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Wir alle wissen, was ein Zeuge ist: Ein Zeuge ist ein Beobachter, der über das, was er gesehen oder gehört hat, möglichst wahrheitsgemäße Aussagen machen soll. Wird der Auftritt des Zeugen wiederum beobachtet, sind noch komplexere Beobachtungsverhältnisse im Spiel, es entsteht die Situation einer Beobachtung zweiter Ordnung, die in Gerichtsverhandlungen die Regel ist. Der Zeuge wird dort in den Zeugenstand gerufen, er wird befragt und macht seine Aussage vor den Augen des Gerichts und der anwesenden Öffentlichkeit.[...] Es waren die Ideale der Aufklärung, die dem geheimen Prozess ein Ende bereiteten. Aufklärung – das hieß in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch und gerade im Recht: Nichts soll mehr unbeobachtet im Verborgenen entschieden werden. Ich komme im Folgenden auf den damit verbundenen medialen Wandel im Strafverfahren zu sprechen und will die Zeit des Übergangs vom schriftlichen zum mündlichen Prozess näher beleuchten und in einer These schürzen, die sich mit der Rolle der Literatur in dieser Übergangszeit beschäftigt. Meine These lautet kurz gefasst: Der Übergang zum öffentlich-mündlichen Gerichtsverfahren ist mit einer Dramatisierung des Rechts verbunden, die in der unmittelbaren Beobachtung des Zeugenauftritts ihre Schlüsselszene hat.
Nach Günter Thomas, der sich mit verschiedenen Formen religiöser Zeugenschaft befasst und kritisch in Frage stellt, ob es sich ausgerechnet beim Märtyrer um den paradigmatischen religiösen Zeugen handelt, ereignet sich Zeugenschaft in Situationen und Konstellationen. Stärker als um eine Suche nach einem Grundmodell von Zeugenschaft geht es Thomas um eine Untersuchung der "spezifischen Differenzen und Differenzierungen" in verschiedenen sozialen Sphären. Eine genauere Untersuchung der religiösen Zeugenschaft erlaubt es, unterschiedliche "Modi der Gewissheit" und "Techniken der Überzeugung" zu differenzieren und die der religiösen Zeugenschaft eigenen "originären Konstellationen" herauszustellen. Dabei thematisiert er vier Typen des religiösen Zeugnisprozesses: den Auferstehungszeugen, den Märtyrer, das diakonische Zeugnis und die Zeugniskette. Das Zeugnis des Märtyrers wird als Tatzeugnis dargestellt, das von einem weiteren Zeugen (mündlich oder vor allem schriftlich) beglaubigt werden muss. Ein unsichtbares Martyrium kann nicht Zeugnis sein; "[d]ie Gewissheit der Märtyrer ist so eine diskursive Konstruktion von Beobachtern". Auch hier findet sich die doppelte Struktur des Zeugnisses. Thomas weist darauf hin, dass es gerade im Bereich der religiösen Zeugenschaft nicht nur natürlich-sprachige Zeugnisse, sondern - wie am Beispiel der Diakonie zu beobachten - Handlungen gibt, die als Tatzeugnisse Ereignisse mit performativer Dimension sind. Da diese Handlungen selbst Medien der Kommunikation sind und im sozialen Kontext Dynamiken entfalten, ist auch hier von einer hohen Komplexität der jeweiligen Konstellationen zu sprechen.
Henning Theißen entwirft das Modell einer religiösen Zeugenschaft, die eine Alternative darstellen soll zu den vorherrschenden Kategorien: der Mission als persuasivem Zeugnis und dem Martyrium als einem Zeugnis der existentiellen Involviertheit. Er diskutiert dies zunächst vor der Folie juridischer und epistemischer Zeugenschaft. So thematisiert er die Vereidigung des Zeugen vor Gericht als eine Metastruktur, als Zeugnis für die Glaubwürdigkeit des Zeugen, das die Aussage überzeugend machen soll. Theißen verwendet hier den aus dem Neuen Testament (Hebr. 12:2) stammenden Begriff der "Wolke von Zeugen", in die der beeidigende Zeuge eintritt und in der wiederum Gott zum Zeugen angerufen wird. Wir finden hier eine ähnliche Struktur wie beim Zeugenschaftshelfer und bei den Überzeugungsfiguren. Glaubwürdigkeit muss selbst in irgendeiner Weise bezeugt sein. Das bedeutet, dass Szenarien und Konstellationen von Zeugenschaft notwendigerweise immer eine komplexe Struktur haben; beim religiösen Bekenntniszeugen, der in eine "Wolke von Zeugen" eintritt, ist dies durch Zeugenketten gewährleistet. Schließlich entwickelt Theißen das Modell einer 'angenommenen' (adoptierten) Gewissheit, der er eine unmittelbar gezeugte Gewissheit gegenüberstellt: Gewissheit entsteht durch einen Vertrauensvorschuss; das Zeugnis muss sich in einem dynamischen Prozess in der Folge (zum Beispiel im Abgleich mit anderen Zeugnissen) bewähren.
