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Das Böse – bereits die Nennung dieses Begriffes evoziert ein Faszinosum, das niemals nur auf den Bereich der Moral beschränkt bleibt. Vielmehr schwingt dabei stets ein poetischer Aspekt mit, der eine Spannung zwischen der ethischen und ästhetischen Sphäre schafft. Wenn Novalis darauf hinweist, dass "Gut und Böse [...] absolut poetische Begriffe" seien, honoriert er damit den in der philosophischen und theologischen Begriffsgeschichte häufig vernachlässigten künstlerischen Wert des Bösen. Die dialektische und spannungsvolle Verbindung von Ästhetik und Moral, wie sie bei der Reflexion des Bösen in den Vordergrund tritt, soll in diesem Beitrag in den Mittelpunkt gerückt werden, indem Heinrich von Kleists Text "Der Findling" als paradigmatisches Beispiel für diesen Zusammenhang hermeneutisch analysiert wird.
Seuchenjahr
(2021)
"Theorie" spricht gerne im Präsens. Allein, es handelt sich um ein unechtes Präsens, das über der Zeit zu stehen beansprucht. Die Ausnahmesituation der Pandemie lädt dazu ein, dieses Präsens zu überdenken und die unvermeidlichen Bindungen der Theorie an gegenwärtiges Geschehen sichtbar zu machen. Durch die klaustrophobische Situation des Lockdown ist eine unheimliche Korrelation von Theorie und Phobie kenntlich geworden. Beide suchen nachträgliche Bestätigung durch die Wirklichkeit. Durch diese Parallele wird auch der Lockdown, in dem das kulturtheoretische Denken ohnehin feststeckte, für sich selbst sichtbar wie in einem Spiegel. Unter dem Stichwort einer "Geschehensethik" erstellen Henning Trüpers Betrachtungen eine Inventur der Probleme und Lektionen, denen sich insbesondere die Theorie der Moral und verwandter Gebiete in der Schule der Pandemie ausgesetzt sehen.
Als 2008 die Finanzkrise eskalierte, vollzog sich eine irritierende Veränderung in der Semantik von 'Rettung'. Während nämlich einerseits unbedingte Imperative der Rettung finanzieller und fiskalischer Institutionen aufkamen, 'whatever it takes', wurde andererseits der Rettungsimperativ für Menschen in Seenot immer problematischer. Insbesondere im Kontext von Flucht und Migration im Mittelmeerraum begannen Regierungen, humanitäre Rettungsbemühungen zu kriminalisieren, während sie doch zugleich unterlassene Hilfeleistungen ebenfalls strafrechtlich verfolgten. Über lange Zeit hatten Schiffbrüchige im öffentlichen Diskurs die Stelle als privilegierte Zielobjekte unbedingter Rettungsimperative besetzt, die sogar das Risiko eines Selbstopfers in Kauf zu nehmen verlangten. Nun schien es, als sei diese Stelle umbesetzt worden. Dass eine solche Umbesetzung aber überhaupt möglich war, warf nicht zuletzt die Frage danach auf, wie es eigentlich um die Geschichtlichkeit derartiger Imperative insgesamt bestellt ist. Diesem Problemzusammenhang geht das Forschungsprojekt "Archipelagische Imperative.Schiffbruch und Lebensrettung in europäischen Gesellschaften seit 1800" nach, indem es unter anderem untersucht, wie die Schiffbrüchigen überhaupt dazu gekommen waren, die fragliche Stelle zu besetzen.
'Aktivismus' wird heute kontextabhängig in vielen Bedeutungen verwendet: als deskriptive Bestimmung, positiver Identifikationsbegriff, Begriff der polemischen Abwertung oder Zielscheibe jargonkritischen Spotts. Im Kern des Begriffs behauptet sich aber stets die individuelle Partizipation am kollektiven gesellschaftlichen Handeln, insbesondere an der Politik. Meist wird als Aktivismus die emphatische Teilnahme an sozialen Bewegungen emanzipatorischer Art bezeichnet. Es geht dabei häufig um marginalisierte Gruppen und Anliegen. Forderungen nach Ermächtigung und Gleichberechtigung sowie die Herausstellung besonderer Schutzbedürftigkeit stehen im Zentrum. [...] Bedeutungskonstituierende Kriterien für 'Aktivismus' wären demnach erstens politische Partizipation jenseits einer bloß passiven, handlungsfernen Zustimmung oder Ablehnung sowie zweitens das Vorhandensein eines kollektiven Handlungsmusters, das im Hinblick auf Rechte und deren Beschränkungen lesbar ist. Der Begriff setzt drittens ein Grundverständnis von Asymmetrien innerhalb der politischen Partizipation voraus. [...] Allerdings erlegen diese drei Kriterien den historischen Konstellationen eine allzu große Einfachheit auf.
