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Ich will im folgenden die bisher dargestellte praktische Philosophie Kants im Zusammenhang gegen die, besonders gegen die Theorie vom höchsten Guten, erhobenen Einwände zusammenfassen. Diese Einwände, die entweder die Reinheit des sittlichen Gesetzes oder die Einheit von Glückseligkeit und Tugend betreffen, haben im Grunde genommen ganz entgegengesetzte Behauptungen hervorgebracht. Eine ist der sogenannte Rigorismus- oder Formalismusvorwurf, der überwiegend die Analytikteile der GMS und der KpV betrifft. Die andere ist der Eudämonismusvorwurf, der sich überwiegend auf den Dialektikteil der KpV bezieht. Beide Vorwürfe sind, wie wir unten sehen werden, meines Erachtens nicht sachgemäß. ...
Die standardisierte Kopplung des sozialen Sicherungssystems an eine ‚Normalarbeitsbiographie‘ geriet in den letzten Jahren immer stärker in die Kritik. Einerseits, weil die darauf aufbauenden Leistungen auf Dauer nicht mehr aufrechterhaltbar scheinen, da die Finanzierung durch immer weniger Erwerbsarbeit und immer mehr Leistungsbezug, v.a. durch die steigende Zahl der RentnerInnen, zunehmend erschwert wird. Andererseits wurde bereits in den 80er Jahren verstärkt Kritik an der mangelnden Leistungsfähigkeit des Sicherungssystems bezüglich der Vermeidung von Armut geäußert. Das deutsche Sozialstaatsmodell gerät in die Gefahr, nicht ähnliche Wohlfahrtsniveaus zu sichern, sondern neue Konflikte zu schüren, und die Gesellschaft in Profiteure und Nonprofiteure der Marktwirtschaft zu spalten. Die Zeiten, in denen man die Möglichkeit einer Vollbeschäftigung in den westlichen Industrieländern für realistisch hielt, scheinen zu Ende zu sein. Es gelingt VertreterInnen einer Politik der Vollbeschäftigung offenbar nicht, erfolgversprechende Konzepte zu entwickeln, die die zunehmende ‚Rationalisierung‘ der Produktionsprozesse mit einer Politik der ‚Arbeit für Alle‘ in Einklang bringen könnten. So sieht es danach aus, als könnte das ‚Normalarbeitsverhältnis‘, das jahrzehntelang Ziel einer sozialstaatlichen Aufwertung der Lohnarbeit war und als Versöhnung der Klassen unter dem Kapital angesehen wurde, nicht mehr mehrheitsfähig sein. Die Risikovielfalt unterschiedlicher Lebenswege kann nicht mehr mit standardisierten Sicherungsmaßnahmen aufgefangen werden. Seit den siebziger Jahren (und verstärkt seit Mitte der 80er Jahre) gibt es breite Bevölkerungsschichten, die nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen und somit als „arm“ bezeichnet werden können. Etwa 10% der Bevölkerung in den meisten westlichen Industriestaaten verfügen nur über ein Einkommen, das unter 50% des Durchschnittsnettoeinkommens der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Landes liegt. Bis zu 20% der Bevölkerung verfügen über ein Einkommen, das unter 60% des Durchschnittsnettoeinkommens liegt. 25 – 30% der Gesamtbevölkerung sind nach Schätzungen in der BRD zumindest kurzzeitig von Armut betroffen. Die neue Armut ist nicht nur etwa bei der steigenden Zahl von SozialhilfebezieherInnen beobachtbar, sondern auch bei der in einem festen Arbeitsverhältnis stehenden Bevölkerung. „Armut trotz Arbeit“ nennt man diesen verbreiteten Zustand der sogenannten „working poor“. Zur Zeit stehen in der Bundesrepublik ca. 40% der Armen in einem festen Arbeitsverhältnis. 4 Eine Reform des sozialen Sicherungssystems besonders hinsichtlich einer Minimalsicherung in allen Lebensbereichen wird unausweichlich werden. Hierzu gibt es verschiedene Grundsicherungsmodelle, die in der Arbeit vorgestellt werden sollen. Der belgische Wissenschaftler Philippe van Parijs beschäftigt sich seit Ende der 70er Jahre mit einem besonderen Grundeinkommensmodell, nämlich dem „unbedingten Grundeinkommen“ (unconditional basic income). Im Mittelpunkt dieses Modells steht die Rechtfertigung der Einführung eines Rechts auf ein Mindesteinkommen für alle, welches dadurch erreicht werden soll, daß alle BürgerInnen ein Einkommen vom Staat zu Verfügung gestellt bekommen, das ihnen unabhängig von Arbeitsfähigkeit, Bedürftigkeit