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Brüchige Normativität: globale Normen gegen Korruption und Abgeordnetenbestechung in Deutschland
(2014)
Seit der Einführung des International Anti-Corruption Day 2003 konnte Deutschland gestern zum ersten Mal mitfeiern. Erst über zehn Jahre nach der Unterzeichnung der United Nations Convention against Corruption hat Deutschland die Konvention im November 2014 ratifiziert. Was sagt dieser lange Weg über das Verhältnis von globaler Norm und nationalen Recht aus? Eine normtheoretische Skizze.
Warum schreiben AkademikerInnen so schlecht und was kann man besser machen? Sind Völkerrecht und die Internationalen Beziehungen wirklich „globale“ Disziplinen? Wie „erfolgreich“ ist der Drohnenkrieg in Pakistan? Was bedeutet das ICC Verfahren gegen Kenyatta für den Gerichtshof? Und, ist die ASEAN auf dem Weg zu einer Asiatischen Union? All das gibt es in der dritten Netzschau im Oktober!
Die Bedeutung staatlicher Souveränität und die Rolle des Staates werden seit einigen Jahren in Politik und Wissenschaft hitzig diskutiert und die Bedeutung staatlicher Souveränität in Frage gestellt: Die veränderten Problemlagen in Zeiten der Globalisierung hätten politische Bewältigungsstrategien notwendig gemacht, die nicht mehr durch intergouvernementale Kooperation zu lösen sei, argumentieren einige. Hinzu kommt der Ruf nach einer Stärkung kosmopolitischer Herrschaft. Doch es gibt auch Hinweise auf gegenteilige Entwicklungen.
Kriege in der Ukraine, Israel/Palästina, im Irak und in Syrien – die Lage um Europa herum ist so dramatisch und tödlich wie lange nicht mehr. Das führt nun auch in Deutschland zu ersten überfälligen Ansätzen einer Diskussion um die eigene außenpolitische Rolle. Was heißt Verantwortung übernehmen heute? Ein Plädoyer.
Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...