Ao desconstruímos, neste ensaio, o conceito Monstruosidade apresentamos as pretensões dos "níveis de malevolência" nos estereótipos da feiura advindos de personificações tais como o Golem, o Ciclope ou as personagens bestiais made in Hollywood - em sua maioria, discursos preconceituosos contra a Alteridade. Dito isso, o problema do mal será considerado aqui a partir da condição de inescapabilidade em face de imensos acontecimentos, dentro dos quais o homem se encontra implicado - disso conceituamos Monstruosidade em correlação com o Mal e o Inescapável. Assim, este texto objetiva investigar tal conceito na imanência dos acontecimentos de "A Metamorfose", de Franz Kafka. Para isso, nossas hipóteses são: a) a Monstruosidade se configura tanto mais quanto maior for à inescapabilidade dos fatos nos quais os homens são vitimados; b) o homem não é monstro nem algoz em si, mesmo que se revista de fealdade de aparência; c) o Mal se constitui através dos acontecimentos caudalosos e sequenciados da história humana nos quais os homens se engajam; d) inocência e culpa se constituem em arbitrariedades no regime de monstruosidade. Assim, efetuamos uma pesquisa textual de cunho filosófico e literário, sobre o texto de Kafka em busca destas questões.
Com o advento da modernidade a filosofia passou a exigir que a religião prestasse contas à razão. A filosofia da religião de Kant é um exemplo desse tipo de iniciativa. Kant propôs julgar a religião no tribunal da razão. Mais de 200 anos depois, Habermas buscou renovar o projeto kantiano. Nosso trabalho visa esclarecer o modo como cada autor realiza o julgamento da religião no tribunal da razão. Além disso, discutiremos a relevância desse tipo de abordagem proposta por ambos os filósofos.
Der Aufsatz weist zunächst die bipolare Dependenz von Moral und Recht in Kants praktischer Philosophie nach. Durch eine Analyse von Kants Neuinterpretation der ulpianischen Rechtsregeln ist es möglich aufzuzeigen, dass Kant eine moralphilosophische Argumentation entwickelt, die mittels der intersubjektiven Anwendung des kategorischen Imperativs in der Selbstzweckvariante auf die Notwendigkeit von Rechtsverhältnissen rekurriert, die angeborene Freiheit aller Menschen sichert. Gleichwohl ist die normative Differenz von moralischer und rechtlicher Freiheit zu beachten.
Zudem zeichnet sich Kants spezifische Eigentumstheorie durch eine dynamische Entwicklung vom 'ursprünglichen' Gesamteigentum über den 'provisorischen' Ersterwerb hin zum 'ursprünglichen' Vertrag, der die Freiheit der Staatbürger sichert sowie den Staat als 'Obereigentümer' institutionalisiert.
Das Spannungsverhältnis von individuellen Staatbürgerrechten und staatlichen Handlungsbefugnissen verliert seine scheinbare Widersprüchlichkeit, sofern Freiheit sowohl als negatives wie als positives Recht verstanden wird. Ausschließlich in dem Kontext positiver Freiheitsrechte dürfte es möglich sein, die von Kant aufgeführten staatlichen Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht des Staates, das Dasein aller Staatsbürger zu sichern, in Kants allgemeines Rechtsprinzip zu integrieren.
