Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.
In search for an ecological concept defining a "whole complex of organisms inhabiting a given region" with more methodological value than 'complex organism' or 'biome' and 'biotic community', the British phytocenologist Arthur Tansley introduced the term 'ecosystem' in 1935. [...] Independently of each other, other scientists from different countries also recognized the interconnectedness of all phenomena on the Earth's surface, resulting in the parallel coining of various notions. The Russian Botanist Vladmir Sukachev (1880–1967) introduced the term 'biogeotsenoz' ('biogeocoenosis' or 'biogeocoenose'), which was broadly used in the Soviet Union and throughout Eastern Europe. It was introduced into Russian in two stages: Following the forestologist Georgii Morozov (1867–1920), who systematically implemented Karl Möbius's term 'biocoenosis', Sukachev first suggested the term 'geotsenoz' ('geocoenosis') in 1942. It was meant to link the earth's surface with its inhabitants and abiotic environmental factors in a dynamic unit. However, in 1944, he changed geocoenosis into biogeocoenosis (BGC), implementing an integral connection with Vladimir Vernadsky's (1863–1945) concepts of the biosphere and the biogeochemical cycles. According to Sukachev, BGC came close to Tansley's notion of the ecosystem which also brings together a biocoenosis with its habitat (the ecotope). However, both terms were not used synonymously: as a more general term, ecosystem was not precise enough to classify the unit of nature itself, whereas the BGC, in accordance with Vernadsky's concept of 'living matter', did not include all abiogenic abiotic factors of the ecosystem. Also, the notions of 'facies' and 'landshaft', which were used by physical geographers, were discussed as similar conceptualization.
Eine Besonderheit des Bodensees sind seine ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereiche. Mit ihrer außergewöhnlichen Tier- und Pflanzenwelt, ihrem im Vergleich zum freien Wasser erhöhten Stoffumsatz sowie ihrer außerordentlichen Bedeutung als Laich-, Brut- und Nahrungsgebiete gelten diese als ökologisch wirksamste, zugleich aber auch empfindlichste Zonen des Sees. Insbesondere die Selbstreinigungskraft und das Puffervermögen gegenüber Beeinträchtigungen wird entscheidend von dieser Zone bestimmt. Ohne die markanten, gehölzbestandenen Uferwälle, die weiten, im Herbst und Winter goldgelbleuchtenden Ried- und Röhrichtgürtel, die im Frühsommer blumenbunten Strandrasen sowie die im Sonnenlicht vom kalkigen Untergrund weiß schimmernden Flachwasserzonen besäße der Bodensee nur einen Bruchteil seines lieblichen Charmes.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Mit enormem Aufwand und hervorragendem Ingenieurverstand wurden im 19. Jahrhundert so gut wie alle großen Flüsse ausgebaut, begradigt und durch Dämme gezähmt oder – wie man damals sagte – rektifiziert oder korrigiert. Dieses Werk wurde im 20. Jahrhundert weiter perfektioniert. Besondere Schwerpunkte bildeten Kanalisierungen und Dammbauten zur weiteren Optimierung von Flussschifffahrt und Energiegewinnung, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes von Siedlungen und zur Schaffung von weitgehend hochwassergeschützten Agrarflächen in den Auen. Auch die Bereitstellung von Kühlwasser für immer zahlreichere und größere Kraftwerke nahm an Bedeutung zu. Die ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung, die an allen größeren, aber auch an vielen kleineren Flüssen und an den Bächen stattfand, ist ein weitgehendes Verschwinden naturnaher Fließgewässer- und auentypischer Lebensräume und damit verbunden eine ganz erhebliche Gefährdung der spezifischen Tier und Pflanzenwelt unserer Bäche und Flüsse. Schutz und Entwicklung der verbliebenen naturnahen Fließgewässer und ihrer Ufervegetation sind daher aus Sicht des Naturschutzes elementare Aufgaben, um die Vielfalt an Arten und Biotopen der baden-württembergischen Bäche und Flüsse zu bewahren und zu fördern. Auch den Erholung suchenden Menschen kommt der Schutz naturnaher Fließgewässer zugute. Fließgewässer prägen viele Landschaften, die wir besonders anziehend finden, wie etwa die Täler von Jagst und Kocher oder das obere Donautal. Aus diesen Gründen sind seit dem 1. Januar 1992 naturnahe Abschnitte von Bächen und Flüssen sowie naturnahe Altarme jeweils einschließlich ihrer Ufervegetation besonders geschützte Biotope nach dem badenwürttembergischen Naturschutzgesetz (§ 24a NatSchG). Sie wurden als naturnahe Fließgewässerabschnitte kartiert, wenn sie unverbaut oder nur unwesentlich künstlich verändert waren und eine Länge von mindestens 20 m aufwiesen. Ein Auszug des Gesetzestextes sowie die dazugehörigen Definitionen der genannten Biotoptypen sind im Anhang abgedruckt.
In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und Siedlungsbereichen sind Quellen heute nur noch selten zu finden. Zum größten Teil sind sie gefasst oder drainiert und ihr Wasser tritt erst nach langer Wanderung in Rohrsystemen ans Tageslicht, wo es in Betrieben, Haushalten, Kneippanlagen, Bädern usw. für den alltäglichen menschlichen Bedarf verwendet wird. Um wenigstens noch die naturnahen Quellen bzw. Quellbereiche mit ihrer natürlichen Umgebung zu erhalten, wurden sie vom Gesetzgeber unter Schutz gestellt. Diese Broschüre informiert über Vielfalt, Biologie, Biozönosen, sowie über den Schutz von Quellen.