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Sozialpolitische Auseinandersetzungen kursieren gegenwärtig verschärft um die Gestaltung der Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums, um eine angebliche "Kostenexplosion" bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und um Vermutungen über verbreiteten Leistungsmissbrauch. Der Blick ist also stark auf die staatlicherseits auf Basis des Sozialgesetzbuches (SGB) über Transfers "zu bekämpfende" und "bekämpfte" Armut gerichtet. Vor diesem Hintergrund sollen die auf relative Grenzen – 50% des arithmetischen Mittels oder 60% des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen – bezogenen Studien über Armut in Deutschland um eine Armutsanalyse ergänzt werden, die den Einkommensbereich unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums in den Fokus nimmt. In der folgenden Untersuchung geht es nicht nur um die Größe der edürftigenBevölkerungsgruppe insgesamt, sondern darüber hinaus um die Bedeutung von Ursachen der Hilfebedürftigkeit – Arbeitslosigkeit, Teilzeiterwerbstätigkeit, niedriges Erwerbseinkommen, Alter –, um geschlechtsspezifische Unterschiede und um die Betroffenheit von Kindern. Hier fehlt es bisher an zeitnahen empirischen Informationen. Daten über die Zahl und Struktur der Empfänger von Grundsicherungsleistungen – also von Arbeitslosengeld II (Alg II) bzw. Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HLu) der Sozialhilfe – vermitteln nur die "halbe Wahrheit". ...
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Der Gestank der Armen : philosophische Notizen zur Topografie eines moralisch anästhesierten Sinnes
(2023)
In seiner reich instrumentierten Kulturgeschichte des Geruchs beschreibt der französische Historiker Alain Corbin die Großstädte des 18. Jahrhunderts als Orte olfaktorischer Zumutungen. Als der junge Rousseau 1731 nach Paris kam, fand er ein "Amphitheater von Latrinen" vor. Selbst in den Tuilerien und in den Gärten des Palais Royal konnte man den übelerregenden Dunstschwaden, die von den Ufern der Seine herüberwehten, nicht entgehen. Paris stank buchstäblich zum Himmel. [...] Noch taten sich Standesunterschiede nicht in der Abwesenheit von schlechten Gerüchen kund. Die Ordnung von Macht und Stand fand ihren Ausdruck in einer Steigerung "sozialer Sichtbarkeit", um die sich Angehörige höherer Stände ohnehin nicht besorgen mussten, weil sie ihnen qua Geburt schon immer gegeben war. Man musste sich nicht waschen, um das gemeine Volk in seine Schranken zu weisen. Selbst der Souverän stank. [...] Alain Corbin beschreibt die Phase von der zweiten Hälfte des 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als eine Epoche der Desodorierung, die mit einem grundlegenden Wandel in der Wahrnehmung, Bewertung und Interpretation von Gerüchen einhergeht. Der Fokus verschiebt sich "vom Lebenden zum Sozialen", wie Corbin betont. Die Geruchstoleranz gegenüber der sozialen Mitwelt sinkt. Hygiene und Sauberkeit markieren zunehmend "soziale Positionen, soziale Unterschiede und soziale Pflichten". Insbesondere der öffentliche Raum wird zum Schauplatz hygienischer Disziplinierung. [...] Wenngleich sich Corbins Analysen nur zeitverschoben auf das vormärzliche Deutschland übertragen lassen, wächst auch hier mit den demografischen und industriellen Umwälzungen das Interesse an 'sozialen' Gerüchen. Gerüche werden zu affektiven Operatoren "sozialer Fremd-eigen Differenzen".
In seinem Beitrag "Von der Idealisierung der apostolischen Armut zur kirchlichpaternalistischen Fürsorge. Kirchliche Reaktionen auf das Arbeiterelend in der Zeit des Vormärz" beschäftigt Jörg Füllgrabe sich mit den differierenden Fürsorgekonzeptionen der christlichen Kirchen in Deutschland. Auf der Basis eines protestantischen Arbeitsethos verbinde Johann Hinrich Wichern die Linderung der Arbeiternot mit der Inneren Mission als einem umfassenden Programm christlicher Versittlichung; dieser Programmatik liege ein Paradigmenwechsel in der Armutskonzeption zugrunde, demzufolge die moderne Armut als Resultat subjektiven Unvermögens und Unwillens zur Arbeit selbst verschuldet sei. Der Katholizismus hingegen, der über die allgemeine Umwälzungen zu Beginn der Moderne hinaus auch noch die materiellen Einbußen durch die napoleonische Säkularisation zu bewältigen hatte, setze auf eine sozialdisziplinierende Einbindung der Armutspopulation in die christlich-bürgerliche Gemeinschaft, wodurch eine gesonderte Instituionen der Armutsfürsorge obsolet erscheine und zugleich die Position der Kirche im säkularen Staat gesichert sei. Spätere Ansätze aus dem ultramontanen Lager plädieren für eine korporatistische Korrektur der aufgeklärt-liberalen Gesellschaftsentwicklung, die sich vor allem in einer Adressierung des prekarisierten Handwerksstandes ausdrückt.
Das vorliegende Arbeitspapier untersucht Ungleichheit aus verschiedenen interdisziplinären Perspektiven auf Ursachen und Implikationen.