Sibylle Schmidt untersucht die Sozialität einer Wissenspraxis, in der der Zeuge deshalb zur zentralen Figur wird, weil wir nicht alles selbst erfahren können. Nach Schmidt ist die interpersonale Struktur der Zeugenschaft und die intentionale Dimension des Bezeugens "das Spezifikum und zugleich die Crux des Zeugnisses", und in diesem Sinne ist von einer epistemischen Kooperation zwischen Zeuge und Zuhörer zu sprechen. Die interpersonale Struktur der Zeugenschaft unterscheidet das Zeugnis von der Spur oder dem Indiz. Nach Ricœur liegt die Valenz des Zeugnisses im Echo, das es findet - von hier ist es nicht weit zu der Überlegung, dass bei gelingender Zeugenschaft immer Aspekte der Überzeugung eine Rolle spielen müssen. Es reicht nicht, dass der Rezipient das Zeugnis hört und versteht, er muss von der Aufrichtigkeit des Zeugen und der Wahrheit der Aussage überzeugt sein: Ein Zeugnis "ist nie vollständig ohne die Akkreditierung und den Glauben der Rezipienten". Darüber hinaus wirft diese Dimension die grundlegende Frage auf, inwiefern die ethischen Gründe, die mit dem Vertrauen in den Zeugen und wiederum dessen Selbstverpflichtung seinem Adressaten gegenüber "auch als Prinzipien von Erkenntnis und Wissenschaft relevant werden können".
Heike Schlie untersucht Formen vormoderner religiöser Zeugenschaft, die sich in komplexen medialen Konstellationen ereignet. Die hagiographische Zeugenschaft, die in einer Reliquiensammlung gespeichert ist und in der rituellen Zeigung der Reliquien aktiviert wird, wird auf weitere Medien übertragen, in sie ausgelagert und in ihnen erweitert, sodass ein 'Netz aus zeugenden Gesten' und 'Zeugenschaftspraktiken' entsteht. Ergänzt bzw. eingeleitet werden diese Beobachtungen durch eine Untersuchung der historischen Zeugenschaftsbegriffe und ihrem Konnex zu religiöser Zeugenschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der Analyse einer vormodernen Konstellation, in der Reliquien als 'Akteure' betrachtet werden müssen, was im jüngsten "forensic turn" eine Art Nachfolge kennt. Zum anderen werden im Kontext der Bildmedien die Spezifitäten christlicher Zeugenschaftsformen fassbar, die im Fall der apostolischen 'Zeugenkette' und des 'Bekenntnisses' des Märtyrers oder des Eremiten eine Reihe von epistemischen und medialen Besonderheiten aufweisen und auch in Bildern wie Dürers "Marter der Zehntausend" diskursiviert bzw. reflektiert werden - ein Phänomen, das Schlie anhand der Kategorie des "métatémoignage" von Derrida analysiert. So wird das Bild selbst zum "Erkenntnismittel", das heißt ein "Medium zum 'Über-Zeugen' des Unglaubens".
