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Mit dem Konzept der Grundordnung verbindet sich eine vieldeutige Semantik, die das Zusammenspiel von Grund (als Boden/Territorium) mit dem Grund der Begründung betrifft, das für die Konstitution wie auch Geltungsbereich von Verfassungen eine wichtige Rolle spielt. Die kulturwissenschaftliche Perspektive der Frage nach Grundordnungen richtet sich auf jene Voraussetzungen, die im Zuge der juristischen Verengung des Begriffs ausgeschlossen worden sind. Damit gehen die Untersuchungen dieses Bandes hinter bzw. vor die juristische Semantik des Verfassungsbegriffs zurück. Untersucht werden die vielfältigen Übergänge zwischen Kultur, Religion und Gesetz und damit diejenigen Praktiken und Konzepte, mit denen das Selbstverständnis eines Volkes in konkrete politisch-juristische Grundsätze oder Grundrechte transformiert wird. "Mit der Frage nach der Grundordnung gehen die Untersuchungen dieses Bandes hinter bzw. vor die juristische Semantik des Verfassungsbegriffs zurück. Denn dieser ist, wie andere moderne Fachtermini auch, das Ergebnis einer Verengung. Die 'Verfassung', zunächst ein 'Erfahrungsbegriff', "der den politischen Zustand eines Staates umfassend wiedergibt", habe sich zum Begriff für den "rechtlich geprägten Zustand eines Staates" verengt und falle "nach dem Übergang zum modernen Konstitutionalismus mit Gesetz in eins", währenddessen der Begriff des Gesetzes nun "die Einrichtung und Ausrichtung der staatlichen Herrschaft regelt" und "damit selbst vom deskriptiven zum präskriptiven Begriff" wird, so Dieter Grimm, der die genannte Verengung damit erklärt, dass der Begriff der 'Verfassung' seine "nichtjuristischen Bestandteile zunehmend" abgestoßen habe. Diese nichtjuristischen Bestandteile aber sind Grundlage und Voraussetzung des Grundgesetzes, das sich eine Gemeinschaft gibt, um sich als politisch-rechtliches Gebilde zu konstituieren. Sie betreffen das Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens, ob Land, Staat oder Föderation, das tiefer und weiter zurück reicht als das Gesetz."
Mit der Frage nach der Grundordnung gehen die Untersuchungen dieses Bandes hinter bzw. vor die juristische Semantik des Verfassungsbegriffs zurück. Denn dieser ist, wie andere moderne Fachtermini auch, das Ergebnis einer Verengung. Die 'Verfassung', zunächst ein 'Erfahrungsbegriff', "der den politischen Zustand eines Staates umfassend wiedergibt", habe sich zum Begriff für den "rechtlich geprägten Zustand eines Staates" verengt und falle "nach dem Übergang zum modernen Konstitutionalismus mit Gesetz in eins", währenddessen der Begriff des Gesetzes nun "die Einrichtung und Ausrichtung der staatlichen Herrschaft regelt" und "damit selbst vom deskriptiven zum präskriptiven Begriff" wird, so Dieter Grimm, der die genannte Verengung damit erklärt, dass der Begriff der 'Verfassung' seine "nichtjuristischen Bestandteile zunehmend" abgestoßen habe. Diese nichtjuristischen Bestandteile aber sind Grundlage und Voraussetzung des Grundgesetzes, das sich eine Gemeinschaft gibt, um sich als politisch-rechtliches Gebilde zu konstituieren. Sie betreffen das Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens, ob Land, Staat oder Föderation, das tiefer und weiter zurück reicht als das Gesetz.
[...]
Damit rühren die nichtjuristischen Bestandteile des Verfassungskonzepts an Erfahrungen, Überzeugungen und Prinzipien, nach denen ein Gemeinwesen gebildet wird. Deren normative Kraft wird dadurch verfestigt, dass ihnen Verfassungsstatus verliehen wird – vorausgesetzt man könne einem Gemeinwesen einen einheitlichen Willen, einen volonté generale, unterstellen. Da das in der historischen Realität seltener der Fall ist, kommen in der Formulierung der grundlegenden Prinzipien einer Verfassung auf je unterschiedliche Weise religiöse, ethnische, geographische, sprachlich-kulturelle oder auch sittliche Aspekte zum Zuge, von denen dann zumeist einer als prioritär bewertet und deshalb allen anderen vorangestellt wird: als übergeordneter Gesichtspunkt. Wenn etwa die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz als "freiheitlich demokratische Grundordnung" definiert ist, dann sind darin leitende Prinzipien formuliert, die sich in diesem Fall auf vorausgegangene historische Erfahrungen gründen, konkret auf die Lehren, die aus Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gezogen wurden. Das gilt ähnlich für die Europäische Union, die ihr Selbstverständnis als "wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 europäischen Staaten" auf die Erfahrungen der Kriege des 20. Jahrhunderts zurückführt.
