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Wolfgang Koeppen: Wahn
(2000)
Dieser Text von Wolfgang Koeppen (1906-1996) wurde zuerst 1960 in der Anthologie "Ich lebe in der Bundesrepublik", herausgegeben von Wolfgang Weyrauch, publiziert. In den "Gesammelten Werken" erscheint er im Kapitel "In eigener Sache". Diese bibliographischen Hinweise dienen dazu, den Text zunächst kurz zu klassifizieren: Es handelt sich um einen autobiographischen Text, das Text-Ich bezieht sich auf den Autor Wolfgang Koeppen. Koeppen schrieb diesen Text im Rahmen der Produktion von Reiseberichten, empfindsamen Berichten, wie er selbst in einem der Bände als Untertitel schreibt.
Der Text „Der andorranische Jude“ (1966) stammt aus dem "Tagebuch 1946-1949". Max Frisch benutzte diese Skizze als Vorlage zu seinem späteren Stück "Andorra" (1961). Es soll der Versuch unternommen werden, herauszufinden, was für Leseinstruktionen dieser Text dem heutigen Leser gibt. Es darf nicht vergessen werden, daß er 1946 geschrieben worden ist, als Deutschland und Europa in Trümmern lagen. Frisch erscheint als Schweizer unbeteiligt, (er hat nicht am Krieg teilgenommen), zugleich aber als tief beteiligt. Dieser Dualismus prägt seinen Blick auch in diesem Text.
UNFOLD : the strategic importance of reinterpretation for media art mediation and conservation
(2022)
UNFOLD: Mediation by Reinterpretation is a research project and interdisciplinary network initiated by LIMA, Platform for Media Art in Amsterdam, that examines reinterpretation as an emerging practice for artistic production, presentation, and preservation of media works. New elements stretch the boundaries of traditional preservation methods and require insights from both the artist and the curator to decide how pieces can be restaged. This essay investigates how to deal with the changes of digital/media artworks over time, and how to preserve and mediate their performative aspects.
Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
Several phenomena associated with the differences in the performance of novice interpreters and semi-professionals have been discussed in the paper. Particular emphasis was placed on the occurrence of imported cognitive load which strongly influenced the performance of the subjects also in places where no intrinsic difficulty had been detected. Nevertheless, too little evidence was provided to establish a more detailed pattern of imported cognitive load, which was due to the limited number of participants in the study. It would be possible to obtain more detailed data and comments from the participants by means of interviews conducted individually with the participants. It would allow asking detailed questions to the participants, which might be a more reliable method than the immediate retrospective accounts. Moreover, in the present study such variables as gender differences, age differences and the possible influence of other foreign languages were not taken into account. Perhaps these variables might shed some light on the issue of the management of cognitive resources. Also, the corpus gathered for the present study may be used for the investigation of other aspects of the SI performance.