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Aus jüngeren konservativen Kreisen wurde die Initiative Faires Urheberrecht gestartet, um "den netzpolitischen Kurs der Union zu prägen". Zu den Initiatioren gehören u.a. die Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek, Dorothee Bär und Peter Tauber. Das ist erfreulich, denn bisher wird der Kurs der Union vor allem von einigen einflussreichen Lobbys (Buch-, Film- und Musikindustrie samt Verwertungsgesellschaften) und Bundestagsabgeordneten wie Günter Krings bestimmt. Heraus kommen da in der Regel immer nur Forderungen nach Verschärfungen der Durchsetzung bis hin zu absurden Forderungen wie Internet wegnehmen für Urheberrechtsverletzungen, wofür Siegfried Kauder in letzter Zeit warb. ...
Mitte der Woche haben sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Krings und Heveling in einer offiziellen Fraktions-Pressemitteilung mit den SOPA-Plänen solidarisiert. Das hat innerhalb der Internet-freundlichen CDU-/CSU-Abgeordneten wie Dorothee Bär, Peter Tauber, Thomas Jarzombek, Peter Altmaier und Michael Kretschmer zu Kritik geführt, die diese über Twitter und Zitate kommunzierten. ...
Die Koalition hat sich gestern über einen letzten Kompromiss zum Leistungsschutzrecht geeinigt, der heute im federführenden Rechtsausschuss abgestimmt werden soll. Geplant ist, diesen am Freitag nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag abzustimmen. Dagegen wehrte sich die Opposition und forderte heute im Rechtsausschuss eine weitere Anhörung, um die veränderten Rahmenbedingungen diskutieren zu können. Das wurde aber mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. ...
Hybridhaftung im Internet
(2014)
In den Informationstechnologien zeichnen sich Verschiebungen der rechtlichen Verantwortungszurechnung ab, die auf tiefgreifende Veränderungen der bisherigen, individualistisch ausgerichteten Handlungstheorie des Rechts hindeuten. Verantwortungszuschreibungen für technische Risiken müssen demnach zunehmend von subjektiv-orientierten Zurechnungsfragen nach individueller Verursachung und Verschulden abstrahieren, in diesem Sinne also objektiviert und kollektiviert werden. Diese Entwicklungen werden besonders an den für „mittelbare Rechtsverletzungen“ eingesetzten Haftungsmodellen der immaterialgüterrechtlichen Störer- und Täterhaftung erkennbar. Die vielfältigen, kaum noch systematisierbaren Einzelfälle von Schutzrechtsverletzungen im Internet zeigen dabei, dass Fragen nach technischen Verantwortlichkeiten und zumutbaren Prüfpflichten von Intermediären allenfalls durch ein technologisch informiertes Recht zu beantworten sind. Es bedarf daher einer technologisch aufgeklärten Sicht, die über rein rechtsdogmatische oder ökonomische Betrachtungen hinausweist. Die technologische Aufklärung zielt auf eine Kritik des Wissens. Sie erweitert das systemtheoretische Kritikprogramm der soziologischen Aufklärung um eine techniksoziologische Perspektive, wie sie insbesondere in den Science and Technology Studies zu finden ist.
Christine Haug streicht die juristische Problematik auf dem Buchmarkt des Nachmärzes heraus und beschreibt die fortschreitende Globalisierung der Buchmärkte, wobei der Ausbau der internationalen Kommunikations- und Verkehrssysteme wichtige Katalysatoren waren. Haug verdeutlicht am Beispiel des New Yorker Buchhändlers und Verlegers Ernst Steiger, der in Süddeutschland zu den Vertretern der sogenannten 'speculativen Richtung' des Buchhandels gehörte, zum einen das Urheberrechtsverständnis auf dem deutschsprachigen Buchmarkt und zum anderen die Irritationen, die sich auf Verleger-, vor allem aber auf Schriftstellerseite (Berthold Auerbach, Paul Lindau, Friedrich Spielhagen) in der Konfrontation mit dem amerikanischen Copyright einstellten, als im Zuge der Auswanderungen in die USA die deutschsprachige Literatur sich auf dem amerikanischen Buchmarkt zu etablieren suchte. Das divergierende Rechtsverständnis ist, so wird deutlich, zugleich eng gekoppelt an ästhetische, produktionstechnische und ökonomische Vorstellungen zur Literatur und zum Literaturmarkt, die im Hinblick auf Vormärz-Verlage wie Otto Wigand oder Heinrich Hoff aufschlussreich sind.
,797,523 …und im Sekundentakt kommen europaweit Unterschriften bei der Online Petititon ACTA: The new threat to the net auf avaaz.org hinzu. Für den 11. Februar sind zudem Demonstrationen in 20 europäischen Staaten geplant. In Polen, Tschechien und der Slowakei wurde die Ratifizierung bereits vorerst ausgesetzt. Nachdem die Aktionen gegen SOPA und PIPA in den USA vorübergehend erfolgreich waren, erhob sich der Protest immer lauter gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. „Wir haben Pipa und Sopa erledigt, jetzt seid ihr mit ACTA dran“, so lautet die transatlantische Aufforderung. Wer schließt sich in den Protesten gegen den “‘gold’ standard for the enforcement of intellectual property rights” [EDRI] zusammen?...
Im Folgenden erörtert Alexander Nebrig den Zusammenhang zwischen der international anschlussfähigen Philosophie Spinozas in Auerbachs Werk einerseits und der internationalen Verbreitung ebendieses Werkes andererseits. Es geht um die ideellen Eigenschaften von Literatur, die ihren Entstehungs- und primären Vertriebsraum überschreitet und in Übersetzungen Erneuerung findet. Bislang wurden Auerbachs Erzählungen vornehmlich mit dem Pantheismus Spinozas in Verbindung gebracht. Die Spinoza-Rezeption lässt sich aber noch stärker präzisieren. Zu zeigen ist, dass die Affektenlehre der spinozistischen Ethik für Auerbachs Figurenpsychologie strukturbildend wurde (I, II). Im Anschluss an die Überprüfung dieser Hypothese wird in einem zweiten Schritt Auerbachs Spinoza-Rezeption in Verbindung mit seiner Einstellung auf internationale Kontrolle des Werkes gebracht (III, IV). Das neue grenzüberschreitende Verwertungsbewusstsein wurde von der Entstehung des übersetzungsrechtlichen Denkens ermöglicht. Auerbach verfolgte aufmerksam die urheberrechtliche Entwicklung und trat selbst als Lobbyist internationaler Urheberübereinkünfte auf, was ihn zu einem Pionier internationaler Werkherrschaft macht. Leitend ist an dieser Zusammenführung von literarischer Hermeneutik und Urheberrechtsgeschichte die bereits an anderen Fällen erörterte These, dass Vertriebs- und Vermittlungslösungen in einem wechselseitigen Verhältnis mit der Werkstruktur stehen können.