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Der Dialog ist für die einen das Versprechen gelingender Kommunikation, für die anderen ein überholtes Ideal. Marten Weise zeigt in einer interdisziplinär angelegten Studie, dass sich die Lücke zwischen Lobpreisungen und Abgesängen schließen lässt. Er setzt bei der Unmöglichkeit des Denkens "nach der Shoah" an und erkundet in exemplarischen Untersuchungen der europäischen Literatur-, Theater- und Theoriegeschichte die Spannungen und Widersprüche im Verhältnis zum "Anderen", ohne die der Dialog nicht zu greifen ist. So macht er zwischenmenschliche, soziale und politische Vorgänge als prinzipiell unabschließbares Sprachgeschehen fassbar und eröffnet einen Spielraum für die Aushandlung und das Aushalten von Dissens und Differenz.
Gerade bei Rechten auf Freiheit stellt sich die Frage, ob und wie sie sich begründen lassen. Ein naheliegender Zugang sind liberale Theorien der Gerechtigkeit. Sie rechtfertigen individuelle Anrechte auf ein Maß an Freiheit. Begründungsbedürftig ist die Annahme subjektiver Rechte auf Freiheit schon deshalb, da sie eine fundamentale Weichenstellung für jede politische Theorie darstellt, die sie beinhaltet. Für diesen Bereich der Freiheit ist die Begründungslast umgekehrt; eine Einschränkung der Freiheit muß begründet werden, nicht das Verlangen danach, frei zu sein. Der "Zweck" einer liberalen Theorie der Gerechtigkeit ist die wertneutrale Entscheidung auch antagonistischer Konflikte. Es sind Situationen, in denen zwei Parteien handeln wollen, die Handlungen sich aber gegenseitig ausschließen und die Parteien sich über die Bewertung der Handlungsziele uneinig sind. In der hier erörterten Theorie Hillel Steiners werden die fraglichen Entscheidungen aufgrund subjektiver Rechte gefällt. Gerechtigkeit begründet subjektive Rechte auf ein Maß an Freiheit, durch die selbst antagonistische Konflikte neutral entschieden werden können. Im folgenden wird im Kontext dieser Art liberaler Gerechtigkeitstheorie argumentiert. ...