Der religiöse Pluralismus innerhalb der multikulturellen Gesellschaft erfordert vom Staat das Bemühen, die wechselseitige Achtung nicht nur zwischen Personen mit unterschiedlichen religiösen Glaubensüberzeugungen, sondern auch zwischen Glaubenden und Nicht-Glaubenden sicherzustellen. In diesem Kontext wird es für die vom Staat übernommene Funktion entscheidend sein, rechtzeitig zu beurteilen, ob er eine aktive und positive Rolle als eine Institution spielt, welche dafür sorgt, dass die Religionsfreiheit der Einzelnen und der Gruppen geachtet wird. Im Vorliegenden werden einige Gefahren und Bedrohungen für die Religionsfreiheit in der heutigen Gesellschaft analysiert und eine kritische Betrachtung als Antwort auf diese Krisensituation vorgelegt. Konkret werden die folgenden Punkte erörtert: 1. Der Glaube, daß die Religion nicht mit den Werten einer modernen, liberalen Gesellschaft zu vereinbaren ist. 2. Die Konfessionalisierung des Staates. 3. Der Missbrauch der staatlichen Macht, um die Präferenzen der Bürger durch absichtliche Änderungen im sozialen Kontext zu beeinflussen. 4. Die unnötigen Behinderungen und Beschränkung des Rechts auf Verweigerung aus Gewissengründen, die von einem falschen Verständnisses desselben herrühren. 5. Die Verherrlichung eines falsch verstandenen, radikalen Individualismus. 6. Ein Verständnis des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung als ,,Gleichgültigkeit gegenüber den Unterschieden“.
Die Behauptung von Jürgen Habermas, man könne ohne „metaphysische Rückendeckung“ philosophieren, wird nicht nur von Manfred Kühn bezweifelt. So ist auch Richard Rorty der Ansicht, ein Begründungsanspruch, wie ihn Habermas trotz aller Distanznahme zum apelschen „Restfundamentalismus“ noch immer vertritt, könne nur metaphysisch genannt werden. In dem Text untersucht der Autor zunächst, welchen Begriff von "Metaphysik" Jürgen Habermas selbst verwendet, um dann aufzuzeigen, dass dieser sich durch spezielle Argumentationsstrategien von metaphysischen Annahmenfreizumachen versucht. Besonders folgenreich ist dabei die Strategie, auf naturalistische Argumentationsmuster Bezug zu nehmen. In seinen neueren Schriften spricht Habermas nun auch selbst von einem „schwachen Naturalismus“. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist, dass diese Strategie letztendlich mit bestimmten Aussagen der Diskursethik nicht in Einklang zu bringen ist, und in Folge dessen Widersprüche zwischen dem Versuch, keine metaphysische Rückendeckung zu verwenden und bestimmten ethischen Aussagen auftreten. Nachgewiesen wird dies anhand einer Analyse des Selbstbewusstseins- und des Begründungsbegriffs bei Habermas, wobei im Zusammenhang des Selbstbewusstseinsbegriffs vor allem die Bezugnahme auf Mead, im Zusammenhang des Begründungsbegriffs hauptsächlich die Detranszendentalisierung der Kantischen Ethik und die Auseinandersetzung mit Apel im Mittelpunkt stehen. Da eine Beschäftigung mit dem Naturalismus in den meisten philosophischen Diskursen im Rahmen epistemologischer Überlegungen stattfindet, versteht sich die Arbeit darüber hinaus implizit auch als eine Analyse der Auswirkungen naturalistischer Argumentationsstrategien auf ethische Fragestellungen. Sie verbindet die Analyse der metaphysischen Implikationen im Werk von Jürgen Habermas mit einer Untersuchung der Konsequenzen des habermasschen Naturalismus auf die Diskursethik.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben rasante technologische Entwicklungen die Seefahrt insgesamt und damit auch das nautische Rettungswesen von Grund auf verändert. Mit motorisierten Booten, Funk- und Radartechnik - und später Rettungsflugzeugen - wird es möglich, neue notlindernde und lebensrettende Praktiken zu etablieren, die Effizienz der Maßnahmen zu steigern und zudem den geografischen Radius der Einsätze erheblich auszuweiten. Weniger offenkundig ist, in welcher Weise diese Entwicklungen auf das Gefüge der Normen und Werte zurückwirken, das der humanitären Seenotrettung zugrunde liegt, und inwiefern sie daran beteiligt sind, den Schiffbruch als einen bestimmten "Situationstyp" zu definieren. Diese Aspekte bilden den Ausgangspunkt meiner Untersuchung, die der Frage nachgeht, wie sich die Herausbildung von Normen und normsetzenden Paradigmen alternativ zu den großen Erzählungen des Humanitarismus beschreiben lässt.