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Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...
This is the ninth article in our series Trouble on the Far-Right.
Since around 1990, the state of the Austrian far right1 has been characterized by the strength of the Austrian Freedom Party (FPÖ – Freiheitliche Partei Österreichs, more precisely translated as Freedomite Party of Austria2) and the relative weakness of extra-parliamentarian far right activism. Far from a mere coincidence, these two features are to be understood as closely linked: the FPÖ’s electoral successes have brought far right causes and talking points unto the political center stage on a national level, given them ample media coverage and made street militancy increasingly pointless. Insofar, the Austrian far right spectrum could – at least until recently – be described as a photographic negative of the situation in Germany: successful party politics, weak bottom-up mobilizations and a comparatively low incidence of street violence. Currently, however, the long held hopes of German right-wingers for a party both in the mold, and strength, of the FPÖ are apparently being fulfilled by the emergence of the Alternative for Germany (AfD). Conversely, both legal and illegal street activism have been on the rise in Austria in recent years, particularly since the start of the asylum crisis in Europe. Numerous violent incidents were reported in 2015, including a minimum of 25 attacks on housing facilities for asylum seekers.
Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar...
Dass in Ägypten und Tunesien der sogenannte Arabische Frühling weitgehend friedlich die jeweiligen Diktatoren zu Fall brachte, hängt unter anderem damit zusammen, dass in beiden Ländern die Armee gegen die Proteste nicht gewaltsam vorging. Doch während in Ägypten das Militär direkt nach der Revolution politische Ämter übernahm und im Juli 2013 erneut intervenierte, um Präsident Mursi abzusetzen, hält sich in Tunesien die Armee aus dem politischen Prozess heraus. Doch welche Rolle genau spielen die Generäle in den beiden Ländern und wie hängt diese mit den zum Teil turbulenten Demokratisierungsprozessen zusammen? Hier ein Vergleich der unterschiedlichen, historisch gewachsenen Positionen der Streitkräfte im Staat, der deren politisches Eingreifen beziehungsweise Zurückhaltung aus dem politischen Prozess verständlich macht. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Rolle der Streitkräfte bei der Gründung der Republiken in den 1950er Jahren als auch Strukturreformen in den 1960er Jahren die Grundlagen dafür legten, dass die ägyptische Armee mit Politik und Wirtschaft heute aufs engste verbunden ist, das tunesische Militär dagegen eine Randfigur im politischen Machtgefüge darstellt...
Versorger und Regulierer? Der Islamische Staat und die Krise der Staatlichkeit in der MENA-Region
(2015)
Teil XI unserer Serie zum „Islamischen Staat“. Die große Aufmerksamkeit für den Islamischen Staat (IS) hängt nicht nur mit dessen militärischen Erfolgen zusammen, sondern auch mit seinem Anspruch, einen neuen Staat aufzubauen. Das Phänomen der hohen Anzahl ausländischer Kämpfer gerade aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens scheint die Anschlussfähigkeit dieser Idee zu unterstreichen. Inwieweit der Anspruch auf Staatsaufbau tatsächlich eingelöst werden kann, hinterfrage ich in diesem Beitrag. Danach beleuchte ich die Ausgangslage ausländischer Kämpfer aus der MENA-Region und vertrete die These, dass die Attraktivität des IS für viele junge Männer vor allem auf der Krise der Staatlichkeit in ihren Heimatländern basiert.
Sanktionen als ein Instrument der Außenpolitik oder der kollektiven Sicherheit galten lange Zeit als wenig vielversprechend. Der Politikwissenschaftler David A. Baldwin kommt noch 1985 nach einer Zusammenfassung einschlägiger Literatur zu dem Schluss: „[i]t would be difficult to find any proposition in the international relations literature more widely accepted“ (Baldwin 1985: 57). Jedoch erscheinen ab Mitte der 1980er die ersten umfangreicheren quantitativen Evaluationsstudien zu Sanktionen, welche ein differenzierteres Bild über die möglichen Funktionen und Zielsetzungen von Sanktionen zeichnen oder gar aufzeigen, dass Sanktionen zumindest manchmal erfolgreich sein können (zu den bekanntesten zählt hier sicherlich die 1985 erschienene Studie von Gary Clyde Hufbauer, Jeffrey J. Schott und Kimberly Ann Elliott). In der Folge entwickeln sich die 1990er Jahre geradezu zu einer Sanktionsdekade (David Cortright & George A. Lopez) in der Sanktionen regelmäßig in unterschiedlichsten Kontexten und gegen unterschiedlichste Adressaten verhängt werden und das Instrument erheblich fortentwickelt wurde. Insbesondere die Vereinten Nationen aber auch regionale Organisationen wie die EU haben seitdem Sanktionen als Instrument eines Krisen- und Konfliktmanagements für sich wieder neu entdeckt und vermehrt verhängt...
Dies ist der siebte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Globale Dschihadisten, die Deutschland als legitimes Angriffsziel beschreiben, begründen dies unter anderem damit, dass die Bundesrepublik ein im globalen „Krieg gegen den Islam″ eingebundener „Feindesstaat″ sei. Andersdenkende Salafisten wie Mohamad Gintasi alias Abu Jibril und als gemäßigte Islamisten bezeichnete Akteure wie Samir Mourad (DIdI e.V.), aber auch Repräsentanten einiger etablierter Islamverbände, halten ihnen entgegen, deutsche Muslime hätten mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft oder durch Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis einen islamrechtlich bindenden Sicherheits(garantie)vertrag (amān) geschlossen. Dieser verpflichte sie, solange sie Sicherheit zugesprochen bekämen und, so ergänzen einige, den Islam praktizieren könnten, geltendes Recht zu achten....
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....