Inhaltsverzeichnis:
Philipp Harms, Claudia Landwehr, Mario Scharfbillig, Daniel Schunk: Ungleichheit: Interdisziplinäre Perspektiven auf Ursachen und Implikationen - Einleitung
Konstantin M. Wacker: Warum wir Ungleichheit verringern müssen, um globale Armut bis 2030 zu beenden
Joachim Klose: Heimatverlust als Indikator zunehmender Ungleichheit
Gunnar Otte: Bildungsforschung und Bildungsreformen
Sibylle Kalmbach: Bildungsgerechtigkeit und Ungleichheit im Hochschulbereich – am Beispiel von Stipendien
Claudia Landwehr und Oliver Tüscher: Ursachen ungleicher politischer Beteiligung
Michael Edinger: Gleicher Zugang zur Macht? Über soziale Schließungsprozesse in der Politik
Sascha Huber: Wählermobilisierung und Ungleichheit in Deutschland: Ein Feldexperiment zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016
Tonio Rieger: Der ganzheitliche Ansatz zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit
All-over in Europe, unemployment became a growing problem from the mid 1980s to the mid 1990s. Nevertheless, the effects on the economical situation of the unemployed and the whole population are quite different in European countries. In this paper we first give a brief overview over the development of unemployment rates in eight member states of the European Union and over the different reactions to provide the social protection of the unemployed. Therefore we look at the social security expenditures, the level of income replacement for the unemployed and recent social policy reforms concerning them. In the second section of the paper, we examine the development of income distribution and poverty taking different poverty lines into consideration. There is no general pattern neither for the relationship of inequality among the unemployed to the whole economically active population nor for the development from the 80s to the 90s. But one can say that in countries with increasing income inequality also poverty is rising (especially in the UK) and that where inequality among the unemployed is less pronounced the proportions of the poor went down from the mid 80s to the mid 90s (France and Ireland). In nearly all countries the risk of being poor is ernormously high for the unemployed, Denmark is the only exception.
Verwaltete Not : zur Poetik des Bürokratischen in Bettina von Arnims 'Dies Buch gehört dem König'
(2016)
Philipp Hubmann versucht mit Beobachtungen zum Verhältnis von Literatur und Bürokratie in Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) das Feld des Politischen und der Politik im Vormärz in einer kleineren Fallstudie auszumessen. Anschlussfähig würde Bettines 'Königsbuch' an die Theorien des Politischen "vor allem durch eine Analyse der Codierung von Verwaltung bzw. des erzählerischen Rückgriffs auf bürokratische Verdatungstechniken im Text." Hubmann zeigt, dass im Hauptteil des Königsbuches eine aus der romantischen Staatstheorie gespeiste Bürokratiekritik tonangebend ist, während sich in den an bürokratischen Erfassungstechniken orientierten Aufzeichnungen des Schweizer Studenten Heinrich Grunholzer im zweiten Teil von "Dies Buch gehört dem König" eine neue Narration in Korrespondenz zu administrativen Semantiken und Verfahren Ausdruck verschafft. Mit Grunholzers Bericht als dramaturgischem Höhepunkt präsentiere von Arnim "am Ende eines motivisch durchaus teleologisch angeordneten Materialkonvoluts […] nicht eine sozialutopische Offerte an den Leser, sondern die Präsentation einer neuen Technik der politischen Welterschließung".
DEDICACES GRATITUDES INTRODUCTION- - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -7 Formulation, délimitation et choix du sujet- - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 9 Hypothèse de recherche- - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -11 Cadre méthodologique- - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13 PREMIERE PARTIE : INSCRIPTION DU DON DANS L’OEUVRE D’AMINATA SOW FALL CHAPITRE I : TYPOLOGIE DES DONS- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 I.1.Le don des biens et services I.2.Le don de soi et de temps CHAPITRE II : ACTEURS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 19 II.1.Le donateur II.2.Le donataire II.3.L’intermédiaire CHAPITRE III : AUTOUR DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -21 III.1.Le don comme forme d’échange III.2.Le don comme facteur d’intérêt DEUXIEME PARTIE : DON ET SOCIETE CHAPITRE IV : MOTIVATIONS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -25 IV.1.La religion et l’indigence IV.2.La culture africaine CHAPITRE V : AVANTAGES DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 27 V.1.Le don comme acte humanitaire V.2.Le don comme vecteur du lien social CHAPITRE VI : DESAGREMENTS DU DON- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -29 VI.1.L’émergence des classes VI.2.La dette morale CONCLUSION- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 31 BIBLIOGRAPHIE- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 32 -------------------------------------------------------------------------------------------------- CRELAF (Cercle de Reflexion des Etudiants en Littératures Africaines), Département de Littératures Africaines, Université Omar Bongo, Gabon
Nachkriegsländer gehören zu den schwierigsten politischen Arenen. Die Herausforderungen bestehen nicht nur darin, diese Länder dabei zu unterstützen Kriege zu beenden und neue Gewaltausbrüche zu verhindern, sondern vielmehr zu einem friedlichen Zusammenleben zurückzukehren. In diesem Zusammenhang ist in den letzten Jahren das Interesse vieler Wissenschaftler als auch vieler internationaler Akteure gestiegen, das mögliche Potential des nachhaltigen Managements natürlicher Ressourcen zu nutzen um Friedensprozesse zu unterstützen. Die Hoffnung liegt dabei darin, dass eine gute Regierungsführung („Good Governance“) und insbesondere die nachhaltige Entwicklung und Nutzung von Ressourcen wie Wasser, Wald oder landwirtschaftlichen Flächen, Kooperation zwischen Konfliktparteien ermöglichen und dabei zum Neustart der internen Beziehungen beitragen. Die wachsende Bedeutung des Zusammenspiels zwischen der Entwicklung von Frieden und Umweltschutz sowie der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wurde erst kürzlich durch die Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen bestätigt....