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Fällt nach der Einführung der Ehe für alle der grundgesetzliche und der zivilrechtliche Ehebegriff auseinander? Das wäre nicht nur für die Ehe für alle als eine politische Errungenschaft, sondern auch für das Grundgesetz selbst ausgesprochen unglücklich. Wenn der Gesetzgeber in diesem Sinne die Ehe für alle öffnet, kann das dementsprechend den verfassungsrechtlichen Ehebegriff nicht unberührt lassen.
Die Geschlechterdifferenzierung von Frau und Mann wird in den mittelalterlichen Adelsgesellschaften vorrangig funktionalisiert über Ehe und über Sexualität. Ehe übernimmt dabei ökonomisch-politische Funktionen, ist Instrument von Herrschaft, Friedensschluß usw. Der Sexualität andererseits sind allererst provokative Funktionen zugewiesen. (...) Dies ändert sich erst in einem langandauernden und durchgreifenden mentalitätsgeschichtlichen Prozeß, der – um ein Datum zu nennen – nach dem Jahrtausend allmählich in Gang kommt und von so weit reichenden Folgen ist, daß man geradezu von der „Entdeckung der Liebe im Hochmittelalter“ gesprochen hat.
Die Geschichte von Tristan und Isolde in ihren verschiedenen volkssprachigen Fassungen ist seit der Mitte des 12. Jahrhunderts wohl eine der wichtigsten erzählerischen Vollzugs- und Reflexionsformen jener Entdeckung. Diese Geschichte will i(...) [Peter Strohschneider] von einem einzelnen Text her zum Thema machen, demjenigen des – wie man seinem Namen rekonstruiert – Eilhart von Oberg.
Die Frau im 19. Jahrhundert
(1902)
Liebe, Ehe, Familie
(1921)
Das katholische Eheverständnis im Spannungsfeld der Moderne : zur Problematik von "Amoris laetitia"
(2017)
Die Examensarbeit hat das katholischen Eheverständnis im Spannungsfeld der Moderne zum Thema. Sie thematisiert sowohl aktuelle, gesellschaftliche Trends und Problematiken, als auch die entsprechenden kirchlichen Vorschriften. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf das päpstliche Schrieben "Amoris laetitia" gelegt, dass sich mit der Ehe und Familie beschäftigt.