The following paper critically discusses the idea of a learning platform for teaching and learning at universities in an international context highlighting several social questions that arise in relation to questions of higher education and mobility. By using the example of the proposed platform, the paper touches on existing social inequalities in a complex system of international university landscapes and current educational and political changes by relating the discussed topics to the Four Freedoms of the European Union, namely the free movement of capital, goods, services and people. Based on the discussion of the ambivalence of benefits and limitations of current changes in higher education especially in relation to mobility, the paper discusses innovative ideas using new technical opportunities and critically asks whether these ideas are necessary and helpful in order to reduce limitations and inequalities or whether it might instead just shift these limitations and inequalities, thus pointing at wider structural and political problems within higher education and educational policies.
Das Kanon-Motiv "Der Wanderer" im Denkraum Sarmatien, ausgehend von Johannes Bobrowskis Gedicht
(2015)
Nach Bobrowskis Statement ist auch der Kanon eine "Vorstellung", die "zuende" geht, dennoch liegt in diesem klaren Eingeständnis gleichzeitig für ihn die Verpflichtung zu einer "Überschau", zur Darstellung von "Bindungen" in einem 'tiefen Verständnis', zu einer Allgemein-'Gültigkeit' trotz vergangener und zukünftiger Verlusterfahrungen. Wenn Kanon, dann in diesem neuen Sinne, im Bewusstsein einer Herkunft und eines Weiterziehens in eine andere, fremde Zukunft, in der offenen Beweglichkeit von Lebensräumen im Plural, in einer Bereitschaft zum Gehen im Spannungsfeld der Beobachtung von 'Vergehendem' und 'Noch-nicht-ganz-Vergangen-Sein'. [...] der Kanon [erweist sich] in Form des Motivs "Wanderer" als gattungsübergreifendes – hier Lyrik und Prosa – Narrativ in klarer chronologisch-topographisch-logischer Struktur. Das Wandern als Bewegung in Zeit und Raum ist Modell für eine Wandlungsbereitschaft, die erst Orientierung für das Leben in der Zukunft bietet.
New projects, services and collaborations have recently brought the infrastructural services for African Studies a big step forward. This report gives an account of new subject gateways and digitisation projects. It discusses recent European cooperation ventures in the field of librarianship. Additionally, new developments and services of the Africa Collection at Frankfurt University Library are presented, which help to address the changing needs of researchers and to handle information overload, while keeping up with the latest developments. Nevertheless, the fragmentation and compartmentalisation of the different services still hinder more integrated information services.
Ohne Fußball kommt auch diese Netzschau nicht aus. Aber keine Sorge, es gibt auch einiges zu feministischem Aktivismus, buddhistischer und dschihadistischer Gewalt, Separationsbewegungen in Europa, deutschem Engagement in Mali, politikwissenschaftlichen Podcasts und News rund um die muslimische Welt auf die Augen.
Andreas Fahrmeir’s history of the first half of the "long nineteenth century" begins with a disdainful Arthur Young travelling through France at the beginning of 1790 and ends with London’s Great Exhibition of 1851. The contrasting fortunes of France and Great Britain exemplify the contrasting concepts of the title. While the former experienced at least eleven contested regime changes – 1789, 1792, 1793, 1794, 1799, 1814, 1815 (twice), 1830, 1848 and 1850 – the British political system endured, albeit modified by reforms. Moreover, revolutionary-Napoleonic France was responsible for numerous revolutions from above elsewhere, uprooting old regimes and creating satellite states right across the continent, from the Batavian Republic to the Grand Duchy of Warsaw. Old Europe was not restored in 1815. With the Holy Roman Empire gone for good, the Low Countries combined in a single kingdom, Poland expunged from the map once again and the Habsburg Empire much more of an Italian and Balkan power than in the past, quite a new order had emerged. The shallow roots of the new creations ensured their future fragility. ...
Несколько десятилетий назад в изучении истории войн произошел существенный поворот. Вместо прослеживания хода операций, подсчитывания трофеев и потерь историки занялись двумя взаимосвязанными комплексами тем: вопервых, повседневностью войны, социальными практиками, возникавшими в ее условиях, и, вовторых, переживаниями обычных людей, застигнутых войной. ...