Ich würde sagen, dass diese Stabilität die Grundvoraussetzung auch von Zeugenschaft in anderen Kontexten ist, etwa im Gericht, im Journalismus oder in der Politik. Letztlich in allen Kommunikationsformen, mit denen wir die Wirklichkeit abzubilden, zu beschreiben und letztlich herzustellen versuchen. Wenn die Identität des Zeugen nicht eindeutig ist, dann ist er für eine zuverlässige Aussage unbrauchbar. Diese ist aber für eine dokumentarische Erzählung bzw. für den nicht-fiktionalen Vertrag zwischen Publikum und Produktion eine Voraussetzung. Es muss klar sein, dass die aussagende oder bezeugende Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. Das ist eine Grundbedingung aller dokumentarischen Genres, eine notwendige Fiktion, mit der wir eine Vorstellung von Wirklichkeit produzieren. Wir gehen davon aus, dass der Journalist und sein Gesprächspartner in einem Fernsehinterview "echt" sind und sich nicht im Nachhinein als Betrüger herausstellen; wir gehen davon aus, dass die Person, die über Folterungen in Konzentrationslagern berichtet, diese auch tatsächlich selbst erlebt oder zumindest gesehen hat. Von dieser Grundbedingung müssen wir ausgehen, um gemeinsam eine stabile Idee von Wirklichkeit zu entwickeln, über die wir uns verständigen können. In der alltäglichen Erfahrung blenden wir diesen produktiven Aspekt der Konvention meistens aus, müssen ihn sogar ausblenden. Das wirkt auch ins dokumentarische Theater hinein: Wenn jemand mit seinem eigenen Namen auftritt, ordnen wir die Aussagen seiner Person zu.
Burkhard Liebsch geht es um eine sozialphilosophische Thematisierung von Zeugenschaft im Zusammenhang mit dem Begriff der 'politischen Welt'. Dem erkenntnistheoretischen Begriff der 'Welt' in der modernen Philosophie (als von epistemischen Subjekten geteilte und aus vorliegenden oder zu erschließenden Tatsachen konstituierte Welt) wird ein sozialphilosophischer entgegengehalten, in dem es grundsätzlich um die "Lebbarkeit des Lebens in einer mit Anderen geteilten Welt" geht. Gerade diese Lebbarkeit, die vor allem auf die menschliche Erfahrung abzielt, ist das, was bezeugt wird, sowie das Selbst derer, die diese Erfahrung zum Ausdruck bringen. Die soziale Existenz wird durch Andere bezeugt, die einen Einzelnen im Zuge der Aufnahme in die miteinander geteilte Welt zugleich in die Position möglicher Zeugenschaft versetzen. Die grundsätzliche Form des Bezeugens kann aber nur in der Erfahrung des Gehört- und Beachtetwerdens existieren und auf Vertrauen als Herstellung von Konstanz für diese Weltstruktur basieren, was auch die Wahrhaftigkeit des Zeugen miteinbezieht. Der Zeuge, die performierte Bezeugung und das Bezeugte bilden ein soziales Geschehen, das der kooperativen Evidenzgewinnung dient und zugleich immer ethische Dimensionen impliziert. Sämtliche Voraussetzungen und Dimensionen der Zeugenschaft bilden für Liebsch einen "Komplex der Zeugenschaft", der sich als hermeneutisch durchaus nützlich erweist, um den Bezug des Zeugnisses auf eine radikal fraglich gewordene Welt "im Zeichen des Desasters" (Maurice Blanchot) zu beleuchten, das heißt im Zusammenhang mit Formen von extremer politischer Gewalt, die "ihre Opfer dem Anschein nach einer radikalen Weltlosigkeit überantworten sollte" und somit "die elementarste Voraussetzung der Zeugenschaft" und die Möglichkeit des Bezeugens selbst in Frage stellen.
Sybille Krämer unterscheidet Formen der Zeugenschaft im Spannungsfeld prozessualer, diskursiver und existentialer Wahrheit. Zunächst ist das Bezeugen ein interpersonaler Sprechakt, dessen Wahrheit in einem argumentativen Diskursgeschehen eingelöst oder abgewiesen wird. Krämer untersucht hier die zentrale Bedeutung des 'Sprechens' oder 'Sagens', welches die gemachte Erfahrung zu einer 'Aussage' transformiert. Der Anspruch einer fast nicht möglichen Entsprechung zwischen 'Erfahrung' und 'Aussage' macht dabei das Prekäre der Zeugenschaft aus. Mit Derrida und Habermas führt Krämer mögliche Modelle an, die aus dem Anspruch dieser absoluten diskursiven Wahrheit herausführen wollen und die mit den dem Zeugnis verbundenen (hier nicht religiös verstandenen) Glaubensgewissheiten produzieren. Krämer stellt dem "diskursiven Wahrheitsanspruch" das von ihr bei Foucault, Lacan und Kierkegaard auszumachende Modell einer existentialen Wahrheit gegenüber, zum Beispiel im Fall des Glaubenszeugen, den sie mit der von Foucault beschriebenen Parrhesia, dem "Wahrsprechen", in Verbindung bringt. Im Fall der griechischen Parrhesia und des christlichen Glaubenszeugnisses stehe der Zeuge mit seiner Person und seinem Leben für die Wahrheit seiner Aussage ein; es handelt sich um eine aus einem ethischen Impuls heraus geäußerte Wahrheit, "die mit ihrem subjektiven Ursprung untrennbar verbunden ist". Am Ende entwickelt Krämer die These, dass es gerade die immer wieder andere Verbindung von existentialer und diskursiver Wahrheit in den Typen der Zeugenschaft ist, die deren Wesen bestimme.
