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Obgleich Staaten im Kontext asymmetrischer Konflikte prinzipiell danach streben, nicht-staatlichen Gewaltakteuren Anerkennung und Legitimität vorzuenthalten, wird dieser Doktrin des Nicht-Dialogs weltweit zunehmend zuwider gehandelt. Der Doktrin der Nicht-Anerkennung steht eine Praxis der internationalen, politischen Anerkennung solcher Gruppen entgegen. Doch welchen Einfluss haben die Nicht-Anerkennung und die von internationalen Drittparteien gewährte Anerkennung auf die Gewaltanwendung nicht-staatlicher Gewaltakteure? Die Geschichte der palästinensischen Widerstandsgruppen Fatah (1962 bis 1993) und Hamas (1987 bis 2008) eignet sich, diesen Fragen auf den Grund zu gehen, da sie durch Akte der Anerkennung und Nicht-Anerkennung einerseits und Prozesse der Eskalation und De-Eskalation andererseits geprägt ist. Es zeigt sich, dass eine Strategie der graduellen Anerkennung unter bestimmten Bedingungen zur De-Eskalation nicht-staatlicher Gewalt beitragen kann.
Vor dem Hintergrund der Kontingenz des kulturwissenschaftlichen Forschungsprogramms, also Ursache-Wirkungsrelationen, die weder notwendig noch unmöglich sind, wird in diesem Beitrag ein Konzept von Sicherheitskultur aus Sicht der Akteur-Netzwerk-Theorie vorgestellt. Aus dieser Perspektive erklärt sich der Wandel von Sicherheitskulturen nicht aus einer einzigen Variable, sondern aus vernetzten Interaktionen zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Akteuren. Der Versuch mithilfe von nicht-menschlichen Akteuren die gesellschaftliche Ordnung zu stabilisieren produziert dabei stets neue Unschärfen und Kontingenzen, die mit weiteren Stabilisatoren eingehegt werden müssen. Ein solches Konzept von Sicherheitskultur ermöglicht es den Blick auf quasi kausale Interobjektivitäten und deren Unvorhersagbarkeiten zu richten, die mit einer auf rein menschliche Akteure gerichteten Sozialwissenschaft unsichtbar blieben.
Seit einigen Jahren wird in wissenschaftlichen und politischen Kontexten immer häufiger der Begriff der 'Kultur' mit dem der 'Sicherheit' in Zusammenhang gebracht. Diesem Trend liegt offenbar die Vermutung zugrunde, mit dem Kulturbegriff ließen sich ungleichzeitige Veränderungen von objektiver und subjektiver, nationaler und internationaler, sozialer und militärischer Sicherheit beschreiben und das Verhältnis von sicherheitspolitischen Diskursen und sicherheitspolitischer Praxis analysieren. Noch freilich wird der Begriff der 'Sicherheitskultur' so unterschiedlich und unbestimmt verwendet, dass Erkenntnisse aus der einen Disziplin nicht einfach in eine andere übertragen werden können und der politische Sprachgebrauch uneinheitlich bleibt.
Seit dem Jahr 2005 ist der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Völkermord durch die UN zum überwölbenden Ziel von staatlicher, regionaler und globaler Sicherheit erhoben. Diese Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) illustriert somit die Abkehr von "alter" globaler Sicherheitskultur, die sich über Jahrzehnte auf die scheinbar unumstößlichen Eckpfeiler souveräner Gleichheit und strikter Nicht-Einmischung gestützt hatte. Nimmt diese globale Norm aber regionale Sicherheitskomplexe ausreichend in den Blick? In diesem Working Paper beleuchtet die Perzeption der Schutzverantwortung in den regionalen Organisationen Südostasiens und Afrikas durch die Linse ihrer Sicherheitskulturen. Anstatt die Schutzverantwortung bloß als normative Innovation zu erfassen, wird sie als Ausdruck "kulturellen Wandels" konzeptualisiert, um neben der "abstrakten Norm" auch die "konkrete Praxis" in die Betrachtung einfließen zu lassen.
Apokalypsen beruhen auf tradierten Bildern, fiktiven Imaginationen und kulturellen Deutungsmustern. Damit sind weder reproduzierbar noch wissenschaftlich mit validen Methoden beschreibbar. Auch das traditionell starke Risikokonzept der Sozialwissenschaften zur Beschreibung der Zukunft ihres Forschungsgegenstandes greift hier nicht. Der folgende Beitrag unternimmt deshalb den Versuch, im Rahmen dieser sozialwissenschaftlichen Ansätze nach den spezifisch sicherheitskulturellen Aspekten von Apokalypsen zu fragen. Dazu wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sich historisch auf das 20. Jahrhundert beschränkt und sich in drei Phasen unterteilt. Kreisten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die apokalyptischen Bedrohungsszenarien noch um die Subjekte (die apokalyptische Bedrohung der Menschheit ging von der modernen Gesellschaftsordnung, d.h. von der Menschheit selbst aus), so geriet gegen Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmend die objektive Welt der Dinge und Technologien unter Verdacht, eine Apokalypse auszulösen. Inzwischen scheint sich mit Übergang zum 21. Jahrhundert eine dritte Phase von apokalyptischen Szenarien auszudifferenzieren: Existentielle Bedrohungen gehen nicht mehr von identifizierbaren Bedrohungen wie gesellschaftlichen Entfremdungen oder Atomwaffen aus. Vielmehr gelten das Nicht-Identifizierbare, die Ununterscheidbarkeit als existentielle Bedrohung. Auf die Apokalypse der Subjekte und der Apokalypse der Objekte, so der Vorschlag dieses Papiers, folgt die ‚apokalyptoide’, d.h. Apokalypse-ähnliche Situation.
