Refine
Year of publication
Document Type
- Article (53)
- Part of a Book (42)
- Review (9)
- Book (8)
- Report (8)
- Doctoral Thesis (4)
- Part of Periodical (4)
- Conference Proceeding (3)
- Other (3)
- Magister's Thesis (1)
Has Fulltext
- yes (135) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (135) (remove)
Keywords
- Theater (135) (remove)
Institute
Die Gründung von Hoftheatern im Kontext der Neubewertung, des
neuen Selbstverständnisses und der Selbstdarstellung des monarchischen Systems begann früh, noch bevor der Wiener Kongreß das monarchische Prinzip formuliert hatte. Fraglich ist, ob das Weimarer Hoftheater von 1791 schon so zu begreifen ist, später hat es die neue kommunikative Funktion mit Sicherheit erfüllt. Sicherlich ist aber die Gründung des
Karlsruher Hoftheaters 1810 vor dem Hintergrund der Rangerhöhung der Landesherrschaft zum Großherzogtum zu verstehen. Auch die Neuordnung der Berliner Theaterverhältnisse 1811 mit der Wiederbegründung der Hofoper und der Gesamtinstitution der Königlichen Schauspiele unter Ausschluß des Nationaltheater-Begriffs ist nicht nur als
pragmatisch notwendige Reform des höfisch unterhaltenen residenzstädtischen Theaterwesens zu begreifen, sondern als bewußte Neuschöpfung einer königlichen Institution zur Selbstrepräsentation des sich aus der Niederlage der Koalitionskriege regenerierenden preußischen Königtums. Gerechnet ab der Zeit unmittelbar nach dem Wiener Kongreß,
vom Stichjahr 1817 bis zur Jahrhundertmitte, hat es in den monarchischen Staaten des Deutschen Bundes nicht weniger als 19 Hoftheater gegeben, d.h., gut die Hälfte der deutschen monarchischen Staaten waren in ihren Residenzen mit einem Hoftheater versehen. Freilich verbergen sich dabei hinter dem ansehnlichen Titel 'Hoftheater' teilweise recht verschiedene Institutionstypen, bei denen man manchmal fragen muß, was sie eigentlich berechtigte, den Titel 'Hoftheater' zu führen.
Bald nach der Wende zum 19. Jahrhundert taucht im deutschen Theaterwesen nach 'Nationaltheater' und 'Hoftheater' ein neuer Begriff für die Bezeichnung eines stehenden Theaterbetriebs auf, der Begriff 'Stadttheater'. Bis heute scheint nicht eindeutig geklärt zu sein, wann und wo der Begriff erstmals angewendet wurde und mit welcher genauen Bedeutung.
Sagen, was sonst kein Mensch sagt : Elfriede Jelineks Theater der verweigerten Komplizenschaft
(2008)
Unter meinen nassen Füßen warmer Stein. Schritt für Schritt hinterlasse ich meine Spuren auf dem Boden, auf dem bereits die Fußabdrücke anderer Badender, die vor mir diesen Raum betreten haben, die Richtung weisen. Eine breitstufige flache Treppe führt nach unten zu den Wasserbecken. Hier nimmt die Nässe unter den Füßen zu. Ganze Pfade von Fußspuren ziehen sich über den Boden, von denen einzelne Wege abzweigen, sich verlaufen, im Nichts enden. Mein Körper gleitet in das Wasser, das sich blau von den grauen Wänden des Beckens abhebt. Mauern aus steinernen Schichten, die sich bis in die Höhe ziehen. Von oben fällt Sonnenlicht ein. Und doch ist es hier dunkel. Ein Raum im Innern, der sich im Anblick von Himmel und Wolken vom Außen ab- und eingegrenzt zeigt. Durch kleine quadratische Fensterausschnitte in den Mauern des Gebäudes wird der Blick in die Landschaft frei. In Stein gefasste Bilder vom Steilhang, von den Dächern des Dorfes, von himmelhohen Bergen.
