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Bestandserhaltung
(2004)
Das kulturelle Gedächtnis ist bedroht. Rund 60 Millionen Bücher stehen in den deutschen Bibliotheken vor dem endgültigen Aus, sofern sie nicht, und möglichst in absehbarer Zeit, einer restauratorischen Behandlung zugeführt werden können. Auch in Hessen haben die Bibliotheken die Gefahr erkannt, Abhilfe ist technisch möglich, aber teuer. Das zur Lösung anstehende Problem ist grundsätzlich in der Voraussetzung begründet, dass alle in der Buchgeschichte bisher genutzten Informationsträger und vorzüglich solche aus organischem Material prinzipiell dem physischen Verfall ausgesetzt sind. Insbesondere beim Papier sind dabei besondere Substanzen von Bedeutung. Die seit Beginn der Industrialisierung bis in die Gegenwart hinein weit überwiegende Herstellungsweise von Papier unter starker Verwendung von Holzstoff hinterlässt im Produkt Substanzen von realem oder potentiellem Säurecharakter, die unter der Einwirkung von Licht und Wärme einen progressiven Abbau bewirken. Weiter verstärkt wird das Problem durch Bestandteile, die das Papier und andere Buchmaterialien aus der verschmutzten Luft aufnehmen. Ein dritter Faktor ist die mechanische Energie aus der im Lauf gerade der letzten Jahrzehnte erheblich verstärkten Benutzung in herkömmlichen und neuen Formen, so etwa bei der Fernleihe und den damit verbundenen Kopiervorgängen. ...
Hervorgegangen ursprünglich aus der Ratsbibliothek und der Bibliothek des Barfüßerklosters, ist die spätere Entwicklung der Bibliothek eng verbunden mit der bürgerlich-demokratischen Geschichte Deutschlands vom Zeitalter der Französischen Revolution bis zur Errichtung des Zweiten Kaiserreichs. Die Frankfurter Bibliothek ist die Bürgerliche unter Adligen: In ihrer 500-jährigen Geschichte war sie nie Adelsbibliothek, nie Hofbibliothek, als Bibliothek einer ehemals reichsunmittelbaren freien Stadt repräsentiert sie vor allem das historische Erbe der stadtbürgerlichen Kultur des Reiches. ...
Weltkulturerbe
(2016)
In der 1972 verabschiedeten 'World Heritage-Konvention' der Unesco gelobt jeder der Unterzeichnerstaaten "Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen […] Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen". So wie in dieser Formel, ist das Konzept des 'Erbes' auch sonst begriffs- und diskursgeschichtlich mit dem der intergenerationellen Übertragung verknüpft. Das gilt für alle drei Aspekte des Erbe-Begriffs, wie er sich – in eben dieser Dreigliedrigkeit – seit dem 19. Jahrhundert herausgebildet hat: für die zivilrechtlich kodizifierte Eigentumsübertragung, für die biologische Weitergabe von Eigenschaften (bzw. deren Anlagen) und für die kulturelle Traditionsbildung. Was aber heißt es eigentlich, Praktiken der Weitergabe von 'Kultur' mit der Bezeichnung 'Erbe' zu belegen?