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Einleitung: Um junge Medizinstudierende auf die stetig wachsenden Anforderungen eines Arztes klinisch, wissenschaftlich sowie psycho-sozial allumfassend und kompetent besser vorzubereiten, sollten Universitäten eine enge, persönliche Erfahrungs- und Wissensvermittlung ermöglichen. Strukturierte Mentorenprogramme als Lösungsmodell klinische Aufgabenfelder früher in die vorklinische Lehre einfließen zu lassen, um somit eine begleitete Priorisierung des breiten, theoretisch geprägten universitären Lehrstoffes zu erleichtern, stellen einen vielversprechenden Ansatzpunkt dar.
Hier berichten wir über die Erfahrungen und Ergebnisse des vorklinischen Mentorenprogrammes der Universität Bonn, welches zum Wintersemester 12/13 eingeführt wurde.
Projektbeschreibung: Das Programm zeichnet sich durch das Konzept des peer-to-peer-Teachings in den Semestern der Vorklinik im Rahmen eines humanmedizinischen Regelstudienganges aus. In regelmäßigen, freiwilligen Kurstreffen mit verschiedenen klinischen Fallbeispielen soll Studierenden die Möglichkeit geboten werden, erworbene Kenntnisse aus den curricularen Grundlagenfächern eigenständig anzuwenden, sowie einen Kontakt mit einem persönlichen Ansprechpartner für Ratschläge und Hilfestellung zu gewährleisten. Auf diese Weise wird ein ungezwungener Erfahrungsaustausch ermöglicht, der den Studierenden eine Motivations- und Lernhilfe bietet, insbesondere für die mündliche Physikumsprüfung sowie für weitere Prüfungen des Studiums.
Ergebnisse: Über die letzten drei Jahre konnte die Teilnehmerzahl und das Interesse am Programm stetig gesteigert werden. Die Auswertung der gesammelten Evaluationen bestätigt eine sehr gute Kommunikation zwischen Tutor und Studierenden (über 80%), sowie durchweg gute bis sehr gute Qualität und Nützlichkeit der fachlichen, als auch sonstigen Tipps der Mentoren. Eine abschließende Bewertung der Erwartungen an das Mentorenprogramm wurde insgesamt auf einer Schulnotenskala stets als gut bis sehr gut bewertet (Wintersemester: sehr gut 64.8±5.0%, gut 35.2±5.0%, Sommersemester: sehr gut 83.9±7.5%, gut 16.1±7.5%)
Zusammenfassung: Zusammenfassend hat sich gezeigt, dass sich das Mentorenprogramm positiv auf die Entwicklung, Ausbildung und Zufriedenheit der Studienanfänger in der Bonner Vorklinik auswirkt.
Hintergrund und Fragestellung: Die Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2(SARS-CoV-2)-Pandemie hat die Ausbildung von Medizinstudierenden grundlegend verändert. Die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen und die damit einhergehende Forderung nach Distanzunterricht hat dazu geführt, dass innerhalb kurzer Zeit digitale Lehrformate umgesetzt werden mussten. Ziel dieser Arbeit war die Auswertung der studentischen Evaluationsergebnisse für virtuellen Unterricht im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde während der SARS-CoV-2-Pandemie und ein Vergleich mit den zuvor erhobenen Evaluationsergebnissen unter Präsenzbedingungen.
Material und Methoden: Untersucht wurden die Evaluationsergebnisse für die Blockpraktika im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021, die in einem virtuellen Format mit kurzer Präsenzphase durchgeführt wurden, sowie die der komplett im konventionellen Präsenzformat durchgeführten Praktika von Sommersemester 2018 bis Wintersemester 2019/20. Die anonyme Befragung der Studierenden bezog sich auf verschiedene Aspekte der Lehrveranstaltung, wie z. B. Organisation, Didaktik und Lernatmosphäre.
Ergebnisse: Von 16 abgefragten Kategorien zeigten 14 (87,5%) signifikant bessere Evaluationsergebnisse für die virtuellen Praktika verglichen mit den zuvor im Präsenzformat durchgeführten Praktika. Diese sehr positive Bewertung des digitalen Lehrangebots zeigte im Pandemieverlauf über die Dauer von zwei Semestern keine signifikante Änderung.
