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Der wichtigste Vermittler Lukians im deutschen Sprachraum im 18. Jahrhundert, Christoph Martin Wieland, machte die Stadt Abdera in seiner Geschichte der Abderiten zum Schilda der Antike. Und mit Bezug auf diese sublimierten Schwankerzählungen allzu menschlicher Irrsale eines Gemeinwesens von Dummköpfen bildete Kant einige Jahre später wiederum den Begriff des "Abderitismus". Damit bezeichnete er diejenige Auffassung des Gangs der Weltgeschichte, der zufolge in den menschlichen Angelegenheiten bloß ein Auf und Ab vergeblicher Bemühungen und bodenloser Torheiten zu beobachten sei. Kant hielt diese Vorstellung für moralisch unerträglich. Die "zum Besseren fortschreitende" Struktur des historischen Geschehens sollte zur Abwehr des Abderitismus regelrecht bewiesen werden. Vom Tragödienfieber zur Geschichtsphilosophie: sobald der Faden einer Trope einmal angesetzt ist, spinnt sie sich von selbst weiter. Die "Daseinsmetapher" (Hans Blumenberg) der Ansteckung lässt uns nicht los und wird auch die gegenwärtige Pandemie weiterhin begleiten.
Nicht nur steht die Literatur vor dem Gesetz, sondern auch das Recht im Theater. Das Theater inszeniert juristische Verhältnisse. Die Rollen, die der Prozeß von den Beteiligten verlangt, die erzählerischen Elemente der Ermittlung, der stete Verdacht des Schauspielens vor Gericht - all dies ergibt eine traditionsreiche Konstellation, in der sich die Ordnung des juristischen Diskurses mit der Ordnung des theatralen Diskurses vermischt und vermengt. Es sind vor allem die Parallelen hinsichtlich des Verfahrens, in denen diese Konstellation lesbar wird. Gerichtspraktiken sind vor aller Archivierung, so hat es Michel Foucault an der Tragödie König Ödipus gezeigt, auf der Bühne zur Schau gestellt und damit zur Verhandlung gebracht worden. Sophokles' Tragödie lasse sich, so Foucault, als "Prozess der Wahrheitsfindung" lesen, in der die exklusive 'Wahrheitsverwaltung' des Orakels und der Prophetie durch die Wahrheitsproduktion per Befragung ersetzt wird. Die Prophetie wird am Ende der Sophokleischen Tragödie durch den Hirten als "Zeugnis" wiederholt. Der Hirte ist Zeuge im juristischen Sinne des Wortes. Er hat die Tat gesehen, er muß darüber berichten, und die Evidenz des Gesehenen und Erlebten ist in der Lage, die Wahrheit der Tat gegen die Wahrheit der Macht ins Spiel zu bringen. Sophokles Stücke könne man sogar, so Foucault, als eine "theatralische Ritualisierung der Rechtsgeschichte" lesen.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die Rettung von Menschenleben ist eine von vielen Aktivitäten, deren Regelung souveränen Staaten obliegt. Historisch betrachtet gibt es verschiedene Definitionen von Souveränität. Seit dem 19. Jahrhundert bedeutet sie jedoch überwiegend die Kontrolle von Grenzen und die Verabschiedung von Gesetzen innerhalb derselben. So lassen sich die vielfältigen Verbindungen des Begriffs der Souveränität mit der Geschichte des Schiffbruchs und der Lebensrettung im 19. Jahrhundert auf zweierlei Weise untersuchen: Erstens ausgehend von der Souveränität als einer Form der rechtlichen, (bio)politischen, diplomatischen, territorialen bzw. maritimen Kontrolle, die zunehmend mit humanitären, kommerziellen und sicherheitspolitischen Fragen verknüpft wurde; zweitens anhand der Figur des Souveräns, der als Schirmherr und Förderer humanitärer Initiativen, einschließlich der Seenotrettungsgesellschaften, fungierte und für die Entstehung und das Selbstverständnis dieser Gesellschaften von zentraler Bedeutung war.
Die Bedeutung staatlicher Souveränität und die Rolle des Staates werden seit einigen Jahren in Politik und Wissenschaft hitzig diskutiert und die Bedeutung staatlicher Souveränität in Frage gestellt: Die veränderten Problemlagen in Zeiten der Globalisierung hätten politische Bewältigungsstrategien notwendig gemacht, die nicht mehr durch intergouvernementale Kooperation zu lösen sei, argumentieren einige. Hinzu kommt der Ruf nach einer Stärkung kosmopolitischer Herrschaft. Doch es gibt auch Hinweise auf gegenteilige Entwicklungen.
Die Arbeit widmet sich der bisher wenig beachteten Demokratietheorie des neoliberalen Ökonomen und Sozialphilosophen Friedrich Hayeks. In seiner Ablehnung des Prinzips der Volkssouveränität scheint es Hayek nicht in erster Linie um die Kritik des demokratischen Elements zu gehen, sondern vielmehr um die moderne Idee staatlicher Souveränität schlechthin. Es ist folglich die Idee der Rechtssouveränität, so die grundlegende These, auf der Hayek seine doppelte Kritik von Naturrecht und Rechtspositivismus gründet. Entprechend ist der Staat in der von Hayek gezeichneten Utopie nicht länger Souverän, Ausdruck, Grund oder Herrscher (in) der Gesellschaft, sondern bloßes Mittel, um die "spontanen Ordnungen" der Gesellschaft (und der Märkte) zu schützen, ohne durch Gesetzgebung planen, gestalten oder intervenieren zu wollen. Allein solches, an den "Nomos" gebundenes, staatliches Handeln könne (und muss!) der "Meinung" der Menschen entsprechen. Die Klärung dieses sehr speziellen und auf David Hume zurückgehenden Verständnisses von "Meinung" erlaubt schließlich, das Denken Hayeks nicht nur hinsichtlich seines Souveränitätsbegriffs, sondern auch hinsichtlich seines Demokratiebegriffs vom Denken Carl Schmitts abzugrenzen. Entgegen dem prägenden Diskurs nach Cristi und Scheuerman, der die Kritik der hayekschen Theorie über die Problematisierung ihres schmittschen Gehalt unternimmt, soll die Arbeit den Blick dafür schärfen, dass der in Hayeks Theorie angelegte Autoritarismus auf eigenen philosophischen Füßen steht und sich nicht erschöpfend aus einem bewusst oder unbewusst übernommenen schmittschen Erbe erklären lässt.
Seitdem im Juli die Schiedsentscheidung über die Territorialkonflikte im südchinesischen Meer gefällt wurde, wird in Zeitungen und Blogs intensiv darüber diskutiert, wie diese Entscheidung einzuordnen ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Das Schiedsgericht hat nicht über Fragen der Souveränität selbst entschieden, sondern über die rechtlichen Grundlagen, aus denen Souveränitätsansprüche abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht die interessante Frage zu klären, inwieweit die durch China angeführten „historischen Rechte“ geeignet sind, einen Gebietsanspruch zu begründen. Klar ist, dass der Schiedsspruch nicht geeignet ist, den Konflikt zu beenden. China hat von Beginn an deutlich gemacht, dass es das Verfahren weder anerkennen noch sich daran beteiligen würde und hat daher schließlich auch die Entscheidung als rechtwidrig abgelehnt. Die Funktion des Verfahrens ist daher auch weniger die Konfliktlösung, die es nicht leisten kann, als vielmehr das Herausarbeiten einer rechtlich gerechtfertigten Position....
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.