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Global betrachtet, bestehen große Unterschiede in der menschlichen Entwicklungsfähigkeit sowohl zwischen verschiedenen Gruppierungen innerhalb einer Gesellschaft als auch zwischen unterschiedlichen Gesellschaften. Diese Differenzen bedürfen einer Begründung. Armut mit ihren Begleiterscheinungen Hunger, Unter- und Mangelernährung (Ernährungsunsicherheit) ist ein menschlich und individuell nicht wünschenswerter Zustand. Angemessene Ernährung ist der Grundstein für jegliche Form von Entwicklung. Armut ist ein absoluter Zustand, der die Betroffenen der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse und der vollwertigen Teilhabe an der Menschengemeinschaft beraubt. Um Armut als ungerecht verstehen zu können, muss sie von einer bestimmten Art (z.B. strukurell) oder Gründen sein. Biodiversität ist ein grundlegender Baustein, um den Fortbestand der Erde und der Menschheit zu sichern. Ohne biologische Vielfalt ist kurzfristig kein qualitativ hochwertiges und langfristig überhaupt kein Leben möglich. Diverse Regionen und gesellschaftliche Gruppierungen sind unterschiedlich stark von ihrer Nutzung für das alltägliche Überleben abhängig und von einem Verlust der (Agro-)Biodiversität betroffen. Biodiverse Ernährungsstrategien werden selten zur Verringerung der Unterernährung eingesetzt. Die Themen Recht auf Nahrung und landwirtschaftliche Vielfalt sind in dieser Form noch nirgends behandelt worden. Es gibt bislang keine normative Debatte bzw. Literatur, die eine moralphilosophische Begründung des Rechts auf Nahrung versucht und sie in Bezug zu relevanten Abkommen und Rechtskommentaren daraufhin untersucht, welche Gerechtigkeits-konzeptionen implizit und explizit vorhanden sind und inwiefern sie die strukturelle Dimension von Armut und Unterernährung thematisieren. Dies ist ein Versuch der partiellen Aufarbeitung, der sowohl normative als auch empirische Elemente enthält. Nach der umfassenden Analyse landwirtschaftlicher Strukturen sowie der strukturellen Bedingtheiten von Armut untersuche ich die Plausibilität der Begründungsoptionen eines sozialen Menschenrechts und prüfe im Anschluss ob sich Elemente einer moralischen Argumentation innerhalb des UN Sozialpakts, der Allgemeinen Anmerkung 12 des UN Wirtschafts- und Sozialrats sowie der Freiwilligen Leitlinien der FAO rechtfertigen lassen. Abschließend plädiere ich für eine vielfältige Landwirtschaft und die Hinwendung von Ernährungssicherungs-strategien zu biodiverser Ernährung.
Mit Dollys Geburt am 27. Februar 1997 gelingt es Forschern erstmals, die ausdifferenzierte Körperzelle eines erwachsenen Schafes so zurückzuprogrammieren, dass aus ihr ein neuer Embryo und damit ein (fast) identischer Klon des Muttertieres entsteht. Das Ergebnis ist ein kleines Schäfchen und ein Sturm an moralischer Entrüstung. Menschen zu klonen, über lange Zeit als unmöglich postuliert, ist plötzlich in den Bereich des Machbaren gerückt. Auch Habermas lässt sich von diesen Neuigkeiten beunruhigen. In einem kurzen Artikel in der »Süddeutschen Zeitung« vom 17. / 18. Januar 1998 beschreibt er das Klonen von Menschen als eine neue Form der Sklaverei. Der Klon könnte der Möglichkeit beraubt werden, sich als freies und gleiches Mitglied der moralischen Gemeinschaft zu verstehen. »Für den Klon verstetigt sich nämlich in der Definition eines unwiderruflichen Kodes ein Urteil, das eine andere Person vor seiner Geburt über ihn verhängt hat.« (Habermas 1998, 245) Anders als bei der Erziehung könne der Klon, der um seine Herkunft weiß und mit dieser hadert, sich nicht von seiner genetischen Festlegung durch eine andere Person lösen. Vielleicht bliebe es ihm daher für immer versagt, sich als alleiniger Autor seiner Lebensgeschichte zu verstehen und für diese die volle Verantwortung zu übernehmen. Auch die Gleichheit von Klon und demjenigen, der eingreift, sei gefährdet: Anders als in traditionellen Eltern-Kind-Beziehungen lassen sich die sozialen Rollen von Kloner und Geklontem niemals vertauschen. (Habermas 2002, 112)
In China war das europäische Völkerrecht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend unbekannt. Abgesehen von einzelnen Verträgen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gab es weder Vertragspraxis noch Völkerrechtswissenschaft. Dies änderte sich erst durch Chinas Kriege mit westlichen Mächten. Die »Barbaren« nutzten ihre militärische Überlegenheit gegenüber China, um durch erzwungene völkerrechtliche Friedensverträge Handelsinteressen zu verwirklichen und halbkoloniale Strukturen zu etablieren. Diese Friedensübereinkommen wurden und werden, als "ungleiche Verträge" überschrieben, vielfach in der wissenschaftlichen Literatur besprochen. ...