Schlussfolgerung: Die vorliegenden Daten belegen die hohe Akzeptanz eines digitalen Lehrangebots im Fach HNO-Heilkunde für Studierende. Auch wenn unerlässliche Bestandteile der ärztlichen Ausbildung, wie der Unterricht am Patienten und das Erlernen klinisch-praktischer Fertigkeiten, weiterhin nur im Präsenzformat realisiert werden können, legen die Ergebnisse nahe, dass digitale Elemente auch nach der SARS-CoV-2-Pandemie eine Rolle im Medizinstudium spielen könnten.
Hintergrund: Mit dem Masterplan 2020 und den an mehreren Universitäten eingeführten Modellstudiengängen befindet sich das Medizinstudium aktuell im Umbruch. Sowohl im Regel- als auch im Modellstudiengang werden medizinrechtliche Aspekte überwiegend im Rahmen rechtsmedizinischer Ausbildungsabschnitte unterrichtet. Allerdings werden Studierende bereits während Famulaturen oder im praktischen Jahr mit juristischen Fragen konfrontiert.
Ziel der Studie war es herauszufinden, ob und in welchem Umfang Studierende der Humanmedizin insbesondere zur ärztlichen Aufklärung und zu den ärztlichen Informationspflichten bis zum Beginn des 4. bzw. 5. klinischen Semesters auf medizinrechtliche Aspekte vorbereitet wurden, und ob Verbesserungen bei der medizinrechtlichen Lehre gewünscht werden.
Material und Methoden: Zwischen den Sommersemestern 2017 und 2019 wurde zu Beginn des Kurses für Rechtsmedizin eine quantitative, standardisierte Umfrage mit insgesamt 373 Studierenden durchgeführt.
Ergebnisse: Wenngleich 98,8 % der Studierenden angaben, Aufklärungsgespräche bereits (mehrfach) praktisch ausgeübt zu haben, bestanden deutliche Defizite in Bezug auf die juristischen Anforderungen an das ärztliche Aufklärungsgespräch und dessen Delegation. So gaben lediglich 5,1 % der Studierenden an, die rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Aufklärung sowie die entsprechende Norm aus dem Zivilrecht zu kennen. Über 80 % der Befragten fühlten sich unzureichend auf die rechtlichen Aspekte des praktischen Jahres vorbereitet. Über 90 % der Studierenden wünschten sich eine bessere medizinrechtliche Ausbildung.
Diskussion: Eine fächerübergreifende Etablierung sowie eine über das gesamte Studium verteilte Lehre von Medizinrecht könnte die Vorbereitung auf das praktische Jahr verbessern und das Verständnis für die rechtlichen Anforderungen an die ärztliche Berufstätigkeit fördern. Nach dem derzeitigen Stand der Umsetzung des Masterplans 2020 soll das Medizinrecht in der Learning Opportunities, Objectives and Outcomes Platform (LOOOP) als verbindlicher Ausbildungs- und Lehrinhalt etabliert werden.
Mit der Neuregelung der Studienplatzverteilung von 2005 haben die Universitäten in Deutschland die Möglichkeit, bis zu 60% der Studienplätze nach universitätseigenen Kriterien zu vergeben. Implizit wird vom Gesetzgeber und der öffentlichen Meinung gefordert, nicht-leistungsbezogene Kriterien und Persönlichkeitsmerkmale verstärkt zur Bewerberauswahl einzusetzen (Motivation, Identifikation, Vermeidung von Fehlvorstellungen). Da in Anbetracht der Bewerberzahlen mündliche Auswahlgespräche als ungeeignet erscheinen, wurde vom Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe Universität ein Fragebogen entworfen, um nichtschulische Leistungen zu erfassen. Dieser Fragebogen wurde am Beginn des Wintersemesters 2005/2006 von allen Studienanfängern der JWG-Universität Frankfurt und der Medizinischen Universität Innsbruck ausgefüllt. Entgegen der initialen Erwartungen der Verfasser gaben nur etwa 15% Prozent Medizin-spezifische berufliche Vorerfahrungen an (Rettungsdienst, Ausbildung als Krankenschwester/pfleger oder ähnliches); dagegen wurden von etwa 60% angegeben, mindestens ein Musikinstrument zu spielen oder länger sportlich aktiv gewesen zu sein. Die Zusammenstellung der Selbstangaben zeigt, dass Medizin-relevante Vorkenntnisse nur bei einem kleinen Anteil der Studienbewerber in größerem Umfang vorhanden sind. Aufgrund der großen Streuung in der Art und Dauer der angegebenen Vorleistungen sollte die Erhebung von Parametern zur Beurteilung von soft skills, z.B. durch Online-Fragebogen, als (Vor)Selektionsinstrument nur sehr vorsichtig eingesetzt werden.