Jósef Tarnawa, ein Überlebender von Auschwitz, in Großaufnahme in einem Sessel. Er zeigt seine verblasste, eintätowierte Häftlingsnummer: Es ist die Nummer 80064. Er berichtet von deren Entstehung. '80064': so auch heißt dieses Video, 2004 gedreht von dem international renommierten wie auch umstrittenen polnischen Künstler Artur Zmijewski. Mit der Großaufnahme des Überlebenden ruft der Film fast schon vertraute Bilder videographierter Augenzeugenschaft auf, denken wir nur an die gefilmten Interviews der Yale Archives for Holocaust Testimonies oder Claude Lanzmanns Film 'Shoah'. Doch dann weitet sich die filmische Einstellung und wir werden gewahr: Der Überlebende sitzt in einem Tätowierstudio. Der Filmemacher Artur Zmijewski kommt nun selbst ins Bild; er redet auf den Überlebenden ein, will ihn bewegen, seine Häftlingsnummer hier im Studio zu erneuern, sozusagen: 'nachgravieren' zu lassen. Joséf Tarnawa sträubt sich, doch Zmijewski lässt nicht locker. Es folgt ein quälendes Streitgespräch kreisend um die Erneuerung der Nummer; es endet damit, dass der Überlebende seinen Widerstand aufgibt. Die Nummer wird nachtätowiert.
Die Szenographie der Zeugenschaft zwischen systematischer und kulturgeschichtlicher Perspektive
(2017)
Ausgehend von einer kritischen Bilanz der in den mittlerweile etablierten 'Testimony Studies' jüngst entstandenen Entwicklungen (insbesondere in der Literatur- und in der Kulturwissenschaft) untersucht Aurélia Kalisky den heuristischen Wert eines Grundmodells von Zeugenschaft, der in der Lage ist, kulturhistorische und systematische Perspektiven zu vereinen. Dabei wird der Begriff des 'Szenariums' durch den der "Szenographie der Zeugenschaft" untermauert. Dieses Modell der 'Szenographie' geht vom Befund einer Fragmentierung der Zeugnisformen und -konzepte aus, die aus der für jede historische Konstellation charakteristischen Spaltung von unterschiedlichen Wahrheitsformen resultiert. Das Denkbild der ‚Szenographie‘ erlaubt eine Darstellung der Akteure von Zeugenschaft innerhalb einer gegebenen Wissens- und Wahrheitsordnung und verdeutlicht darüber hinaus den Parallelismus zu ähnlichen Konstellationen. Als dynamisches Modell ermöglicht es, eine Entwicklung der Zeugnisformen darzustellen, die zugleich aus Brüchen und Kontinuitätslinien besteht, ohne dabei die kulturgeschichtlichen blinden Flecken sowie die epistemologischen Aporien, die durch die gängigen Typologien und Paradigmen von Zeugenschaft entstehen, zu reproduzieren. Der heuristische Wert der 'Szenographie' wird abschließend am Beispiel eines literarischen Textes deutlich: In "Ein Grabmal für Boris Dawidowitsch" von Danilo Kiš wird der Zeuge und sein Bezeugen als prekäre Verhandlung der Wahrheit dargestellt, wobei das Bekenntnis des verfolgten Gläubigers im Mittelalter und das Bekenntnis des zu Unrecht angeklagten Opfers politischer Gewalt im 20. Jahrhundert verwirrende sowie fruchtbare Parallelismen aufweisen.