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"Allgemeines Allgemeinrecht (nicht nur) als Privatrecht", "Rechtsverfassungsrecht", und "prozedurales Recht" als Ermöglichung und Verwirklichung der “autonomen Wahrnehmung von Eigen-Interessen zugleich als/für Allgemein-(Fremd-)Interesse“, als "Zulassung von/ Einlassung auf Autonomien unter vorbehaltenen Kontrollen", als "Freiheit unter Auflagen". Diese Begriffe verweisen auf ein zentrales Anliegen in Rudolf Wiethölters Rechtstheorie, i.e. das "bürgerlich wie antibürgerlich unerledigte nachfeudalistische Sachprojekt Reziprozität". Man kann dieses Anliegen auch in die Frage kleiden, ob und wie Kants Projekt der Suche nach einem allgemeinen Prinzip, nach dem die Freiheit des einen mit der gleichen Freiheit aller anderen übereinstimmt, unter modernen gesellschaftlichen Bedingungen zu verwirklichen ist. Wiethölters Antwort besteht in vorsichtigen "Skepsis-Verheißungen". Skeptisch bleibt seine Antwort vor allem deshalb, weil er es unternimmt, sich ganz den Herausforderungen der neueren Wissenschafts- und Gesellschaftstheorie auszusetzen, die den alteuropäischen Überbau kantischer Provenienz hoffnungslos dekonstruiert, ja hinweggefegt zu haben scheint. Die "Verheißungen" rühren hingegen von einer nie verleugneten persönlichen Voreingenommenheit für die "kritische Theorie" her, die gegenüber den gesellschaftstheoretischen Konkurrenten der Systemtheorie und der ökonomischen Theorie die Hoffnung auf eine rationale Gesellschaftsintegration nicht grundsätzlich zu verabschieden bereit ist. Das Projekt einer "reflexiven Modernisierung", das Vertreter der kritischen Theorie gegen die Postmoderne in Stellung gebracht haben, verbindet solche Hoffnungen primär mit dem Konzept der "Zivilgesellschaft". Diente die Zivilgesellschaft zunächst dazu, die kritische Theorie unter dem Stichwort der "deliberativen Politik" mit dem demokratischen Verfassungsstaat zu versöhnen, so richten sich die normativen Projektionen im Kontext der gegenwärtigen Globalisierungsdebatte auf eine "Global Civil Society", die in Abwesenheit eines institutionalisierten Weltrechtsstaats den Gedanken an eine "Global Governance" jenseits der nationalen Verfassungsstaaten erträglich machen soll. ...
Der Bedeutungsbegriff in der Literaturwissenschaft : eine historische und systematische Skizze
(2003)
Unser […] Überblick zeigt […] [z]unächst […], dass ›literarische Bedeutung‹ ein sehr viel grundlegenderer Begriff ist, als aus der Aufmerksamkeit zu schließen wäre, mit der er in den Theoriedebatten bedacht wird. Der Überblick zeigt auch, dass mit der Rede von der Bedeutung literarischer Texte sehr unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet werden. Es gehört zu den besonderen Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bedeutungabegriff, dass er sich auf kein einzelnes Phänomen bezieht, welches durch unterschiedliche Theorien je unterschiedlich erklärt würde; vielmehr erfassen die unterschiedlichen Bedeutungsbegriffe verschiedene Phänomene. Diese Phänomene lassen sich zudem nicht ohne weiteres aufeinander beziehen, da sie jeweils in ganz unterschiedliche Großtheorien über sprachliche Kommunikation, Kunst, Gesellschaft etc, eingebettet sind. […] Bedeutungszuweisungen […] folgen zwar unterschiedlichen, aber durchaus explizierbaren Regeln, die im jeweiligen theoretischen Rahmen verbindlich sind. Regel und Bedeutung gehören daher enger zusammen, als es dem dominierenden Selbstverständnis der Literaturwissenschaft entspricht. Die offensichtliche Pluralität der in der Literaturwissenschaft verwendeten Bedeutungsbegriffe mag es verbieten, auf der alleinigen Gültigkeit eines bestimmten Bedeutungsbegriffs zu insistieren. Das aber schließt mindestens die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit ihren Konzeptualisierungen der Bedeutung nicht aus.
