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Die US-amerikanische Alternative Rockband The Eels wurde 1995 durch den Songwriter Mark Oliver Everett gegründet, der der programmatische Kopf der Gruppe geblieben ist. Sie zeichnete sich von Beginn an durch eine ungewöhnliche Experimentierfreude aus, darum bemüht, immer neue unterschiedliche Klangspektren in der Musik der Band zu entfalten. Everett ist der einzige, der noch aus der Erstformation stammt; sämtliche anderen Mitglieder der Gruppe sind z.T. mehrfach ausgetauscht wurden.
Weimarer Beiträge 56/2010
(2010)
Die Weimarer Beiträge - seit ihrer Einstellung durch den Aufbauverlag 1991 vom Passagen Verlag herausgegeben - ist eine der renommiertesten Literatur- und Kulturzeitschriften der ehemaligen DDR. Durch ihren interdisziplinären Ansatz, der auch allgemeine kulturelle, ästhetische und politische Überlegungen einbezieht, trägt sie zu einer Einbindung der deutschsprachigen Kulturwissenschaften in die internationale Diskussion bei.
Das Exil war sein Schicksal. Davon ist er zeit seines Lebens nicht losgekommen. Hans Sahl, aus Dresden gebürtig, gehörte zu jenen brillanten Intellektuellen, die bereits im geistigen Leben der Weimarer Republik eine Rolle spielten, vor den Nazis fliehen mußten und als ungeliebte Heimkehrer in der Bundesrepublik lange vergessen blieben. Erst in seinen letzten Lebensjahren, die der fast erblindete Autor in Tübingen verbrachte, wurde er mit Preisen überschüttet, wurden seine Gedichte und Romane neuaufgelegt. “Wir sind die Letzten“, hieß eine Gedichtsammlung, die 1941 erschien, in der sich dieser „Trödler des Unbegreiflichen“, wie er sich nannte, als Moralist und Wahrheitsfanatiker von hohen Graden zu erkennen gab.
“Es ist weder Schwäche noch Minderwertigkeit des Erotischen, wenn es seiner Art nach auf gespanntem Fuß mit der Treue steht, vielmehr bedeutet es an ihm das Abzeichen seines Aufstiegs zu noch weiteren Zusammenhängen. Und darum muß auch da, wo es in solche schon weiter einbezogen wird, ihm von dieser ungenügsamen Sensibilität vieles erhalten bleiben, gerade so, wie es seinerzeit sich nur begründet auf den ursprünglichsten Vorgängen des Organlebens.“ Lou Andreas-Salomé – sie taucht auf zum ersten Mal 1882 als Einundzwanzigjährige, von Nietzsche und seinem Freund Paul Rée gleichermaßen verehrt, geliebt, bewundert. Das Paar Lou/ Nietzsche hat die Phantasie späterer Generationen beflügelt, dieses Zuendedenken und –leben nicht erfüllter Wünsche und Sehnsüchte hat das Kolorit beider Erinnerung wesentlich überzeichnet.
Der IT-Industrieverband Bitkom findet die Debatte um Netzneutralität nicht so gelungen und möchte lieber über etwas anderes reden: Deutsche IT-Branche ringt um Position zur Netzneutralität. Dass die Deutsche Telekom bei Bitkom eines der einflußreichsten Mitglieder ist, wenn nicht sogar das einflußreichste, dürfte damit sicher überhaupt nichts zu tun haben.
Mediengestützter Deutschunterricht im türkischen universitären Bereich : eine Bestandsaufnahme
(2010)
A trend in nature of a permanent increase towards multimedia lifestyle has arisen in all stratas of the society. Thus, rather than using written course-books, publishing houses prefer to encourage use of multimedia which are dependent to course-book or which are independent of course-book and language learners prefer to learn with multimedia. Thus it is encouraged that courses are supported in that manner. This study aims to examine scope and limits of computer aided German teaching which is flourishing as a foreign language within Turkey university education recently. This study has been applied in preparatory classes of departments which provide four-year education. Results of a survey on use of multimedia dependent on course-book or independent of course-book within courses within Turkey university education has been given within scope of this study. Evidences on competence of German teachers and learners in use of multimedia has been given and have been visualized through use of graphics. Problems of multimedia aided German courses and solutions offers will be submitted.
Nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ist die Gewaltenteilung ein tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes (BVerfGE 3, S. 225 ff. [247]). Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über die andere Gewalt erhalten (BVerfGE 9, S. 268 ff. [279]). Wo in der deutschen Verfassungswirklichkeit im Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative solche Organisationsstrukturen von zureichender Wirkungskraft zu finden sind, stellt das Bundesverfassungsgericht nicht klar. Die allein mit rechtswissenschaftlichen Instrumentarien nicht zu klärende Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland bereits Organisationsstrukturen besitzt, die ein psychosoziales Übergewicht der Exekutive über die Rechtsprechung ausschließen, begegnet bei näherer Betrachtung der Verfassungswirklichkeit in Deutschland (Kapitel III., Schwerpunkt der Dissertation) erheblichen Zweifeln. Die nach dem Ende des 2. Weltkriegs vorgefundene und bis heute in ihrer Grundstruktur unveränderte Verwaltung der Dritten Gewalt durch die Exekutive entspricht nicht den Zielen des Gewaltenteilungsprinzips. Ein Prinzip ist eine Einsicht, ein Ziel und eine Handlungsregel, die methodisch am Anfang eines theoretischen Aufbaus oder Systems von Handlungsorientierungen steht. Montesquieu umschreibt die seinem Gewaltenteilungsprinzip zu Grunde liegende anthropologische Einsicht mit den Worten: „Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig“. Die deutsche Verfassungswirklichkeit der Rechtsprechung kennt keine Schutzgrenzen gegenüber der Exekutive. Es gibt keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. Deutschland begnügt sich mit Appellen an die mit der Justizverwaltung betrauten Regierungsmitglieder (i.d.R. Justizminister) und an die ihnen nachgeordneten Staatsorgane (z.B. Gerichtspräsidenten); sie hofft auf deren Rechtstreue und Augenmaß. Deutschland folgt dem Hoffnungsprinzip, nicht dem Gewaltenteilungsprinzip. Das im Grundgesetz festgeschriebene Prinzip der Gewaltenteilung organisatorisch umzusetzen, ist ein Ziel und eine Handlungsregel und damit eine vom Grundgesetz gestellte Aufgabe (a.M. BVerfGE 55, S. 372 ff. [388]). Die der Dreiteilung der Staatsgewalten (Art. 20 II 2 GG) vorausgehende anthropologische Einsicht Montesquieus ist überdies einer der bei der Auslegung des Grundgesetzes anzulegenden Maßstäbe. Der Wortlaut des Art. 92 erster Halbsatz GG ist die an die Spitze des Abschnitts „IX. Die Rechtsprechung“ gestellte Bestätigung der Grundentscheidung des Art. 20 II 2 GG für die Gewaltenteilung. Er bringt den Willen des Grundgesetzes zum Ausdruck, dass in der Verfassungswirklichkeit Deutschlands die rechtsprechende Gewalt in einer organisatorisch gleich wirkungsvollen Weise den Richtern anvertraut sein möge wie die gesetzgebende Gewalt den Parlamentsabgeordneten.