oder Arbeitswilligkeit ausgezahlt wird. Van Parijs‘ Modell ist deshalb von besonderem Interesse, weil es eine reichhaltige Schnittstelle von Grundsicherungssystemen einerseits und Gerechtigkeitstheorien andererseits darstellt. Es eignet sich besonders als Ausgangspunkt für eine dauerhafte interdisziplinäre Arbeit zwischen Soziologie, Ökonomie und Philosophie. Ist dieses Modell eine praktikable Lösung, d.h. ist dieses Modell finanzierbar und auch gegenüber anderen Modellen attraktiv? Ist es auch unter anspruchsvollen Gerechtigkeitsaspekten normativ rechtfertigbar? Ist es also gerecht, effektiv in bezug auf das Armutsproblem und wirtschaftlich effizient? Mit diesen Fragen will sich diese Arbeit auseinandersetzen. Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptteile. Im ersten Hauptteil (A) wird eingehend die Geschichte der Armutsentwicklung behandelt. Es wird untersucht, welche Rolle die Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen und insbesondere im Rahmen der Entwicklung bis hin zur modernen Industriegesellschaft gespielt hat. Es soll geklärt werden, inwieweit verschiedene Erklärungsmodelle entwickelt wurden, und welche Modelle für welche Armutstypen aussagekräftig sind. Außerdem wird genauer auf die Verfeinerung der Ansätze innerhalb der Soziologie der Armut eingegangen, die nötig waren, um das unklare Bild einer amorphen, neuen Armut aufzuhellen. Gewonnen werden soll aus diesen Kapiteln eine möglichst umfangreiche und genaue Gegenstandsbestimmung sowie die Beantwortung der Frage, ob die neue Armut mit der Entwicklung moderner Industriestaaten systematisch verknüpft ist, oder ob unterschiedliche Armutstypen unvermittelt nebeneinanderstehende Randerscheinungen verschiedener sozialer Organisationsformen sind. Weiterhin könnten Argumente für konstruktive legitimierbare Ansätze der Armutsvermeidung im Gegensatz zu destruktiven oder schlecht legitimierbaren Ansätzen gefunden werden. 5 Im zweiten Teil (B) werden verschiedene Grundsicherungsmodelle vorgestellt. Sie werden auf ihre Finanzierbarkeit, ihre Zielgenauigkeit, und auf ihre Fähigkeiten, mit den in den vorigen Kapiteln aufgeworfenen Problemen umzugehen, geprüft. Der dritte Teil (C) behandelt die normative Rechtfertigung von Umverteilungsmaßnahmen und Grundsicherung. Es werden verschiedene Gerechtigkeitstheorien unter besonderer Berücksichtigung der gerechten Güterverteilung vorgestellt. Anhand verschiedener Autoren aus dem libertären, liberalen und analytisch-marxistischen Spektrum werden Ansprüche und Probleme der Gerechtigkeitsfragen verdeutlicht. Im weiteren Verlauf wird die Theorie von van Parijs genauer vorgestellt. Es wird versucht, anhand des vorliegenden Textmaterials alle populären normativen Einwände gegen van Parijs auszuräumen. Als Ergebnis soll ein eigenes gerechtes Grundsicherungsmodell vorgestellt werden, das sich an van Parijs‘ Theorie orientiert, aber auch Anforderungen anderer Gerechtigkeitskonzeptionen berücksichtigt. Dieses Modell wird Income-Outcome Gerechtigkeit genannt. Zum Schluß (Teil D) wird der Versuch unternommen, das Income-Outcome Modell mit den Grundsicherungsmodellen aus (B) zu verknüpfen und mit den gewonnenen Anforderungen aus (A) zu vergleichen. So sollte es gelingen, ein gerechtes und sozialpolitisch diskutierbares Grundsicherungsmodell für die Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln. A Armut und Armutsforschung Dieser Teil beschäftigt sich mit der Entstehung und Wandlung des Armutsbegriffs, mit der modernen Definition und Messung von Armut und mit der Rolle der Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Außerdem werden aktuelle Ansätze der und Debatten innerhalb der Armutsforschung vorgestellt. Zunächst soll die Entstehung und Verwendung des Armutsbegriffs im wissenschaftlichen Kontext grob umrissen werden. Danach folgt eine eingehende Beschäftigung mit der historischen Entwicklung des Armutsbegriffs und mit seiner Verwendung in verschiedenen Epochen von Urgesellschaften über das Mittelalter bis hin zur modernen Industriegesellschaft.
