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Die vorliegende Studie versucht einen Beitrag zur Erforschung von Implementationsmöglichkeiten des bilingualen Sprachvermögens von Schüler*innen mit Migrationshintergrund für den Regelschulkontext zu leisten, indem ein bilinguales Interaktionsangebot beim Peer-Learning für türkisch-deutschsprachig aufwachsende Schüler*innen der dritten und vierten Klasse in einem quasi-experimentellen Setting unter Verwendung von Mixed Methods untersucht wird.
Der Islam stellt in Deutschland derzeit die größte religiöse Minderheit dar. Für ein friedliches Zusammenleben und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen, stellt das Recht wegen der Möglichkeit der Durchsetzbarkeit einen besonders wichtigen Faktor dar. Gegenstand des Aufsatzes ist die Frage, wie die deutsche Rechtsordnung mit religiösen Konflikten umgeht, inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden. Dazu werden zunächst die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Religionsfreiheit darge-stellt und die zentralen Kritikpunkte an der bisher ausgesprochen religionsfreundlichen Rechtsprechung analysiert. Sodann wird die Bedeutung dieser Maßstäbe für drei Einzelfragen näher betrachtet. Behandelt werden zum einen Konfliktfelder durch Religionsausübung in der Schule: das freiwillige Gebet von Schülern in Unterrichtspausen, die Befreiung vom Schwimmunterricht sowie die Kopftuchdebatte. Zum anderen werden die Fragestellungen erörtert, ob und inwieweit Scharia vor deutschen Gerichten Anwendung findet und ob und inwieweit sich innerhalb Deutschlands eine Paralleljustiz entwickelt. Abschließend befasst sich der Aufsatz mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen. Dieses Thema hat durch ein Urteil des LG Köln aus dem Jahre 2012 politische Aufmerksamkeit erlangt und schnelle Reaktionen des Gesetzgebers ausgelöst.
Lebenswelten anerkennen! Religion im Unterricht und die Prävention salafistischer Einstellungen
(2016)
Dies ist der 16. Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“. „Darf ich als Muslim wählen?“, „Ist Augenbrauenzupfen halal?“, „Dürfen Musliminnen Halloween feiern?“ Antworten auf diese Fragen suchen junge Musliminnen und Muslime immer seltener bei ihren Eltern und Koranlehrern. Einfacher – und lebensweltnäher – ist die Suche bei „Sheikh Google“. Gerade hier dominieren allerdings oft salafistische Stimmen die Debatten und prägen somit das Religionsverständnis vieler Jugendlicher. Umso wichtiger ist es, religiöse Fragen auch im Unterricht aufzugreifen und damit alternative Foren für eine Auseinandersetzung mit Werten, Normen und Traditionen anzubieten. Dabei geht es nicht um „Religionsunterricht“, sondern um Gespräche über Themen, die Jugendliche im Alltag beschäftigen – und die für alle Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit relevant sind. In der Präventionsarbeit haben sich verschiedene Ansätze bewährt, religiöse Themen in den Unterricht zu integrieren. Sie unterscheiden sich zum Teil deutlich in der Herangehensweise und Kontextualisierung. Außer in interreligiösen Zugängen werden religiöse Fragen auch in politisch-bildnerischen Ansätzen aufgegriffen....
Dass die bildungspolitischen Bedingungen im schweizerischen Kanton Zürich etwas freier waren, zeigt der Beitrag von Katharina Gather über den emigrierten Lehrer und Publizisten Karl Fröbel. Unter dem Eindruck des konservativen Züriputsches, den Fröbel auf bildungspolitischem Gebiet erfuhr und in der kritischen Beobachtung der obrigkeitsstaatlichen Restriktionen im Deutschen Bund, entwarf Fröbel eine egalitäre Idealstaatskonzeption, die an die Bildung ihrer Bürger und pädagogische Erfahrungsräume gebunden ist. Anders als Köchly unter den Bedingungen Sachsens konnte Fröbel Aspekte seiner pädagogischen Ideen in einer privaten Primar- und Sekundarschule in Zürich zunächst umsetzen, bis auch er in der Schweiz mit Sanktionen konfrontiert war, die ihn bewogen, das Projekt aufzugeben.