Gebührenfinanzierte Hochschulen vor dem Hintergrund schichtenspezifischer Bildungsbeteiligung
(2009)
Der Christine Kulke gewidmete Sammelband gibt einen Überblick über verschiedene Diskussionen in der Genderforschung und konzentriert sich dabei auf die Bereiche Arbeit, Politik und demokratische Entwicklungen. Die häufig kursorischen Beiträge liefern Einsichten in so verschiedene aktuelle Themenfelder wie Partizipationsforschung, Gender Mainstreaming und Prekarisierung. Zeitgeschichtliche Erkenntnisse bieten Artikel über Bildungspolitik in der DDR und die Arbeitsverhältnisse von Dienstmädchen. Das Versprechen eines gemeinsamen Bezuges auf die Kritische Theorie und auf kritische Vernunft wird jedoch nicht eingelöst. Die Artikel eint lediglich ihre Herkunft aus der Genderforschung.
Rezension zu: Claudia Bruns: Politik des Eros. Der Männerbund in Wissenschaft, Politik und Jugendkultur (1880–1934). Köln u.a.: Böhlau Verlag 2008. 546 Seiten, ISBN 978-3-412-14806-5, € 44,90
Abstract: Quer zur Standardrezeption analysiert Claudia Bruns in ihrer Dissertation Blühers Konzeption von Mann, Männlichkeit und mann-männlicher Beziehung unter besonderer Berücksichtigung damit einhergehender Ausschlüsse. Zentral legt sie das Konzept des Männerbundes zugrunde, das den Dreh- und Angelpunkt der vorliegenden Untersuchung bildet, und zieht die Theorien Blühers als paradigmatisches Beispiel dafür heran. Dieses Vorgehen ist aus verschiedenen Gründen klug gewählt und vorteilhaft. Bislang ist kaum der ideologisch vielschichtige Gehalt von Diskussionen, wie sie Blüher führte und führen konnte, in die Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften eingegangen. Zudem gab es bislang kein Gesamtverzeichnis der Schriften Blühers, wodurch die Rezeption erschwert wurde, und das sich nun im Anhang der Arbeit dankenswerterweise findet.
Kein deutscher Gegenwartsphilosoph findet weltweit eine solche Aufmerksamkeit wie Jürgen Habermas, der am 18. Juni 80 Jahre alt wird und bis zu seiner Emeritierung 1994 an der Goethe-Universität lehrte und forschte. In seiner Doppelrolle als Wissenschaftler und Intellektueller, als Gesellschaftstheoretiker und streitbarer Diskutant hat er nicht nur das Modell der diskursiven Vernunft kreiert, er ist zugleich Praktiker dieser Diskursivität und hat damit die intellektuellen Debatten der vergangenen Jahrzehnte maßgeblich beeinflusst – von der Reform der Hochschulen über Embryonenforschung bis zur Zukunft Europas.
Die Rekonstruktion historischer Bauten wie der Frankfurter Altstadthäuser, des Berliner Schlosses oder der Dresdner Frauenkirche wird oft als Identitätssuche in der Vergangenheit und als Rückwärtsgewandtheit bewertet. Doch jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen Frankfurter Bürgern, deren Geschmack sich deshalb an Erinnerungen orientiert, weil ihnen häufig die neue Architektur missfällt, und Experten, deren Sichtweise sich an professionellen Kriterien der Moderne ausrichtet, belegen: Es geht sowohl um das Erinnern als auch um das Vergessen der verlorenen Altstadt und damit um ästhetische und planerische Alternativen in einem schwierigen Erneuerungsprozess.