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In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und Siedlungsbereichen sind Quellen heute nur noch selten zu finden. Zum größten Teil sind sie gefasst oder drainiert und ihr Wasser tritt erst nach langer Wanderung in Rohrsystemen ans Tageslicht, wo es in Betrieben, Haushalten, Kneippanlagen, Bädern usw. für den alltäglichen menschlichen Bedarf verwendet wird. Um wenigstens noch die naturnahen Quellen bzw. Quellbereiche mit ihrer natürlichen Umgebung zu erhalten, wurden sie vom Gesetzgeber unter Schutz gestellt. Diese Broschüre informiert über Vielfalt, Biologie, Biozönosen, sowie über den Schutz von Quellen.
Die Niederungen der Artlandbäche (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) wurden 2001 auf die Vorkommen von Gefäßpflanzen der „Roten Liste“ untersucht. Alle Vorkommen wurden parzellenscharf erfaßt, einem Biotoptyp zugeordnet und die Artmächtigkeit halbquantitativ geschätzt. Insgesamt gelangen 575 Funde von 52 Sippen der Roten Liste einschließlich Anhang. Hiervon gelten lediglich 5 als stark gefährdet, die übrigen als gefährdet oder möglicherweise gefährdet. Sieben weitere Sippen sind im Untersuchungsgebiet seit 1982 verschollen. Die aktuellen Vorkommen konzentrieren sich auf die Oberläufe der Artlandbächemit ihren Auen und Bruchwäldern sowie Quellsümpfen. Hier wachsen zahlreiche Sippen in großen Populationen (zum Beispiel Caltha palustris, Carex echinata, Valeriana dioica, Viola palustris). Nassgrünländer sind dagegen stark zurückgegangen und überwiegend nur noch fragmentarisch ausgebildet, das Floreninventar ist hier stark verarmt. Weite Bereiche an den Unterläufen der Artlandbäche weisen aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung nur noch wenige Vorkommen gefährdeter Gefäßpflanzen auf.
Mit enormem Aufwand und hervorragendem Ingenieurverstand wurden im 19. Jahrhundert so gut wie alle großen Flüsse ausgebaut, begradigt und durch Dämme gezähmt oder – wie man damals sagte – rektifiziert oder korrigiert. Dieses Werk wurde im 20. Jahrhundert weiter perfektioniert. Besondere Schwerpunkte bildeten Kanalisierungen und Dammbauten zur weiteren Optimierung von Flussschifffahrt und Energiegewinnung, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes von Siedlungen und zur Schaffung von weitgehend hochwassergeschützten Agrarflächen in den Auen. Auch die Bereitstellung von Kühlwasser für immer zahlreichere und größere Kraftwerke nahm an Bedeutung zu. Die ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung, die an allen größeren, aber auch an vielen kleineren Flüssen und an den Bächen stattfand, ist ein weitgehendes Verschwinden naturnaher Fließgewässer- und auentypischer Lebensräume und damit verbunden eine ganz erhebliche Gefährdung der spezifischen Tier und Pflanzenwelt unserer Bäche und Flüsse. Schutz und Entwicklung der verbliebenen naturnahen Fließgewässer und ihrer Ufervegetation sind daher aus Sicht des Naturschutzes elementare Aufgaben, um die Vielfalt an Arten und Biotopen der baden-württembergischen Bäche und Flüsse zu bewahren und zu fördern. Auch den Erholung suchenden Menschen kommt der Schutz naturnaher Fließgewässer zugute. Fließgewässer prägen viele Landschaften, die wir besonders anziehend finden, wie etwa die Täler von Jagst und Kocher oder das obere Donautal. Aus diesen Gründen sind seit dem 1. Januar 1992 naturnahe Abschnitte von Bächen und Flüssen sowie naturnahe Altarme jeweils einschließlich ihrer Ufervegetation besonders geschützte Biotope nach dem badenwürttembergischen Naturschutzgesetz (§ 24a NatSchG). Sie wurden als naturnahe Fließgewässerabschnitte kartiert, wenn sie unverbaut oder nur unwesentlich künstlich verändert waren und eine Länge von mindestens 20 m aufwiesen. Ein Auszug des Gesetzestextes sowie die dazugehörigen Definitionen der genannten Biotoptypen sind im Anhang abgedruckt.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Binnendünen und Sandrasen
(1992)
Sand und Wind - wo immer beide in der Natur zusammentreffen entstehen Dünen: an der Nordsee ebenso wie in der Sahara... Weitgehend unbekannt ist, dass es auch in Baden-Württemberg Dünen gibt. Sie stellen eine Besonderheit der nördlichen Oberrheinebene dar. und sind gleichzeitig Zeugen einer lange vergangenen Zeit. Heute bieten Dünen und Flugsandgebiete einen einzigartigen Lebensraum für sehr seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen. Deshalb werden besonders wertvolle Biotoptypen dieser Gebiete, wie Binnendünen, Sandrasen und naturnahe Kiefernwälder, durch das Biotopschutzgesetz, das am 1. Januar 1992 in Kraft trat, unter Schtuz gestellt. Einen Auszug des neuen Biotopschutzgesetzes, das dazu beitragen soll, die Vielfalt der Flora und Fauna in Baden-Württemberg zu bewahren, findet man im Anhang. Diese Broschüre, die in Zusammenarbeit der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg mit dem baden-württembergischen Umweltministerium entstand, stellt die außergewöhnlichen Biotope und ihre Bewohner vor. Ein wesentlicher Grund für ihre Gefährdung liegt darin, dass nur wenige die wertvollen, aber oft unscheinbaren Biotope kennen.
