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In den Jahrzehnten zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierte sich eine neue Staatenordnung auf dem europäischen Kontinent, wie es die Kongress-Akte vorgesehen hatte. Gleichzeitig bildete sich in der Jurisprudenz ein neues Paradigma des Völkerrechts heraus. Es hieß das 'Völkerrecht der zivilisierten Staaten'. Die Entstehung der historischen Rechtsschule und des Rechtspositivismus im frühen 19. Jahrhundert entzog dem umkämpften Völkerrecht seine naturrechtliche Begründung. Auf der Suche nach einem neuen Begründungszusammenhang nahm das Völkerrecht einen Begriff auf, der im späten 18. Jahrhundert entstanden war, und dessen Bedeutung sich zur Zeit des Wiener Kongresses stabilisiert hatte. Es handelte sich um den Begriff der Zivilisation. Mithilfe dieses Begriffs wurde eine überstaatliche Gemeinschaft postuliert, nämlich die sogenannte Gemeinschaft zivilisierter Staaten, die die Legalität zwischenstaatlichen Verkehrs gewährleistet, ohne ein internationaler Staat oder gar Weltstaat zu sein. Das Völkerrecht des 19. Jahrhunderts war somit im Wesentlichen ein Völkerrecht der zivilisierten Staaten. 'Zivilisation' aber ist ein diskriminierender Begriff, zu dessen Bedeutungsgehalt die Definition und der Ausschluss seines Gegenteils, nämlich des Unzivilisierten, des Barbarischen, gehören. [...] Die Entstehung des Völkerrechts zivilisierter Staaten nach dem Wiener Kongress leitete eine neue Figuration der Weltordnung ein. Dieser Vorgang brachte ein Wechselspiel mehrerer Wissens- und Repräsentationsformen, nämlich Jurisprudenz, Theater und Ethnologie, in Gang. Im Folgenden werden diese miteinander verschränkten Wissens- und Repräsentationsformen näher untersucht.
"Die ganze Philosophie nur eine Meditation Shakespeares" : Emmanuel Lévinas über die Tragödie
(2021)
"[I]l me semble parfois", schreibt Emmanuel Lévinas in "Le temps et l'autre" (1948), "que toute la philosophie n'est qu'une méditation de Shakespeare"; ["es scheint mir manchmal, daß die ganze Philosophie nur eine Meditation zu Shakespeare ist"]. Tatsächlich sind Bezugnahmen auf Shakespeare in Lévinas' Œuvre insgesamt keine Seltenheit, besonders häufig finden sie sich aber in seinem Frühwerk und nirgendwo in größerer Zahl als in "Le temps et l'autre" (dt. "Die Zeit und der Andere"). Von diesem Befund ausgehend möchte ich untersuchen, inwieweit man - wo nicht von der Philosophie überhaupt - zumindest von Lévinas' eigener Philosophie sagen kann, dass sie eine Meditation Shakespeares darstellt; und das im doppelten Sinne des Genitiv ('une méditation de Shakespeare'), den die deutsche Übersetzung von Ludwig Wenzler ('eine Meditation zu Shakespeare') leider unterschlägt: (1) Im genitivus objectivus wäre die Philosophie als eine Meditation über Shakespeare zu verstehen. Lévinas setzt sich in "Le temps et l'autre" kritisch mit im Grunde allen kontinentalphilosophischen Strömungen seiner Gegenwart auseinander: vom deutschen Idealismus über die marxistische Sozialphilosophie, die Lebensphilosophie Bergsons und die Phänomenologie Husserls bis zum Existenzialismus von Sartre und Camus und natürlich der Fundamentalontologie Heideggers. Lévinas' kritische Distanzierung insbesondere vom Idealismus und der Existenzphilosophie lässt sich dabei als ein Streit über die Interpretation des Tragischen verstehen. Lévinas' Verständnis des Tragischen aber gewinnt in seiner Auseinandersetzung mit Shakespeare Gestalt. (2) Im genitivus subjectivus würde der Satz "toute la philosophie n'est qu'une méditation de Shakespeare" noch mehr besagen: Die ganze Philosophie wäre so verstanden eine Meditation von Shakespeare, sozusagen eine Meditation des Dichters selbst. In welchem Sinne sich auch dies zumindest für "Le temps et l'autre" behaupten lässt, darum wird es im zweiten Teil dieses Aufsatzes gehen.