Auf der großen Konferenz der SGIR (Standing Group on International Relations) vom 9.-11. September 2010 in Stockholm, Schweden, organisierten wir eine eigene Sektion zum Thema Sicherheitskultur im Wandel. In sieben panels wurden viele Aspekte dieses Oberthemas diskutiert und erläutert, wie im ausführlichen Konferenzbericht nachzulesen ist
Humanitäre Interventionen sind seit den neunziger Jahren wiederkehrend im Fokus öffentlicher wie wissenschaftlicher Debatten. Erklärungen, warum sich Staaten entschließen, unabhängig von geopolitischen Interessen humanitäre Interventionen zu fordern oder sich an ihnen zu beteiligen, bleiben nach wie vor umstritten. Geteilte Moralvorstellungen und die Bereitstellung eines Handlungsrahmens für die Umsetzungspraxis sind zwei zentrale Analysedimensionen einer internationalen, humanitäre Interventionen befördernden Sicherheitskultur. Eine Normentwicklung kann in diesem Sinne nur in der Kombination mit tatsächlicher Akteurspraxis und medial-öffentlicher Aufmerksamkeit verstanden und beurteilt werden.
Den Menschen als vernunftbegabtes Wesen, als animal rationale, zu begreifen heißt, ihn als rechtfertigendes Wesen anzusehen. Die Vernunft ist die Fähigkeit, sich anhand rechtfertigender Gründe in der Welt zu orientieren. Denn „ratio, raison, reason bedeutet“, wie Tugendhat hervorhebt, „ebenso sehr ‚Grund‘ wie ‚Vernunft‘. Das Vermögen der Vernunft ist die Fähigkeit, für seine Meinungen und für seine Handlungen Rede und Antwort stehen zu können; lat. rationem reddere, griech. logon didonai.“ Dieses Rede-und-Antwort-Stehen ist eine soziale Praxis kulturell und historisch situierter Wesen, die einerseits frei sind, ihre Gründe zu wählen und zu prüfen, andererseits aber daran gebunden, welche Gründe ihnen zur Verfügung stehen und welche als gut oder rechtfertigend gelten. Der Raum der Gründe ist ein Raum der Rechtfertigungen, die nicht nur Einzelhandlungen, sondern auch komplexe Handlungsordnungen, also soziale Verhältnisse und politische Institutionen, legitimieren.
Menschen sind aber auch erzählende Wesen. Der Raum der Gründe, in dem sie sich orientieren, ist kein nackter Raum einzelner Sätze oder gar Normen, sondern bevölkert von Narrativen.
Am 1. Januar 2012 tritt das KORUS-Freihandelsabkommen zwischen Südkorea und den USA in Kraft. Mit dem KORUS-Freihandelsabkommen und dem vergleichbar umfangreichen, bereits seit Juli 2011 rechtskräftigen Abkommen mit der EU (KOREU) verfügt Südkoreas exportorientierte Volkswirtschaft über einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den beiden stärksten Wirtschaftsräumen der Welt, die gemeinsam mehr als 50 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaften. Nicht zuletzt angesichts der jüngsten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie des Stillstands der multilateralen Doha-Verhandlungsrunde zur globalen Handelsliberalisierung, setzen zahlreiche Staaten
in Ostasien wie auch Südkorea auf eine expansive und vor allem bilaterale Freihandelspolitik. In Seoul hat diese Politik mit den beiden jüngsten Abkommen ihren vorläufigen
Höhepunkt erreicht. Die weitere Handelsstrategie des Landes sieht eine Diversifizierung und Ausweitung der Freihandelspolitik vor.
* Insbesondere die jüngeren Abkommen mit Indien, den USA und der EU stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Freihandelspolitik Südkoreas dar. Verglichen
mit den anfänglichen Abkommen mit Chile oder auch Singapur haben diese umfangreichen und tiefgreifenden Vereinbarungen eine neue Qualität.
* In den neueren bilateralen Freihandelsprojekten Südkoreas mit dem Golfkooperationsrat oder Australien werden zunehmend auch Themen wie Rohstoff- und Ernährungssicherung in den Blick genommen. Mit dem Abschluss der Freihandelsabkommen werden auch politische Ziele verfolgt, wie zum Beispiel die Stärkung der Allianz mit den USA oder das Knüpfen
strategischer Partnerschaften über die ostasiatische Region hinaus.
* Vor allem für Japan stellen KORUS und KOREU eine ökonomische Herausforderung dar. Es ist möglich, dass nun in Ostasien, wie auch im gesamten pazifischen Raum, weitere große Freihandelsabkommen folgen werden.