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Vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migrationsbewegungen ist die Staatsbürgerschaft vermehrt der Frage nach der Rechtfertigung der Grenzen des Demos ausgesetzt. Prägend für die verfassungsrechtliche Definition dieser Grenzen war der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der auch die Ablehnung der ersten Anläufe des Ausländer:innenwahlrechts mitverantwortete. Der vorliegende Aufsatz vollzieht vor diesem Hintergrund Böckenfördes Bild der Staatsbürgerschaft nach. Seine Konzeption umfasst dabei in erster Linie einen legalen Status. Im Zusammenhang mit Böckenfördes Auslegung des Demokratieprinzips bleiben die historisch-spezifischen Inhalte und Grenzen der Bürgerschaft darüber hinaus stets an die Integrationsmöglichkeiten und das Selbstverständnis gegebener, notwendig homogener politischer Einheiten gekoppelt. In der Konfrontation mit der Kritik exklusiver politischer Gemeinschaften zeigt sich dennoch eine weite politische Gestaltungsfreiheit innerhalb von Böckenfördes Konzept, andererseits aber auch die Grenzen eines Dialogs zwischen Staatsrechtslehre und jenen neueren normativen Modellen demokratischer Gemeinschaft.
Zwei traditionelle Wirkungsbereiche von Intellektuellen, die politische Medienöffentlichkeit und das akademische Feld, unterliegen seit über drei Jahrzehnten anhaltenden strukturellen Veränderungen. Diese gelten vielfach als Ursache einer tiefen Krise oder sogar des Verschwindens der Intellektuellen. Doch um welche Veränderungen geht es dabei genau, und wie restrukturieren sie die gegenwärtige Rolle und Funktion von Intellektuellen? Zur Beantwortung dieser Fragen entwickelt der Beitrag einen Ansatz, der die struktur- und erfahrungsbezogenen Bedingungen intellektueller Praxis fokussiert und historisch vergleichend analysiert. Um eine Vergleichsfolie zu gewinnen, wird die intellektuelle Praxis Theodor W. Adornos analysiert. Dabei zeigt sich, dass Adorno die charakteristischen Widersprüche öffentlichen und akademischen intellektuellen Engagements methodisch aufrechterhielt, indem er eine Position des „Dazwischen“ reklamierte. Vor diesem Hintergrund werden seit den 1970er-Jahren forcierte strukturelle Veränderungen der Medienöffentlichkeit und des akademischen Feldes als Prozesse der „Vereindeutigung“ interpretiert, die eine widerspruchsaffine intellektuelle Praxis erschweren. In der Folge lassen sich eine ausgeweitete kommerzielle sowie eine eingeschränkte akademische Intellektuellenpraxis beobachten, die jeweils politisch wirksame Interventionen begrenzen.
Ökonomische Schocks haben beträchtliche Folgen für die Gesellschaft. Armutsrisiko, Arbeitslosigkeit, Bildungsmangel, Scheidungsrisiken, Vertrauenskrisen – politisches Krisenmanagement kann diese Folgen positiv beeinflussen und zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen. Lassen sich daraus Schlüsse für die Folgen der Pandemie ziehen?
Das illusionäre Moment des »ewigen Aufbruchs« ist durch Corona phasenweise unübersehbar geworden. Doch es mangelt, auch mit Blick auf die ökologische Krise, nach wie vor an nachhaltigem Umsteuern. Ohne ein massives Umdenken ist zu befürchten, dass deren Bedrohungen durch ähnliche Mechanismen verdrängt werden, wie es schon in früheren Krisen der Fall war. Folgenreiche Muster der Bagatellisierung und Verleugnung sind auch literarisch verarbeitet worden am Beispiel des »Schwarzen Todes«.
Problematisiert wird, dass der Aufsatz von Revers und Traunmüller Erkenntnisinteresse und Positionalität der durchgeführten Forschung verschleiert. Eine Offenlegung wäre notwendig, um die Grundlagen der schwerwiegenden methodischen Probleme, der Fallauswahl und der unbelegten Behauptungen des Aufsatzes verstehen zu können. Im Widerspruch zu der falschen Annahme, dass Meinungsfreiheit grenzenlos sei und auch mit einer Freiheit einhergehe, andere zu diskriminieren, legt meine Replik die Notwendigkeit (siehe Grundgesetz und Gleichbehandlungsgesetz) dar, dass auch an den Universitäten Diskriminierungen aktiv vermieden werden müssen.