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Aktuelle wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit dem Sinnerleben Beschäftigter thematisieren vor allem die Problematik eines belastungsbedingten Sinnverlustes. Danach leiden immer mehr Beschäftigte darunter, ihre Arbeit nicht mehr als sinnvoll empfinden zu können. Eine solche Perspektive lässt allerdings die subjektiven Gestaltungsleistungen und Aneignungsformen von Arbeit aus dem Blick geraten. Diesen wendet sich der Beitrag zu, indem er danach fragt, inwieweit sich unterschiedliche Formen der Aneignung von Arbeit identifizieren lassen. Auf der Basis von Interviews mit vierzig hochqualifizierten Beschäftigten werden drei unterschiedliche Aneignungsmodi mit ihren inhärenten Ambivalenzen identifiziert. Jeder Modus steht für eine spezifische Sichtweise auf die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten und für eine Form der primären Sinnzuschreibung in der Arbeit. Differenziert werden drei Idealtypen – „progressive Sinngestaltung“, „widerständige Sinnbewahrung“ sowie „pragmatische Sinnbewahrung“ –, anhand derer die Heterogenität und die Ambivalenzen der Aneignung professioneller Arbeit deutlich werden. Der Beitrag liefert so Erkenntnisse über die subjektiven Praktiken des Bedeutsam-Machens von Arbeit und trägt zur Erforschung des Zusammenspiels von Arbeit und Subjektivität bei.
Les Républicains in Frankreich, die Tories in Großbritannien, die österreichischen Christdemokraten: Parteien, die jahrzehntelang als feste politische Größe in ihren Ländern galten, haben einen rapiden Bedeutungsverlust erlebt, manche sind in Richtung des rechten Randes gerückt. Doch eine gemäßigt konservative Kraft rechts der Mitte ist notwendig für eine stabile und zukunftsoffene Demokratie.
Der Beitrag bietet eine Einführung in das Thema „Vertrauen als Topos der Plattformregulierung“. Dazu wird in einem ersten Schritt das allgemeine Verhältnis zwischen dem sozialen Tatbestand „Vertrauen“ und dem Recht als das einer komplementären, wechselseitigen Wirkungsverstärkung beschrieben. Im Hinblick auf die vertrauensfördernde Rolle des Rechts wird in einem zweiten Schritt zwischen der Funktion des Vertrauens bzw. der Vertrauenswürdigkeit als Tatbestandselement einer Vorschrift und den hieran geknüpften Rechtsfolgen unterschieden. Auf der Basis dieser Grundlagen gibt der Aufsatz in einem dritten Schritt einen Überblick über Bezugnahmen auf „Vertrauen“ in der deutschen und europäischen Plattformregulierung seit 2015. Hierzu zählen sektorale Regelungen gegen Hasskriminalität und Desinformation sowie zum Schutz des Urheberrechts, die 2022 in den horizontal angelegten Digital Services Act mündeten, der ein insgesamt „vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ gewährleisten soll. Viertens stellt der Beitrag ein abstrakt-analytisches Konzept des Vertrauens vor, das sich gut zur Analyse der aufgezählten Vertrauensbeziehungen und ihrer rechtlichen Regelungen eignet. Ein abschließender Ausblick deutet die Proliferation des Vertrauenstopos als Ausdruck einer Vertrauenskrise im digitalen Zeitalter. Die erstrebte Vertrauenswürdigkeit des Online-Umfelds bildet ein normatives Minimum, das über gesetzliche Verhaltenspflichten und Privilegien für vertrauenswürdige Akteure der Zivilgesellschaft erreicht werden soll. Ob dies gelingt und überhaupt wünschenswert ist, ist freilich offen. Die juristische Auseinandersetzung mit dem Topos des Vertrauens in der Digital- und Plattformregulierung hat gerade erst begonnen.