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In der vierten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensek-tor“ diskutierte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Wiederherstellung privater Haftung und die zukünftige Rolle der Aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission.
König warnte, dass man systemische Risiken, die vor allem während der Finanzkrise zu Problemen geführt hätten, noch nicht im Griff habe. Sowohl die Bankenaufsicht als auch die Wissenschaft suche immer noch nach einer geeigneten Lösung dieses Problems. Systemische Risiken führen dazu, dass komplexe und stark vernetzte Institute von Staaten gestützt werden, wenn diese ins Straucheln gera-ten. In der Finanzkrise hatte dies zur Folge, dass Banken letztlich vom Steuerzahler gerettet wurden. Diesen Quasi-Insolvenzschutz systemrelevanter Institute müsse man aufheben, um Fehlanreize im Markt zu korrigieren, so König. Verantwortung und Haftung für unternehmerisches Handeln müssten wieder in einer Hand liegen, und zwar in der der Institute, seiner Eigner und Gläubiger.
König ist deshalb der Meinung, dass ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken notwen-dig sei, der auch grenzüberschreitend wirke. Als einen wichtigen Bestandteil dieses Mechanismus nannte sie die Umsetzung eines breiten Bail-ins. Durch Bail-in werden Eigentümer und Gläubiger von Bankinstituten an einer Restrukturierung beteiligt. Eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapi-tal kann darüber hinaus dazu dienen, ein Brückeninstitut mit Kapital auszustatten.
Zur konkreten Ausgestaltung von Bail-in-Instrumenten gibt es unterschiedliche Ansätze: Die Liikanen-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag für eine Schaffung konkreter Bail-in-Anleihen, vergleichbar mit den Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds), die in der Schweiz bereits eingeführt wurden. Die BaFin setze dagegen, ähnlich wie die Europäische Kommission, auf einen möglichst breiten An-satz und habe sich gegen die Emission einer neuen Gattung vertraglicher Bail-in-Instrumente ausge-sprochen, sagte König. Die Höhe der bail-in-fähigen Instrumente sowie die Reihenfolge der Haftung müssten aber trotzdem für jedes Institut klar definiert sein.
König betonte, dass es wichtig sei, nun die institutsspezifischen Sanierungs- und Abwicklungspläne zu entwickeln. Die BaFin habe mit der Erstellung der Abwicklungspläne auch schon begonnen. Bail-in sei dabei nur ein Baustein in dem wesentlich umfangreicheren Instrumentenkasten der Sanierungs- und Abwicklungspläne.
In der anschließenden Diskussion sagte König, dass es eine Abwicklungsbehörde für Institute, die in Zukunft einer europäischen Aufsicht unterliegen, derzeit nur auf nationaler Ebene geben könne. An-dernfalls sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig, da die Mittel, die für eine Abwick-lung aufgewendet werden müssten, aus nationalen Haushalten kämen. Bei einer Abwicklungsbehör-de auf europäischer Ebene würden die Haushaltsbelastung und die Entscheidung über die Verwen-dung der Mittel auseinanderfallen.
Aus der Vielzahl der damit verbundenen Probleme sollen im Folgenden einige Aspekte etwas näher betrachtet werden. Dabei sollen die Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung ausgeklammert werden. Auch können die drängenden Fragen nach der Rolle der Geldpolitik sowie der globalen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, die beide einen erheblichen, wenn nicht gar entscheidenden Beitrag zur Entstehung der Instabilitäten geleistet haben,19 hier nicht näher behandelt werden. Das Hauptaugenmerk soll stattdessen auf folgende Fragenkreise gelegt werden: I. Der Beitrag der Rechtsordnung zu Entstehung und Verlauf der Krise II. Verbesserung von Aufsicht und Kontrolle als Kern einer Neugestaltung III. Die Rolle der Ratingagenturen IV. Die reale Bedeutung von Finanzmärkten und Finanzinstitutionen V. Überlegungen zur Prävention Dabei sollen nicht Detailregelungen im Vordergrund der Betrachtung stehen, sondern die grundsätzliche Rolle der Rechtsordnung für die Stabilisierung der Finanzmärkte.