In der deutschen Gegenwartssprache sind die Funktionsverbgefüge (FVG) die über lange Zeit vor allem nur unter stilistischen Gesichtpunkten betrachtet und meist als schlechter Stil abgewertet wurden, mit dem Aufsatz Peter von Polenz (1963) in zunehmendem Maße in das Blickfeld der linguistischen Untersuchungen getreten. In den folgenden Jahren erschienen mehrere Arbeiten zu den FVG, in denen vor allem ihre semantischen, syntaktischen und kommunikativen Leistungen untersucht worden. Die als FVG in der Fachliteratur erfassten Konstruktionen bestehen bekanntlich aus einem Funktionsverb(FV) und einem deverbativen Substantiv, auch manchmal nomen actionis genannt. Funktionsverb und Verbalsubstantiv bilden zusammen sowohl strukturell als auch semantisch eine lexikalische Einheit, z. B. Kritik üben; in Verbindung treten. Kennzeichnend für diese Einheiten ist, dass die eigentliche Bedeutung der FVG im Substantiv liegt, während das Verb der ganzen Einheit nur eine grammatisch-syntaktische Funktion ausübt. Auch im Türkischen sind derartige aus Verben und Verbalsubstantiven bestehende Fügungen vorhanden. Sie stimmen im Hinblick auf ihre Konstruktionen mit den FVG im Deutschen überein […]. Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Fragen zu erörtern, wie die FVG und VF gebildet werden und welche syntaktischen Konstruktionen dieser FVG und VF ermöglicht werden. Das Hauptaugenmerk gilt den semantischen und syntaktischen Funktionen dieser sprachlichen Phänomene. Dabei geht es weniger darum, die Formen und Funktionen der FVG und VF bis ins kleinste Detail darzustellen. Hier werden vielmehr ihre Formen und Funktionen behandelt, die für eine kontrastive Betrachtung interessant. Die Arbeit hat vor allem theoretischen Charakter und sie ist nicht an einem Korpus orientiert. Die Beschreibung basiert auf der eigene Sprachkompetenz.
Als 1789 der gerade berühmt gewordene Philosoph Johann Gottlieb Fichte über den Sprachgebrauch "Empfindung" nachdachte, prägte er das treffende Wort "in - sich - Findung". Man hat einmal die Vermutung geäußert, diese "in sich Findung", diese "Reise ins Innere" sei als Pendant und "Äquivalent der Erschließung neuer Welten im Zeitalter der Entdeckungen" zu werten. In der Tat ist die Empfindungsfähigkeit, die "sensibilité", die von der Empfindsamkeit zu unterscheiden ist, keineswegs, wie man früher glaubte, erst eine Begleiterscheinung des sich emanzipierenden Bürgertums, sondern viel früher einsetzend ein Begleitphänomen der schon in der frühen Neuzeit einsetzenden Modernisierungsphänomene.
Schon bei seiner Einführung in die wissenschaftliche Literatur meinte der Begriff Déjà vu anderes als er besagt. Die beiden Primärquellen, auf die sich Ludovic Dugas in seinem terminologisch grundlegenden Artikel von 1894 bezog, verwenden bezeichnenderweise auch gar nicht diesen Ausdruck, sondern einen allgemeineren ...
Two main types of sentences are traditionally distinguished in the context of semantic theories of questions and answers: declarative sentences, corresponding to statements, and interrogative sentences, corresponding to questions. The interrogative forms can be further subdivided into dialectical ones (yes-no-questions) and non-dialectical ones (constituent questions). These distinctions are made for both root and embedded sentences. The predicates that select sentential complements fall into three classes: predicates that license only declaratives, those that allow only for interrogatives, and those that embed both types of sentences. In this connection, verbs of doubt are interesting in that they allow for declaratives as well as dialectical interrogatives, while non-dialectical interrogatives do not seem to be appropriate complements.
