künstlerische Interventionen zu ihrem emanzipatorischen Potential. Die Beiträge bieten einen gelungenen Einblick in den aktuellen Stand der Debatte dieses noch jungen Feldes.
Ohne Fußball kommt auch diese Netzschau nicht aus. Aber keine Sorge, es gibt auch einiges zu feministischem Aktivismus, buddhistischer und dschihadistischer Gewalt, Separationsbewegungen in Europa, deutschem Engagement in Mali, politikwissenschaftlichen Podcasts und News rund um die muslimische Welt auf die Augen.
In dieser Arbeit werden die zentralen Kernfragen, Probleme und Sorgen skizziert, welche die bürgerlich-radikalen Pionierinnen in den Anfängen der Sexualreformbewegung im Kaiserreich und der Weimarer Republik in ihrer von sexual- und bevölkerungspolitischen Debatten und Refomen gesättigten biopolitischen Welt aufwarfen und auf die sie eine Antwort suchten. Die bislang vorwiegend auf Helene Stöcker und den Bund für Mutterschutz gerichtete Sicht wird erweitert durch die Analyse der Schriften von Rosa Mayreder und Grete Meisel-Hess. Im Mittelpunkt stehen nicht die im engeren Sinn körperpolitischen und bevölkerungspolitisch-eugenischen Positionen dieser feministischen Sexualreformerinnen, sondern die vielfältigen Bezüge ihres Diskurses zu zeitgenössischen geschlechtertheoretischen Debatten, kultur- und sozialgeschichtlichen Untersuchungen sowie zu medizinischen und sexualwissenschaftlichen Theorien.
Ausgangspunkt der Arbeit sind feministische Auseinandersetzungen um den Begriff Subjekt auf der theoretischen Ebene und daran anschließend die Frage der Politikfähigkeit mit bzw. ohne eine fest umrissene Kategorie ‚Frau’. Judith Butler hat mit ihren poststrukturalistischen Thesen zum Subjekt eine feministische Debatte um Subjektkonstitution und politische Handlungsfähigkeit zwar nicht ausgelöst, aber doch maßgeblich beeinflusst. Daher steht Butler in dieser Arbeit stellvertretend – so eigenständig und speziell sie auch sein mag – für eine poststrukturalistische Strömung in der feministischen Theorie, die die Vorstellungen von Subjektivität und politischen Strategien verändert hat. Butler begreift die politische Handlungsfähigkeit des Subjekts als einen Effekt, der sich aus den Mechanismen der Subjektkonstitution selbst ergibt (Subjektivation). Diese Subjektkonstitution beschreibt sie als performativen Prozess, dessen Ausgang offen bleibt. Die Arbeit geht der Frage der Subjektkonstitution und politischen Handlungsfähigkeit in Texten Judith Butlers systematisch nach und wirft am Ende dir Frage nach Widerständigkeit auf. Ausgangspunkt ist die Aufsatzsammlung ‚Der Streit um Differenz’ um die bereits einige Jahre zurückliegende Debatte über das politische Subjekt des Feminismus theoretisch und politisch kontextualisiert zu rekonstruieren. Damit lässt sich zeigen, in welches theoretische und politische Feld Butler mit ihrer Theorie interveniert und dass diese Kontroverse nicht von feministischer Theorie und Praxis zu trennen ist. Schematisiert lautete der zentrale Vorwurf an Butler, dass mit ihrer Konzeption des Subjekts, das keinen vorgängigen, authentischen Kern denkt, ein politisch handlungsfähiges Subjekt hinfällig wird. Anhand von Butlers Texten und auch der Rezeption der Debatte lässt sich herausarbeiten, dass es jedoch in erster Linie um die Frage geht, unter welchen Bedingungen Handlungsfähigkeit entsteht. Um Butlers Denkbewegung der Subjektkonstitution genauer nachzuspüren, sind zentrale Begriffe wie Diskurs, Performativität, Materialität und Subjektivation anhand ausgewählter Textstellen herausgearbeitet worden, die in Bezug auf ihre Bedeutung für Handlungsfähigkeit diskutiert