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Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.
Die Meteor-Reise 63 befasst sich mit zwei unterschiedlichen Themen. Zum einen soll die Klimageschichte des Agulhas-Stroms sowie die spätpleistozäne und holozäne Klimage-schichte rekonstruiert und werden. Der zweite Fahrtabschnitt befasst sich mit Biodiversi-tätsgradienten in der abyssalen Tiefsee des Atlantik. Die Reise Meteor 63 soll somit Grundlagenwissen zur marinen Umwelt der Tiefsee um Afrika liefern, sowie deren kurz- und langfristige Variabilität zu erklären helfen.
Eine Besonderheit des Bodensees sind seine ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereiche. Mit ihrer außergewöhnlichen Tier- und Pflanzenwelt, ihrem im Vergleich zum freien Wasser erhöhten Stoffumsatz sowie ihrer außerordentlichen Bedeutung als Laich-, Brut- und Nahrungsgebiete gelten diese als ökologisch wirksamste, zugleich aber auch empfindlichste Zonen des Sees. Insbesondere die Selbstreinigungskraft und das Puffervermögen gegenüber Beeinträchtigungen wird entscheidend von dieser Zone bestimmt. Ohne die markanten, gehölzbestandenen Uferwälle, die weiten, im Herbst und Winter goldgelbleuchtenden Ried- und Röhrichtgürtel, die im Frühsommer blumenbunten Strandrasen sowie die im Sonnenlicht vom kalkigen Untergrund weiß schimmernden Flachwasserzonen besäße der Bodensee nur einen Bruchteil seines lieblichen Charmes.
Pflanzensoziologisch gehören die meisten Wacholderheiden zum Enzian-Schillergras-Halbtrockenrasen (Gentiano-Koelerietum). Nur diese sind Gegenstand der vorliegenden Broschüre. Die mit Wacholder bestockten Weideflächen auf saurem Boden wie beispielsweise Flügelginsterweiden sind zwar auch "Wacholderheiden" werden jedoch in der Broschüre "Magerrasen" behandelt. Eine genaue Definition des Biotops "Wacholderheide" findet sich in der Anlage zum baden-württembergischen Biotopschutzgesetz (siehe Anhang). Hier werden die Entstehung, der Schutz sowie die Pflanzen- und Tiergemeinschaften behandelt.
South-Western Anatolia (including provinces Antalya, Burdur, Isparta, Denizli, Aydın, Muğla) was surveyed for the fauna of Neuroptera during 2000–2002. In total, 2817 specimens representing 77 species, 43 genera and 10 families: Osmylidae (1 species), Chrysopidae (22 species), Hemerobiidae (11 species), Coniopterygidae (7 species), Dilaridae (1 species), Mantispidae (4 species), Berothidae (1 species), Nemopteridae (3 species), Myrmeleontidae (22 species), Ascalaphidae (6 species). The records of Nineta guadarramensis, Sympherobius (S.) elegans, Nimboa ressli, Dilar turcicus, Mantispa aphavexelte, Synclisis baetica, Solter ledereri, Myrmeleon inconspicuous, Megistopus flavicornis are their second records from Turkey. Fourty five species are recorded for the first time from the studied area. As a result of the present study the total number of species reported from Southwest Anatolia increased to 87.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Binnendünen und Sandrasen
(1992)
Sand und Wind - wo immer beide in der Natur zusammentreffen entstehen Dünen: an der Nordsee ebenso wie in der Sahara... Weitgehend unbekannt ist, dass es auch in Baden-Württemberg Dünen gibt. Sie stellen eine Besonderheit der nördlichen Oberrheinebene dar. und sind gleichzeitig Zeugen einer lange vergangenen Zeit. Heute bieten Dünen und Flugsandgebiete einen einzigartigen Lebensraum für sehr seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen. Deshalb werden besonders wertvolle Biotoptypen dieser Gebiete, wie Binnendünen, Sandrasen und naturnahe Kiefernwälder, durch das Biotopschutzgesetz, das am 1. Januar 1992 in Kraft trat, unter Schtuz gestellt. Einen Auszug des neuen Biotopschutzgesetzes, das dazu beitragen soll, die Vielfalt der Flora und Fauna in Baden-Württemberg zu bewahren, findet man im Anhang. Diese Broschüre, die in Zusammenarbeit der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg mit dem baden-württembergischen Umweltministerium entstand, stellt die außergewöhnlichen Biotope und ihre Bewohner vor. Ein wesentlicher Grund für ihre Gefährdung liegt darin, dass nur wenige die wertvollen, aber oft unscheinbaren Biotope kennen.
Mit enormem Aufwand und hervorragendem Ingenieurverstand wurden im 19. Jahrhundert so gut wie alle großen Flüsse ausgebaut, begradigt und durch Dämme gezähmt oder – wie man damals sagte – rektifiziert oder korrigiert. Dieses Werk wurde im 20. Jahrhundert weiter perfektioniert. Besondere Schwerpunkte bildeten Kanalisierungen und Dammbauten zur weiteren Optimierung von Flussschifffahrt und Energiegewinnung, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes von Siedlungen und zur Schaffung von weitgehend hochwassergeschützten Agrarflächen in den Auen. Auch die Bereitstellung von Kühlwasser für immer zahlreichere und größere Kraftwerke nahm an Bedeutung zu. Die ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung, die an allen größeren, aber auch an vielen kleineren Flüssen und an den Bächen stattfand, ist ein weitgehendes Verschwinden naturnaher Fließgewässer- und auentypischer Lebensräume und damit verbunden eine ganz erhebliche Gefährdung der spezifischen Tier und Pflanzenwelt unserer Bäche und Flüsse. Schutz und Entwicklung der verbliebenen naturnahen Fließgewässer und ihrer Ufervegetation sind daher aus Sicht des Naturschutzes elementare Aufgaben, um die Vielfalt an Arten und Biotopen der baden-württembergischen Bäche und Flüsse zu bewahren und zu fördern. Auch den Erholung suchenden Menschen kommt der Schutz naturnaher Fließgewässer zugute. Fließgewässer prägen viele Landschaften, die wir besonders anziehend finden, wie etwa die Täler von Jagst und Kocher oder das obere Donautal. Aus diesen Gründen sind seit dem 1. Januar 1992 naturnahe Abschnitte von Bächen und Flüssen sowie naturnahe Altarme jeweils einschließlich ihrer Ufervegetation besonders geschützte Biotope nach dem badenwürttembergischen Naturschutzgesetz (§ 24a NatSchG). Sie wurden als naturnahe Fließgewässerabschnitte kartiert, wenn sie unverbaut oder nur unwesentlich künstlich verändert waren und eine Länge von mindestens 20 m aufwiesen. Ein Auszug des Gesetzestextes sowie die dazugehörigen Definitionen der genannten Biotoptypen sind im Anhang abgedruckt.
In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und Siedlungsbereichen sind Quellen heute nur noch selten zu finden. Zum größten Teil sind sie gefasst oder drainiert und ihr Wasser tritt erst nach langer Wanderung in Rohrsystemen ans Tageslicht, wo es in Betrieben, Haushalten, Kneippanlagen, Bädern usw. für den alltäglichen menschlichen Bedarf verwendet wird. Um wenigstens noch die naturnahen Quellen bzw. Quellbereiche mit ihrer natürlichen Umgebung zu erhalten, wurden sie vom Gesetzgeber unter Schutz gestellt. Diese Broschüre informiert über Vielfalt, Biologie, Biozönosen, sowie über den Schutz von Quellen.