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Der Zensur, und nicht zuletzt der österreichischen, war von ihren Kritikern oft Willkür vorgeworfen worden. Selbstverständlich blieb den Zensoren stets ein Rest von Spielraum bei ihren Entscheidungen erhalten, aber zumindest im hier behandelten Zeitraum, d. h. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, waren die Zensurvorgänge straff organisiert. Sie wurden von der Wiener Polizeihofstelle aus zentral gelenkt, und seit 1810 bestanden auch genaue Richtlinien für den Umgang der Zensoren mit den verschiedenen Arten von Druckwerken. Die Zensurverordnung vom 14. Sept. 1810 (genauer Titel: Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a.h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen blieb bis zur Abschaffung des Systems der Präventivzensur im Jahr 1848 gültig. Für uns ist sie von Bedeutung, weil wir ihre Auswirkungen an einem Corpus von zeitlich unmittelbar auf sie folgenden Zensurentscheiden überprüfen, also gewissermaßen die Theorie mit der Praxis der Zensur korrelieren können. Zuvor müssen wir aber die Vorschriften der Verordnung von 1810 etwas näher betrachten.
Verbote erregen Neugier und verstärken die Nachfrage, das mußte auch die vormärzliche österreichische Zensur zur Kenntnis nehmen. Immer wieder ist vom "Einschwärzen", d.h. vom Schmuggel durch Privatpersonen die Rede, aber auch die Buchhändler versuchten, den Wünschen ihrer Kunden nach im Ausland erschienenen, in Österreich aber verbotenen Werken gerecht zu werden. Verschiedene im Allgemeinen Verwaltungsarchiv erhaltene Akten der für die Zensur zuständigen Polizeihofstelle dokumentieren die – nicht immer erfolgreichen – Bemühungen, die ausgesprochenen Verbote auch durchzusetzen. Selbstverständlich wurden alle aus dem Ausland für Wiener Buchhändler eingelangten Bücherballen genauestens auf verbotene Titel hin durchsucht. Damit nicht genug, visitierte man gelegentlich auch die Geschäftslokale.
Der Entwicklungsstand von Wirtschaft und Kultur war in den einzelnen Provinzen sehr unterschiedlich. In den Erbländern, in den italienischen Provinzen und in Böhmen mit alten kulturellen Zentren wie Wien, Prag, Venedig oder Mailand und einem entwickelten Bürgertum war das Theaterleben vergleichsweise sehr intensiv, die übrigen Gebiete blieben bis weit ins 19. Jahrhundert hinein agrarisch dominiert. In den deutschsprachigen Ländern konzentrierte sich das Theater auf Hofbühnen und auf Wandertruppen. Wien, das im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen stehen wird, war geradezu ein europäisches Zentrum höfischer Unterhaltungsangebote. An seinem multinationalen Hof bestand das Theaterrepertoire im 18. Jahrhundert vor allem aus italienischen Opern und französischen Stücken. Daneben bestand seit dem frühen 18. Jahrhundert eine Tradition volkstümlichen Theaters mit einer permanenten Spielstätte. Erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wurden aber privat geführte und kommerziell orientierte Theater gegründet. Zusammen mit diesen Entwicklungen wurde eine systematische Theaterzensur etabliert. Zunächst stellte sich die Zensur in den Dienst der Aufklärung, unterdrückte Obszönitäten, Unsinniges und Derbheiten, im 19. Jahrhundert wandelte sie sich zu einem Instrument der Unterdrückung der politischen Veränderung. Ihr Hauptziel war die Verteidigung des monarchischen Systems, daher wurden der Kaiser und seine Beamten gegen Angriffe verteidigt, und zwar mit einem heute geradezu lächerlich erscheinenden Eifer. Eine ständige Bedrohung für die multinationale Monarchie bildeten die Unabhängigkeitsbestrebungen der regierten Völker. Nationale Propaganda wurde daher von der Zensur ebenso sorgsam überwacht und nach Kräften verhindert. In der zweiten Jahrhunderthälfte trat die soziale Frage in den Vordergrund und lieferte Motive für Verbote und Eingriffe in die Spieltexte. Insgesamt wurden das herrschende gesellschaftliche System und seine Hierarchie gegen Angriffe und Kritik aller Art verteidigt. Die Aristokratie, der Klerus, die Beamten, nicht einmal einzelne Gewerbe oder Unternehmenssparten, sollten auf der Bühne in unvorteilhaftem Licht dargestellt werden.