werden. Dabei sind folgende Kategorien festzuhalten: Handlungsfähiges Subjekt, performative Handlungsfähigkeit, widerständige Handlungsfähigkeit. Wenn die politische Handlungsfähigkeit des Subjekts als Effekt der Subjektivation verstanden wird, beteiligt sich das Subjekt maßgeblich an der Reproduktion von Normen, denen es zuvor unterworfen wurde. Wie kann sich das Subjekt also gegen seine eigenen Konstitutionsbedingungen wenden und damit widerständig sein? Butler antwortet darauf mit einem Begriff der Bestimmtheit von Handlungsfähigkeit, die nicht determinierend ist. Sich entwickelnder politischer Widerstand könne durch das Leiden der Subjekte an den sie konstituierenden Verhältnissen erklärt und gedacht werden. Es müsste also eine politische Auseinandersetzung darüber stattfinden, welche Konstitutionsbedingungen für politische Subjekte relevant sind, welche sie verletzen und unter welchen sie leiden, welche es also anzugreifen und zu verändern gilt. Es handelt sich bei dem Subjekt als politische Kategorie um einen Ort, der unter neuen Vorzeichen politisch verhandelt werden muss und an dem die Kategorien infrage gestellt werden, durch die die Subjekte politisch mobilisiert werden. Es ist dieser Ansatz Butlers, den es für politische Praxis umzusetzen und weiterzuentwickeln gilt: Ambivalenzen zuzulassen, Begriffe und Kategorien offen zu halten, um in einer politischen Praxis keinen Stillstand zu erleiden, sondern auch über die eigene Praxis reflektieren zu können. Abschließend wird Slavoj Žižeks Kritik an Butler diskutiert, die darauf hinweist, dass ihr politisches Konzept der Resignifizierung, das sich aus ihrem Performativitätskonzept speist, bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse nicht erfassen kann, wie beispielsweise gesellschaftliche Produktionsverhältnisse. Hier wird deutlich, dass das Problem politischer Handlungsfähigkeit bei Butler nicht ihrem Subjektentwurf, sondern ihrem fehlenden Begriff von Gesellschaft anzulasten ist.
Regulation und Geschlecht : zur feministischen Erweiterung der Regulationstheorie bei Kohlmorgen
(2006)
Die Regulationstheorie bietet Konzepte zur Untersuchung der Bestandsfähigkeit, der Struktur und Dynamik von Gesellschaften, in denen kapitalistische Produktionsweise herrscht. Sie erlaubt es, die Entwicklung des kapitalistischen Weltsystems zu periodisieren und die von Marx zunächst abstrakt als Selbstverwertung des Werts gefasste Kapitalakkumulation in ihren historisch-konkreten Formen zu analysieren. Durch die Neubestimmung der Rolle von sozialen Kompromissen und Kräfteverhältnissen für die kapitalistische Dynamik sowie die Betonung der grundsätzlichen Kontingenz und Offenheit der historischen Entwicklung bietet die Regulationstheorie eine Möglichkeit der Überwindung von deterministischem und ökonomistischem Denken, das im traditionellen Marxismus dominant war, ohne die Möglichkeit einer umfassenden kritischen Gesellschaftstheorie aufzugeben. Zu einer solchen kritischen Gesellschaftstheorie gehört natürlich auch eine Kritik geschlechtsspezifischer Herrschaft und Ausbeutung, die von der Regulationstheorie zwar oft erwähnt, jedoch lange Zeit nicht systematisch in regulationistische Arbeiten einbezogen wurden. Mit Lars Kohlmorgens "Regulation, Klasse, Geschlecht" (2004) haben wir den ersten systematischen Versuch, die Regulationstheorie um die Analyse der Geschlechterverhältnisse zu erweitern und die regulationistischen Kategorien zu diesem Zweck zu reformulieren. Die Frage, ob und inwieweit es Kohlmorgen gelungen ist, die geschlechtertheoretische Leerstelle der Regulationstheorie zu füllen, ist Gegenstand dieser Arbeit.