Gerade bei Rechten auf Freiheit stellt sich die Frage, ob und wie sie sich begründen lassen. Ein naheliegender Zugang sind liberale Theorien der Gerechtigkeit. Sie rechtfertigen individuelle Anrechte auf ein Maß an Freiheit. Begründungsbedürftig ist die Annahme subjektiver Rechte auf Freiheit schon deshalb, da sie eine fundamentale Weichenstellung für jede politische Theorie darstellt, die sie beinhaltet. Für diesen Bereich der Freiheit ist die Begründungslast umgekehrt; eine Einschränkung der Freiheit muß begründet werden, nicht das Verlangen danach, frei zu sein. Der "Zweck" einer liberalen Theorie der Gerechtigkeit ist die wertneutrale Entscheidung auch antagonistischer Konflikte. Es sind Situationen, in denen zwei Parteien handeln wollen, die Handlungen sich aber gegenseitig ausschließen und die Parteien sich über die Bewertung der Handlungsziele uneinig sind. In der hier erörterten Theorie Hillel Steiners werden die fraglichen Entscheidungen aufgrund subjektiver Rechte gefällt. Gerechtigkeit begründet subjektive Rechte auf ein Maß an Freiheit, durch die selbst antagonistische Konflikte neutral entschieden werden können. Im folgenden wird im Kontext dieser Art liberaler Gerechtigkeitstheorie argumentiert. ...
In Zeiten der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und wachsender Ungleichverteilung der Einkommen ist die Entkoppelung von Einkommen und Erwerbsarbeit aktueller denn je. Im Verlauf der Arbeit wird Schritt für Schritt aufgezeigt, wie mit einem garantierten Grundeinkommen eine Reform der sozialen Sicherungssysteme gelingen kann. Der Weg des garantierten Grundeinkommens zeigt sich als beste Lösung, wenn Armutsfreiheit, diskontinuierliche Arbeit, selbstbestimmte Beschäftigung, ein Mindesteinkommen als soziales Grundrecht und die Reform des Wohlfahrtsstaats gleichermaßen gefördert werden sollen. Dieses Buch ist besonders als Einstiegslektüre in die Themen Armutsforschung, soziale Grundsicherungssysteme und Gerechtigkeitstheorien geeignet.
Nach Hause…
(2002)
Wer kennt ihn nicht, den leisen, herzzerreißenden Klagelaut einer displaced person namens E.T.: "nach Hause…". Die übergroßen Augen sehnsuchtsvoll ins Weltall gerichtet, jammert jenes kleine, auf der Erde vergessene, unglückliche Wesen nach seiner Heimat, die fern und den Erdenbewohnern fremd und unbekannt ist – ein Nichtort, der gleichwohl der Ort des Ursprungs, des Zuhauseseins und aller Wehmut ist. ...
Nach Hause … [enth.: Olympia – Rom – New York / Michael Kempe ; Athen – Bagdad / Marie Theres Fögen]
(2003)
Geplünderte, rauchende Paläste, umgestürzte Statuen, ausgeweidete Museen – anders als die Ruinen von Bagdad, an die uns der TV-Jahresrückblick Ende 2003 erinnern wird, verweist die nur noch auf Bildern existierende Ruine der New Yorker Twin Towers nicht auf die Folgen eines Krieges, in dem auch das Völkerrecht ruiniert wurde, sondern auf die Folgen eines Terroranschlags, der das einstige stolze Symbol Manhattans in weniger als zwei Stunden in Schutt und Staub verwandelte. ...
So geht es einer Stadt, die Frieden schaffen sollte – selbst, aus eigner Kraft! – und für den Sieg gebetet hat. Als ob es Siege gäbe, wenn die Menschen sterben.
Wer diese Euripides-Verse in der Übertragung von Walter Jens im März 2003 am Vorabend, buchstäblich am Vorabend, eines Krieges gelesen hat, kann sich über den Titel des Buches, in dem sie stehen, nur wundern: "Ferne und Nähe der Antike". Wieso denn "Ferne"? Euripides- Jens ist so nah wie der Krieg nah war. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. ...
Die Welt im Sandkorn zu entdecken gehört seit jeher zu den Sehnsüchten der Historiker. Mit Blick auf das Ganze, das Allgemeine, wird oft das Typische, das Exemplarische bemüht, das man in Einzel- oder Fallstudien einzufangen glaubt. Hinge die Relevanz lokaler Studien von der Prämisse ab, die große Welt im Kleinen finden zu müssen, hätten sie schlechterdings keinerlei Relevanz. So zumindest urteilt Clifford Geertz über entsprechende Studien in der Ethnologie nach dem Modell "Jonesville-ist-die-USA". Der Versuchung eines solchen Modells ist Francisca Loetz in ihrer Heidelberger Habilitationsschrift über frühneuzeitliche Blasphemie am Beispiel Zürcher Gotteslästerer erlegen. In einer Langzeitstudie vom späten 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert untersucht Loetz rund 900 dokumentierte Fälle der Wortsünde des Fluchens, Schwörens und Schmähens bei "Gotz schedel", "Gotz bart" oder "Gotz nasa". Delikte, bezüglich derer man im 16. Jahrhundert empfahl, den Angeklagten ein Schloss für ihre Zungen zu schlagen. Die Ergebnisse dieser Studie erfüllen jedoch nicht den erhobenen Anspruch der Repräsentativität für das Westeuropa der frühen Neuzeit. Und sie müssen es auch nicht, denn die Arbeit hat auch ohne diesen Anspruch genug zu bieten. ...