Wien, das im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen stehen wird, war geradezu ein europäisches Zentrum höfischer Unterhaltungsangebote. An seinem multinationalen Hof bestand das Theaterrepertoire im 18. Jahrhundert vor allem aus italienischen Opern und französischen Stücken. Daneben bestand seit dem frühen 18. Jahrhundert eine Tradition volkstümlichen Theaters mit einer permanenten Spielstätte. Erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wurden aber privat geführte und kommerziell orientierte Theater gegründet.
Zusammen mit diesen Entwicklungen wurde eine systematische Theaterzensur etabliert. Zunächst stellte sich die Zensur in den Dienst der Aufklärung, unterdrückte Obszönitäten, Unsinniges und Derbheiten, im 19. Jahrhundert wandelte sie sich zu einem Instrument der Unterdrückung der politischen Veränderung. Ihr Hauptziel war die Verteidigung des monarchischen Systems, daher wurden der Kaiser und seine Beamten gegen Angriffe verteidigt, und zwar mit einem heute geradezu lächerlich erscheinenden Eifer. Eine ständige Bedrohung für die multinationale Monarchie bildeten die Unabhängigkeitsbestrebungen der regierten Völker. Nationale Propaganda wurde daher von der Zensur ebenso sorgsam überwacht und nach Kräften verhindert. In der zweiten Jahrhunderthälfte trat die soziale Frage in den Vordergrund und lieferte Motive für Verbote und Eingriffe in die Spieltexte. Insgesamt wurden das herrschende gesellschaftliche System und seine Hierarchie gegen Angriffe und Kritik aller Art verteidigt. Die Aristokratie, der Klerus, die Beamten, nicht einmal einzelne Gewerbe oder Unternehmenssparten, sollten auf der Bühne in unvorteilhaftem Licht dargestellt werden.
Die Einsicht in die Notwendigkeit des Exils entsteht bei den meisten Autoren unter dem existentiell gewordenen Druck, einer Ausweisung zuvorzukommen. Die Furcht vor bevorstehender Inhaftierung, die Angst vor einem Berufsverbot oder vor einer schikanösen Zensurhandhabung veranlaßt jene Autoren, welche die politischen Ereignisse in Deutschland und Österreich-Ungarn kommentieren, ihre Heimatstaaten zu verlassen.
Denn bei vielen Emigranten der schreibenden Zunft handelt es sich vor allem um 'Censur-Flüchtlinge' wie Rudolf Gottschall in seinem gleichnamigen Gedichtband die politischen Exulanten nannte. Diese sind nicht nur darum bemüht, in den Anrainerstaaten eine alternative Verlagslandschaft
zu organisieren, sondern verändern infolge des Blicks von außen auf die Geschehnisse im Heimatland ihre Sichtweisen auf die Politik. Mit dem Exil wandelt sich also nicht nur das berufliche und private Umfeld, sondern auch die politische Einstellung, sei es daß eine Politisierung erstmals stattfindet, daß bestehende Vorstellungen bestätigt oder radikalisiert werden oder daß die Ferne zur Heimat und die Erlebnisse in der Fremde eine Veränderung der politischen Auffassung, also einen Politikwechsel bewirken.