Heinrich Theodor Rötscher kondensiert seine staatstheatertheoretischen Überlegungen in seinem in Rotteck und Welckers liberalem Staats-Lexikon 1843 erschienenen Artikel 'Theater und dramatische Poesie'; die Ausrichtung seines Ansatzes auf ein staatliches Gemeinwesen ist hier deutlich. Drama und Theater gehören mit zur Entwicklung eines modernen Staatswesens, sie bedingen seine Herausbildung im dialektischen Prozeß einer organisch operierenden Entwicklung. Dass in dieser Konzeption "der Staat die Idee der Freiheit ist", genügt Rötschers idealistischem Postulat genauso wie es der realen politischen Semantisierung nicht gerecht werden kann (und will). Die uneingeschränkt positive Besprechung der griechischen Demokratie fixiert das Theater als Medium der Darstellung eines "freien Staates". Die Übertragung der antiken demokratischen Verhältnisse auf das Deutschland des Vormärz kommt für Rötscher zunächst nicht in Frage; allein die Kritik am Absolutismus der Monarchie, am Prinzip der "absoluten Monarchie" und ihrem Pendant, dem Hoftheater, findet im Text ihren pejorativen Ausdruck.
Wir alle wissen, was ein Zeuge ist: Ein Zeuge ist ein Beobachter, der über das, was er gesehen oder gehört hat, möglichst wahrheitsgemäße Aussagen machen soll. Wird der Auftritt des Zeugen wiederum beobachtet, sind noch komplexere Beobachtungsverhältnisse im Spiel, es entsteht die Situation einer Beobachtung zweiter Ordnung, die in Gerichtsverhandlungen die Regel ist. Der Zeuge wird dort in den Zeugenstand gerufen, er wird befragt und macht seine Aussage vor den Augen des Gerichts und der anwesenden Öffentlichkeit.[...] Es waren die Ideale der Aufklärung, die dem geheimen Prozess ein Ende bereiteten. Aufklärung – das hieß in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch und gerade im Recht: Nichts soll mehr unbeobachtet im Verborgenen entschieden werden. Ich komme im Folgenden auf den damit verbundenen medialen Wandel im Strafverfahren zu sprechen und will die Zeit des Übergangs vom schriftlichen zum mündlichen Prozess näher beleuchten und in einer These schürzen, die sich mit der Rolle der Literatur in dieser Übergangszeit beschäftigt. Meine These lautet kurz gefasst: Der Übergang zum öffentlich-mündlichen Gerichtsverfahren ist mit einer Dramatisierung des Rechts verbunden, die in der unmittelbaren Beobachtung des Zeugenauftritts ihre Schlüsselszene hat.
Der Dialog ist für die einen das Versprechen gelingender Kommunikation, für die anderen ein überholtes Ideal. Marten Weise zeigt in einer interdisziplinär angelegten Studie, dass sich die Lücke zwischen Lobpreisungen und Abgesängen schließen lässt. Er setzt bei der Unmöglichkeit des Denkens "nach der Shoah" an und erkundet in exemplarischen Untersuchungen der europäischen Literatur-, Theater- und Theoriegeschichte die Spannungen und Widersprüche im Verhältnis zum "Anderen", ohne die der Dialog nicht zu greifen ist. So macht er zwischenmenschliche, soziale und politische Vorgänge als prinzipiell unabschließbares Sprachgeschehen fassbar und eröffnet einen Spielraum für die Aushandlung und das Aushalten von Dissens und Differenz.
Warum interessiert sich der Opernforscher für das Opernpublikum? Opernkomponisten und Librettisten des 19. Jahrhunderts verfaßten oder bearbeiteten ihre Werke im Hinblick auf bestimmte Opernhäuser, auf deren Usancen, finanzielle und technische Möglichkeiten (z.B. die zur Verfügung stehende Orchesterbesetzung und - vor allem - die verfügbaren Sänger und Sängerinnen) sowie Rahmenbedingungen, auf die sie ebenso Rücksicht nehmen mußten wie auf die Zensur. Eine der dominanten Rahmenbedingungen war das Publikum. Ästhetische Präferenzen, Bildungsgrad, Erwartungshorizont, aber auch ganz banale Erwartungen an die maximale Länge einer Oper konnten den Erfolg einer Oper erheblich beeinflussen. [...] Will man also die Bedingungen untersuchen, denen die Opern in ästhetischer und institutioneller Hinsicht unterlagen, kommt man um eine Analyse des Opernpublikums nicht herum. [...] Die folgenden Ausführungen sollen einige methodische Hinweise zur Möglichkeit der Analyse des Opernpublikums im 19. Jahrhundert anhand konkreter Beispiele geben, die aber ausdrücklich nur auf dieses Jahrhundert (im Sinne des "langen" 19. Jahrhunderts) beschränkt sind.