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Ist Teilen Revolutionär?
(2014)
Ökonomen, Politiker und Aktivisten (ein guter Überblick findet sich hier) haben das Prinzip des Teilens wiederentdeckt. Der Gedanke ist simpel: Weil täglich etwa 100.000 Menschen verhungern während Lebensmittel in Massen entsorgt werden; weil sowohl Arbeitslosigkeit als auch Überarbeitung Massenphänomene sind; kurz, weil Überfluss und Knappheit zusammen auftreten, scheint Teilen geboten. Das haben auch die Medienentdeckt. The Economist und GEO z.B. widmen der „Ökonomie des Teilens“ eine Titelstory und auch der MDR hat das Tauschen gerade wieder zum Thema einer Sendung gemacht, es sogar als „Revolution“ bezeichnet. Dass die Idee des Teilens heute so populär ist, hängt nicht zuletzt mit der zunehmenden Vernetzung von Personen durch das Internet zusammen.Internetseiten wie AirBnB, Mitfahrgelegenheit und die App whyownit erfreuen sich wachsender Nutzerzahlen, weil die Buchung eines Services über das Internet schnell und einfach ist. Firmenneugründungen und finanzielle Investitionen in vergleichbare Ideen weisen auf hohe Erwartungen hin. Ob Teilen aber „revolutionär“ ist, steht auf einem anderen Blatt.
Rückkehr zu G7?
(2014)
Die Krimkrise verlangt allen Beteiligten das höchste diplomatische Geschick ab, es gilt eine militärische Auseinandersetzung zu vermeiden, denn die kann niemand wollen. Ein Versuch „des Westens“ gegenüber Russland als eine geschlossene und starke Partei aufzutreten, ist die gemeinsame Erklärung der G7, die am Montag letzter Woche (02. März) zunächst vom Weißen Haus und am Folgetag auch durch die anderen Mitglieder bekannt gegeben wurde. Darin verurteilen die G7 die „Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine“ und fordern Russland auf, die Probleme auf der Krim durch friedliche Mittel zu lösen.
Die Krimkrise lässt nicht nach und jeder Staat scheint eine eigene Agenda zu verfolgen. Wer aber verfolgt seine Agenda so, dass sie am Ende auch erfolgreich ist? Die Krise ist noch nicht ausgestanden, doch eine erste Bestandsaufnahme lässt bereits interessante Schlüsse zu. Russland scheint sich momentan nicht schlecht zu schlagen, in Angesicht eines Westens, der immer noch damit ringt, eine klare Linie zu fahren. Doch der wahre Gewinner der gesamten Auseinandersetzung könnte ein Staat sein, der sich bis jetzt sehr ruhig verhalten hat: China.
Der Einsatz militärischer Gewaltmittel, wie er derzeit von den USA und Frankreich in Syrien vorbereitet wird, benötigt stets eine besonders hohe Rechtfertigung. Washington, Paris und London bemühen vor allem zwei Gründe: Assad zu bestrafen und von weiteren Angriffen abzuschrecken sowie das Chemiewaffentabu im Völkerrecht aufrechtzuerhalten. Beiden mangelt es in eklatanter Weise an überzeugender Wirksamkeit und Legitimität. Auf diese Weise beschädigen Obama und Hollande die internationale Ordnung, die sie vorgeben zu verteidigen. Stattdessen sollten sie die gleiche Kraft in diplomatische Bemühungen für Frieden stecken.
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
Das Syrien-Dilemma zeigt: die Suche nach der am wenigsten schlechten Lösung muss früh beginnen
(2013)
Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbüchereingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationenkommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue)Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.
In der Süddeutschen Zeitung tauchte am vergangenen Montag eine wirklich verblüffende Forderung auf. Der Dresdner Rechtsanwalt Thomas Giesen verstieg sich dort zum Ruf nach einem staatlichen Wissensmonopol, analog zur “mühsam erkämpften Errungenschaft” des Monopols auf legitime Gewaltanwendung. Das Netz “als unzensierter Raum,zugänglich für jeden und für alle noch so verdorbenen Inhalte” – mit dieser hippiesken Träumerei sei es doch nun wirklich einmal genug, so der ehemalige sächsische Datenchutzbeauftragte. Doch wohin ein solches staatliches Wissensmonopol führen kann, demonstrierte in diesen Tagen eindrucksvoll die britische Regierung durch die Festsetzung des Lebensgefährten von Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald sowie die Zerstörung von Quellenmaterial des Guardian. Die Sicherheitsbehörden wollen also nicht nur alles wissen, sie wollen darüber verfügen, wer was zu wissen hat und auch die Konsequenzen aus diesem Wissen ungestört verfolgen. Damit gebärden sie sich schon jetzt wie ein Monopolist – und entlarven diese sicher gut gemeinte Idee als totalitäre Phantasie.
Wer gestern früh mal eben so seinen Twitter-Feed durchsehen wollte, hat schnell gemerkt, dass in der Nacht irgendetwas passiert sein musste: der/die/das #SOTU –all over the place. Die Abkürzung steht für State of the Union. Einmal im Jahr, in der Regel Ende Januar, ist der US-Präsident aufgerufen, dem versammelten Kongress, den Richtern des Obersten Gerichtshofs, den Joint Chiefs of Staff sowie allerlei geladenen Gästen seine Einschätzung zur Lage der Nation zu präsentieren – so will es die Verfassung. Gestern war es wieder so weit.
In den offiziellen Verlautbarungen zum Syrienkonflikt gibt es nur einen „dünnen“ Bezug auf die „Responsibility to Protect“ (R2P). Ist die Idee der Schutzverantwortung am Ende? Man könnte es angesichts des Debakels der internationalen Syrienpolitik annehmen. Die R2P ist ja sogar schon im Augenblick ihres höchsten Triumpfes, d.h. im Anschluss an die Intervention in Libyen, von einigen Beobachtern des Zeitgeschehens für tot – oder zumindest für fast tot oder scheintot – erklärt worden (vgl. dazu den HSFK-Report von Dembinski und Reinold). Aber das muss nicht so sein. Wenn sie die Menschenrechte und sich selbst ernst nimmt, darf die internationale Gemeinschaft nicht über Massenverbrechen hinwegsehen. Statt die R2P zu begraben, sollte das Syrien-Debakel zum Anlass genommen werden, über Grundfragen des internationalen Schutzes von Menschen vor innerstaatlicher Gewalt neu nachzudenken.
Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?