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Der derzeitige Kenntnisstand über Verbreitung, Bestimmungsmerkmale und Vergesellschaftung von Rhinanthus glacialis in Hessen wird ausgeführt. Neben den bekannten Vorkommen in der Rhön sind jetzt drei weitere Fundorte gesichert: ein aktueller aus dem Taunus und zwei durch Herbarmaterial aus der Untermainebene und dem Büdinger Wald. Für die in Hessen vorkommenden Arten der Gattung ist ein Bestimmungsschlüssel beigegeben, die diakritischen Merkmale sind besprochen und abgebildet.
Ein Vorkommen der nordamerikanischen Adventivart Heterotheca camporum (Asteraceae) wurde im November 2014 in Frankfurt am Main entdeckt. Die Population auf einer städtischen Brachfläche bestand aus mehr als 60 Exemplaren und hatte reichlich Samen gebildet. Die Art und Weise der Einschleppung sowie die taxonomische Identität werden diskutiert. Die Pflanzen sind der var. glandulissima zuzuordnen. Vermutlich geht das Vorkommen auf eine Verwilderung aus Kultur zurück.
Die Verbreitung von Mibora minima in Hessen wurde im Jahre 1999 untersucht. Das heutige Verbreitungsgebiet umfasst nur noch ein Viertel der historischen Angaben mit einem Schwerpunkt in der westlichen Untermainebene. Die optimalen Wuchsorte sind lockere, kalkfreie und vegetationsarme Sande. Je weiter die Vegetationsbedeckung sich schließt, um so ungünstiger werden offenbar die Keimungs- und Entwicklungsbedingungen. Aktuelle Gefährdungen sind Nutzungsintensivierung, Nutzungswandel und Überbauung oder Sukzession. Nur durch geeignete Bewirtschaftungsverträge kann der Status quo erhalten werden und die Schaffung geeigneter Bedingungen in unmittelbarer Nachbarschaft mag eine Ausbreitung begünstigen.
Bezogen auf die Flora Hessens werden die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften vorgestellt, die den Handel mit bestimmten Arten einschränken, die den Lebensraum besonders schützenswerter Arten betreffen oder die gezielt das Individuum bestimmter Arten vor Beeinträchtigung schützen. Kurz diskutiert wird die Frage, ob diese Rechtsvorschriften auf alle in Hessen vorkommenden Arten anzuwenden sind oder nur für die indigenen Arten gelten. In Kombination mit den Gefährdungseinstufungen der aktuellen Roten Liste Hessens zeigt sich, daß insbesondere die internationalen Bestimmungen zum Schutz des Lebensraumes bedrohter Arten in Hessen kaum noch Anwendung finden können, da die überwiegende Zahl der betroffenen Arten bereits ausgestorben ist oder als verschollen gilt.
Aus Hessen war Brachypodium rupestre bisher nur von einem Fundort veröffentlicht. Durch gezielte Suche und einen Zufallsfund kamen in den letzten Jahren fünf weitere hinzu. Die Wuchsorte sind anthropogene Böschungen von Straßen und Hochwasserrückhaltebecken, nur in einem Fall wachsen die Pflanzen auf einem naturnahen Standort in einer extensiv bewirtschafteten Stromtalwiese. Die Vorkommen gehen wahrscheinlich alle auf Ansaat zurück, entweder auf direkte Ansaat am Wuchsort oder ausgehend von den Primärpopulationen auf Verdriftung der Diasporen mit Hochwässern. Die Art ist in Hessen als eingebürgerter Neophyt einzustufen.