In what follows, our main concern will be with the German verb of doubt zweifeln and its possible sentential complements. Speaker intuitions as to which constructions are grammatical or acceptable vary, particularily with respect to rare expressions like zweifeln. Therefore, interviews and corpus analysis were applied as a means to acquire reliable linguistic data. These as well as data from historical sources and from some languages other than German (esp. English and Italian) are presented and analysed. In the last section, based on the notion of ‘subjective probability’, an attempt is made at explaining the observations.
Ziemlich pregnant finden sich in [...] Zeugnissen [wie Goethe in einem Brief an Schiller, 1797 und den 1798 entstanden Versen Goethes zum "Vorspiel auf dem Theater"], die um ein vielfaches vermehrt werden könnten und auch noch um einige ergänzt werden sollen, Positionen, die ich in zwei Ausgangsthesen zusamenfassen möchte: 1. Goethes intensive Beschäftigung und oft kritische Auseinandersetzung mit dem Journalwesen, das er stets auch in das Ensemble anderer wissenschaftlich-kultureller Kommunikationsformen (Compendium, Almanach usw.) stellte. 2. Seine Bereitschaft, dennoch differenziert, ja sensibel mit dieser offensichtlich besonders wichtigen Publikationsgattung umzugehen, also sein produktiver Ansatz, der zu beweisen wäre. Eine operative Publikationsgattung steht vor uns, mit der Goethe als "Autor-Produzent" oder "Leser-Rezipient" ständig zu tun hatte. Sie war ein markanter Teil jener gesellschaftlich-literarischen Kommunikationsverhältnisse, die mit dem zeitgenössischen "Publicums"-Begriff und den modernen Begriffen "Literarischer Markt" und "Literaturverhältnisse" erfaßt werden. Diese Verhältnisse wirkten zu Lebzeiten Goethes in außerordentlich dynamischer Weise und erfuhren revolutionierende Veränderungen und Entwicklungen. Entgehen konnte man ihnen zu keiner Zeit.
Goethe/Schiller und die "nivellirenden Naturen" : literarische Diskurse im "klassischen Weimar"
(2003)
Bei diesem Blick auf literarische Diskurse im klassischen Weimar kommen zwei Ebenen ins Spiel, die sich gegenseitig beeinflussen und bedingen und von denen mal mehr die eine, mal die andere in den Vordergrund tritt: Die eine ist die praktisch-literarische und die andere die theoretisch-ästhetische. Sind es zum einen unterschiedliche Strategien der Literaturpublikation und -kommunikation, so zum anderen die literarisch-ästhetischen Reflexionen, die als unterschiedliche Grundelemente diese Strategien bestimmen.
Anderthalb Jahre nach den Terroranschlägen von New York und Washington muss sich eine Analyse der US-Außenpolitik nach dem 11. September dagegen wappnen, im Zustand einer wenig aussagekräftigen und schon bald überholten Momentaufnahme zu verharren. Dieses Schicksal würde ihr dann drohen, wenn sie ihren Blick auf jene Begebenheiten verengte, die sich in diesem schmalen Zeitfenster zugetragen haben. Vor diesem Hintergrund wird sich der folgende Beitrag nicht darauf beschränken, eine Bestandsaufnahme der amerikanischen Balkanpolitik nach dem 11. September vorzunehmen. Vielmehr soll diese mit einer breit angelegten Rückschau kontrastiert werden, um daraus in der Summe eine informierte Prognose über die zukünftige Südosteuropapolitik der USA ableiten zu können. Die zentrale erkenntnisleitende Frage wird dabei lauten: Stellen die Terroranschläge von New York und Washington mit Blick auf die (zukünftige) amerikanische Balkanpolitik eine Zäsur dar? Da die US-Truppenpräsenz in der Region gemäß der Formel "commitments create interests" als ein zuverlässiges Thermometer für das Balkanengagement der Vereinigten Staaten anzusehen ist, wird ihr im Folgenden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die erkenntnisleitende Frage ließe sich somit auch konkreter formulieren: Ist nach dem 11. September ein (unilateraler) militärischer Rückzug der USA aus der Region zu erwarten? Dieser Frage wird in vier Schritten nachgegangen.