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Fünf Jahre nach dem “Arabischen Frühling” ist von Aufbruchstimmung im Vorderen Orient und Nordafrika nicht mehr viel geblieben. Woran liegt das? Welchen Anteil haben die Europäer daran? Und was sollte die Europäische Union nun tun? Darüber sprachen wir mit Niklas Bremberg, Experte des Schwedischen Instituts für Internationale Beziehungen für die EU-Politik im Mittelmeerraum.
Teil X unserer Serie zum „Islamischen Staat“. Im November 2014 schworen mehrere jihadistische Gruppierungen in Ägypten, Libyen und Algerien dem Islamischen Staat (IS) zeitgleich den Treueid. Der Anführer des IS, Abu Bakr al-Baghdadi, erklärte daraufhin, seine Organisation habe weitere Territorien in Nordafrika annektiert, diese Länder seien nun Provinzen des Islamischen Staates.
Diese konzertierte Aktion sorgte weltweit für Aufsehen, vermittelte sie doch den Eindruck einer ungebrochenen Expansion des IS, der nach Landgewinnen in Syrien und dem Irak nun auch in anderen Regionen der islamischen Welt die Vorherrschaft anstrebte. Doch bei näherer Betrachtung entpuppt sich die vom Islamischen Staat erklärte Expansion nach Nordafrika vor allem als geschickte PR-Aktion: Denn die Behauptung des IS, auf einen Schlag die Herrschaft über weite Teile Nordafrikas übernommen zu haben, ist falsch. Sofern diese Expansion stattfindet, dann vorrangig in den Köpfen der Beobachter – sie entspricht jedoch nur sehr eingeschränkt den Tatsachen am Boden. Dort ist der Einfluss der IS-Anhänger lokal begrenzt, dort sind sie nur eine von vielen Gruppen, die um Macht und Einfluss kämpfen. Von der Verwaltung ganzer Städte und Landstriche kann derzeit jedoch keine Rede sein...
Ein Crosspost aus dem äußerst lesenswerten neuen Blog der Friedensakademie Rheinland-Pfalz friedensakademie-blog.eu/ zur aktuellen Lage in Libyen: Dort droht die internationale Staatengemeinschaft vier Jahre nach der Intervention in ihrer Verantwortung zur Prävention eines weiteren Blutvergießens zu scheitern. Mein Originalbeitrag beim Friedensakademie-Blog erschien am 6. Februar 2015.
Am 7. November 2011 veröffentlichte David Rieff unter dem Titel “R2P, R.I.P.” in der New York Times einen vielbeachteten Nachruf auf die sogenannte “Responsibility to Protect” (R2P), die Schutzverantwortung der Staaten der internationalen Gemeinschaft auf der Basis der menschlichen Sicherheit. Diese durch das Schlussdokument der UN Vollversammlung im Jahr 2005 kodifizierte Norm stellte das vorläufige Ende einer langen Entwicklung dar, mit welcher die internationale Gemeinschaft Lehren aus dem Scheitern in Ruanda und in Srebrenica in den 1990er Jahren ziehen wollte. Zwei fundamentale Prinzipien, das der staatlichen Souveränität und das der internationalen Solidarität, sollten durch einen klaren Kriterienkatalog neu ausbalanciert werden...
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.