Seit dem Erscheinen der letzten deutschen Florenliste für Farn- und Samenpflanzen im Jahr 1998 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben: Erstnachweise, Streichungen und Neubeschreibungen von Sippen, taxonomische Neubewertungen und nomenklatorische Änderungen. Das neue Verzeichnis listet alle in Deutschland etablierten Sippen (Indigene, Archäophyten, Neophyten) der Rangstufen Art und Unterart auf sowie eine Auswahl an Synonymen. Akzeptiert werden 4165 Sippen. Die Kriterien für etablierte Neophyten wurden geringfügig modifiziert. Durch den Bezug zum "Kritischen Band" der Rothmaler-Exkursionsflora ist im Gegensatz zu früheren Florenlisten eine eindeutige taxonomische Verknüpfung hergestellt; Abweichungen werden kommentiert. Eine Reihe taxonomisch kritischer Taxa wurde von Spezialisten bearbeitet.
Pflanzensoziologisch gehören die meisten Wacholderheiden zum Enzian-Schillergras-Halbtrockenrasen (Gentiano-Koelerietum). Nur diese sind Gegenstand der vorliegenden Broschüre. Die mit Wacholder bestockten Weideflächen auf saurem Boden wie beispielsweise Flügelginsterweiden sind zwar auch "Wacholderheiden" werden jedoch in der Broschüre "Magerrasen" behandelt. Eine genaue Definition des Biotops "Wacholderheide" findet sich in der Anlage zum baden-württembergischen Biotopschutzgesetz (siehe Anhang). Hier werden die Entstehung, der Schutz sowie die Pflanzen- und Tiergemeinschaften behandelt.
Bemerkenswerte Pflanzenarten im Emsland (westliches Niedersachsen) werden aufgeführt als Ergänzung zur Flora von Südwest-Niedersachsen und dem benachbarten Westfalen (Weber 1995). Sie wurden vom Autor vor allem 1997 im Zuge verschiedener Kartierungen notiert. 25 Pflanzenarten wurden erstmalig für das Emsland belegt, beispielsweise Amaranthus powellii, Amsinckia menziesii, Poa chaixii, Puccinellia distans und Rumex thyrsiflorus. Zwölf von ihnen scheinen fest eingebürgert zu sein. Fünf einheimische Arten, die als verschollen galten, sind an neuen Wuchsorten wiederentdeckt worden, beispielsweise Anagallis foemina, Helichrysum arenarium und Serratula tinctoria. Alle Pflanzenarten sind dem Viertelquadranten-Raster der Topographischen Karten 1 :25000 zugeordnet.
Neue Fundorte seltener Gefäßpflanzen aus dem Emsland (Niedersachsen) werden aufgeführt als Ergänzung zur Flora vonWeber (1995). Siewurden vomAutor in den Jahren 1998 und 1999 ermittelt. Hierbei wurden 26 teilweise neuerdings eingeschleppte Arten erstmalig imEmsland gefunden, beispielsweise Allium vineale, Amaranthus powellii, Anthriscus caucalis, Bromus carinatus, Chaerophyllum bulbosum, Coronilla varia, Erucastrum gallicum, Papaver argemone, Sisymbrium loeselii und Tragopogon dubius. Davon scheinen 14 fest eingebürgert zu sein. Als einheimische Arten, die zwischenzeitlich verschollen waren, wurde an neuen Wuchsorten Filago arvensis und Myosurus minimus wiederentdeckt. Sechs Neophyten wurden erstmals im Emsland gefunden: Centaurea nigra, Coincya cheiranthos, Eragrostis curvula, Fumaria capreolata, Geranium purpureum und Verbascum pulverulentum. Alle Funddaten sind dem Viertelquadranten-Raster der Topografischen Karte 1: 25 000 zugeordnet.