Die zunehmende Unübersichtlichkeit des Buchmarkts, ein in seinem Selbstbewusstsein erstarkendes Bürgertum und eine von politischen und sozialen Umwälzungen geprägte Zeit befördern das Lesen in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Kontroversen und Debatten entzünden sich daran, und die Obrigkeit reagiert mit Furcht auf etwaige Leser, die, angeregt durch eine bestimmte Lektüre, das Gesellschaftsmodell hinterfragen und ihre Position darin neu bestimmen könnten. Immer schärfer werdende Zensurmaßnahmen in der Zeit des Vormärz erschweren eine ohnehin radikal veränderte Kommunikationssituation zwischen Autor und Leser, die nichts mehr gemein hat mit dem noch im 18. Jahrhundert vorherrschenden "apriorische[n] Vertrauensverhältnis". Textproduzenten und -rezipienten entfernen sich immer weiter voneinander, und die literarische Kommunikation ist als solche infrage gestellt, wie der nun folgende Blick in ausgewählte Werke zeigen soll.
Obwohl de facto nur bestimmte Einzelpersonen davon betroffen waren, sind die Auswirkungen der Zensur bzw. einer rigideren oder liberaleren Handhabung derselben als gesamtgesellschaftliches Phänomen zu konstatieren,
zeitigt doch eine strikte Anwendung wie im preußischen Einflussgebiet jener Zeit ein latentes Klima der Angst vor Unterdrückung und Denunziation. Die permanente Verletzung eines fundamentalen Menschenrechts durch die Zensur wird [...] getragen von einer Bevölkerung, die in einem rückwärtsgewandten Traumzustand verharrt und sich lieber nationalen Mythen (die Fertigstellung des Kölner Doms, Barbarossa in den Tiefen des Kyffhäuser, der Rhein als der sagenumwobene Strom der Deutschen) hingibt, als für ihre Freiheit zu kämpfen. Als politisch denkender Mensch und als Jurist, wie man ergänzen sollte, musste Heines Bilanz im Jahr 1843 wohl resignativ ausfallen, [...].
Die postmoderne Auflösung der Grenze zwischen Kunst und Leben und die daraus resultierende Frage, wieviel Wirklichkeit ein Roman verträgt, wird verstärkt von den Gerichten beurteilt und nicht von Literaturwissenschaftlern und Kritikern. Das in der Praxis schon übliche Gegenlesen von Manuskripten durch die Verlagsjustitiare auf die potentielle Verletzung Rechte Dritter birgt in sich die Gefahr einer ›Vorzensur‹. Die zunehmende Verrechtlichung und die damit einhergehende Regulierung ist eine bedenkliche Entwicklung, die schleichend zu einer Unterwanderung der Kunstfreiheit führen könnte. Besonders dringlich erscheint eine zunehmende Beteiligung von Literaturwissenschaftlern an dem Diskurs. Ein Ringen im Einzelfall scheint aus Mangel an generellen Lösungen und Definitionen, in literaturwissenschaftlicher sowie juristischer Hinsicht, auch in Zukunft unumgänglich zu sein.
Wie drückend waren die Zensurverhältnisse im 18. Jahrhundert? Für das territorial zersplitterte Deutschland jener Epoche wird man eine flächendeckend zutreffende Antwort nicht geben können; überraschend aber, wie klar sich der Buchhandel zu dieser Frage geäußert hat: Friedrich Perthes zufolge herrschte damals die "vollständigste Preßfreiheit, der Sache und der That nach". Das Rätsel dieser rückhaltlos positiven Bewertung löst sich im Blick auf die durchgehend glimpfliche Behandlung, die Buchhändler in Zensurangelegenheiten erfahren haben: Ihnen kam zugute, dass der Buchhandel inzwischen zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor aufgestiegen war und jede Einschränkung seiner Tätigkeit durch obrigkeitliche Kommunikationskontrolle unter Gesichtspunkten des merkantilistischen Territorialinteresses unerwünscht sein musste. Dieser Antagonismus zwischen Ökonomie und Zensur spiegelt sich auch in den kameralistisch-gewerbepolitischen Argumentationsmustern, die für die Behörden handlungsleitend geworden waren und dem Buchhandel – jedenfalls bis zur Französischen Revolution – beträchtliche Freiräume verschafft haben. Der Beitrag gibt den Blick frei auf einen Problemzusammenhang, der in der (immer noch stark vorurteilsbehafteten) Zensurgeschichtsschreibung häufig übersehen wird.